Nr. 77029

Energiewendebarometer 2025 – Berliner Wirtschaft zwischen Fortschritt und Frustration

Die Berliner Wirtschaft steht auch im Jahr 2025 unter dem Einfluss tiefgreifender Veränderungen durch die Energiewende. Das aktuelle Energiewendebarometer zeigt ein differenziertes Bild: Während einige Unternehmen Fortschritte verzeichnen, überwiegen vielerorts Skepsis und strukturelle Hemmnisse. Ein Vergleich mit der bundesweiten Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) offenbart, dass viele Herausforderungen in Berlin Teil eines größeren Trends sind – jedoch mit regionalen Besonderheiten.
Mit dem Energiewendebarometer soll die Sicht der Wirtschaft auf die Defizite der Energiewende ebenso klar benannt werden wie die Fortschritte und Erfolge. Es beruht auf einer jährlichen Umfrage der IHK-Organisation zu Energiemaßnahmen der Betriebe, zur Energieversorgung, zu Auswirkungen der Energiewende auf die Unternehmen sowie zu politischen Forderungen.

Positive Signale – aber kein Grund zur Entwarnung

Die Berliner Wirtschaft zeigt sich 2025 erstmals seit Jahren optimistisch in Bezug auf die Energiewende. Das aktuelle Energiewendebarometer der IHK Berlin verzeichnet einen positiven Barometerwert (basierend auf der Frage: Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit) von +2,6 – ein bemerkenswerter Umschwung nach dem Tiefpunkt von –20,7 im Jahr 2023. Damit hebt sich Berlin deutlich vom bundesweiten Durchschnitt ab, der laut DIHK weiterhin bei –8,3 liegt.
Grafische Darstellung der Barometerwerte des Energiewendebarometer 2025
Fast ein Drittel (31 Prozent) der Berliner Unternehmen bewertet die Energiewende mittlerweile positiv. Dennoch bleibt die Skepsis groß: 29 Prozent sehen weiterhin negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Besonders die hohen Energiepreise belasten die Betriebe. 54 Prozent berichten von gestiegenen Stromkosten, 63 Prozent von höheren Wärmepreisen und 47 Prozent von gestiegenen Transportkosten. Fast die Hälfte der Betriebe gibt diese Mehrkosten an ihre Kunden weiter – ein klarer Hinweis für die anhaltende Belastung der Unternehmen durch die Energiepreisentwicklung. Diese hat zudem Auswirkungen auf Investitionspotentiale, so berichten 60 Prozent der Berliner Betriebe von Einschränkungen in allen Investitionsbereichen – von Klimaschutz über Forschung und Innovation bis hin zu den betrieblichen Kernprozessen. Investitionen in Kernprozesse und Klimaschutzmaßnahmen werden in Berlin häufig zurückgestellt – jeweils von rund 23 Prozent der Unternehmen. Der Industriesektor weist dabei die höchste Zurückstellung im Bereich Klimaschutz auf.

Verwaltungsaufwand und Planungsunsicherheit hindern Transformation

Die größten Hemmnisse bei der Transformation bleiben Bürokratie (62 Prozent), fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit der Energiepolitik (47 Prozent) sowie langsame Genehmigungsverfahren (38 Prozent). Besonders der Bausektor leidet unter einer Kombination aus Fachkräftemangel, hohen Energiepreisen und mangelnder Planbarkeit.
Grafische Darstellung der größten Hindernisse bei Ihren Transformationsbemühungen für mehr Klimaschutz

Positive Entwicklungen: Fortschritte bei Eigenversorgung und Klimazielen

Die Berliner Wirtschaft zeigt zunehmend Eigeninitiative bei der Energiewende. 21 Prozent der Unternehmen haben bereits eigene erneuerbare Energiequellen aufgebaut, weitere 17 Prozent planen entsprechende Maßnahmen. Auch die Energieeffizienz steht hoch im Kurs: 76 Prozent der Betriebe haben entsprechende Projekte umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung – ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Vorjahr. In der Wärmeversorgung setzen viele Unternehmen auf CO₂-arme Technologien und erneuerbare Energien. Die Nutzung von Wasserstoff bleibt jedoch gering. Hinsichtlich Klimaneutralität, haben sich 84 Prozent der Unternehmen das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 dies zu erreichen, 12 Prozent haben es bereits erreicht. Zudem erschließen 29 Prozent neue Geschäftsfelder und internationale Absatzmärkte, und 43 Prozent stellen ihre Lieferketten auf klimafreundliche Vorprodukte um.

Negative Tendenzen: Standortunsicherheit und steigende Belastungen

Trotz wachsender Eigeninitiative bleibt die Sorge um den Wirtschaftsstandort präsent. 13 Prozent der Berliner Unternehmen planen oder realisieren Einschränkungen der Produktion im Inland oder Verlagerungen ins Ausland als Reaktion auf Veränderungen in der Energiewirtschaft und -politik - im Bausektor planen dies sogar 20 Prozent. Bundesweit ist der Trend noch ausgeprägter: Vier von zehn Industriebetrieben denken über eine Standortverlagerung nach.
Gleichzeitig zeigt sich die Versorgungssicherheit stabil – 80 Prozent der Unternehmen berichten von zuverlässiger Stromversorgung. Dennoch nimmt die Zahl kurzer Ausfälle zu, sodass 47 Prozent bereits Maßnahmen zur Absicherung getroffen haben.

Was die Wirtschaft von der Politik erwartet

Die Berliner Wirtschaft fordert von der Politik vor allem bessere Rahmenbedingungen für Eigenversorgung und Direktstromlieferverträge (75 Prozent), eine Senkung der Strompreisabgaben (68 Prozent) sowie den zügigen Ausbau der Netzinfrastruktur (62 Prozent). Auch der Emissionshandel und grüne Leitmärkte zur Förderung klimafreundlicher Technologien finden bei rund 45 Prozent Zustimmung. Die Zustimmung zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung ist deutlich gesunken, und die Unternehmen sind in ihrer Haltung dazu gespalten.
Grafische Darstellung der gewünschten politischen Maßnahmen für sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Klimaschutz

Beratung bleibt gefragt

Trotz bekannter Unterstützungsstellen wie dem SolarZentrum Berlin, der Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb oder der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO bleibt der Beratungsbedarf weiterhin hoch. Besonders gefragt sind Unterstützung bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen, Beratung zu Fördermitteln und energieeffizienten Technologien.

Fazit: Berlin zeigt Erholung – aber strukturelle Herausforderungen bleiben

Die Berliner Wirtschaft zeigt sich widerstandsfähiger als der Bundesdurchschnitt. Der positive Barometerwert ist ein Hoffnungsschimmer, doch strukturelle Probleme wie Bürokratie, Energiepreise und Planungsunsicherheit bleiben bestehen. Nur mit klaren politischen Signalen und praxisnahen, innovationsfreundlichen sowie verlässlichen Rahmenbedingungen kann die Energiewende wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden – in Berlin und darüber hinaus.

An der Umfrage haben 202 Unternehmen teilgenommen. Die Antworten kommen zu zwei Drittel aus der Dienstleistungsbranche (67 Prozent), gefolgt von Handelsunternehmen (19 Prozent), Industrie (7 Prozent) und der Bauwirtschaft (7 Prozent). Die Befragung fand vom 10. bis zum 30. Juni 2025 statt.

Luftreinhalte- und Lärmminderungspolitik

Berlin ist an Hauptverkehrsstraßen häufig noch zu laut. Zudem gehört der Straßenverkehr zu den größten CO2-Emittenten. In der Vergangenheit konnte Berlin nicht überall den Grenzwert für Stickstoffdioxid einhalten. Deshalb war Berlin verpflichtet, einen Lärmaktionsplan sowie einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Auf EU-Ebene werden derzeit die aktuellen Grenzwerte für Luftschadstoffe überarbeitet (Luftqualitätsrichtlinie). Neben der Zielstellung, bis 2045 in Berlin klimaneutral zu sein, könnten neue Grenzwerte ebenfalls für weitere Maßnahmen vorrangig im Straßenverkehr erfordern. Berlin hatte sich auf die Fahne geschrieben, bis 2030 eine Luftreinhaltestrategie aufzusetzen.

Luftreinhaltestrategie in Berlin

Der Berliner Luftreinhalteplan wird derzeit fortgeschrieben. Die aktuellen Messwerte belegen, dass sich die Berliner Luftqualität deutlich verbessert hat. Gegenüber dem bisher gültigen Plan für 2018 bis 2025 ist der Handlungsdruck so deutlich geringer. Die IHK begleitet den aktuellen Prozess wieder intensiv und hat zum Entwurf des Maßnahmenplans eine Stellungnahme eingereicht.
Im Zusammenhang mit der letzten Stellungnahme hatte die IHK eine Unternehmensumfrage durchgeführt, deren Ergebnisse in die Positionierung eingeflossen waren.
Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich finden sich zudem im Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept 2030, im integrierten Wirtschaftsverkehrskonzept. Zudem schreibt das Mobilitätsgesetz vor, breite Radwege auf allen Berliner Hauptverkehrsstraßen anzulegen und neue Mobilität zu fördern.

Lärmaktionsplan Berlin

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planentwurf 2018 bis 2023 im August durchgeführt. Dazu hat sich die IHK auch auf der Basis einer Mitgliederumfrage positioniert und gemeinsam mit Kammern und Verbänden Stellung genommen.

Klimafreundlicher Wirtschaftsverkehr

Berlin will klimaneutral werden. Der Verkehrsbereich ist dabei ein wesentlicher Baustein. In der politischen Debatte werden Maßnahmen wie vorzeitige Fahrverbote für Verbrennungsmotoren oder die Einführung einer City-Maut diskutiert. Die IHK hat eine Unternehmensumfrage dazu durchgeführt.

Pilotprojekt für gerechte Straßenplanung

Berliner Hauptverkehrsstraßen sollen umwelt- und stadtverträglicher werden. Nach dem Mobilitätsgesetz sollen die Straßen einen breiten Radweg erhalten. Zudem kann es in sehr lärmintensiven Straßen zusätzliche Anforderungen geben. Solche Prozesse zur Neuaufteilung des Straßenraums unterstreichen die bestehende hohe Flächen- und Nutzungskonkurrenz in Berliner Straßen. Sie bieten aber auch die Chance, entsprechende Flächen für das Liefern und Laden direkt mitzudenken. Die IHK hat in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, dem Bundesverband Paket und Expresslogistik e.V., der Fuhrgewerbe Innung an den in Umbauplanung befindlichen Straßenzug Grunewaldstraße / Berliner Straße die Lieferbedarfe der vor Ort ansässigen Unternehmen untersucht und konkrete Empfehlungen für die Errichtung von Lieferzonen abgeleitet.

Diskussion um Fahrverbote in Berlin

Mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen NO2-Grenzwerte sollten in Berlin 2018 flächendeckende Fahrverbote für Verbrennungsmotoren unter einer Schadstoffklasse EURO6 für Dieselmotoren eingeführt werden. Dazu hat sich die IHK positioniert.


Klimaschutzpartner des Jahres 2025: Jetzt anmelden für Preisverleihung & Networking am 27.Mai

Welche innovativen Pläne und Projekte im Bereich Klimaschutz „made in Berlin“ gibt es derzeit? Welches der Projekte hat einen besonderen Vorbildcharakter für die Stadt? Wen küren die Klimaschutzpartner Berlin – ein Bündnis aus elf Kammern und Verbänden –und wer gewinnt den dotierten Preis des Publikums?

Preisverleihung am 27.Mai

Seien Sie Teil der diesjährigen Preisverleihung zum Wettbewerb „Klimaschutzpartner des Jahres“ und nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Rahmen der Berliner Energietage mit Klimaschutzpionieren und Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auszutauschen. Dazu laden wir Sie herzlich ein:
Wann: Am Dienstag, 27. Mai 2025, ab 17:00 Uhr
Wo: Ludwig Erhard Haus, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Der Wettbewerb „Klimaschutzpartner des Jahres” gehört zu den traditionsreichsten Klimaschutzpreisen Berlins. Er schafft seit 23 Jahren Aufmerksamkeit und hilft innovativen Ideen und Projekten auf die Bühne. Traditionell verleihen die Klimaschutzpartner Berlin den Preis gemeinsam mit der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der Berliner Energietage.
Programmablauf:
  • 17:00-18:00 Uhr: Networking entlang Plakatausstellung
  • 18:00-19:00 Uhr: Pitches der nominierten Projekte und Wahl für den dotierten Publikumspreis
  • 19:00-20:00 Uhr: Preisverleihung
  • Ab 20:00 Uhr: Get-Together
Impulsgeberin: Britta Behrendt (Staatssekretärin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
Laudatori:nnen: Markus Straube (Vize-Präsident, Handwerkskammer Berlin), Susanne Huneke (Leiterin, Berliner Energie und Wärme GmbH), Achim Oelgarth (geschäftsführender Vorstand, Ostdeutscher Bankenverband)
Melden Sie sich gerne über den folgenden Link an: Anmeldung-Klimaschutzpartner-Preisverleihung
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ziel des Wettbewerbs

Umwelt- und Klimaschutz sind die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Seit vielen Jahren engagieren wir uns in dem Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ gemeinsam um die Minderung von CO2-Emissionen in unserer Stadt. Mit unserem Wettbewerb zeigen wir, was heute schon in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung machbar ist und regen zum Nachahmen an. Innovative Konzepte, welche den Ansatz fahren wertvolle Ressourcen einzusparen und entsprechend skalierbar sind, spielen eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung einer sauberen Umwelt.
Wir engagieren uns für Klimaschutz in Berlin, weil
  • wir uns der besonderen Verantwortung für Klimaschutz, Energieeffizienz und Klimaanpassung bewusst sind,
  • wir mit unserem Bündnis ein sichtbares Zeichen setzen,
  • Klimaschutz Pioniere braucht und gute Beispiele Schule machen,
  • Berlin schon heute zahlreiche Leuchtturmprojekte vorweisen kann,
  • vorbildliche Leistungen gewürdigt werden sollen.

