Bürgschaftsprogramm für KMU

Durch die Gewährung von öffentlichen Bürgschaften ist es möglich für kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen bei einer Verbürgungsquote von 80 %, Investitionskredite bis zu 2,5 Mio. Euro und bei einer Verbürgungsquote von 60 %, Betriebsmittellinien bis zu 3,33 Mio. Euro durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank abzusichern.
Die Konditionen im Überblick:
Zielgruppe:
Existenzgründer und bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen
Kreditverwendung:
Sicherung der Finanzierung von
  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen
  • Warenlager, Betriebsmittel und Avalen
Bürgschaftshöhe:
  • bis zu 80 % bzw. bis 2 Mio. Euro
  • Betriebsmittel i. d. R. 60 %
Kosten:
  • einmalige Bearbeitungsgebühr 1,5 % des Kredites zzgl. USt
  • Bürgschaftsprovision 1 % p. a. des valutierenden Kredites zzgl. USt p. a.
  • bei Betriebsmitteln 0,75 % p. a. des valutierenden Kredites zzgl. USt p. a.
Sicherheiten:
  • soweit vorhanden - bestmögliche Besicherung
  • quotale Bürgschaft/Mithaftung der Gesellschafter
  • Risikolebensversicherung
Beantragung:
über Ihre Hausbank
Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter www.bbs-sachsen.de.