Bürokratieabbau

Bürokratie führt teilweise zu übermäßigen Belastungen oder Verzögerungen. Dabei geht es zum Beispiel um den Bereich der Digitalisierung von Behördenkontakten – speziell bei diversen Antragsverfahren.
Weitere Dauerthemen sind statistische Meldepflichten oder das sog. Beauftragtenwesen. Die praktischen, alltäglichen Erfahrungen aus der Unternehmerschaft vermitteln wir der Politik und zeigen dringenden Handlungsbedarf auf. Auch bei Stellungnahmen zu geplanten Gesetzgebungsvorhaben fließt ein kritischer Blick auf die bürokratischen Auswirkungen mit ein.

Viele Maßnahmen zur Bürokratieentlastung in Sachsen sind beschlossen – doch entscheidend ist, ob sie bei den Unternehmen ankommen. Mit dem Umsetzungsmonitor macht die IHK Chemnitz sichtbar, wo es Fortschritte gibt, welche Maßnahmen Unternehmen entlasten würden und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Für IHK‑Mitgliedsunternehmen bestehen Statistik- und Berichtspflichten vor allem gegenüber den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern, die je nach Branche und Erhebung unterschiedlich sind.

Hand hält Lupe über einem Dokumentensymbol mit Checkliste © stock.adobe.com - Supatman

Der Bundesrat hat im Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Formerleichterungen sind überwiegend zum 1.1.2025 in Kraft getreten.

Gesetzliche Vorgaben, Berichtspflichten, Genehmigungsverfahren - kein Thema wird im Austausch mit Unternehmen häufiger genannt als die Bürokratie. Der damit verbundene Frust ist oft groß. Die IHK Chemnitz hat deshalb den „Bürokratiemelder“ ins Leben gerufen, um im Austausch mit Ministerien, Behörden und politischen Entscheidungsträgern konkrete Anliegen der Unternehmen aufzugreifen und den Bürokratieabbau aktiv voranzutreiben.

Im Novemer 2019 wurde das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesrat verabschiedet. Ziel des BEG III ist eine Entlastung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes von Bürokratie.