Gelockerter Zugang
Grundsicherung für den Lebensunterhalt
Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht. Dazu gehört unter anderem die Grundsicherung für Selbständige. Weiterhin wurde Anfang dieses Jahres der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Mit der Grundsicherung soll der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden, sie kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder wirtschaftliche Hilfen bereitstellen – hierfür sind die Hilfsprogramme des Bundes und der Länder zu beantragen.
Verbesserungen für Selbstständige mit dem Sozialschutz-Paket
Mit dem Sozialschutz-Paket ist seit März 2020 der Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld) ein ganzes Stück leichter geworden.
- Neu ist ein gesonderter, individueller Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür werden für jedes Jahr der Selbständigkeit künftig 8.000 Euro nicht als Vermögen angesehen. Ein Selbständiger – nicht rentenversichert – kann also zum Beispiel nach einer 30-jährigen Selbständigkeit einen Freibetrag in Höhe von 240.000 Euro geltend machen. In diesem Fall bleibt ein Vermögen bis zu 240.000 Euro anrechnungsfrei. Orientierungspunkt hierfür ist, dass ein Selbständiger wie ein Rentenversicherungspflichtiger mit einem jährlichen Durchschnittsverdienst von rund 8.000 Euro an Beiträgen in die Rentenversicherung einzahlt. Damit kann ein Solo-Selbstständiger auch über die sogenannte 60.000 Euro Grenze kommen.
- Das Betriebsvermögen bleibt anrechnungsfrei, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Der Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass es nicht mehr „unentbehrlich“ sein muss. Es reicht jetzt aus, dass das Betriebsvermögen der Fortsetzung der Selbständigkeit nützt, also dienlich ist.
- Darüber hinaus wird bestimmt, dass Selbstständige, anders als die anderen Bezieher von SGB II-Grundsicherungsleistungen, sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen müssen. Die Vermittlung in Arbeit kann von den betroffenen Personen jedoch selbst gewünscht werden.
Allgemein gilt: Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, mit welcher der grundlegende Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft gedeckt werden soll. Die Leistungen beinhalten auch einen Krankenversicherungsschutz.
Informationen zu den häufigsten Fragen
- Die FAQs der Bundesagentur für Arbeit erläutern die Voraussetzungen zum Antrag zur Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II:
- Darüber hinaus hat das Kommunale Jobcenter Groß-Gerau die wichtigsten Fragen für Selbständige in eigenen FAQs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)zusammengestellt.
- Die FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liefern Antworten zum Sozialschutz-Paket: Häufige Fragen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung
Leistungsanspruch online prüfen
Ob ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bestehen, kann vorab mit dem “Digitalen Lotsen” online geprüft werden: Digitalen Lotsen starten.
Servicehotline für Selbstständige
Die Sonderhotline für Selbstständige (Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr) der Bundesagentur für Arbeit informiert und beantwortet Fragen: Telefonnummer: 0800 4 5555 21 (gebührenfrei)