Älteste und traditionsreichste Auszeichnung für Klimaschutz in Berlin

Seit 2002 loben die Klimaschutzpartner Berlin jährlich den Wettbewerb „Klimaschutzpartner des Jahres“ aus. Der Preis versteht sich als traditionsreiche und führende Auszeichnung der Berliner Wirtschaft, der den innovativen Klimaschutz in den Vordergrund stellt. Mit vielen renommierten Projekten hat die Auszeichnung in Berlin einen guten Bekanntheitsgrad erreicht. Bis zum Jahr 2024 haben sich mehr als 450 Berliner Projekte um den Preis beworben und über 63 Projekte sind bislang prämiert worden.
Gewinner aus dem Jahr 2024

ZRS Architekten Ingenieure mit "Kokoni One-Holzbauquartier an der Streuobstwiese"

Factor4solutions GmbH mit "Nachhaltig chillen"

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH mit "Holz Ziegel Lehm-Pilotprojekt Nachhaltiger Geschosswohnungsbau Berlin"

Unabhängiges Institut für Umweltfragen - UfU e.V. mit "kliQ 2.0: Klimaschutzprojekte an Schulen in Steglitz-Zehlendorf"

Gewinner aus dem Jahr 2023

Eurabus GmbH mit „Energiespeicher aus recycelten Elektrobus-Batterien“

Deimel Oelschläger Architekten GmbH mit „QNG Wohngebäude im Berliner Kaskelkiez“

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin; Nahwärme West eG i. Gr. mit „Nahwärmeversorgung Eichkamp“

FC Internationale Berlin 1980 e.V. mit „INTERACTION - für mehr Klimaschutz im und durch Sport“

Jona Jacob Götze mit „UpLift - Hybrid Energy System“

Messe Berlin GmbH, Berliner Stadtwerke GmbH mit „Berlins größte PV-Dachanlage auf den Messehallen am Funkturm“

Gewinner aus dem Jahr 2022

Michels Architekturbüro | Reiter Architekten PartGmbB | Atelier le Balto mit „Telegraph“

Vabeck GmbH mit CO2-neutrale Erzeugung von Wasserstoff mittels thermischer Spaltung von wasserstoffhaltigen Stoffen mit patentierter VABECK®-Technologie

Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) mit KlimaVisionen - Wege zur klimaneutralen Schule in Berlin!

Bewertung und Preisverleihung

Die Bewerbungen werden durch eine Fachjury ausgewertet und die Sieger während der Berliner Energietage gekürt. Die Preisverleihung gehört mit rund 100 bis 200 Gästen zu den Top- Events der Leitverstanstaltung und ist stets ausgebucht. Alle Bewerbungen werden im Rahmen einer Plakatausstellung auf den Berliner Energietagen präsentiert und auf der Homepage der Klimaschutzpartner als Best Practice veröffentlicht.
Alle nominierten Projekte erhalten die Chance Ihr Projekt einem großen Publikum aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vor der eigentlichen Preisverleihung zu pitchen. Danach entscheidet das Publikum, welches Projekt für den dotierten Publikumspreis gekürt werden soll.

Netzwerken und Mentoring-Programm

Der Tag der Preisverleihung bietet allen Bewerbenden und Teilnehmenden der Veranstaltung eine hervorragende Gelegenheit, sich mit anderen Klimaschutzpionier:innen, -enthusiast:innen und -unterstützer:innen auszutauschen.
Alle Preisgewinner erhalten zudem die Chance sich im Rahmen eines Mentoring-Treffens mit den zahlreichen Partnern und Unterstützern des Wettbewerbs exklusiv zu Ihren Projekten und möglichem Unterstützungsbedarfen auszutauschen.

Wer sind die KlimaschutzPARTNER und Ihre Unterstützer?

Das Bündnis „Klimaschutzpartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von 11 Partnern: Architektenkammer Berlin, Baukammer Berlin, BBU Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V., Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Ostdeutscher Bankenverband e.V., die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V., den Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. und den Verband kommunaler Unternehmen e.V.-Landesgruppe Berlin-Brandenburg.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt flankiert den Wettbewerb und ist Teil der Jury.
Der Wettbewerb wird mit freundlicher Unterstützung der Berliner Wärme und Energie AG durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutzpartner-berlin.de.

Produkteinführung

Konjunktur verliert an Schwung

Die Konjunktur in der Metropolregion Berlin-Brandenburg ist nicht mehr so ungetrübt wie in den vergangenen Jahren. Zum zweiten Mal in Folge ist der gemeinsame Konjunkturklima-Index gefallen. Er liegt jetzt bei 134 Punkten, im Herbst 2018 lag er bei 138 Punkten. Damit bewegen sich die Indikatoren zwar weiterhin im Bereich der Hochkonjunktur, in beiden Bundesländern beurteilen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ihre Lage jedoch schlechter als in den Vorjahren. Deutlich skeptischer sind die Geschäftsprognosen – viele Unternehmen erwarten, dass die Wachstumsdynamik in den kommenden Monaten weiter nachlassen wird.
Neben den der Weltpolitik geschuldeten Konjunktureinflüssen und dem Fachkräftemangel sehen die Unternehmer zunehmend die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in der Metropolregion als Risiko für die Unternehmensentwicklung. Kritisch bewerten die befragten Unternehmen das öffentliche Vergaberecht. 7 von 10 Unternehmen beteiligen sich der Umfrage zufolge nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen. Vor allem die vergabefremden Kriterien sowie nicht immer marktgerechte Preise machen Aufträge der öffentlichen Hand unattraktiv.
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
"Wenn Unternehmen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in der Metropolregion zunehmend als kritisch für die Entwicklung des Unternehmens einstufen, müssten in Politik und Verwaltung eigentlich die Alarmglocken läuten. Wenn sich dann auch noch die Konjukturaussichten eintrüben, ist Handeln geboten. Die öffentlichen Investitionen müssen endlich auf den Weg gebracht, der Wohnungsbau beschleunigt und das Vergaberecht attraktiver gemacht werden. Vor allem jedoch braucht die Wirtschaft ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft seitens der Politik. Gedankenspielereien zur Verstaatlichung von Privateigentum schaden dem Standort und dass eine staatlich gelenkte Wirtschaft ökonomisch nicht funktioniert, dürfte die Vergangenheit hinreichend bewiesen haben.“
Mario Tobias, Hauptgeschäftsführer der IHK Potsdam:
„Öffentlichen Aufträgen stehen Brandenburgs Unternehmen eher skeptisch gegenüber: Nicht einmal die Hälfte beteiligt sich an den Ausschreibungen. Beklagt werden zu hoher Zeitaufwand sowie zu ungenaue Bewertungskriterien. Wir wünschen uns zudem mehr Gewicht auf Qualität, anstatt nur nach den Kosten bewertet zu werden. Der Umsatzanteil bei teilnehmenden Betrieben liegt auch deshalb bei weniger als zehn Prozent.
Indes belasten zusätzliche Kostensteigerungen die Unternehmen: Die Lkw-Maut wurde innerhalb von sieben Monaten zweimal drastisch erhöht. Zum 1. Juli 2018 durch die Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen sowie zum 1. Januar 2019 durch die deutliche Anhebung der Mautsätze. Rund zwei Drittel unserer Betriebe beklagen, dass sie von der Steigerung betroffen sind und die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben müssen. In der Industrie ist das Ergebnis noch drastischer – hier sind mehr als 80 Prozent von der Mauterhöhung betroffen. Um die Erhöhung zu kompensieren, fordern wir eine bessere Straßen- und Schieneninfrastruktur, die zu spürbaren Kosteneinsparungen führt. Dazu müssen Planung und Fertigstellung von Verkehrsprojekten viel schneller gehen. Ohne optimiertes Baustellenmanagement und 24-Stunden-Baustellen, wie in anderen europäischen Ländern üblich, wird das nicht gehen.“
Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg:
„Die Investitionsabsichten der Berliner und Brandenburger Unternehmer sind nach wie vor auf einem stabilen Niveau. Wünschenswert wäre allerdings, dass die Produktinnovationen als Investitionsmotiv an Bedeutung gewinnen. Dafür fehlen bislang jedoch strukturelle und personelle Kapazitäten. So hemmen zum einen die unzureichende Breitbandversorgung und die instabilen Mobilfunknetze im ländlichen Raum die Integration automatisierter Prozesse in vielen Betrieben. Zum anderen bezeichnen die Unternehmer den Fachkräftemangel nach wie vor als das größte Risiko für ihre zukünftigen Geschäfte. Bereits jetzt können einzelne Branchen die Nachfrage kaum bedienen. Verschärft sich diese Situation, könnte das ökonomische Wachstum in unserer Region hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben.“
Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus:
„Bei den Exportgeschäften in Berlin und Brandenburg hat die Dynamik deutlich nachgelassen. Wesentlicher Grund dafür sind die Turbulenzen auf dem internationalen Markt, wie der Handelsstreit zwischen den USA und China, die unabsehbaren Folgen des BREXIT oder die schwindenden Marktanteile in Russland.
Gegenüber dem Vorjahr sind 2018 die Exportumsätze bei den Industrieunternehmen in Berlin um 0,4 Prozent und in Brandenburg um 8,8 Prozent gestiegen, doch ist in den kommenden Monaten mit einer deutlich schwächeren Dynamik zu rechnen.
Die Exportwirtschaft in Brandenburg muss weiter gestärkt werden, weil der Außenhandel eine wichtige Rolle für die Bewältigung des regionalen Strukturwandels spielt. Dafür brauchen die Unternehmen verlässliche politische Rahmenbedingungen und starke Partner bei der Begleitung in neue Märkte."
Den gesamten Konjunkturbericht können Sie hier herunterladen: www.ihk-berlin.de/konjunktur

#starkeverwaltung: Kampagnenauftakt mit 25 Partnern

25 Berliner Verbände und Institutionen haben heute den Startschuss für die Kampagne „Eine Stadt. Eine Starke Verwaltung“ gegeben. Ziel ist es, durch das breite gesellschaftliche Bündnis der Verwaltungsmodernisierung zusätzlichen Antrieb zu geben. Dazu hat das Bündnis eine Reihe von Sofortmaßnahmen erarbeitet, deren Umsetzung das Stadtmanagement an entscheidenden Stellen bereits kurzfristig effizienter und kundenfreundlicher machen würde. Vertreter des Bündnisses stellten die Details heute im Ludwig Erhard Haus vor.
Die Kampagne wird sich im weiteren Jahresverlauf inhaltlich auf drei Schwerpunkte konzentrieren, für die jeweils Sofortmaßnahmen vorgeschlagen werden: Einheitliche Prozesse, effizientere Strukturen und attraktive Arbeit.
Unternehmen und Bürger können auf der Webseite www.eine-starke-verwaltung.de ihre Erfahrungen mit der Berliner Verwaltung teilen. Bislang beteiligen sich 24 Partner an der Kampagne.
Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „2019 muss das Jahr der Verwaltungsmodernisierung werden! Ein wettbewerbsfähiges Berlin braucht nicht nur innovative und erfolgreiche Unternehmen sondern auch eine Verwaltung, die uns als Partner und Dienstleister zur Seite steht. Wir wollen Politik und Verwaltung mit unserer Kampagne bei diesem Prozess gerne unterstützen.“
Dr. Jörg Antoine, Konsistorialpräsident Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: „Wir unterstützen die Kampagne "Eine Stadt. Eine Starke Verwaltung", damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung künftig in einer gut aufgestellten Verwaltung einen (noch) besseren Dienst für diese Stadt und ihre Menschen leisten können.“
Sven Fietkau, Landesvorsitzender Berlin, DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Die Berliner Familienunternehmer unterstützen die Kampagne, da ein modernes Berlin eine moderne, digitale Verwaltung verdient. Das entlastet Bürger und Unternehmen. Die ohnehin knappen Fachkräfte in den vielen Familienbetrieben dieser Stadt sollten nicht mit unnötigem Bürokratieaufwand beschäftigten werden.“
Thomas Härtel, Präsident Landessportbund Berlin: „In der Verwaltung ist es wie im Sport, man kann nur mit Teamgeist erfolgreich sein. Für die Sportmetropole Berlin müssen Senat und Bezirke gemeinsam Verantwortung tragen und brauchen effiziente Strukturen für eine gute Zusammenarbeit.“
Die vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen finden Sie hier: www.eine-starke-verwaltung.de/sofortmassnahmen

