Kosten Vermittlerregister

Die Eintragung, Änderung und Löschung im Vermittlerregister sind gebührenpflichtig.
Die IHK Chemnitz hat die Gebühren auf Grundlage der entstehenden Aufwendungen kalkuliert. Sie können im jeweils aktuellen Gebührentarif der IHK Chemnitz eingesehen werden.
Die Gebühren für das Erlaubnisverfahren nach § 34f bzw. § 34h GewO richten sich nach der jeweils zuständigen Erlaubnisbehörde. In Sachsen sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte für das Erlaubnisverfahren zuständig.