Aktuelle Lage Ukraine - Russland

Die aktuelle Situation in der Ukraine stellt viele Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zur Russischen Föderation oder Ukraine unterhalten, vor zum Teil große Herausforderungen.
Die IHK Chemnitz informert Sie zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der EU-Sanktionen und  hält Sie zu den wichtigen Wirtschaftsinformationen auf dem Laufenden.

Stand: 26.07.2022

Aktuelle Informationen

26.07.2022

Der "UkraineInvest Guide" wurde von der Staatsbehörde „Amt für Förderung und Unterstützung der Investitionen" überarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Onlineportal HelpDesk gestartet, um Unternehmen zu informieren.
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13.05.2022

Das Bildungsniveau ukrainischer Geflüchteter ist vergleichsweise hoch. Der Großteil bringt Berufs- oder Hochschulabschlüsse mit. Die IHK unterstützt u.a. beim Anerkennungsverfahren.
Speziell dafür wurde eine Checkliste entwickelt, die nach der Erstberatung den Geflüchteten aus der Ukraine ausgehändigt wird. Damit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/ Jobcenter unterstützen.
Die Geflüchteten mit IHK-Berufen können bereits jetzt ohne eine formale Anerkennung in den Arbeitsmarkt einsteigen.
14.04.2022

Die Bundesregierung hat Finanzierungsmaßnahmen für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen beschlossen, die nun von den jeweiligen Institutionen umgesetzt werden müssen.
11.04.2022

Die Europäische Union hat  am 08.04.2022 ein weiteres Sanktionspaket mit folgenden Maßnahmen beschlossen:
  • Einfuhrverbot für alle Formen russischer Kohle (teilweise gelten Ausnahmen bis 10. August 2022, z. B. für die Erfüllung von vor dem 09.04.2022 geschlossenen Verträgen)  
  • weitere finanzielle Maßnahmen (u.a. Vollständiges Transaktionsverbot für vier russische Banken und Einfrieren ihrer Vermögenswerte, Verbot der Erbringung hochwertiger Krypto-Dienstleistungen für Russland)
  • Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen. Ausnahmen gelten u. a. für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe.
  • weitere gezielte Ausfuhrverbote, z. B. für Quanteninformatik, modernste Halbleiter, sensible technische Geräte, Transportmittel und Chemikalien, besondere Katalysatoren für Raffinerien, Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditive.
  • zusätzliche Einfuhrverbote für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke, erlesene Meeresfrüchte (auch Kaviar) und eine Maßnahme zur Verhinderung einer Umgehung des Importverbots für Kali aus Belarus.
  • vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU.  
  • Einschränkung der finanziellen und nicht-finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher oder öffentlich kontrollierter Einrichtungen im Rahmen von Programmen der EU, z.B. Horizont Europa, und Erasmus+.
08.04.2022

Keine Carnet ATA nach Russland, Belarus & Ukraine
Die Ausstellung von Carnet ATA für vorübergehende Ausfuhren von Waren nach Russland, Belarus und Ukraine ist derzeit nicht möglich. Carnets und Anschluss-Carnets für Russland und Belarus sind wegen der Sanktionen nicht möglich.
 

Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen
Infolge des russischen Angriffskriegs ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben daher heute ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind.
Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen hatte, bietet - vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.
06.04.2022

Für die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine kommen aus lohnsteuerlicher Sicht keine Besonderheiten zur Anwendung.
05.04.2022

Die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus als Folge des Angriffs von Russland auf die Ukraine beeinträchtigen aktuell auch den Im- und Export in der Region. Doch gerade bei internationalen Geschäften ist oft unklar, welche Partei die Ausfallrisiken bei ausbleibender Lieferung zu tragen hat. In diesem Zusammenhang wird oft von höherer Gewalt gesprochen.
30.03.2022

Die EU stellt konsolidierte Fassungen der Russland- und Belarus-Embargos zur Verfügung und ergänzt Guidance.
25.03.2022

EU-Kommission verabschiedet Beihilferegeln für Liquiditätsbeihilfen und Energie-Zuschüsse
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 einen befristeten Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland angenommen, der (rückwirkend) ab dem 1. Februar 2022 angewandt wird. Konkret handelt es sich um eine Mitteilung der Kommission, in der Regeln für die Ausgestaltung von nationalen Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund der Folgen des Ukraine-Kriegs in Schwierigkeiten geraten, definiert werden.
Beihilfemaßnahmen, die unter den Anwendungsbereich des Krisenrahmens fallen, werden von der Europäischen Kommission nur bewilligt, wenn die Vorgaben eingehalten werden. Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem zweiten Entlastungspaket vom 24. März 2022 angekündigt, besonders betroffenen Unternehmen im Rahmen dieser europäischen Vorgaben "mit zinsgünstigen Krediten rasch und unbürokratisch die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen". Auch über "weitere Maßnahmen" will die Koalition "beraten". 
 
