Investitionssofortprogramm verabschiedet

Mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen: Das ist das Ziel der Bundesregierung. Ein steuerliches Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern.

Nach mehr als zwei Jahren ohne Wirtschaftswachstum muss Deutschland wieder attraktiver für Investitionen werden. Umso wichtiger sind gezielte Anreize, um den Standort kurzfristig und auf Dauer zu stärken und zu modernisieren. Dafür hat das Bundeskabinett am 4. Juni 2025 den „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Das Gesetz wurde von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet und ist seit 19. Juli 2025 in Kraft. Das Sofortprogramm dient dem schnellen Anschub wachstumswirkender Investitionen – und ist zugleich verbunden mit langfristigen Entlastungen, die der Wirtschaft auf Dauer Planungssicherheit geben.
Konkret umfasst das Gesetz insbesondere folgende Punkte:
  • Investitions-Booster:
    Degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen kommen allen Unternehmen zu Gute – und sind unkompliziert umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Anreize schnell und in der Breite wirken. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen, die vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.
  • Absenkung der Körperschaftsteuer:
    Mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung deutlich reduziert. Die Körperschaftsteuer sinkt in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
  • Betriebliche E-Mobilität:
    Mit einem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Das Gesetz ermöglicht die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.
  • Ausbau der Forschungszulage:
    Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist vorgesehen, förderfähige Anwendungen auszuweiten. Pauschale Abschläge machen Verfahren einfacher und bürokratieärmer.
Mit diesem Paket sollen die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden – und zwar kurz- und langfristig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Quelle: Die Bundesregierung