Corona-Kulturförderprogramm

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Gemäß Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen am 27. Mai 2021 hat das Kabinett grünes Licht für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro geben.

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.

Wer kann Fördergelder beantragen?

Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Wirtschaftlichkeitshilfe startete am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (beziehungsweise ab 1. August 2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) seit dem 1. September 2021 und übernimmt 90 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.

Höhe:

Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter ausgeglichen. Bei Pandemiebedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe dieTicketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 beziehungsweise den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.
Die Förderung durch die Wirtschaftlichkeitshilfe ist kostenbasiert und kann nicht höher sein als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Kosten der Veranstaltung und den erzielten Einnahmen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt. Es ist eine gesonderte Regelung für Veranstaltungen vorgesehen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden - etwa für Filmvorführungen im Kino.

Registrierung und Antragstellung

In beiden Modulen können Registrierungen für Veranstaltungen, die bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden, angelegt werden.
Veranstaltungen müssen spätestens am Tag vor ihrer (geplanten) Durchführung auf der IT-Plattform registriert werden. Für Veranstalter, die eine Vielzahl von Veranstaltungen durchführen, gibt es hierzu administrativ vereinfachte Wege (siehe hier; Veranstalter, die eine Veranstaltung mehr als fünf Mal im Monat an einer Veranstaltungsstätte durchführen, müssen bei Registrierung anstatt der einzelnen Veranstaltungen eine Schätzung der Zahl der Veranstaltungen an der betroffenen Veranstaltungsstätte im gewählten Abrechnungszeitraum und der Antragssumme abgeben).
Die Antragstellung erfolgt dann nach der Veranstaltung (oder ihrer Absage). Nach spätestens zwei Wochen muss angezeigt werden, ob eine Registrierung in einen Antrag überführt wird oder nicht. Die Antragstellung soll dann spätestens 8 Wochen nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung erfolgen. Der Antrag muss in vollständiger Form und mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis sechs Monate nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung eingereicht sein, anderenfalls gilt er als verfristet. Veranstaltungen können auch gefördert werden, wenn ihre Planung bereits vor dem Start des Sonderfonds am 1. Juli 2021 begonnen hat, sofern wenn sie zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht abgesagt oder teilabgesagt sind. Mehrtägige Veranstaltungen, die nur teilweise im förderfähigen Zeitraum liegen, können anteilig gefördert werden.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung, Berechnung der Fördersumme, Registrierung und zu den prüfenden Dritten finden Sie in den FAQs  hier.