Carnet-Waren sind vom Ausfuhrverbot ausgenommen
Als Reaktion auf die EU-Sanktionen hatte die russische Regierung am 9. März 2022 mit dem Erlass Nr. 311  ihrerseits Ausfuhrverbote für diverse Waren aus Russland bekanntgegeben. Dieses Ausfuhrverbot gilt zunächst bis zum 31.12.2022.Mit dem Ergänzungserlass Nr. 390 vom 17. März 2022 wurden nun Ausnahmen zu diesem Exportverbot bestimmt. Danach findet das Ausfuhrverbot keine Anwendung
für Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt und zuvor mit dem Carnet ATA in die Russische Föderation eingeführt wurden;für Ausrüstungsgegenstände, die von Vertretern russischer Massenmedien, Vertretern russischer Sportmannschaften und russischen Teilnehmern an Außenhandelsaktivitäten zur Organisation von Ausstellungen und Messen im Ausland in das Zollverfahren der vorübergehenden Ausfuhr überführt werden, einschließlich der Verwendung des Carnets ATA
24.03.2022

Informationsangebot für Flüchlinge

Mehr als 200.000 Menschen sind mittlerweile aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Nun geht es darum, sie zu versorgen, Unterkünfte zu finden sowie wichtige Fragen zu beantworte. Eine Informationsseite in ukrainischer Sprache mit wichtigen Informationen für die Menschen aus der Ukraine  stellt der Mitteldeutsche Rundfunk zur Verfügung
17.03.2022

Viertes EU-Paket mit Maßnahmen gegen bestimmte Sektoren und Personen

Im Anschluss an die informelle Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 10./11. März hat der Rat wegen Russlands militärischer Aggression gegen die Ukraine am 15.03.2022 ein viertes Paket mit Maßnahmen gegen bestimmte Wirtschaftssektoren, russische Staatsunternehmen, Organisationen und Personen beschlossen.
14.03.2022

Ergänzung der FAQ zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat seine FAQ zum Kurzarbeitergeld um Fragestellungen zur aktuellen Situation in der Ukraine bzw. zu den Sanktionen für Russland ergänzt.

Für konkrete Fallgestaltungen zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen ist die Hotline der Agentur unter 0371 567-3477 erreichbar.

AHK Polen bittet um Unterstützung bei der Ukraine-Hilfe

Mehrere Stadtverwaltungen und regionale Mitgliedsunternehmen haben sich hilfesuchend an die Außenhandelskammer Polen gewandt. Sie bitten darum, kurzfristig bei der Zurverfügungstellung verschiedener Hilfsgüter
11.03.2022

Informationen für betroffene sächsische Unternehmen

Sollte Ihr Unternehmen aufgrund der Auswirkungen der Ukrainekrise in wirtschaftlichen Schwierigkeit geraten sein, setzen Sie sich mit dem Beratungszentrum Konsolidierung der SAB in Verbindung.

Weitere Gegenmaßnahmen Russlands

Die russische Regierung hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, die die heimische Wirtschaft unterstützen und unabhängiger von westlichen Importen machen soll. Der Export bzw. Import bestimmter Waren und Rohstoffe wurde verboten bzw. eingeschränkt. So ist die Ausfuhr bestimmter Arten von Landtechnik und Teilen dafür vorübergehend genehmigungspflichtig und der Export bestimmter Holzarten  vorübergehend verboten.
10.03.2022

Informationen des Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Auf einer Informationsplattform stellt das Staatsministerium Hinweise zu Rechtsvorschriften, zur Gesundheitsversorgung, zur Unterbringung uvm. zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit über eine Kontaktplattform nach Angehörigen zu suchen.