Die bisherigen Partner der Kampagne:

  1. ADAC Berlin-Brandenburg
  2. Architektenkammer Berlin
  3. Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
  4. Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft (BFW) - Landesverband Berlin/Brandenburg
  5. Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
  6. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
  7. Der Hotel- und Gaststättenverband Berlin (DEHOGA)
  8. Die Familienunternehmer Berlin
  9. Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
  10. Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V.
  11. Fachgemeinschaft Bau Berlin & Brandenburg e.V.
  12. Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V.
  13. IHK Berlin
  14. Immobilienverband (IVD) Berlin-Brandenburg
  15. Landessportbund Berlin
  16. Ostdeutscher Bankenverband e.V.
  17. Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin
  18. Stiftung Zukunft Berlin
  19. VBKI
  20. Verband der beratenden Ingenieure - Landesverband Berlin-Brandenburg
  21. Verband der freien Berufe Berlin e.V.
  22. Verband der IT- und Internetwirtschaft in Berlin und Brandenburg (SIBB e.V. )
  23. Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg (VVL) e.V.
  24. Wirtschaftsjunioren Berlin e.V.
  25. Zahnärztekammer Berlin

Start Wettbewerb „Klimaschutzpartner Berlin 2019"

Unternehmen, Bürger und öffentliche Einrichtungen können sich ab sofort für die Auszeichnung „Klimaschutzpartner des Jahres 2019“ bewerben. Gesucht werden Innovationen und Vorbilder für Klimaschutz in Berlin. Neuer Partner bei den Klimaschutzpartnern ist der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V.
Die Auszeichnung wird in drei Kategorien verliehen: Für Projekte, die in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich realisiert wurden, für erfolgversprechende innovative Planungen sowie für herausragende Projekte öffentlicher Einrichtungen. Gefragt ist die gesamte Bandbreite angewandten Klimaschutzes, von Bauen über Mobilität bis hin zu Innovationen, Bildung oder Digitalisierung.
Die Sieger werden am Eröffnungsabend der Berliner Energietage, am 20. Mai 2019, im Ludwig Erhard Haus gekürt. Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Klimaschutzprojekte während der Berliner Energietage den rund 9000 Fachbesuchern der Veranstaltung im Rahmen einer Plakatausstellung vorzustellen.
Neuer Partner der Klimaschutzpartner ist seit Beginn des Jahres der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. Mit diesem Beitritt wird das breite Netzwerk der Klimaschutzpartner noch einmal verstärkt.
Der Preis wird seit 2002 jährlich verliehen und ist damit die älteste und traditionsreichste Auszeichnung für Klimaschutz in Berlin. Das Bündnis „Klimaschutzpartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Baukammer Berlin, Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin und dem BBU Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Ausführliche Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.klimaschutzpartner-berlin.de.

Verpackungsgesetz & Co: Das ändert sich 2019

Das neue Jahr bringt eine Reihe von Rechtsänderungen mit sich. Eine Übersicht der wichtigsten Rechtsänderungen im Jahr 2019 für Berliner Unternehmen finden Sie unter www.ihk-berlin.de/rechtsaenderungen. Unter anderem müssen sich Hersteller und Händler mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) auseinandersetzen.
Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen – darunter fallen auch Versandverpackungen – als Erste in Deutschland gewerbsmäßig in den Verkehr bringen.
Vom Gesetz erfasst sind Verpackungen sowie die darin verwendeten Füllmaterialen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder aber auch bei vergleichbaren Anfallstellen im Abfall landen. Zu letzteren gehören Gastronomiebetriebe, Verwaltungen oder Krankenhäuser. Die Menge ist dabei nicht entscheidend, das Gesetz greift ab dem ersten gewerbsmäßig vertriebenen verpackten Produkt.
Die betroffenen Unternehmen, also Hersteller eines verpackten Produktes, (Online- Händler oder aber Importeure), müssen die Verpackungsmengen bei einem dualen Entsorgungssystem lizenzieren und sich zum Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Januar 2019 im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Das neue VerpackG löst die bisher gültige Verpackungsordnung ab. Das Ziel bleibt dasselbe: Wer verpackte Ware in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss sich bereits vor dem Vertrieb an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um für die Entsorgungskosten aufzukommen.
Eine Übersicht über die von den neuen Regelungen betroffenen Verpackungen sowie das Verpackungsregister LUCID finden Sie unter www.verpackungsregister.org
Weitere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie auch unter www.ihk-berlin.de/verpackungsgesetz

Jahresbericht 2018: Berlin auf Hochtouren

2018 war erneut ein sehr erfolgreiches Jahr für die Berliner Wirtschaft. Die Konjunktur lief auf Hochtouren und die Beschäftigung boomte. Die Unternehmen haben mehr Ausbildungsplätze geschaffen und für sprudelnde Einnahmen in der Landeskasse gesorgt. Kurz: Berliner Unternehmen haben geliefert! Dennoch hat das Jahr 2018 der Berliner Wirtschaft auch viel abverlangt. Drohende Dieselfahrverbote, Gewerbeflächenknappheit und Fachkräftemangel sind da nur einige Stichworte.
Der IHK-Jahresbericht legt mit seinen Daten und Berichten zur Berliner Wirtschaft eindrucksvoll Zeugnis über die Erfolge der Berliner Unternehmen und die begleitenden Aktivitäten der IHK Berlin ab. Alle Daten und Fakten sowie Hintergrundinformationen zu verschiedenen Schwerpunktthemen finden sich gebündelt in dem multimedialen E-Paper zum Jahresbericht. Klicken Sie sich durch.
Der komplette JAHRESBERICHT 2018 steht Ihnen als interaktives E-Book zur Verfügung. Der Beileger UNSERE IHK kann hier als E-Book geladen werden.
Als Print-Version zum Mitnehmen erhalten Sie ihn im IHK Service Center, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr geöffnet.

EEG-Umlage 2018: Senkung nicht ausreichend, Stromzusatzkosten sind weiter zu hoch

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben heute bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2018 um 0,088 Cent je Kilowattstunde gesenkt wird. Die IHK Berlin hält das nicht für ausreichend, um Wirtschaft und Verbraucher spürbar zu entlasten. Sie fordert, dass die neue Bundesregierung den dringenden Reformbedarf bei der Finanzierung und Weiterentwicklung der Energiewende konsequent und zügig angeht.
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder.„Wir reden hier maximal von einer kurzen Atempause für Wirtschaft und Verbraucher. Die Einmaleffekte durch den vergleichsweise sonnenarmen Sommer und hohe Überschüsse auf dem EEG-Konto dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass für die Zukunft weitere Erhöhungen zu erwarten sind. Diese Perspektive ist eine schwere Hypothek für die Wirtschaft und eine der wichtigsten Aufgaben für die neue Regierungskoalition im Bund, um die Akzeptanz der Energiewende und die bisherigen Erfolge nicht zu gefährden.“
Die deutschen Stromkosten zählen schon heute zu den höchsten in ganz Europa. Haupttreiber der Strompreisentwicklung sind mit einem Anteil von deutlich über 50 Prozent staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern. Zählt man die staatlich regulierten Netzentgelte noch dazu, befindet sich nur noch rund ein Fünftel des Strompreises im reinen Wettbewerb.
„So erklärt sich auch die Top-Forderung der Unternehmen an die nächste Bundesregierung: Stromzusatzkosten senken“, betont Eder mit Verweis auf die neuesten Ergebnisse aus dem bundesweiten IHK-Energiewendebarometer. „Berlin ist in besonderem Maße von der Umverteilung über das EEG betroffen. Denn aus dem Saldo EEG-vergüteter Strommengen und EEG-Zahlungen der Stromverbraucher fließen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro aus der Stadt ab. Deshalb muss die neue Regierungskoalition den Einstieg in eine andere Finanzierungssystematik der EEG-Umlage konsequent und zügig angehen, um Unternehmen und Verbraucher zu entlasten und dem Markt wieder mehr Raum zu geben.“

Bundesweite Auszeichnung für den Berliner MINT-Verbund Deutschlandstipendien

Mit dem MINT-Verbund ermöglicht die Berliner Wirtschaft insgesamt 180 zusätzliche Deutschlandstipendien an sechs Berliner Hochschulen und hochschulübergreifende Netzwerkveranstaltungen zur Anbahnung von Unternehmenspatenschaften.
Förderidee ist die Unterstützung von Berliner Unternehmen bei der Sicherung ihres akademischen Fachkräftebedarfs, insbesondere für die MINT-Berufe. Denn noch zu wenigen Unternehmen ist bekannt, dass beim Deutschlandstipendium mit kleinem Einsatz große Wirkung für die Talente- und Personalgewinnung erzielt werden kann. „Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen können sich als „Schnupper-“ Stipendiengeber ausprobieren“, so Dr. Marion Haß, Geschäftsführerin Wirtschaft & Politik der IHK Berlin. „Wir hoffen, dass damit die Initialzündung zur Fortführung als Stipendiengeber gelingt und das Instrument Deutschlandstipendium noch deutlich stärker genutzt wird. Denn die Stipendienkultur ist in der Berliner Wirtschaft durchaus noch ausbaufähig.“
Besonderheit des Projekts ist der „Einsteiger“-Zugang für Unternehmen plus die Vernetzung mit den Hochschulen: Ohne eigenen finanziellen Einsatz testen und engagieren sie sich als Stipendiengeber. Über die Koordinierungsstelle finden sie zudem gebündelt Zugang zu Studierenden von sechs Berliner Hochschulen sowie deren Hochschulumfeld in über 300 Studiengängen.
Der Berliner MINT-Verbund Deutschlandstipendien gehört zu den 22 Projekten, mit denen die Berliner Wirtschaft in die Förderung von Bildung und Wissen insgesamt 15 Millionen Euro investiert. Sie sind Bildungsbrücken: Von Schulen zu Unternehmen, von Unternehmen zu Wissenschaftseinrichtungen und von Unternehmen zu Geflüchteten und umgekehrt. Als innovative Best-Practice-Piloten schließen sie Angebotslücken und decken Bedarfe der Berliner Wirtschaft.

Informationen zum MINT-Verbund: www.beuth-hochschule.de/mint-verbund
Informationen zum Deutschlandstipendium und den Gewinnern des Wettbewerbs: www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de
Informationen zu den Bildungsprojekten der Berliner Wirtschaft: www.ihk-berlin.de/bildungsprojekte

Auszeichnung: „KlimaSchutzPartner des Jahres 2017“

Bereits zum 16. Mal wurden am Mittwochabend die Preisträger des Wettbewerbs „KlimaSchutzPartner des Jahres“ gekürt. Drei Projekte, die in herausragender Weise Energieeffizienz und Klimaschutz umsetzen, gingen als Sieger aus dem Wettbewerb hervor. 20 Projekte waren im Wettbewerb um den traditionsreichsten Klimaschutzpreis der Wirtschaft in Berlin angetreten. Die Verleihung fand im Rahmen der Berliner Energietage im Ludwig Erhard Haus statt.
In der Kategorie „Erfolgreich realisierte Projekte“ wurde die EUREF AG für ihre Weiterentwicklung des EUREF-Campus zum Stadtquartier der Zukunft ausgezeichnet. Stephan Schwarz, Laudator und Präsident der Handwerkskammer Berlin, hob die Vorbildwirkung des Projekts dabei hervor: ein Zukunftsort, bei dem energetisch optimierte Gebäude, ein lokales „Micro Smart Grid“ sowie geringe Betriebskosten durch Nutzung regenerativer Energien im Mittelpunkt der Entwicklung stehen. „Als Leuchtturmprojekt ist der EUREF-Campus über die Stadtgrenzen Berlins hinaus bekannt. Er dient der Entwicklung und Erprobung intelligenter Lösungen für die Stadt der Zukunft und macht die Energiewende in Deutschland sichtbar und erlebbar.“
Der Preis in der Kategorie „Erfolgversprechende innovative Planungen“ ging an die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin. Stellvertretend für Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz würdigte Lothar Stock, Leiter der Sonderreferat Energie und Klimaschutz das Unternehmen in seiner Laudatio für die Modernisierungsplanung des Wohnparks Mariendorf. Mit einem smarten Mix aus modernem Blockheizkraftwerk, Photovoltaik-, Power-to-Heat- sowie einer innovativen Windrailanlage (Nutzung von Fassadenaufwind) verwandelt sich die Siedlung bis 2018 in einen zukunftsweisenden Wohnpark mit Vorbildcharakter.
„Berlin soll klimafreundlicher werden. Dieses Projekt unterstreicht, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dabei ein wichtiger Partner sind. Es steht beispielhaft für viele innovative Projekte der Wohnungswirtschaft.“
Den Anerkennungspreis für herausragende Projekte öffentlicher Einrichtungen erhielt die Berliner Energieagentur GmbH. Das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterstützte Projekt wendet sich an Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren, Erzieher sowie das technisch verantwortliche Personal aller Berliner Kitas. Laudatorin Maren Kern, Vorstand beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., würdigte: „Mit diesem großartigen Angebot werden Kitas dabei unterstützt, sich im Alltag mit den Themen Energie und Klimaschutz auseinanderzusetzen und die Neugier der Kinder an diesen Zukunftsthemen zu wecken. Den Kleinsten wird so dieses komplexe Thema vermittelt, so dass sie Zusammenhänge zwischen ihrem Handeln und dem Klimaschutz herstellen können.“
Alle Preisträger und Kandidaten sind während der Berliner Energietage bis zum 5. Mai 2017 im Rahmen einer Plakatausstellung zu sehen und unter www.klimaschutzpartner-berlin.de veröffentlicht. Der Wettbewerb 2017 wurde mit freundlicher Unterstützung der Vattenfall Europe Wärme AG durchgeführt.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Baukammer Berlin, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Handwerkskammer Berlin und IHK Berlin.

