Bürokratieentlastungspaket IV

Am 02.03.2021 veröffentlichte eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung ihre Beschlüsse zur Fortsetzung des Bürokratieabbau-Projektes der Koalition. Mehrere Forderungen aus der Unternehmerschaft wurden aufgegriffen.
Schwerpunktmäßig sollen sich Vereinfachungen im Bereich Steuern ergeben. Allerdings stehen manche der Beschlüsse noch unter Prüfvorbehalt und es sind auch für die gefassten Beschlüsse bis zur Umsetzung noch weitere Schritte zur jeweiligen Gesetzesänderung erforderlich.

Gefasste Beschlüsse 

  • Beantwortung von Auskunftsanfragen durch die Finanzbehörden zur Erteilung verbindlicher Auskünfte zukünftig innerhalb von drei Monaten  
  • Zeitnahe Durchführung von Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden verbunden mit der stärkeren Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen 
  • Gleichlauf der Berechnungsmethoden für Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz 
  • Etablierung eines neuen Verfahrens zur Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit 
  • Vereinfachung des Statusfeststellungsverfahrens für Selbstständige durch mehr Digitalisierung, Vereinheitlichung bzgl. der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, mehr Transparenz und kürzere Verfahrensdauern 
  • Erleichterung des Zugangs junger Unternehmen zu Vergabeverfahren durch flexibleren Einsatz des Erfordernisses mehrjähriger Erfahrung bzw. von Referenzobjekten 
  • Abschaffung von Berichtspflichten für Kraftstoffe nach der 38. BImSchV 
  • Verlängerung von Eichfristen für Abgasmessgeräte und damit Vermeidung von Doppelprüfungen neben der Kalibrierung 
  • Reduzierung statistischer Meldepflichten durch Einrichtung automatisierter Abrufverfahren in Bezug auf allgemein zugängliche Quellen sowie Errichtung eines Basisdatenregisters für Unternehmensdaten mit Verknüpfung der Daten aus verschiedenen Fachregistern
    • Update:
      Zum Basisdatenregister wurde zwischenzeitlich ein Entwurf vorgelegt, der sich im Stadium der Verbändebeteiligung befindet. 
  • Abschaffung der Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung für kleine Photovoltaik-Anlagen 
  • Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes bis zum 31.12.2022 sowie Evaluation bzgl. einer Entfristung 


Beschlüsse mit Prüfvorbehalt 

  • Erleichterung der Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beim Bundeszentralamt für Steuern 
  • Vereinheitlichung der Umlagesätze der Kranken- und Mutterschutz-Umlagen, um die überproportionale Belastung von kleinen Arbeitgebern abzubauen 
  • Vereinheitlichung der Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte der Sozialversicherungen gegenüber den Arbeitgebern 
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensübergaben und –nachfolgen; dahingehend soll eine Arbeitsgruppe bis Juni 2021 konkrete Maßnahmen vorschlagen 
  • Ergänzung der Förderprogramme des Bundes um die Möglichkeit des Einsatzes einer Planungskostenpauschale – statt Prüfung von Verwendungsnachweisen - für KMU  

Im Rahmen des Maßnahmenpaktes werden keine Angaben unterbreitet, in welchem Umfang eine finanzielle Entlastung erwartet wird. Auch Zeitangaben sind nur teilweise vorhanden. Das Beschlussdokument stellen wir Ihnen anbei zur Verfügung. 
Die IHK Chemnitz wird die weiteren Umsetzungsbemühungen verfolgen und hat dahingehend auch die Prioritäten aus den letzten Umfragen im Kreis der Unternehmen im Blick. Neben den vorstehenden Beschlüssen gibt es weiteres Verbesserungspotential z. B. bei Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten oder im “Beauftragtenwesen”.