4. Bürokratieentlastungsgesetz

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt. Die darin enthaltenen Formerleichterungen sind überwiegend zum 1.1.2025 in Kraft getreten.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.