Auflagen und Verordnungen

Coronakrise: Informationen für Unternehmen

Einen Überblick über alle aktuell geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie gebündelt auf dieser Seite.

Aktuell geltende Regeln

Am 8. April 2023 sind alle verbliebenen Corona-Regeln in Hessen außer Kraft getreten. Dies betrifft auch die Verhaltensregeln bei positivem Testergebnis und die gesetzlich angeordnete Maskenpflicht für bestimmte Einrichtungen.
Weitere Informationen sowie die jeweils geltenden Verordnungen finden Sie auf der Seite des Landes Hessen unter https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen

Welche Negativnachweise gibt es?

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Testnachweis, der durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist und maximal 24 Stunden alt ist sowie
    • vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,
    • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt , erfolgt oder
    •  von einem Leistungserbringer vorgenommen oder überwacht wurde.
  • Testheft für Schülerinnen und Schüler: Der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes (in Form eines Testheftes), ist ein Negativnachweis. Auch Teststellen können Eintragungen im Testheft vornehmen. Die Vorlage des Testheftes ist grundsätzlich ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich.
  • Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Negativnachweis führen.
  • Zum Nachweis sind Test-, Impf- oder Genesenennachweis gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.
Besonderheiten bei 2G-Plus für Personen mit Auffrischungsimpfung (geboostert): Ist für den Zugang sowohl ein 2G-Nachweis als auch ein zusätzlicher Negativ-Test vorgeschrieben (2G-Plus), entfällt diese Testnachweispflicht für Geboosterte. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Hessen.

Hessenweite Hotline

Die hessiche Landesregierung hat eine Service-Hotline unter der Nummer 0800-5554666 eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.corona.hessen.de.

Hinweise für Arbeitgeber: Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Kurzarbeit

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme