Beschäftigung und Unterstützung ukrainischer Staatsangehöriger

Arbeitskräfte finden

Da ukrainische Männer im Alter von 18-60 Jahren das Land nicht verlassen dürfen, kommen überwiegend Frauen, Mütter mit ihren Kindern und Senioren nach Deutschland. Dies sollten Sie in Ihren Rekrutierungsaktivitäten berücksichtigen. Für viele Geflüchtete haben im Moment erforderliche Behördengänge und die Wohnungssuche Priorität. Zudem werden Schul- oder Kitaplätze für die Kinder benötigt.

Unsere Tipps für Ihre Rekrutierung:
  • Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auf Englisch oder im besten Fall Ukrainisch / Russisch
  • Melden Sie Ihre offenen Stellen beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.
  • Die Agentur für Arbeit hält aktuelle Informationen in Beschäftigungsfragen in deutscher und ukrainischer Sprache bereit.
  • Viele arbeitsfähige Geflüchtete besitzen keine Nachweise über ihre Qualifikationen oder Berufserfahrungen. Signalisieren Sie in Ihren Stellenanzeigen aktiv, dass Sie darauf Rücksicht nehmen. Die Regelung der Anerkennung in reglementierten Berufen oder solchen, die einer gesetzlichen Grundlage unterliegen (bspw. Berufskraftfahrer*in), gilt weiterhin.
  • Bieten Sie – wenn möglich – flexible Arbeitsmodelle an, so dass Mütter sich um ihre Kinder kümmern können.
  • Viele Geflüchtete werden in der ersten Zeit bedingt mobil sein. Bieten Sie aktiv Lösungen für den Arbeitsweg an.
  • Setzen Sie auf regionale Kanäle und achten Sie auf die Optimierung Ihrer Stellenanzeigen, so dass Sie auf Google gefunden werden.
  • Nutzen Sie auf Geflüchtete aus der Ukraine spezialisierte Stellenbörsen.
    (Die Aufstellung stellt keine qualitative Empfehlung dar und ist nicht abschließend.)

Lohnsteuerliche Aspekte

Keine Besonderheiten für die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine aus lohnsteuerlicher Sicht
Bei Aufnahme einer Arbeit benötigt der Arbeitgeber, sofern nicht eine Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten in Betracht kommt, für den Abruf der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum seiner zukünftigen Arbeitnehmerin.
Sofern die Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden. Die Vergabe der Identifikationsnummer wird durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes (kann z. B. auch eine Erstaufnahmeeinrichtung sein) angestoßen.
Sobald die zuständige Meldebehörde Daten von Flüchtlingen in das Melderegister aufgenommen hat, erfolgt eine automatische Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Mitteilungsschreiben wird mit der durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilten Identifikationsnummer an die von der Meldebehörde übermittelte Adresse versandt.
Diese Vergabe einer Identifikationsnummer sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status von Flüchtlingen oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen. Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beinhaltet also keine Regelungen zur Erwerbserlaubnis.
Um Haftungsrisiken für Arbeitgeber zu vermeiden, sollte beachtet werden, dass sie entsprechend dem BMF-Schreiben vom 13.12.2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 383 KB) haftbar gemacht werden können, wenn sie:
  • den Arbeitnehmer nicht zur ELStAM-Datenbank angemeldet haben (Rn. 130)
  • den Lohnsteuerabzug ohne gültige ELStAM durchführen (Rn. 131),
  • bei fehlerhaften ELStAM die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden (Rn. 132),
  • oder bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern keine Identifikationsnummer vorliegt (Rn. 133).
In diesen Fällen ergibt sich grundsätzlich ein Haftungsrisiko in Höhe des Differenzbetrages zwischen der vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer zuzüglich ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zur Steuerklasse VI.
Arbeitgeber sind daher gut beraten, die ELStAM ihrer Arbeitnehmer monatlich abzurufen und anzuwenden.

Anerkennung ukrainischer Bildungsabschlüsse

Das Bildungsniveau ukrainischer Geflüchteter ist vergleichsweise hoch. Der Großteil bringt Berufs- oder Hochschulabschlüsse mit. Die IHK unterstützt u.a. beim Anerkennungsverfahren.
Speziell dafür wurde eine Checkliste entwickelt, die nach der Erstberatung den Geflüchteten aus der Ukraine ausgehändigt wird. Damit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/ Jobcenter unterstützen.
Die Geflüchteten mit IHK-Berufen können bereits jetzt ohne eine formale Anerkennung in den Arbeitsmarkt einsteigen.

Sprachkurse

Viele Ukrainer verfügen über Englischkenntnisse, Deutschkenntnisse sind bedingt verbreitet. Unser Tipp: Bieten Sie Ihren Kandidaten bereits in der Stellenanzeige und im Bewerbungsprozess aktiv Sprachkurse an. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet ausführliche Informationen zu Integrationskursen und regionalen Angeboten.

Integration

Wie alle Fachkräfte aus dem Ausland kennen Geflüchtete unsere Arbeitskultur und unsere Gepflogenheiten noch nicht und werden einige Zeit brauchen, um in Ihren Betrieb hineinzuwachsen.
Stellen Sie ihren neuen Mitarbeitern einen Paten zur Seite, um den Einstieg so leicht wie möglich zu machen. Viele hilfreiche Informationen und Tipps zur Integration finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung.

