EU-Konsultation und Evaluation der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie
Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/1937 über den Schutz von Hinweisgebern durch. Ziel dieser Konsultation ist es, zu prüfen, ob die Richtlinie ihre beabsichtigten Wirkungen entfaltet – insbesondere im Hinblick auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU‑Mehrwert. Die Konsultation basiert auf einem umfangreichen Online‑Fragebogen, der verschiedene Themenbereiche abdeckt, von der allgemeinen Kenntnis der Richtlinie über ihre praktische Anwendung bis hin zur Einschätzung möglicher künftiger Reformbedarfe.
Unternehmen können sich im Rahmen des Online‑Fragebogens direkt an der Konsultation beteiligen und ihre Erfahrungen sowie etwaigen Änderungsbedarf selbst einbringen.
Der Konsultationszeitraum endet am 22. April 2026.
Hinweis: Die Konsultation bezieht sich auf die Vorschriften, die sich aus der EU-Richtlinie ergeben. Vorschriften, die abweichend davon durch die nationale Umsetzung der Richtlinie - wie in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz erfolgt - bestehen, stehen bei dieser Konsultation nicht ausdrücklich zur Evaluation.
