Bürokratieabbau

Bürokratie führt teilweise zu übermäßigen Belastungen oder Verzögerungen. Dabei geht es zum Beispiel um den Bereich der Digitalisierung von Behördenkontakten – speziell bei diversen Antragsverfahren.
Weitere Dauerthemen sind statistische Meldepflichten oder das sog. Beauftragtenwesen. Die praktischen, alltäglichen Erfahrungen aus der Unternehmerschaft vermitteln wir der Politik und zeigen dringenden Handlungsbedarf auf. Auch bei Stellungnahmen zu geplanten Gesetzgebungsvorhaben fließt ein kritischer Blick auf die bürokratischen Auswirkungen mit ein.

Der Bundesrat hat im Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Formerleichterungen sind überwiegend zum 1.1.2025 in Kraft getreten.

Gesetzliche Vorgaben, Berichtspflichten, Genehmigungsverfahren - kein Thema wird im Austausch mit Unternehmen häufiger genannt als die Bürokratie. Der damit verbundene Frust ist oft groß. Die IHK Chemnitz hat deshalb den „Bürokratiemelder“ ins Leben gerufen, um im Austausch mit Ministerien, Behörden und politischen Entscheidungsträgern konkrete Anliegen der Unternehmen aufzugreifen und den Bürokratieabbau aktiv voranzutreiben.

BEG IV beschlossen

In einem Eckpunktepapier, in dessen inhaltliche Ausführungen die Einschätzung der IHK Chemnitz eingeflossen sind, schildern die deutschen Wirtschaftsverbände, worauf es den Unternehmen beim Onlinezugangsgesetz ankommt.

Im Januar 2024 hat Schleswig Holstein eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Position der Länder beim Thema Bürokratieabbau darlegt.

Auf Initiative der IHK-Organisation fanden seit Februar mehrere Fachgespräche zum Thema Bürokratieabbau statt. In virtuellen Runden den Themen Statistische Meldepflichten, Allergenkennzeichnung sowie Hygienevorschriften diskutiert.

Im Novemer 2019 wurde das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesrat verabschiedet. Ziel des BEG III ist eine Entlastung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes von Bürokratie.