Hilfsangebote für die Ukraine

Der Freistaat Sachsen stellt ein Hilfeleistungsportal zur Verfügung, um Hilfsangebote zu bündeln und zu steuern. Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen unterbreitet werden.

Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.
Das Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) weist auf vielfältige Möglichkeiten hin, wie Unternehmen und ihre Mitarbeitenden Geflüchteten sowie den Menschen vor Ort im Kriegsgebiet helfen können.
Die deutsche Wirtschaft stellt ein enormes Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern und Betrieben bei der Hilfe für die Menschen aus der Ukraine fest. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft und möchten mit ihrem vielfältigen Engagement ihren Teil beitragen.
Daher werden alle Informationen und Aktivitäten für unsere Betriebe und Unternehmen einer gemeinsamen Webseite gebündelt und unter dem Hashtag #WirtschaftHilft begleitet.

Geldspenden an internationale Organisationen

Geldspenden sind in der aktuellen Lage ein sehr wichtiges Mittel, um humanitäre Hilfe zu leisten. Unternehmen können ihre Spenden steuerlich absetzen, sofern die steuerbegünstigte Organisation einen Sitz in Deutschland hat.Das ist beispielsweise bei den Organisationen Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe, Malteser, Johanniter, UNICEF, UNO Flüchtlingshilfe oder Save the Children der Fall.

Das Deutschen Zentralinstitut für Sozialfragen (DZI), das von der DIHK unterstützt wird, hält eine Liste mit förderungswürdigen Hilfsorganisationen bereit und berät spendenwillige Unternehmen.

Zollabwicklung von Hilfslieferungen


Für Hilfslieferungen in die Ukraine können bei die Zollabwicklung Vereinfachungen genutzt werden. Bitte beachten Sie allgemein auch die Informationen des Zolls zur Ukrainekrise. Auf der Webseite des Zolls sind auch Informationen des polnischen Zolls hinterlegt.

Wenn es sich um eine reine Hilfslieferung handelt
Also nicht in Verbindung mit kommerziellen Lieferungen – kann folgende Sammel-Warennummer für die Zollanmeldung verwendet werden: 9919 00 00. Eine Genehmigung durch das Statistische Bundesamt ist nach dem aktuellen Stand nicht erforderlich.
Offizieller Text für die 9919 00 00:
"für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren".
Hilfslieferungen bis 1.000 Euro oder bis 1.000 kg Gewicht
Sie können direkt an der Außengrenze der EU auch formlos angemeldet werden. Aber: es ist dennoch eine übersichtliche und nachvollziehbare Aufstellung der Waren in schriftlicher Form (Absender/Organisation, Empfänger mit Ort, Warenaufstellung mit Stückzahl, Gewicht und Wert) erforderlich, damit die Abfertigung an der Grenze reibungslos läuft.
Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, sind von der mündlichen Zollanmeldung ausgenommen.

Hilfslieferungen im Wert von mehr als 1.000 Euro oder mehr als 1.000 kg Gewicht
Elektronische Zollanmeldungen über ATLAS wie üblich, aber es reicht das sogenannte einstufige Ausfuhrverfahren auch bei höheren Werten (als 3.000 Euro) aus. Das heißt, es ist keine Vorabfertigung bei der Ausfuhrzollstelle (=Binnenzollamt) erforderlich.

Hilfslieferungen in Verbindung mit kommerziellen Warensendungen
Zwei getrennte Ausfuhranmeldungen erforderlich. Kommerzielle Waren und Hilfslieferungen getrennt verpacken. Überschreitet der kommerzielle Anteil den Wert von 3.000 Euro, ist wie üblich das zweistufige Ausfuhrverfahren (Ausfuhrzollstelle = Binnenzollamt) durchzuführen.

Unterbringungsmöglichkeiten anbieten

Darüber hinaus können sich Unternehmen und ihre Mitarbeitenden auch direkt engagieren. Es besteht Bedarf an kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten für ankommende ukrainische Geflüchtete. Wer leerstehende Immobilien oder Betriebswohnungen kurz- oder längerfristig für Betroffene zur Verfügung stellen kann, wendet sich direkt an seine zuständige Gemeinde.

Unternehmen können ihre Mitarbeitenden außerdem auf die Möglichkeit hinweisen, verfügbaren privaten Wohnraum zur Unterbringung bereitzustellen. Schnelle Hilfe bei der Vermittlung bietet beispielsweise die Organisation Zusammenleben Willkommen.

Regionale Hilfsangebote

Auch regional werden eine Vielzahl an Hilfsaktivitäten angeboten. Diese bieten Ihnen als Unternehmen die Möglichkeit, sich aktiv an der Hilfe für die Opfer des Krieges in der Ukraine zu beteiligen.
Übersichten zu diesen Hilfsangeboten in den jeweiligen Regionen des Kammerbezirks finden Sie unter:

Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie eine Hilfsaktion planen, können Sie uns per E-Mail an service@chemnitz.ihk.de informieren

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg Geschädigten

Das Bundesministerium der Finanzen hat Vereinfachungen zu steuerrechtlichen Regelungen von Spenden zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements getroffen. Die Reglungen enthalten neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden.

Quellen:
IHK Industrie- und Handelskammer Darmstadt, DIHK