Investitionszuschuss GRW 2024 - Antragsportal wieder geöffnet

Update: Die überarbeitete sächsische Förderrichtlinie GRW (RIGA) ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Fördersätze mussten aufgrund begrenzter Mittel leicht angepasst werden.
Um mit einem Investitionsvorhaben förderunschädlich beginnen zu können, muss zuerst der Antrag bei der SAB gestellt werden!
Allen Unternehmen, die noch 2023 einen Antrag gestellt hatten, aber keinen Bescheid mehr erhalten haben, sollten dringend noch offene Unterlagen der SAB einreichen, damit ihr Antrag bewilligungsreif ist. Grund: Alt-Anträge, welche bis spätestens 30.06.24 “bewilligungsreif” vorliegen, sollen noch zu den “alten”, höheren Fördersätzen beschieden werden.
Aktuell betragen die Fördersätze im Kammergebiet maximal 35% für kleine, 25% für mittlere und 15% für Großunternehmen (in Chemnitz jeweils 5% weniger) betragen. Daran werden jedoch auch weiterhin die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sein.
Konkret bietet das Förderprogramm Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder zur Förderung von Lohnausgaben im produzierenden Gewerbe und der Tourismuswirtschaft. Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten, wie beispielsweise den SAB-Sachsenkrediten “Universal” und “Gründen und Wachsen”.
Weitere Branchen, welche nicht in der GRW förderfähig sind, können ggf. aus dem Programm “Regionales Wachstum” einen Investitionszuschuss erhalten.