Endspurt im Wettbewerb „KlimaSchutzPartner des Jahres 2017“

Noch bis zum 7. April können sich Berliner Unternehmen und Initiativen um den Preis „KlimaSchutzPartner des Jahres 2017“ bewerben. Dabei werden vorbildliche Umweltschutzprojekte in der Bundeshauptstadt gesucht. Die Bandbreite reicht von klimafreundlichem Bauen und Wohnen über Energiesparen in Industrie und Gewerbe bis zu innovativen Technologien und Energiekonzepten.
Die Vorhaben werden in den drei Kategorien „Erfolgreich realisierte Projekte“, „Erfolgversprechende und innovative Planungen“ und „Anerkennungspreis für öffentliche Einrichtungen“ prämiert. Der Preis wird seit 2002 verliehen und zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen für effizienten und ideenreichen Klimaschutz in Berlin. Die Bewerbungsfrist wurde nun bis zum 7. April verlängert.
Die Preisverleihung durch Vertreter des Bündnisses „KlimaSchutzPartner Berlin“ und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt während der Berliner Energietage vom 3. bis 5. Mai im Ludwig Erhard Haus. Dort werden auch sämtliche Bewerbungen präsentiert. Mit rund 8.500 Besuchern und über 50 Fachveranstaltungen sind die Berliner Energietage die Leitveranstaltung für Energieeffizienz in Deutschland.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Baukammer Berlin, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Handwerkskammer Berlin und IHK Berlin. Der Wettbewerb wird durch die Vattenfall Europe Wärme AG unterstützt.
Ausführliche Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.klimaschutzpartner-berlin.de.
Eine Pressemitteilung der IHK Berlin vom 22. März 2017

Berliner Unternehmer mit nachhaltigem Engagement: Berlin zeichnet beste Firmengärten aus

Die deutsche Hauptstadt ist mit rund 44 Prozent öffentlichen Grün- und Freiräumen eine der grünsten Metropolen Europas. Auch viele Unternehmen in Berlin tragen zur nachhaltigen Gestaltung der wachsenden Stadt bei und gewähren nun einen Einblick in ihr Engagement: Zum ersten Mal hat Berlin in diesem Jahr zu einem Firmengärten-Wettbewerb aufgerufen und 40 kreative und innovative Bewerbungen erhalten – vom Dachgarten über die Hinterhofbegrünung bis zur Bepflanzung der Büro-Fassade.
„Der Wettbewerb „Firmengärten Berlin“ hat bei seiner Premiere zum Teil herausragende Projekte
hervorgebracht. Es ist beeindruckend, mit welcher Kreativität sich Berliner Unternehmen der naturnahen Gestaltung ihrer Flächen widmen. Besonders bemerkenswert ist, dass die Wettbewerbsteilnehmer vom Ein-Mann-Büro bis zum Weltkonzern reichen. Immer mehr Unternehmen merken, dass hochwertige Grünflächen und ein Engagement für biologische Vielfalt Mitarbeiter und Kunden überzeugen. Und für den Wirtschaftsstandort Berlin sind die gezeigten Projekte ein wunderbares Aushängeschild", so IHK-Präsidentin Dr. Beatrice Kramm, die gemeinsam mit Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, die Schirmherrschaft des Wettbewerbs innehat.
Gestern Abend fand in der Markthalle der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Berlin 2017 in Marzahn-Hellersdorf die Preisverleihung des Wettbewerbs statt. „Immer mehr Unternehmen in Berlin legen großen Wert auf die Gestaltung ihrer Firmengrundstücke. Sie schaffen damit attraktive Außenräume und tun etwas für die Umwelt. Firmengärten sind aber auch Orte der Begegnung für die Beschäftigten und besitzen so eine wichtige soziale Funktion. Dieses Engagement der Unternehmen und der öffentlichen Hand sorgt für eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensqualität in unserer Stadt“, sagt Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt.
Ausgezeichnet wurden Unternehmen in den Kategorien Großer Garten, Dachgarten und Hof. Zudem wurden zwei Sonderpreise vergeben. „Als Jury waren wir so begeistert von der Vielfalt und Kreativität der Einreichungen, dass wir zwei weitere Unternehmen für ihr besonderes Engagement für ein grünes und lebenswertes Berlin ausgezeichnet haben. Sie sind hervorragende Beispiele für Berliner Unternehmen, bei denen Innovation und Nachhaltigkeit auch die Firmenkultur prägen – was in Zeiten eines starken Wettbewerbs um die besten Köpfe ein echter Vorteil ist“, sagt Andrea Joras, Geschäftsführerin von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie.

Die Sieger sind:
Großer Garten
VGV Verwaltung der Versorgungswerke mbH
Nach einer Komplettsanierung der Gebäude in 2015 und der Freilegung des Kellergeschosses für eine zusätzliche Büronutzung wurde der traditionelle Garten umgestaltet: Ein alter Springbrunnen wurde saniert, die Mitarbeiter in den Büros des Kellergeschosses blicken auf Staudenbeete. Insgesamt ist eine sehr schöne Anlage herausgekommen, die eine gelungene Verbindung von Alt und Neu sowie von Gebäuden und Außenflächen bietet.
Dachgarten
Diffferent GmbH
2011 wurde das Betondach zur hölzernen Dachterrasse mit einem 5 qm „kleinen“ Gemüse- und Blumengarten angelegt. Die Dachterrasse wird in erster Linie von Mitarbeitern genutzt: Es finden Besprechungsrunden und Pausen im Freien statt und auch für Firmenfeste steht sie zur Verfügung. Gemüse und Kräuter werden selbst geerntet und gemeinsam gekocht. Fachliche Unterstützung erhält das Unternehmen dabei von den „Prinzessinnengärten“. Im Frühjahr jeden Jahres wird der Dachgarten zudem von einer brütenden Ente genutzt. Ein Garten der gelebt wird.
Hof
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
2014 sanierte und funktionierte die WBM im Hof ihrer Unternehmenszentrale am Alexanderplatz ein nicht mehr benötigtes Heizhaus zum Treffpunkt für die Mitarbeiter um. Zusätzlich entstand eine große Sonnenterasse und der angrenzende Parkplatz wurde gemeinsam mit den „Prinzessinengärten“ in einen Garten verwandelt, den ein ehrenamtliches Mitarbeiterteam pflegt. Zusätzlich hat die WBM erste Dachflächen begrünt und konnte damit sogar den Einsatz der Klimaanlage reduzieren. Der Hof kam so erfolgreich an, dass die WBM das Konzept auch für die Innenhöfe ihrer Mietshäuser als "Mietergärten" übernommen hat.
Sonderpreise
Die Firma Dieringer Blechbearbeitung OHG wurde für ihre „Technischen Innovationen“ bei ihrem Dach- und Fassadenbegrünungssystem ausgezeichnet und die Knauer Wissenschaftliche Geräte GmbH für die „Biologische Vielfalt“ in ihrem Firmengarten.
Initiatoren und Jury des Wettbewerbs setzen sich zusammen aus:
IHK Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Berlin-Brandenburg e.V., Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur LV Berlin/Brandenburg e.V., Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IGA Berlin 2017 GmbH, Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg e.V.
Fotos der Gärten zum Download sind unter www.berlin-partner.de/presse zu finden.
Die eingereichten Projekte werden zudem im Rahmen der IGA Berlin 2017 gezeigt sowie online als „Best Practices“ veröffentlicht: www.firmengaerten-berlin.de

Entwicklung der Berliner Wasserpreise auf dem richtigen Weg

Dank Tarifsenkung und Verzicht auf Gewinnentnahmen haben die Wasserpreise für private Abnehmer in Berlin inzwischen ein gutes Niveau erreicht. Im Vergleich von deutschlandweit 38 Wasserversorgern findet sich die Hauptstadt deutlich im unteren Drittel wieder. Dies zeigt eine heute vom Bundeskartellamt veröffentlichte Auswertung zur großstädtischen Trinkwasserversorgung und bestätigt damit, dass Berlin auf dem richtigen Weg ist. Jetzt gilt es, den eingeschlagenen Pfad mit einem wettbewerbsfähigen Tarifmodell auch für gewerbliche Großverbraucher nachhaltig erfolgreich zu gestalten.
„Die Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe und des Senats zur Stabilisierung der Berliner Trinkwasserpreise zeigen Wirkung“, bewertet IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder diese Entwicklung. „Die Ergebnisse der Kartellamtsuntersuchung sind eine gute Nachricht für Berlin. In diese Richtung gilt es jetzt weiterzumachen, um langfristig auch anderen Wirtschaftsstandorten auf Augenhöhe begegnen zu können“, sagte Eder.
Für Gewerbekunden liegen die Berliner Wasserpreise derzeit noch über denen anderer Städte. „Deshalb bleibt die Verbesserung hin zu einem wettbewerbsfähigen Tarifmodell für die Berliner Wirtschaft auf der Tagesordnung, das auf einem wirtschaftsfreundlichen Mix aus Grund- und Arbeitspreis basiert ", so Jan Eder.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 30. Juni 2016.

„Wachstum meistern“ – Berliner Wirtschaft stellt Prüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl 2016 vor

