CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft alle in der EU ansässigen Importeure, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten einführen. 2026 startet der Echtbetrieb: Nur Unternehmen, die eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können dann diese Waren noch importieren. Die Zulassung dafür ist seit dem 31. März 2025 möglich. Unternehmen unter einer jährlichen Importmenge von 50 Tonnen fallen ab 2026 nicht mehr unter CBAM.
Stand: November 2025
Was Unternehmen wissen müssen, haben die hessischen Industrie- und Handelskammern auf dem Außenwirtschaftsportal Hessen als zentrale Plattform zusammengestellt, unter anderem:
  • Aktuelle Entwicklungen
  • Welche Waren sind betroffen?
  • Wie registriere ich mich im CBAM-Übergangsregister?
  • Bis wann muss ich eine Zulassung als CBAM-Anwender beantragen?
Mehr Informationen: Außenwirtschaftsportal Hessen