Darüber hinaus hat das Ministerium einen »Erstkontakt-Flyer« erstellt, der die ukrainischen Vertriebenen in deutscher und ukrainischer Sprache informiert, wohin sie sich nach ihrer Einreise wenden können und gibt Hinweise welche Möglichkeiten für eine  Weiterreise mit der Deutschen Bahn bestehen.
09.03.2022

EU vereinbart neue sektorspezifische Maßnahmen gegen Belarus und Russland

Im Anschluss an die restriktiven Maßnahmen, die am 2. März als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der ungerechtfertigten und grundlosen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine angenommen wurden, und angesichts der weiterhin ernsten Lage hat der Rat am 09.03.2022 zusätzliche sektorale Maßnahmen gegen den belarussischen Finanzsektor angenommen.

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine & zum Aufenthalt in Deutschland

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten (z.B. zu Schule, Studium oder Arbeit )– die fortlaufend aktualisiert werden.
08.03.2022

Cyber-Sicherheitsauswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine

Das Bundesamt erkennt eine abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland. Aktuell ist jedoch keine akute unmittelbare Gefährdung der Informationssicherheit für Unternehmen in Deutschland im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ersichtlich. Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es in Deutschland zu wenigen unzusammenhängenden IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, die aber nur vereinzelt Auswirkungen hatten.
04.03.2022

Hilfeleistungsportal des Freistaates Sachsen

Seit 04.03.2022 stellt der Freistaats Sachsen ein Hilfeleistungsportal zur Verfügung, um die Hilfsangebote zu bündeln und zu steuern. Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen unterbreitet werden.

Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.
03.03.2022

Sanktionen gegen Russland

Die EU hat zwischenzeitlich weitere Sanktionen gegen Personen und Organisationen erlassen. Verboten werden:
  • Transaktionen mit der russischen Zentralbank
  • Überflüge des EU-Luftraums und der Zugang zu EU-Flughäfen für russische Luftfahrtunternehmen aller Art.
  • Es wurden sieben russische Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen. Dadurch werden diese Banken Otkritie , Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank,  Vnesheconombank (VEB) und VTB Bank vom internationalen Zahlungsverkehr abgekoppelt.

Sanktionen geegen Belarus

Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine.  Als Reaktion hat die EU ein weiteres Sanktionspaket gegen Belarus beschlossen. Hierunter fällt die Aufnahme von weiteren Personen auf die Sanktionsliste der EU, was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt. 

Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit Waren eingeführt, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemitteln, Eisen- und Stahlprodukten oder auch Kautschukprodukten verwendet werden.

Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. Hierzu gehören auch damit verbundene Dienstleistungen.
02.03.2022

Krisenhotline der AHK Russland

Unter der Rufnummer +7 495 234 49 54 hat die AHK Russland eine Krisenhotline eingerichtet, welche Montag bis Sonntag von 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 5 Uhr bis 21 Uhr) erreichbar ist und Fragen zu Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und zur Ukraine-Krise beantwortet.
 

Carnet ATA / Bürgschaftszahlungen auch nach Belarus nicht mehr möglich

Euler Hermes hat den DIHK informiert, dass auf Grund der EU-Finanzsanktionen bei Carnet-Ausfällen nun auch nach Belarus keine Bürgschaftszahlungen mehr erfolgen können. Zuvor hatte Euler Hermes bereits mitgeteilt, dass für Russland keine Bürgschaftszahlungen mehr möglich sind .

Für die Ukraine sind Carnets weiter möglich.



Online-Talk zum Krieg in der Ukraine

Aus aktuellem Anlass lädt die IHK Chemnitz zu einem Online-Talk zum Thema „Krieg in der Ukraine“ mit dem ausgewiesenen Ost-Europa-Experten ein. Roland Strumpf hat über 20 Jahre lang als Korrespondent für das ZDF aus Russland sowie der Ukraine berichtet und ist auch heute noch häufig in beiden Ländern unterwegs.
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01.03.2022

IHK-Präsident Dr. h. c. Dieter Pfortner zur Russland-Ukraine-Krise
“Der überraschende Angriff Russlands auf die Ukraine bestürzt uns zutiefst. Wir verurteilen in aller Schärfe das Agieren des russischen Präsidenten. Krieg hat noch nie und niemals zur Lösung von Konflikten geführt.” ...

Carnet ATA / Bürgschaftszahlungen nach Russland nicht mehr möglich

Euler-Hermes hat den DIHK informiert, dass auf Grund der EU-Finanzsanktionen bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland mehr erfolgen können.Auch für Belarus prüft Euler-Hermes zurzeit, inwieweit Zahlungen noch gewährleistet werden können. Für die Ukraine sind Carnets weiter möglich.