Keine Carnet ATA nach Russland, Belarus & Ukraine

Die Ausstellung von Carnet ATA für vorübergehende Ausfuhren von Waren nach Russland / Belarus / Ukraine ist derzeit nicht möglich. Carnets und Anschluss-Carnets für Russland und Belarus sind wegen der Sanktionen nicht möglich.
Für die Ukraine sind Carnets zwar grundsätzlich weiter möglich. Allerdings besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass Carnet-Waren in der Ukraine teilweise oder ganz zerstört werden bzw. dass die Waren nicht mehr zurück transportiert werden können. Sollte eine Ausstellung dennoch erfolgen, wird auf jeden Fall eine schriftliche Risikoübernahmeerklärung gegenüber der IHK und voraussichtlich von Euler Hermes eine zusätzliche Sicherheit von den Carnet-Antragstellern verlangt. Für die eventuelle Ausstellung von Anschluss-Carnets ist die Zustimmung des Zolls erforderlich.
Die von noch laufenden Carnets umfassten Waren sind von den russischen Ausfuhrverboten ausdrücklich ausgenommen. Sofern die Erledigung von Carnets Schwierigkeiten bereitet oder nicht möglich ist, werden die Carnetinhaber gebeten, die IHK frühzeitig zu informieren. Dann muss ein entsprechendes Regulierungsverfahren über die Internationale Handelskammer (ICC) eingeleitet werden.
Allgemein wird dringend empfohlen, noch im Umlauf befindliche Carnets für diese Länder nicht mehr zu verwenden.