Einfuhrbeschränkungen
Für einige Waren bestehen Beschränkungen bei der Einfuhr in die Europäische Union. Details liefert die Einfuhrfibel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Mit der "Einfuhrfibel" liefert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übersicht über die bestehenden Importbeschränkungen in die Europäische Union.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union für Gemeinschaftsansässige genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen. Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der "Einfuhrliste", das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht. In einigen Teilbereichen unterliegt jedoch auch die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union der Genehmigungs- oder Überwachungspflicht.
Auf insgesamt 14 Seiten hat das BAFA die aktuell geltenden Regelungen zusammengefasst und weiterführende Links aufgeführt. Die "Einfuhrfibel" steht auf der Internetseite des BAFA zum kostenlosen Download bereit.
Stand: Februar 2019