Auflagen und Verordnungen
Coronakrise: Informationen für Unternehmen
Einen Überblick über alle aktuell geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie gebündelt auf dieser Seite.
Aktuell geltende Regeln
Am 8. April 2023 sind alle verbliebenen Corona-Regeln in Hessen außer Kraft getreten. Dies betrifft auch die Verhaltensregeln bei positivem Testergebnis und die gesetzlich angeordnete Maskenpflicht für bestimmte Einrichtungen.
Weitere Informationen sowie die jeweils geltenden Verordnungen finden Sie auf der Seite des Landes Hessen unter https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Welche Negativnachweise gibt es?
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Testnachweis, der durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist und maximal 24 Stunden alt ist sowie
- vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,
- im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt , erfolgt oder
- von einem Leistungserbringer vorgenommen oder überwacht wurde.
- Testheft für Schülerinnen und Schüler: Der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes (in Form eines Testheftes), ist ein Negativnachweis. Auch Teststellen können Eintragungen im Testheft vornehmen. Die Vorlage des Testheftes ist grundsätzlich ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich.
- Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Negativnachweis führen.
- Zum Nachweis sind Test-, Impf- oder Genesenennachweis gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.
Besonderheiten bei 2G-Plus für Personen mit Auffrischungsimpfung (geboostert): Ist für den Zugang sowohl ein 2G-Nachweis als auch ein zusätzlicher Negativ-Test vorgeschrieben (2G-Plus), entfällt diese Testnachweispflicht für Geboosterte. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Hessen.
Hessenweite Hotline
Die hessiche Landesregierung hat eine Service-Hotline unter der Nummer 0800-5554666 eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.corona.hessen.de.
Hinweise für Arbeitgeber: Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Kurzarbeit
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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
(Nr. 2552820)
Was ist Kurzarbeit überhaupt? Wann kommt Kurzarbeit in Betracht? Für welche Betriebe gibt es Kurzarbeitergeld? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in diesem Merkblatt.
Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
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Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen
(Nr. 4880164)
Vordringliche Zielsetzung ist es, die laufenden Belastungen des Betriebes möglichst gering zu halten und die Liquidität zu sichern, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt und die aktuelle Krise übersteht. Zehn Maßnahmen, die helfen können, finanzielle Engpässe zu überbrücken, haben wir hier zusammengestellt.
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Sieben Prozent Umsatzsteuersatz bis Ende 2023 verlängert
(Nr. 4824596)
Auf Speisen in Restaurants kann bis Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. Die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen.
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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
(Nr. 5158250)
Die Bundesregierung stellt 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von kulturellen Veranstaltungen zu unterstützen.
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Entschädigung bei Quarantäne
(Nr. 4880432)
Wird aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Quarantäne für Selbständige oder Arbeitnehmer angeordnet und kommt es deswegen zu einem Verdienstausfall oder Ausfall von Umsatz bei Selbstständigen, kann eine Entschädigung beim Gesundheitsamt beantragt werden.
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Grundsicherung für den Lebensunterhalt
(Nr. 5065850)
Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht und der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.