Service und Förderung

Fördermöglichkeiten für Unternehmen im ländlichen Raum

LEADER-Entwicklungsprogramm

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer besteht die Möglichkeit Zuschüsse für investive oder nichtinvestive Maßnahmen aus dem LEADER-Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum zu empfangen.
Die Förderquote kann in Abhängigkeit zur jeweiligen Entwicklungsstrategie (LES) der verschiedenen Fördergebiete bis zu 70% betragen.
Die neue Förderperiode startet offiziell am 1.Januar 2023. Bis dahin müssen die LEADER-Regionen die Voraussetzungen schaffen und sich um die Anerkennung als LEADER-Region bewerben.  Aktuell werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit die LES aufgestellt. Auf dieser Grundlage wird ab 2023 entschieden, welche Maßnahmen gefördert werden können und wer als Projektträger in welcher Höhe auf Fördermittel zugreifen kann.
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick zu den verschiedenen Regionalmanagements der LEADER-Regionen im Kammerbezirk Chemnitz. Diese stehen den Unternehmen von Beginn an beratend zur Seite und leisten Unterstützung bei der Projektbeantragung.