Zuschussprogramm "Regionales Wachstum"

Aktuelles

Ab sofort ist die Beantragung des Zuschussprogramms "Regionales Wachstum" bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank wieder möglich.

Inhalte des Programms

Alle Details zum Programm und Antragstellung sind bei der Sächsischen Aufbaubank abrufbar. Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung und förderfähige Branchen stellt die Sächsische Aufbaubank als Download (pdf) zur Verfügung.
Investitionszuschuss für Ausgaben der Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
Antragsberechtigte
Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) gem. KMU Definition außerhalb der Stadt Chemnitz 
  • des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, der Bauwirtschaft, der Verkehrsbranche, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches,
  • der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.
In der Stadt Chemnitz als JTF-Förderregion sind bestimmte Branchen (Anlagen 3+4 der Richtlinie) ebenfalls antragsberechtigt.
Das Regionalkriterium (Absatz 50km Radius) entfällt. GRW-förderfähige Branchen, welche unter der Mindestinvestitionssumme von 50 TEuro liegen, können einen Antrag auf Investitionszuschuss “Regionales Wachstum” stellen. In der Stadt Chemnitz sind nur in der Richtline aufgeführte Branchen der Kreativwirtschaft förderfähig.
 Antragstellung
  • Förderanträge sind direkt im Förderportal der SAB, vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrages, zu stellen
  • der Antrag zählt als gestellt, wenn das unterschriebene Antragsformular digital im Förderportal hochgeladen wurde
  • Mitteilungen an die SAB und Nachreichung von Unterlagen zum Antrag können direkt über das Förderportal abgewickelt werden
  • Unterlagennachreichungen wie auch Mitteilungen an die SAB  laufen ausschließlich über das Förderportal.
     
Förderfähige Investitionsvorhaben
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Konditionen
  • Zuschuss bis 30% bzw. 50% für Unternehmensnachfolgen, max. 500.000 Euro
  • Mindestinvestition 20.000 Euro
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben leistet einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit
  • Geförderte Investitionsgüter müssen 5 Jahre im Unternehmen verbleiben, gesicherte Arbeitsplätze 3 Jahre. 
Nicht förderfähig sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit Straßenzulassung sowie Grundstücke. 

Für weitere Informationen stehen die Finanzierungsberater der IHK Chemnitz gerne zur Verfügung.