Gewerbliche Schutzrechte
Welche Schutzrechte gibt es?
Schutzrechte
Link: Das Patent
Das Patent
Gefragt ist eine Weltneuheit.
Sinn des Schutzes: Schutz vor technischen Erfindungen.
Sinn des Schutzes: Schutz vor technischen Erfindungen.
Beispiele: Gegenstände, Stoffe, Verfahren.
Maximale Schutzdauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
Schutzrechte
Link: Das Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster
Das so genannte "kleine Patent".
Sinn des Schutzes: Schutz von technischen Erfindungen, ähnlich wie Patent aber kein Verfahren bei der Anmeldung.
Beispiele: kurzlebige Produkte.
Maximale Schutzdauer: zehn Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
Schutzrechte
Link: Eingetragenes Design
Eingetragenes Design
Schutz von ästhetischen gewerblichen Leistungen - das "Muster" oder "Modell".
Sinn des Schutzes: Schutz von Designs.
Beispiele: Gewerbliche Gegenstände aller Art.
Maximale Schutzdauer: 25 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.
Kennzeichnungs- und Markenschutz
Link: Markenrecht
Markenrecht
Ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.
Schutzrechte
Link: Das Urheberrecht
Das Urheberrecht
Hier geht es um geistiges Schaffen auf kulturellem Gebiet.
Sinn des Schutzes: Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung.
Sinn des Schutzes: Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung.
Beispiele: Literatur, Text, Musik, Softwareprogramme.
Maximale Schutzdauer: 70 Jahre nach Ableben.
Anmeldung bei: Keine Anmeldung.
Schutzrechte
Link: Biopatente
Biopatente
Schutz auf Naturstoffe.
Sinn des Schutzes: Mikrobiologische Verfahren und Mikroorganismen können gegebenenfalls patentiert werden.
Beispiele: Mikrobiologische Verfahren, Mikroorganismen
Maximale Schutz-dauer: 20 Jahre.
Anmeldung bei: DPMA.