Wälder schützen
Entwaldungsfreie Lieferketten: Infos und Online-Tools für Unternehmen
Mit der 2023 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu.
Für große und mittlere Unternehmen gelten die EUDR-Anforderungen ab dem 30. Dezember 2026. Die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen folgen zum 30. Juni 2027. Für Kleinst- und Kleinunternehmen mit Produkten, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, gilt ebenfalls der 30. Dezember 2026.
Die Verordnung regelt EU-weit, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt eingeführt, ausgeführt oder bereitgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.
- den Anforderungen der EUDR,
- den Sorgfaltspflichten,
- den betroffenen Produkten,
- den Fristen
- sowie praktischen Umsetzungshilfen für Unternehmen
Hinweis: In unserem Webinar „EU-Entwaldungsverordnung – was Sie auf den letzten Metern wissen müssen“ am Dienstag, 3. November 2026 erhalten Sie einen kompakten Überblick über die betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse, die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie die nationale Umsetzung in Deutschland. Erfahren Sie, welche Maßnahmen Unternehmen bereits heute ergreifen sollten und welche Fragen noch offen sind. Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich kurz vor Inkrafttreten der Verordnung praxisnah zu informieren und gut vorbereitet in die Umsetzung zu starten.
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