Digitalisierung und die wachsende Metropole Berlin sind die beiden großen Herausforderungen für die Landespolitik in den kommenden Jahren. Am Vormittag haben IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin traditionell die Forderungen der Berliner Wirtschaft an die Parteien zur Abgeordnetenhauswahl 2016 vorgestellt. Die sogenannten „Wahlprüfsteine“ zeigen an insgesamt acht Schwerpunkten, welche Themen Priorität haben und welche Herausforderungen gemeistert werden müssen, um das Wachstum der Stadt dauerhaft zu sichern.
„Die Digitalisierung verändert alles – unsere Art zu arbeiten, zu produzieren, zu konsumieren und miteinander zu interagieren“, erklärte IHK-Präsidentin Dr. Beatrice Kramm. „Berlin hat beste Voraussetzungen, Impulsgeber und Schaufenster für die smarte Stadt von morgen zu werden. Die Politik muss aber jetzt dafür die entscheidenden Rahmenbedingungen setzen – mit einer Gesamtstrategie und einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur, so dass aus den vielen Ideen auch innovative Lösungen werden – insbesondere für Verwaltung, Bildung und Mobilität.“
„Berlin wächst – mit all seinen Vor- und Nachteilen. Unser Auftrag an die Politik ist daher einfach: Eine wachsende Stadt braucht klare Visionen und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen“, unterstrich Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz die Herausforderung der Metropole von morgen. „Neben einer klaren gesamtstädtischen Strategie sind aus Wirtschaftssicht vor allem der steigende Bedarf an Flächen, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie die Auflösung des Investitionensstaus entscheidend.“
Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke, verwies auf den breiten Konsens zu den Prüfsteinen in den Gremien beider Kammern: „Die Wahlprüfsteine sind keine bloße Zusammenstellung einzelner Partikularinteressen, sondern eine ausgewogene Darstellung des Gesamtinteresses der Berliner Wirtschaft und ein Angebot an die Politik, sich aus diesem Forderungskatalog zu bedienen.“
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder betonte, dass bei all den Gedankenspielen zu möglichen Parteikonstellationen nach der Wahl die Inhalte nicht vergessen werden dürfen. „Auch der neue Senat steht vor großen Herausforderungen. Dabei wird es nur gelingen, Berlin weiter voranzubringen und die kommenden Aufgaben zu meistern, wenn alle Akteure zusammenarbeiten. Wir sind bereit, die Forderungen und Vorschläge der Berliner Wirtschaft mit der Politik zu diskutieren – und insbesondere die Umsetzung zu begleiten!“
Die Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl 2016 als E-Book unter
Hintergrund: Die Wahlprüfsteine sind das Ergebnis eines umfänglichen und sorgältigen Beteiligungs-, Beratungs- und Abwägungsprozess mit den Gremien beider Kammern. Begleitet wird die Veröffentlichung von drei Dialogveranstaltungen. Zum Abschluss findet am 5. September 2016 die Diskussionsrunde mit den Spitzenkandidaten der Abgeordnetenhauswahl statt. Weitere Informationen siehe Folgeseite.Politik und Wirtschaft im Dialog zur Abgeordnetenhauswahl 2016
Veranstaltungen im Überblick:
Die Teilnahme von Medienvertretern ist nach Anmeldung per E-Mail an regina.kleindienst@berlin.ihk.de möglich.
Mittwoch, 29. Juni, 18.00 Uhr, Bildungs-und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin
Dialogveranstaltung „Leben und Arbeiten in Berlin“
  • Schwerpunkt 1: Bildung
  • Schwerpunkt 2: Arbeitsmarkt und Fachkräfte
Montag, 4. Juli, 18.00 Uhr, Ludwig Erhard Haus
Dialogveranstaltung „Stadtmanagement und Branchenpolitik in Berlin“
  • Schwerpunkt 1: Haushalt und Finanzen, Verwaltung
  • Schwerpunkt 2: Industrie und Tourismus
Montag, 11. Juli, 18.00 Uhr, Bildungs-und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin
Dialogveranstaltung „Bauen und Bewegen in Berlin“
  • Schwerpunkt 1: Bauen, Umwelt
  • Schwerpunkt 2: Stadtentwicklung und Verkehrsinfrastruktur
Montag, 5. September, 8.00 Uhr, Ludwig Erhard Haus
Diskussionsrunde mit den Spitzenkandidaten zur Abgeordnetenhauswahl 2016
Ausrichter: IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin und Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI)

Weitere Informationen finden Sie im Bereich politische Positionen.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 27. Juni 2016.

IHK Statement zur Verabschiedung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms durch den Senat vom 7. Juni 2016

Jan Eder | IHK Berlin (© Rainer Kurzeder)
Zur heutigen Verabschiedung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms durch den Senat erklärt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
"Kurz vor dem Schlusspfiff der aktuellen Legislatur hat der Senat noch seine letzten energiepolitischen Hausaufgaben aus der Koalitionsvereinbarung bearbeitet. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm steckt den Handlungsrahmen für die nächsten Jahre ab. Und mit dem Konzept für Sanierungsfahrpläne widmet sich die öffentliche Hand endlich dem gewaltigen Sanierungsstau in öffentlichen Gebäuden. Damit steht unter dem energiepolitischen Strich der letzten fünf Jahre: Die Wissensbasis wurde verbreitert, sinnvolle Handlungsoptionen identifiziert. Bei der Umsetzung sind wir hingegen nicht weitergekommen. Also höchste Zeit für den nächsten Schritt: Die Ideen für eine Plattform von Politik und Wirtschaft liegen auf dem Tisch. Es wäre fatal, wenn solche sinnvollen Ansätze auf dem Weg in eine neue Legislaturperiode verloren gehen."


Vordenker, Querdenker und Praktiker: "KlimaSchutzPartner des Jahres 2016“ ausgezeichnet

Bereits zum 15. Mal wurden am Montagabend die Preisträger des Wettbewerbs „KlimaSchutzPartner des Jahres“ gekürt. Vier Projekte, die in herausragender Weise Energieeffizienz und Klimaschutz umsetzen, gingen als Sieger aus dem Wettbewerb hervor. Mehr als 20 Projekte waren im Wettbewerb um den traditionsreichsten Klimaschutzpreis der Wirtschaft in Berlin angetreten. Die Verleihung fand im Rahmen der Berliner Energietage im Ludwig Erhard Haus statt.

In der Kategorie „Erfolgreich realisierte Projekte“ wurde die Geo-En Energy Technologies GmbH für ihr Neubauprojekt in Pankow ausgezeichnet. Andrea Joras, Laudatorin und Geschäftsführerin Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, hob hervor, dass auch große Gebäude in einer Metropole kostengünstig mit erneuerbarer Wärme und Kälte versorgt werden können. Die realisierte „GeoHybrid-Anlage“ zeichnet sich durch eine intelligente Kombination aus Solarthermie, Erdwärme und einem Blockheizkraftwerk aus - ein integrativer Lösungsansatz für quartiersbezogene Wärmeversorgung.
Der Preis in der Kategorie „Erfolgversprechende innovative Planungen“ ging an die Dr. Wolfgang Schroeder Immobilien GmbH & Co. KG. Christine Edmaier, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, würdigte das Unternehmen in ihrer Laudatio für die Planung des nachhaltigen Wohnquartiers Bautzener Straße. Das im Jahr 2015 von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen prämierte Projekt zeichnet sich durch ein nachhaltiges Energiekonzept aus, das unter anderem mit Hilfe modernster Technik wie z. B. einer Abwasserwärmenutzungsanlage und Photovoltaik eine weitgehend klimaneutrale Versorgung des Wohnquartiers ermöglicht.
Den Anerkennungspreis für herausragende Projekte öffentlicher Einrichtungen erhielt das Public-Private-Partnership des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, der PASM Power and Air Condition Solution Management GmbH und Telekom Innovation Laboratories. Das neue Blockheizkraftwerk auf der Telekom-Liegenschaft liefert dem Unternehmen nicht nur Strom, sondern stellt einen Teil der Wärme der unmittelbar benachbarten Spreewald-Grundschule zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund betonte Laudator Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, dass im Projekt eine synergetische Nutzung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Vorteilen gelungen sei.
Für die Überraschung des Abends sorgte die Jury, die in diesem Jahr neben den drei klassischen Kategorien einen Sonderpreis vergab. Dieser ging an das Projekt der GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eG für ihre Gebäudesanierung der unter Denkmalschutz stehenden Lindenhof-Siedlung in Schöneberg bei zeitgleicher Installation einer modernen Kraft-Wärme-Kopplung. Laudatorin Christine Edmaier erläuterte, dass das Projekt mit flexiblen Lösungen sowohl den Anforderungen des Denkmalschutzes als auch dem Bedürfnis nach energieeffizientem Wohnen gerecht geworden sei und deshalb von der Jury als besonders preiswürdig bewertet wurde.
Alle Preisträger und Kandidaten sind während der Berliner Energietage bis zum 13. April 2016 im Rahmen einer Plakatausstellung zu sehen und unter www.klimaschutzpartner-berlin.de veröffentlicht. Der Wettbewerb 2016 wurde mit freundlicher Unterstützung der REWE Markt GmbH durchgeführt.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 11. April 2016.

Berliner Konjunkturstimmung ungetrübt

Die Berliner Konjunktur entwickelt sich im Spätsommer und im Herbst 2015 für weite Teile der hauptstädtischen Wirtschaft günstig. Die Nachfrage wächst moderat auf bereits hohem Niveau, von größeren ökonomischen Verwerfungen blieben die Unternehmen in den letzten Monaten verschont – auch am unmittelbaren Zukunftshorizont deuten sich für die Berliner Wirtschaft keine krisenhaften Entwicklungen an. Das ergab die Auswertung der Konjunktur-Umfrage von Handwerkskammer Berlin und IHK Berlin vom Herbst 2015.
Der gemeinsam von Handwerkskammer Berlin und IHK Berlin erhobene Geschäftsklimaindex bewegt sich mit 136 Punkten stabil auf dem bereits im Frühjahr gemessenen hohen Niveau. „Die Unternehmen der Berliner Wirtschaft haben in den Sommermonaten gute Geschäfte gemacht“, so Christian Wiesenhütter, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin. „Wahrscheinlich sogar bessere Geschäfte als noch im Sommer des Vorjahres.“ Er zeigte sich mit der Entwicklung zufrieden. Angesichts des seit zwei Jahren sehr freundlichen Konjunkturklimas könne man nicht damit rechnen, dass der Geschäftsklimaindex bei jeder Umfrage Zuwächse verzeichne, erläuterte Wiesenhütter anlässlich der Vorstellung des Berliner Konjunkturberichtes.
„Die laufenden Geschäfte florieren – die Geschäftserwartungen sind allerdings nicht mehr ganz so optimistisch“, stellte auch der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke, fest. Die Berliner Unternehmen bewerten ihre aktuelle Geschäftslage als gut – der Saldo gewinnt im Vergleich zum Frühjahr 2015 sechs Punkte hinzu und liegt nunmehr bei 46 Zählern. Bei den Geschäftserwartungen verliert der Saldo fünf Punkte und liegt jetzt bei 27 Punkten. Der Saldo der Beschäftigungspläne gewinnt gegenüber dem Frühjahr 2015 acht Punkte und steigt damit auf 15 Punkte. Damit setzt sich der erfreuliche Trend aus den vergangenen Jahren fort. „Der Berliner Jobgenerator wird in den kommenden Monaten sogar noch zulegen“, sagte Wittke.
Die Investitionslaune in der Berliner Wirtschaft ist im Herbst 2015 gut, wenn auch etwas zurückhaltender als noch im Frühjahr oder im Herbst des Vorjahres. Der Saldo der Investitionsplanungen zählt 29 Punkte, vier Zähler weniger als noch im Frühjahr. Auf diesem noch hohen Niveau zeigt der Indikator im Handwerk und im Handel gestiegene Investitionsneigung an. Im Dienstleistungs- und Gastgewerbe ist die Investitionsfreude etwas zurückgegangen.
Berlins Industrieunternehmen blicken zuversichtlicher in die Zukunft als noch im Frühsommer – der Saldo aus optimistischen und pessimistischen Erwartungen steigt um 13 Zähler auf den Wert von 30 Punkten. „Die Berliner Industrie profitiert vom gut laufenden Inlandsgeschäft“, so Wiesenhütter. Zudem seien wachstumsstarke Märkte wie die USA und in Europa beispielsweise Polen wichtige Stützen für den Export.
Im Berliner Handel ist man zuversichtlich. Doch sind die Erwartungen abhängig von der Größe des befragten Unternehmens: Aktuell sind es vor allem die größeren Einzel- und Großhändler, die mit weiter wachsenden Umsätzen rechnen und die neues Personal einzustellen planen.
In Berlin gilt auch im Herbst 2015: Die Konjunktur des Dienstleistungsgewerbes ist weitestgehend die Berliner Konjunktur. Umso erfreulicher ist es, dass die befragten Unternehmen der heterogenen Branche von noch besseren Geschäften als im Frühjahr berichten. Damit gehen überwiegend positiv bewertete Umsatzzahlen einher. Die optimistischen Personalplanungen werden eher von den kleineren Dienstleistungsunternehmen getragen, welche dazu beitragen, dass der Saldo von drei Punkten im Frühjahr auf aktuell 18 Zähler steigt.
Im Herbst 2015 übertrifft bei den Personalplanungen keine andere Branche das Gastgewerbe: Der Indikator aus zu- und abnehmend geplanter Personalentwicklung schießt im Vergleich zum Frühjahr rasant um 35 Zähler empor und beträgt damit 33 Punkte. Dieser ausgeprägte Optimismus mag in den immer weiter wachsenden Besucherzahlen eine Basis finden, doch gilt im Gastgewerbe wie auch im Handel und in der Industrie, dass es vor allem die größeren der befragten Unternehmen sind, die voller Zuversicht auf die kommenden Monate blicken. Ein ganz ähnliches Muster offenbaren die Investitionspläne. Hier zeigt sich, dass es vor allem die größeren Gastgewerbeunternehmen sind, die in Produkt- und Prozessinnovationen zu investieren planen.
„Das Berliner Handwerk erlebt seit dem Frühjahr 2015 einen Konjunkturschub“, so Jürgen Wittke. Die Nachfrage nach handwerklichen Produkten und Dienstleistungen ist in den vergangenen Monaten stärker gestiegen als erwartet, damit gewinnt der Geschäftsklimaindex im Berliner Handwerk fünf Punkte und steht jetzt bei 115 Punkten. „Einen höheren Indexwert gab es zuletzt im Herbst 1992“, erläuterte Jürgen Wittke. 88 Prozent der Berliner Handwerksbetriebe bewerten im Herbst 2015 ihre aktuellen Geschäftsergebnisse als gut oder befriedigend, der Saldo aus guten und schlechten Urteilen liegt mit 28 Punkten im Plus. „Das ist ein Allzeithoch, das die sehr gute Auftragsentwicklung der Berliner Handwerksunternehmen widerspiegelt“, sagte Wittke. Die erfreuliche Konjunkturentwicklung hat dazu geführt, dass mehr Betriebe Personal einstellten als abbauten – hier gewinnt der Saldo im Vergleich zum Frühjahr 19 Punkte. Die Beschäftigungspläne des Berliner Handwerks bleiben expansiv ausgerichtet: 20 Prozent der Betriebe wollen Personal einstellen, lediglich neun Prozent rechnen mit einem Personalabbau. „Knapp 30 Prozent der Handwerksbetriebe hatten im September 2015 offene Stellen anzubieten – insbesondere für Gesellen und Auszubildende“, so Wittke.
Die Umfrageergebnisse der Bauindustrie zeigen, dass es um die Baukonjunktur in Berlin gut bestellt ist. 98 Prozent der Betriebe bewerten ihre Geschäfte als gut oder zufriedenstellend. Der Saldo bei den Geschäftserwartungen liegt bei 31 Punkten, sieben mehr als im Frühjahr. 77 Prozent der Betriebe planen in den kommenden Monaten Investitionen, im Frühjahr waren es etwas mehr als 50 Prozent. Die Personalplanungen zeigen im Vergleich zu den meisten Herbstumfragen der letzten Jahre einen Aufwärtstrend: Der Saldo aus Personaleinstellungen und -abbau beträgt neun Punkte. „Der aktuelle Saldo bleibt zwar hinter dem Frühjahrswert zurück, dies ist aber auf den Einfluss von Saisoneffekten zurückzuführen“, sagte Wittke.
Den ausführlichen Konjunkturbericht sowie allgemeine Informationen zur Konjunkturberichterstattung von IHK Berlin und Handwerkskammer finden Sie im Internet unter www.hwk-berlin.de und unter https://www.ihk-berlin.de/konjunktur.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 26. Oktober 2015.

