Vermittlung/ -beratung zu Finanzanlagen

Sie möchten sich als gewerblich tätiger Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit neben einer Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f oder h GewO. Zudem müssen Sie in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister eingetragen werden.