4. Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt. Die darin enthaltenen Formerleichterungen sind überwiegend zum 1.1.2025 in Kraft getreten.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.
Änderungen Bürokratieentlastungsgesetz zum 01.01.2025
- Artikel 1& 2
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Handelsgesetzbuch (HGB) § 257 Absatz 4 § 257 Absatz 4 Herabsetzung der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 Jahren auf 8 Jahre 01.01.2025 §§ 437, 486, 509, 546, 609 Ersetzung "Schriftform" aus "schriftlich" wird "in Textform" bzw. "Schriftform" wird zu "Textform" 01.01.2025 - Artikel 3
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Abgabenordnung (AO) § 147 Absatz 3 AO Verkürzung Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, Lieferscheine und Geschäftsbriefe, für die am 30.10.2024 die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen war, auf 8 Jahre (bisher 10 Jahre ) 30.10.2024 - Artikel 5
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Umsatzsteuergesetz (UStG) § 18 1/4-jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung Die Vorjahresumsatzgrenze, bis der eine 1/4-jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden darf, steigt ab dem 01.01.2025 von 7.500 Euro auf 9.000 Euro. 01.01.2025 - Artikel 6
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Bundesmeldegesetz (BMG) § 29, 30 BMG teilw. Abschaffung Für inländische Gäste müssen Hotels keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Das Unterschreiben entfällt. Auch eine digitale Hinterlegung ist nicht verpflichtend. Für Gäste aus dem Ausland bleibt die Meldepflicht bestehen. Es muss zwischen ausländischen und inländischen Gästen unterschieden werden. Der digitale Check-In wird erleichtert, weil bei inländischen Gästen keine Unterschrift mehr notwendig ist. 01.01.2025 - Artikel 10
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz (UVPG) § 22 Absatz 1 Satz 2 UVPG neue Sätze 2 und 3, Satz 3 wird Satz 4 Angemessene Verkürzung der Äußerungsfrist bei erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit in Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. 01.01.2025 - Artikel 14
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 32, 33, 416, 574b, 585a, 594a, 594d, 595 Ersetzung "Schriftform" aus "schriftlich" wird "in Textform" bzw. "Schriftform" wird zu "Textform" 01.01.2025 § 383 Absatz 2 und 3
§§ 1236 f.§ 383 Absatz 2 + 3, §§ 1236 f. neu gefasst neue Regelungen zum Verfahren einer öffentlichen Versteigerung hinterlegungsfähiger Sachen 01.01.2025 § 556 Absatz 4 § 556 Absatz 4 und 5 Vermieter kann Belege auch elektronisch bereitstellen 01.01.2025 § 578 Absatz 1 neuer Satz 2 Mietvertrag über Grundstück länger als 1 Jahr gilt für unbestimmte Zeit, wenn nicht in Textform 01.01.2025
Altmietverträge vgl § 70 EGBGB n.F.§ 630 Satz 3 Änderung satz 3 Zeugnis in elektronischer Form mit Einwilligung des Verpflichteteten 01.01.2025 - Artikel 17
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Umwandlungsgesetz (UmwG) §§ 22, 100 Ersetzung "Schriftform" aus "schriftlich" wird "in Textform" bei der Anmeldung der Ansprüche der Gläubiger bei einer Verschmelzung/bei der Verschmelzung wirtschaftlicher Vereine 01.01.2025 - Artikel 18
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Aktiengesetz (AktG) §§ 20, 21, 32, 328 Ersetzung "Schriftform" aus "schriftlich" wird "in Textform" 01.01.2025 §§ 124 f. §124 Absatz 2
§124a Satz 1Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, wenn das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, die Vergütung des Aufsichtsrats nach § 113 Abs. 3 oder der Vergütungsbericht zur Beschlussfassung steht, sind auf der Internetseite der Gesellschaft einzustellen und nicht mehr bekannt zu machen. 01.11.2024
vgl. Übergangsvorschrift § 26q EGAktG n.F. (HV ab 1.2.2025) - Artikel 21
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Genossenschaftsgesetz (GenG) § 5 Ersetzung "Schriftform" Textform der Satzung 01.01.2025 § 11 Absatz 2 § 11 Absatz 2 Nr. 1 Neu bei Anmeldung der Genossenschaft muss Satzung entweder von mind. drei Mitgliedern unterzeichnet sein oder alternativ mit einer Versicherung des Vorstands sowie mit der Erklärung von mind. drei Personen in Textform, dass sie in der Gründungsversammlung Mitglied der Genossenschaft geworden sind, versehen sein 01.01.2025 § 15 Neuformulierung Beitrittserklärung und Vollmacht zur Abgabe der Beitrittserklärung kann in Textform erfolgen -> Genossenschaft kann aber in Satzung Schriftform weiter vorsehen 01.01.2025 §§ 15a, 15 b Inhalt und Form der Beitritsserklärung 01.01.2025 §§ 15b, 21b, 43, 65, 67, 67a, 67b, 76, 118 Ersetzung "Schriftform" aus "schriftlich" wird "in Textform" bzw. "Schriftform" wird zu "Textform" 01.01.2025 § 177 zeitlich befristete Gestaltungsoptionen für den Vorstand (nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates/Generalversammlung), wenn in Satzung "Schriftform" 01.01.2025 - Artikel 25
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19a Europäische-Kleinunternehmerregelung
(EU-KU-Regelung)Umsätze von Kleinunternehmern sind EU-weit bis zu 100.000 € (netto) pro Jahr steuerfrei. Dafür ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST) auf der Webseite www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/EU-KU-Regelung/eu_ku_regelung_node.html sowie eine ¼-jährliche Abgabe einer Umsatzmeldung erforderlich. 01.01.2025 - Artikel 26
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Patentgesetz (PatG) § 23 nur Schriftform auch als elektronsiches Dokument i.S.d. §130a ZPO Via De-Mail, BeA, BePo, OZG 01.01.2025 - Artikel 28
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Urhebergesetz (UrhG) § 31a: Schriftform bei entgeltlicher Nutzungsrechteeinräumung § 31 a Abs.1 S.3 Textform bei entgeltlichen Verträgen 01.01.2025 § 40 Abs. 1 generelle Schriftform Textform bei Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschft - Artikel 36
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Gewerbeordnung (GewO) § 109 Ersetzung "Schriftform" Arbeitszeugnisse dürfen mit Einwilligugn des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. 01.01.2025 - Artikel 48
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 54 BNatSchG neuer Absatz 12 Es wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die die Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur ermöglichen. 01.01.2025 - Artikel 50
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Nachweisgesetz (NachwG) § 2 Abs. 1 Ersetzung "Schriftform" Die Nachweispflichten (im Sinne des Nachweisgesetzes) dürfen in Textform erfolgen 01.01.2025 - Artikel 52
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 16 Abs. 1 ArbZG Ersetzung "Schriftform" Die Aushangpflicht nach dem ArbZG kann in elektronischer Form erfüllt werden 01.01.2025 - Artikel 55
Gesetz Bisherige Regelung Neue Regelung Bemerkung/Hinweise für Unternehmer Gültig ab Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) § 12 Abs. 1 S. 1 AÜG Ersetzung "Schriftform" Arbeitnehmerüberlassungs-Verträge können in Textform abgeschlossen werden. 01.01.2025