Weißgerber-Lesezirkel erhält Franz-von-Mendelssohn-Medaille 2015 – Berliner Unternehmen engagieren sich vielfältig und vorbildlich für die Gesellschaft


Für ihr besonderes soziales Engagement ist heute die E. Weißgerber & Söhne freizeit und lesen oHG aus Berlin-Britz mit der Franz-von-Mendelssohn-Medaille geehrt worden. Das Berliner Familienunternehmen, das in diesem Jahr sein 90jähriges Jubiläum feiert, übernimmt seit vielen Jahren soziale Verantwortung und hilft lokalen Einrichtungen mit Arbeitskraft, Werbung und finanzieller Unterstützung.
Der Weißgerber-Lesezirkel greift der Neuköllner und Lichtenrader Jugend unter die Arme, Kitas und Schulen erhalten kostenlosen „Lesestoff“ und der Lichtenrader Fußballer-Nachwuchs wird unterstützt. Darüber hinaus sponsert das Unternehmen die „Lange Nacht der Museen“ und das „Märchenland Berlin“. Seit vielen Jahren wird auch den Häusern der Ronald McDonald-Kinderhilfe in Wedding und Cottbus geholfen. Diese Häuser sind Familienzentren für die Angehörigen schwer kranker Kinder. Weiterhin wurde von den Mitarbeitern des Unternehmens kürzlich eine große Menge an Sachspenden für ein Flüchtlingsheim gesammelt und übergeben.
Die Franz-von-Mendelssohn-Medaille – verbunden mit 5.000 Euro Preisgeld – wurde von Handwerkskammer-Präsident Stephan Schwarz und IHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer überreicht. Der Gewinner und die Platzierten waren von einer Jury aus Wirtschafts- und Medienvertretern aus mehr als 30 Bewerbern ermittelt worden. Die Medaille erinnert an den früheren IHK-Präsidenten Franz von Mendelssohn (Amtszeit 1914-1931) und wird seit 2005 vergeben.
Auf den mit 3.000 Euro dotierten zweiten Platz wählte die Jury die idealo internet GmbH aus Kreuzberg, deren Mitarbeiter mit Unterstützung der Geschäftsführung die Mitarbeiterinitiative „sozialo“ gegründet haben. Derzeit engagieren sich regelmäßig rund 20 idealo-Mitarbeiter in ihrer Freizeit und organisieren gemeinnützige Aktionen, vorrangig in ihrem „Kiez“. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen den „sozialo-Tag“ ins Leben gerufen, an dem sich rund 60 Mitarbeiter beteiligten und die hierfür von der Geschäftsführung frei gestellt werden. Das Engagement reicht vom Bau eines Geräteschuppens für ein Mehrgenerationen-Haus über das Anlegen von Hochbeeten für eine Kinderfreizeitstätte bis hin zur Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen für die Flüchtlingsunterkunft in der Stallschreiberstraße.
#Umbr
Dritter und mit 2.000 Euro belohnt wurde die Firma Optiker Andreas Wittig aus Berlin-Charlottenburg, die schon seit elf Jahren die fünf Berliner Frauenhäuser sowie die Kindernothilfe unterstützt und Spenden an die Kirche Neu-Westend gibt, die damit obdachlosen Menschen hilft. Optiker Wittig ist auch offizielle Sammelstelle für Brillen, die nach Ghana verschickt werden.
IHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer sagte bei der Preisverleihung: „Der Wettbewerb um die Franz-von-Mendelssohn-Medaille hat erneut gezeigt, dass sich die Berliner Unternehmerschaft ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und diese in vorbildlicher Weise wahrnimmt. Die diesjährigen Bewerbungen haben die gesamte Bandbreite Berliner Unternehmen widergespiegelt: Ob Ein-Mann-Betrieb oder Groß-Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern – Sie alle helfen Menschen. Sie warten nicht darauf, dass der Staat alles regelt, sondern ergreifen selbst die Initiative.“
Bürgerschaftliches Engagement habe in Deutschland eine lange Tradition, die Unternehmen hätten sich stets als aktive und solidarische Mitglieder der Gesellschaft erwiesen, betonte Handwerkskammer-Präsident Stephan Schwarz. Allerdings täten sie dies meist ohne gro-ßes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregen zu wollen und ohne, dass sie ein großes Lob dafür erwarteten. „Die Unternehmen tun Gutes und leisten so einen Beitrag zu gesellschaftlicher Stabilität“, sagte Schwarz.

Hintergrund

Franz von Mendelssohn (1865-1935) stammte aus einer bekannten Berliner Unternehmer- und Künstlerfamilie, zu deren Vorfahren auch der Philosoph Moses Mendelssohn gehörte. Er führte viele Jahrzehnte das Bankhaus Mendelssohn & Co, das im 19. und 20. Jahrhundert zu den renommierten Privatbanken in Deutschland zählte. Mendelssohn war Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Berlin seit deren Gründung 1902 und deren Präsident von 1914-1931. In den Jahren 1921-1931, einer Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland, stand Franz von Mendelssohn als Präsident dem Deutschen Industrie- und Handelstag vor. 1925 wurde er zum Vizepräsidenten der Internationalen Handelskammern gewählt, 1931 in Washington zu ihrem Präsidenten. Mendelssohns Wirken für die Allgemeinheit war beispielhaft. Er engagierte sich im Stifterverband der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft und gehörte zu den Wegbereitern für die Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der heutigen Max-Planck-Gesellschaft. Er saß sowohl im Förderverein der Preußischen Staatsbibliothek als auch des Kaiser-Friedrich-Museums. Zudem war seine Villa im Grunewald ein beliebter Treffpunkt der Berliner Kulturszene.

20 Jahre betrieblicher Umweltschutz mit EMAS: IHK-Ausstellung würdigt unternehmerisches Engagement

Seit zwanzig Jahren nutzen Unternehmen und Organisationen in der Europäischen Union das freiwillige Umweltmanagementsystem EMAS, um ihr Engagement für die Umwelt systematisch zu dokumentieren und zu verbessern. Anlässlich des 20jährigen Jubiläums von EMAS lädt die IHK Berlin vom 17. bis zum 30. September zur Ausstellung „20 Jahre EMAS: Berlin hat Vorbilder“ in das Ludwig Erhard Haus ein. Besucher können sich montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr ein Bild davon machen, wie EMAS funktioniert und welche Umweltleistungen die Organisationen auszeichnen, die in Berlin nach dem anspruchsvollen System registriert sind.
Aus Anlass des Jubiläums sagte Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: "Berlin lebt von seinem Ruf als kreative, innovative und nachhaltige Metropole. Die vielen Berliner Unternehmen, die das europäische Umweltmanagementsystem EMAS umgesetzt haben, stehen beispielhaft für die "Green Economy" der Hauptstadt. Sie machen sichtbar, wie stark sich unzählige Unternehmen über gesetzliche Umweltanforderungen hinaus engagieren. Und wie sie gleichzeitig ihren unternehmerischen Erfolg im besten Sinne nachhaltig sichern."
Die Ausstellung im Ludwig Erhard Haus beleuchtet insbesondere den Zusammenhang zwischen betrieblicher Tätigkeit und Umweltleistung. Die Bandbreite der Berliner Unternehmen und Organisationen mit EMAS reicht vom Luxushotel über klassische Gewerbebetriebe bis hin zu kleinen Büros mit wenigen Mitarbeitern. Diese Unternehmen investieren auf freiwilliger Basis in den Umweltschutz und demonstrieren auf diese Weise, wie stark der Nachhaltigkeitsgedanke in der Wirtschaft verankert ist. Die Ausstellung wurde heute mit einer Talkrunde, in der über „grüne“ Unternehmen, Wirtschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit diskutiert wurde, eröffnet.
Die IHK Berlin gehört seit 1995 zu den nationalen EMAS-Registrierungsstellen. Mehr als 1.200 kleine und große Unternehmen sowie Organisationen aus allen Branchen erfüllen in Deutschland die besonders hohen Anforderungen des europäischen Systems. Deutschland nimmt damit europaweit eine Spitzenposition ein. In der IHK Berlin sind 71 Standorte im EMAS-Verzeichnis registriert. Die IHK unterstützt Unternehmen bei der Einführung und feiert das Jubiläum von EMAS im Jahr 2015 mit besonderen Aktionen.
Weiter Informationen finden Sie unter: www.ihk-berlin.de/emas

100 Tage noch: Unternehmen werden erstmalig zum Energieaudit verpflichtet

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes im Frühjahr die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen, müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein solches Energieaudit durchführen.
Dr. Marion Haß, IHK-Geschäftsführerin Innovation und Umwelt: „Hunderte Berliner Unternehmen sind von der neuen gesetzlichen Pflicht zur Durchführung von Energieaudits betroffen. Und genau 100 Tage bleiben noch, dieser Verpflichtung nachzukommen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Wer sich also bisher noch nicht mit der neuen Regelung auseinander gesetzt hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen.“
Unabhängig von der Rechtsform oder Branche sind alle Unternehmen betroffen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro und deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro übersteigen. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sowie kommunale Eigenbetriebe gelten in der Regel als wirtschaftlich tätige Unternehmen und unterliegen der Auditpflicht, wenn sie die Schwellenwerte übersteigen. Zu beachten ist zudem, dass bei Unternehmen mit Partner- oder verbundenen Unternehmen im In- und Ausland auch deren Zahlen für Beschäftigung, Umsatz und Bilanzsumme zur Ermittlung der Auditpflicht herangezogen werden.
Alternativ zum Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 können betroffene Unternehmen auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-Umweltmanagementsystem nachweisen. Wer sich erstmalig für eine solche Alternative entscheidet, hat eine verlängerte Frist für die vollständige Einführung des Systems bis zum 31. Dezember 2016.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.ihk-berlin.de/energieaudits
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 27. August 2015

Ausgezeichneter Klimaschutz made in Berlin: „KlimaSchutzPartner des Jahres 2015“ verliehen

