Import

Einfuhrbeschränkungen - Was Unternehmen wissen sollten

Wer Waren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union importiert, muss nicht nur Zollvorschriften beachten. Für zahlreiche Produkte gelten zusätzliche Einfuhrbeschränkungen, Genehmigungs-, Nachweis- oder Kennzeichnungspflichten. Diese Regelungen dienen unter anderem dem Schutz von Verbrauchern, Umwelt, Tieren und Pflanzen sowie dem Schutz geistigen Eigentums. Der deutsche Zoll überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften an den EU-Außengrenzen.

Vor dem Import prüfen

  • Produktsicherheit und Verbraucherschutz
    Importierte Produkte müssen die in der EU geltenden Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllen. Betroffen sind beispielsweise Maschinen, Elektrogeräte, Spielzeug oder andere Verbraucherprodukte. Unsichere oder nicht konforme Waren können bereits bei der Einfuhr zurückgewiesen werden.
  • Lebensmittel, Getränke und Kosmetika
    Für Lebensmittel, Wein, Bio-Produkte sowie bestimmte Genussmittel gelten besondere Vorschriften. Häufig sind zusätzliche Nachweise, Zertifikate oder Kontrollen erforderlich. Auch Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe oder Rückstände müssen eingehalten werden.
  • Arzneimittel und Betäubungsmittel
    Arzneimittel sowie Stoffe mit betäubungsmittelrechtlicher Relevanz unterliegen strengen Einfuhrvorschriften. In vielen Fällen sind Genehmigungen erforderlich oder die Einfuhr ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
  • Tiere, tierische Erzeugnisse und Futtermittel
    Beim Import von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen oder Futtermitteln sind umfangreiche veterinärrechtliche Anforderungen zu beachten. Ziel ist insbesondere die Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen und der Schutz bedrohter Tierarten.
  • Pflanzen, Holz und pflanzliche Erzeugnisse
    Für Pflanzen, Saatgut, Pflanzenerzeugnisse und bestimmte Holzprodukte gelten phytosanitäre Anforderungen. Damit soll die Einschleppung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen verhindert werden. Auch für Produkte im Zusammenhang mit Entwaldungsvorschriften (EUDR) können besondere Nachweispflichten gelten.
  • Chemikalien, Abfälle und CBAM-Waren
    Bei bestimmten Chemikalien, gefährlichen Stoffen oder Abfällen bestehen besondere Einfuhrvorschriften. Zudem unterliegen einige Waren dem europäischen CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM), das zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten mit sich bringen kann.
  • Artenschutz
    Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellten Produkten ist vielfach beschränkt oder genehmigungspflichtig. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Hölzer, Lederwaren, Pflanzen, Korallen oder Erzeugnisse aus bedrohten Tierarten.
  • Marken- und Produktpiraterie
    Gefälschte Markenprodukte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Stellt der Zoll den Verdacht einer Marken- oder Produktrechtsverletzung fest, können Waren angehalten oder beschlagnahmt werden.
  • Kulturgüter
    Für Kunstwerke, Antiquitäten und andere Kulturgüter können besondere Einfuhr- und Nachweispflichten gelten. Ziel ist es, den illegalen Handel mit Kulturgut zu verhindern.

Empfehlung für Importeure

Prüfen Sie bereits vor der Bestellung, ob Ihre Ware zusätzlichen Einfuhrbeschränkungen unterliegt. Maßgeblich sind insbesondere die Art der Ware, das Ursprungsland und die vorgesehenen Verwendungszwecke. Fehlende Genehmigungen oder Nachweise können zu Verzögerungen, Zurückweisungen oder sogar zur Beschlagnahme der Ware führen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verboten und Beschränkungen, betroffenen Warengruppen sowie erforderlichen Genehmigungen und Nachweisen stellt der Zoll auf seiner Internetseite zur Verfügung: