Gewerbliche Schutzrechte

Welche Schutzrechte gibt es?

Schutzrechte

Gefragt ist eine Weltneuheit.
Sinn des Schutzes: Schutz vor technischen Erfindungen.
Beispiele: Gegenstände, Stoffe, Verfahren.
Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.

Schutzrechte

Das so genannte "kleine Patent".
Sinn des Schutzes: Schutz von technischen Erfindungen, ähnlich wie Patent aber kein Verfahren bei der Anmeldung.
Beispiele: kurzlebige Produkte.
Maximale Schutzdauer: zehn Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.

Schutzrechte

Schutz von ästhetischen gewerblichen Leistungen - das "Muster" oder "Modell".
Sinn des Schutzes: Schutz von Designs.
Beispiele: Gewerbliche Gegenstände aller Art.
Maximale Schutzdauer: 25 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.

Kennzeichnungs- und Markenschutz

Ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.

Schutzrechte

Hier geht es um geistiges Schaffen auf kulturellem Gebiet.
Sinn des Schutzes: Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung.
Beispiele: Literatur, Text, Musik, Softwareprogramme.
Maximale Schutzdauer: 70 Jahre nach Ableben.
Anmeldung bei: Keine Anmeldung.

Schutzrechte

Schutz auf Naturstoffe.
Sinn des Schutzes: Mikrobiologische Verfahren und Mikroorganismen können gegebenenfalls patentiert werden.

Beispiele: Mikrobiologische Verfahren, Mikroorganismen

Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.

Anmeldung bei: DPMA.