Nullemissionshäuser, Wärmespeicher unter der Erde oder innovative Quartiers- und Mobilitätskonzepte – mehr als 30 Bewerber für den „KlimaSchutzPartner des Jahres 2015“ haben auch in diesem Jahr mit herausragenden Projekten gezeigt, wie erfolgreicher Klimaschutz in der Hauptstadt aussieht. Im Rahmen der Berliner Energietage wurden am Montagabend die Sieger des diesjährigen Wettbewerbs im Ludwig Erhard Haus gekürt.
In der Kategorie „Erfolgreich realisierte Projekte“ wurde die Märkische Scholle Wohnungsunternehmen eG für die innovative und soziale Sanierung von mehr als 800 Wohnungen in Lichterfelde Süd ausgezeichnet. Als besonders preiswürdig bewertete die Jury den ganzheitlichen Ansatz des Sanierungsprojekts, bei dem einerseits hochinnovative Energietechnologien kombiniert werden und zugleich die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen besondere Berücksichtigung fand. Das Energiekonzept setzt dabei unter anderem auf ein intelligentes unterirdisches Wärmespeichersystem („eTank“). Gleichzeitig werden die mit dem Projekt verbundenen Investitionen nahezu warmmietenneutral umgesetzt.
Der Preis in der Kategorie „Erfolgversprechende innovative Planungen“ ging an die Baugemeinschaft Newton für die Planung eines „Plus-Energie-Gebäudes“ als Bestandteil des Wohngebietes „Wohnen am Campus“ in Adlershof. Die dort errichteten Gebäude zeichnen sich nicht nur durch ein innovatives Energiekonzept unter Einbindung des Fernwärmenetzes aus. Die Baugemeinschaft legt darüber hinaus besonderen Wert auf Dachbegrünung und Barrierefreiheit. Das Projekt dient damit als Vorbild für modernes und nachhaltiges Bauen.
Den Anerkennungspreis für öffentliche Einrichtungen erhielt die Freie Universität Berlin, die seit vielen Jahren mit ihrem Energiemanagement Standards für eine nachhaltige Befassung mit dem Thema Energieeffizienz in öffentlichen Einrichtungen setzt. Bereits 2001 hat die Universität eine Stabsstelle im Bau- und Facilitymanagement gegründet und seitdem ihren Primärenergieeinsatz trotz Flächenzuwachs um über 30 Prozent senken können.
Alle Bewerbungen sowie die Preisträger sind während der Berliner Energietage noch bis zum 29. April 2015 im Rahmen einer Plakatausstellung zu sehen und werden in Kürze auf der Internetseite www.klimaschutzpartner-berlin.de veröffentlicht. Der Wettbewerb 2015 wurde mit Unterstützung der Sunline Deckenstrahlungsheizungen GmbH durchgeführt.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 27. April 2015

Endspurt im Wettbewerb „KlimaSchutzPartner des Jahres 2015“

Noch bis zum 14. April können sich Berliner Unternehmen und Initiativen um den Preis „KlimaSchutzPartner des Jahres“ bewerben. Dabei werden vorbildliche Umweltschutzprojekte in der Bundeshauptstadt gesucht: Die Bandbreite reicht von klimafreundlichem Bauen und Wohnen über Energiesparen in Industrie und Gewerbe bis zu innovativen Technologien und Energiekonzepten.
Die Vorhaben werden in den drei Kategorien „Erfolgreich realisierte Projekte“, „Erfolgversprechende und innovative Planungen“ und „Anerkennungspreis für öffentliche Einrichtungen“ prämiert. Der Preis wird seit 2002 verliehen und zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen für effizienten und ideenreichen Klimaschutz in Berlin. Die Bewerbungsfrist wurde nun bis zum 14. April verlängert.
Die Preisverleihung durch Vertreter des Bündnisses „KlimaSchutzPartner Berlin“ und der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgt während der Berliner Energietage vom 27. bis 29. April im Ludwig Erhard Haus. Dort werden auch sämtliche Bewerbungen präsentiert. Mit rund 8.500 Besuchern und über 50 Fachveranstaltungen sind die Berliner Energietage die Leitveranstaltung für Energieeffizienz in Deutschland.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Baudindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). Der Wettbewerb wird durch die Sunline Deckenstrahlungsheizungen GmbH unterstützt.
Ausführliche Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.klimaschutzpartner-berlin.de.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 1. April 2015

Klimaschutzpartner Berlin: Ein klimaneutrales Berlin ist möglich – wenn der Rahmen stimmt und das Land seine Hausaufgaben macht

Anlässlich des heute gestarteten Beteiligungsprozesses für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) begrüßen die Klimaschutzpartner Berlin, ein Zusammenschluss von Kammern und Verbänden der Berliner Wirtschaft, die Aktivitäten des Berliner Senats für ein klimaneutrales Berlin 2050. Die Klimaschutzpartner haben in den vergangenen Jahren mehr als 250 Klimaschutzprojekte aus Berlin in die Öffentlichkeit getragen und damit ein Zeichen für erfolgreichen Klimaschutz in der Stadt gesetzt. Vor diesem Hintergrund fordern die Partner, dass diese Erfahrungen auch im laufenden Prozess Berücksichtigung finden, um eine Überforderung der Berliner Wirtschaft und der Mieter zu verhindern.
Aus Sicht der Klimaschutzpartner muss der Senat im Rahmen des BEK unbedingt an diese bisherigen Aktivitäten und Erfolge anknüpfen und einen Prozess zur Umsetzung der Energiewende in Gang setzen: Die bestehenden Aktivitäten müssen besser als bisher miteinander verknüpft, Synergien freigesetzt und die Kompetenzen der Akteure in der Stadt gewinnbringender eingesetzt werden. Im BEK ist nicht die Zahl der Klimaschutzmaßnahmen entscheidend, sondern deren Beitrag zur Erreichung des Ziels Klimaneutralität im Jahr 2050. Folglich ist die Arbeit am BEK auch nicht mit dessen Veröffentlichung beendet. Gerade vor dem Hintergrund der 2016 stattfindenden Abgeordnetenhauswahl muss ein Rahmen für die Umsetzung geschaffen werden, der über die Legislatur hinaus trägt.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Vorreiterfunktion der öffentlichen Hand zu. Dem BEK liegt der Entwurf des Energiewendegesetzes zu Grunde, das die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen festschreiben soll. Die Klimaschutzpartner unterstützen diesen Ansatz und haben deshalb seit der ersten Auslobung ihres Preises zum „KlimaSchutzPartner des Jahres“ im Jahr 2002 vorbildliche Aktivitäten öffentlicher Einrichtungen gesondert ausgezeichnet. Allerdings gehen die Partner davon aus, dass eine solche Vorreiterrolle auch ohne gesetzliche Regelung schon jetzt unmittelbar umsetzbar ist.
Das Bündnis der Klimaschutzpartner besteht seit 1997. Der von den Partnern seit 2002 jährlich vergebene Preis hat bisher 40 realisierte Projekte und Konzepte aus Berlin ausgezeichnet, die in vorbildlicher Weise Energieeffizienz und Klimaschutz in der Praxis umgesetzt haben. Dazu gehören Leuchtturmprojekte wie das Energiemanagement der Freien Universität, ein großes Heizkraftwerk auf Biomassebasis in Rudow und viele vorbildliche Sanierungen durch Wohnungsunternehmen oft unter Einsatz erneuerbarer Energie oder Kraft-Wärme-Kopplung, die über Berlin hinaus überregionale Vorbildfunktion übernommen haben.
Die preisgekrönten Projekte der Klimaschutzpartner haben auch gezeigt: Es gibt zahlreiche Unternehmen in der Region mit herausragender fachlicher Kompetenz, um effizienzsteigernde Maßnahmen in der erforderlichen Qualität umzusetzen und erneuerbare Energien im städtischen Umfeld sinnvoll einzubinden. Die Preisträger haben in der Praxis bewiesen – Berlin kann Energiewende!
Eine Bewerbung um die Preise in drei Kategorien erfolgt online unter www.klimaschutzpartner-berlin.de. Bewerbungsschluss ist der 8. April 2015.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Baudindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 26. Februar 2015

Ausgezeichnete Klimaschutzvorhaben in Berlin

In diesem Jahr haben sich 27 Projekte um die begehrte Berliner Auszeichnung „KlimaSchutzPartner des Jahres 2014“ beworben: Nullemissionshäuser, ressourcensparende IT-Angebote, innovative Gebäudehüllen, effiziente Brennwerttechniken oder völlig energieautarke Systeme – die Projekte demonstrieren, wie Klimaschutz im Kleinen und Großen funktioniert.
Am Montagabend wurden im Ludwig Erhard Haus während der Berliner Energietage die Sieger öffentlich geehrt. Die Laudatoren waren Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, Dr. Matthias von Bismarck-Osten, Generalbevollmächtigter der IBB und Matthias Klussmann, Vorsitzender des BFW Landesverbandes Berlin Brandenburg.
In der Kategorie A „Erfolgreich realisierte Projekte“ konnte die Firma Florida Eis Manufaktur GmbH, die seit 1927 in Berlin-Spandau Eis produziert, mit ihrer neuen Produktionsstätte und ihrer ganzheitlichen CO2-freien Produktion die Jury überzeugen: Mit Photovoltaik und Windkraft, hundert prozentigem Ökostrom sowie einem extensiv begrünten Dach, nimmt die Firma ihren Slogan „Wir machen aus Sonne Eis“ wörtlich.
Der Preis in der Kategorie B „Erfolgversprechende innovative Planungen“ ging an die Ziegert | Roswag | Seiler Architekten Ingenieure, die für das mittlerweile international agierende Berliner Unternehmen FLEXIM GmbH ein neues Firmengebäude in Berlin Marzahn konzipiert haben. Das Projekt konnte vor allem mit seiner nachhaltigen Hybridbauweise und dem Einsatz möglichst CO2-neutraler Baustoffe punkten.
Die Initiative Clubmob.Berlin erhielt einen Sonderpreis für die Übertragung des „Carrotmob“-Prinzips in die Berliner Clublandschaft, die eine breite Zielgruppe anspricht und einen hohen Vorbildcharakter hat. Beim Carrotmob-Prinzip werden an ausgewählten Nächten die Abendgewinne in Energieeffizienzmaßnahmen investiert.
Alle Bewerbungen sowie die Preisträger sind während der Berliner Energietage noch bis zum 21. Mai 2014 als Poster Präsentation ausgestellt und werden in Kürze auf der Internetseite www.klimaschutzpartner-berlin.de veröffentlicht.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 19. Mai 2014.

BWB-Tarifsenkung erhöht Berlins Chancen im Wettbewerb um Investitionen

Die Berliner Wasserbetriebe haben mit ihrer heute verkündeten Tarifsenkung private und gewerbliche Verbraucher in Berlin weiter entlastet. Ab dem kommenden Jahr sollen die Tarife für Schmutzwasser um 6,1 Prozent sinken. Nachdem im März bereits die Senkung der Trinkwassertarife für das Geschäftsjahr 2014 festgeschrieben worden war, begrüßt die IHK Berlin die Senkung des Schmutzwassertarifs als weiteren wichtigen Schritt hin zu einem wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tarifsystem.
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder: „Viele unterschätzen, welche Bedeutung günstige Wasserpreise als Standortfaktor haben. Berlin hinkt bei diesem Rennen seit Jahren im Großstadtvergleich hinterher. Gerade wasserintensive Industriebetriebe bekommen dies mit jeder Wasserrechnung zu spüren. Daher war es ein gutes Signal, die Trinkwassertarife um 15 Prozent zu senken. Noch besser ist es, dass nun auch die Forderung der IHK Berlin nach niedrigeren Schmutzwassertarifen Gehör findet. 6,1 Prozent weniger ab dem nächsten Jahr – das ist nicht nur eine gute Nachricht für alle Berliner Unternehmen, sondern auch für Berlins Chancen im Wettbewerb um Investitionen.“
Eder begrüßte außerdem die Ankündigung der Berliner Wasserbetriebe, die Investitionen am Standort weiterhin auf einem hohen Niveau zu erhalten: „Die Berliner Wasserbetriebe bleiben mit ihrem Einkaufsvolumen von rund 360 Millionen Euro jährlich ein bedeutender Auftraggeber in Berlin – insbesondere für die so genannte Green Economy, die für Berlins wirtschaftliche Entwicklung von wachsender Bedeutung ist. Als wichtiger Infrastrukturbetreiber werden die Wasserbetriebe in den nächsten Jahren besonders gefordert sein, wenn Berlin sich durch kluge Investitionen in nachhaltige Technologien als führende Smart City Europas positionieren will.“
Hintergrund: Die Berliner Wasserbetriebe haben heute beschlossen, den Schmutzwassertarif um 6,1 Prozent zu senken. Der Tarif für Trinkwasser war in diesem Jahr bereits um 15 Prozent gesenkt worden. Im Zuge des Inflationsausgleichs können die bis 2018 zugesagten Tarife ab 2016 jährlich um maximal 1,1 Prozent angepasst werden. Mit der Tarifzusage bis 2018 wird außerdem der seit Jahren ausgetragene Streit mit dem Bundeskartellamt beigelegt.

IHK-Pressemitteilung vom 7. Mai 2014.

Endspurt im Wettbewerb „KlimaSchutzPartner des Jahres 2014“

Noch bis zum 25. April können sich Berliner Unternehmen und Initiativen um den Preis „KlimaSchutzPartner des Jahres“ bewerben. Dabei werden vorbildliche Umweltschutzprojekte in der Bundeshauptstadt gesucht: Die Bandbreite reicht vom klimafreundlichen Bauen und Wohnen über Energiesparen in Industrie und Gewerbe bis zu innovativen Technologien und Energiekonzepten.
Die Vorhaben in den drei Kategorien „Erfolgreich realisierte Projekte“, „Erfolgversprechende und innovative Planungen“ und „Anerkennungspreis für öffentliche Einrichtungen“ sollen neue Impulse geben und zum Nachahmen anregen. Der Preis wird seit 2002 verliehen und zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen für effizienten und ideenreichen Klimaschutz in Berlin. Die Bewerbungsfrist wurde nun bis zum 25. April verlängert.
Die Preisverleihung durch Vertreter des Bündnisses „KlimaSchutzPartner Berlin“ und der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt findet während der Berliner Energietage vom 19. bis 21. Mai im Ludwig Erhard Haus statt. Dort werden auch sämtliche Bewerbungen präsentiert. Mit rund 8.500 Besuchern und über 46 Fachveranstaltungen sind die Berliner Energietage die Leitmesse für Energieeffizienz in Deutschland.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Baudindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Ausführliche Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.klimaschutzpartner-berlin.de.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 11. April 2014

IHK Berlin zur EEG-Reform: Eigenverantwortung stärken, mehr Markt wagen!


Mit seinem heutigen Beschluss zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat das Bundeskabinett ein wichtiges Signal für die Energiewende gesetzt. Allerdings bleiben die Reformen aus Sicht der IHK Berlin hinter den Erwartungen zurück. Sinkende Kosten für die Stromverbraucher sind auf mittlere Sicht nicht zu erwarten. Stattdessen werden wichtige Entlastungen für Unternehmen weiter eingeschränkt.

„Die Berliner Wirtschaft unterstützt die Energiewende und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes grundsätzlich – allerdings muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft noch stärker im Vordergrund stehen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. „Bereits heute befürchtet mehr als ein Viertel der Berliner Unternehmen negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch die Energiewende.“ Ziel einer konsequenten EEG-Reform sollte es deshalb sein, Erneuerbare Energien zügig in den Markt zu integrieren und die für den Ausbau anfallenden Kosten zu begrenzen. Dieses Ziel wird mit der jetzt vorgelegten Reform des EEG in wichtigen Teilen voraussichtlich verfehlt.
Im Fokus der Auseinandersetzung stand in den letzten Monaten insbesondere die geplante Neuregelung zur Eigenversorgung mit Strom. Neben der Industrie investieren immer mehr Händler, Dienstleister und private Haushalte in eine eigene Stromversorgung. Mit rund 70 Prozent Anteil stehen dabei besonders Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen im Fokus. Zwar bleibt nach der deutlichen Kritik am Entwurf das Privileg für eigenerzeugten Strom nun zumindest für Bestandsanlagen erhalten. Bei vielen Neuanlagen wird die anteilige Belastung allerdings zu Kapitalrückflusszeiten führen, die für Unternehmen nicht mehr akzeptabel sind.
„Es ist ein richtiges Signal, dass bestehende Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom nicht mit der EEG-Umlage belastet werden. Die Politik will mehr Dezentralität in der Energieversorgung – und viele Unternehmen haben in entsprechende Anlagen investiert“, so Eder. „Ebenso wie im Bund plant auch in Berlin jedes dritte Unternehmen, in eigene Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen zu investieren – oder hat diese Investitionen bereits getätigt. Deshalb ist die vorgesehene anteilige Belastung von neuen Eigenerzeugungsanlagen mit der EEG-Umlage energie- und klimapolitisch widersinnig. Sie verhindert die für die Energiewende wichtigen Investitionen in klimaschonende Erzeugung und den dezentralen Ausbau gesicherter Leistung.“

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 8. April 2014.

Neustart für Grundwassermanagement in Berlin: Grundwasserkonferenz zeigt Lösungswege

Das seit den 90er Jahren steigende Grundwasser belastet Wohnen, Arbeiten und Bauen in Berlin. In vielen Gebieten der Hauptstadt beschädigt es bereits Gebäude und Verkehrs-Infrastruktur. Dennoch ist es trotz der Jahrzehnte andauernden Probleme bisher nicht gelungen, sich in der Stadt über gemeinsame Lösungen zu verständigen. Im Rahmen der ersten Berliner Grundwasserkonferenz heute im Ludwig Erhard Haus fordern die Veranstalter die Politik auf, Lösungsvorschläge für ein nachhaltiges Grundwassermanagement in der Hauptstadt aktiv voranzutreiben. Die Konferenz wurde gemeinsam von der IHK Berlin, dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, dem BFW Landesverband Berlin/Brandenburg, Haus & Grund Berlin und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisiert.
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder sagt: „Steigende Grundwasserstände entwickeln sich schnell zum Standortnachteil. Bedenklich ist, dass wir noch nicht einmal das Ausmaß des Problems richtig erfasst haben. Ein von der IHK Berlin beauftragtes Gutachten verdeutlicht aktuell: Neun Prozent der Bebauungsfläche in Berlin mit fast 200.000 Einwohnern sind potenziell von Schäden betroffen. Mit 33 Quadratkilometern ist das die eineinhalbfache Fläche von Friedrichshain-Kreuzberg. Die Berliner Politik braucht jetzt den Mut, die Diskussion über neue Wege für ein nachhaltiges Grundwassermanagement konstruktiv voranzutreiben. Andere Bundesländer zeigen uns, wie mögliche Lösungswege aussehen können.“
BBU-Vorstand Maren Kern: "Berlin braucht siedlungsverträgliche Grundwasserstände. Um dieses Ziel zu erreichen, sind gemeinsame Lösungen wichtig. Damit die Stadt nicht zum Spreewald wird, muss vor allem auch das Land Berlin Verantwortung übernehmen."
Die Geschäftsführerin des BFW Berlin/Brandenburg, Hiltrud Sprungala: „Wasserregulierung ist seit Tausenden von Jahren in allen Kulturen eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe. Dem entsprechend muss künftig auch die Berliner Politik ihre Verantwortung akzeptieren. So wie es beim Klimaschutz gelungen ist, einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu finden und das aktive Handeln der einzelnen Partner zu aktivieren, muss dies künftig in Berlin auch für den Grundwasserschutz möglich sein. Das breite Engagement vieler Beteiligter darf aber nicht verdecken, dass die Hauptverantwortung auf diesem Gebiet trotzdem bei Politik und Verwaltung liegt. Finanzielle Argumente sind hierbei nur vorgeschoben, immerhin nimmt das Land Berlin jährlich ca. 50 Millionen Euro Grundwasserentgelt ein, die eigentlich für die Regulierung des Grundwassers eingesetzt werden müssten, bisher aber im Landeshaushalt versickern. Unser Verband fordert daher, dass ein relevanter Anteil dieser Summe künftig für öffentliche Wasserregulierungsmaßnahmen eingesetzt wird.“
"Eigentümer in Ein- und Mehrfamilienhäusern erleiden durch das seit Jahren steigende Grundwasser massive Schäden an ihrem Eigentum. Vermieter können ihrer Mangelgewährleistungspflicht im Mietverhältnis nicht mehr gerecht werden. Versicherungen stellen den Schadensausgleich an Gebäuden in Frage. Die Bekämpfung der Problematik kann nur durch Tätigwerden der Senatsverwaltung erfolgen. Die bei Haus & Grund organisierten Eigentümer sehen in der Untätigkeit der Politik eine Verletzung der dem Staat für Rechtsgüter der Bürger obliegenden Fürsorgepflicht“ so Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin.
Peter Ohm, Präsident des VDGN: „Berlin ist der wichtigste Siedlungsplatz Deutschlands und wurde auf sumpfigem Gelände gebaut. Heute gibt es in der Stadt Grundwasserstände wie nach dem zweiten Weltkrieg. Nach unserer Auffassung ist es eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, die Berliner Gebäudesubstanz vor dem ansteigenden Grundwasser zu verteidigen. Das Land Berlin aber erklärt das zur Privatsache der Gebäudeeigentümer. Damit können wir uns nicht abfinden. Berlin braucht ein übergreifendes Grundwassermanagement und Anreize, den Wasserverbrauch zu erhöhen. Deshalb muss der Preis für das Trinkwasser weiter sinken und der Preis für das Abwasser deutlich herabgestuft werden. Der VDGN hat deshalb jetzt beim Bundeskartellamt beantragt auch den Berliner Abwasserpreis zu prüfen.“
Das IHK Gutachten finden sie auf www.ihk-berlin.de/grundwasser.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 19. März 2014.

IHK Berlin: Kommunale Wertstofferfassung weder billiger noch besser

Eine von kommunalen Unternehmen gegründete Gemeinschaftsinitiative hat heute ihr Konzept zur Abschaffung des dualen Systems für die Verpackungsentsorgung vorgelegt. Die IHK Berlin warnt angesichts der darin enthaltenen Forderung nach einem System in kommunaler Verantwortung vor den negativen Folgen für den Wettbewerb, steigenden Kosten und weniger Innovationen im Bereich der Wertstofferfassung.
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder: „Das duale System steht derzeit vor der Überarbeitung, weil es in Teilbereichen zu Fehlentwicklungen gekommen ist. Diese müssen korrigiert werden, was die Bundesregierung auch mit Nachdruck tut. Wer jetzt nach einer Rekommunalisierung im Bereich der Wertstofferfassung ruft, gefährdet die Erfolge des heute wettbewerblich organisierten Systems und riskiert einen Rückschritt für den Wirtschaftsstandort.“
Die Reaktion der Initiative auf die derzeit laufende Diskussion um das duale System geht aus Sicht der IHK in die völlig falsche Richtung. Das duale System umfasst eine gesamte Wertschöpfungskette von der Sammlung über das Recycling bis hin zur Forschung. Die Kreislaufwirtschaft hat auch für Berlin eine wichtige Bedeutung, zumal sich gerade viele kleine und mittlere Unternehmen in den vergangenen Jahrzehnten ihre Marktposition erarbeitet haben. Mit über 400 Unternehmen und mehr als 8.500 Beschäftigten in Berlin ist sie wichtiger Impulsgeber für Wirtschaft, Wissenschaft und Innovationen für die Hauptstadt.
Jan Eder: „Wettbewerb und Markt in der Kreislaufwirtschaft haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass die Kosten der haushaltsnahen Verpackungserfassung und -verwertung um die Hälfte gesenkt werden konnten und Deutschland heute führend beim Recycling ist. Innovationen und sinkende Preise sind Ergebnis eines in vielen Bereichen funktionierenden Marktes. Wer jetzt das Rad zurückdreht und eine stärkere Rolle der Kommune fordert, ignoriert alle Erfolge dieser Entwicklung. Es ist fahrlässig zu glauben, eine Rekommunalisierung würde zu sinkenden Kosten für die Verbraucher und mehr Innovationen führen.“

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 13. März 2014.

IHK Berlin: Senkung der Wasserpreise positives Signal für die Wirtschaft

Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat heute die Senkung der Trinkwassertarife für das Geschäftsjahr 2014 um 15 Prozent beschlossen. Gleichzeitig wurde der Rückforderungsvorbehalt der bisher vorläufigen Gutschriften für die Jahre 2012 und 2013 aufgehoben. Die IHK Berlin fordert, in einem nächsten Schritt auch die Abwasserpreise zu senken und eine gesetzliche Grundlage für dauerhaft niedrige Preise zu schaffen.
„Die Tarifsenkung ist für Berlins Unternehmen eine gute Nachricht“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. „Die Berliner Trinkwasserpreise nähern sich dem Niveau anderer Großstädte in Deutschland an. Um langfristig anderen Wirtschaftsstandorten auf Augenhöhe zu begegnen, müssen in einem nächsten Schritt neben den Trink- auch die Abwasserpreise gesenkt werden.“
Im Vergleich zu anderen Standorten zahlen Großverbraucher in Berlin noch immer zehn bis 20 Prozent mehr für Trink- und Abwasser. Jan Eder: „Diese Unternehmen spüren die überhöhten Preise besonders stark, werden gleichzeitig aber übermäßig zur Finanzierung der Infrastruktur herangezogen. Für langfristig wettbewerbsfähig Wasserpreise brauchen wir deshalb ein Tarifsystem, das Großverbraucher weniger stark belastet.“
Die Tarifsenkung wird den Berliner Verbraucher um durchschnittlich 13,50 Euro je Person und Jahr entlasten. Bei vielen Unternehmen macht sich die Preissenkung dementsprechend stärker bemerkbar: So muss ein kleines Unternehmen mit 3.300 Kubikmetern Trinkwasser-Jahresverbrauch durchschnittlich etwa 1.000 Euro weniger im Jahr an die Wasserbetriebe abführen. Ab 1. Januar 2014 steht diese Preissenkung für Wasserkunden nun auch verbindlich in den Tarifen fest.
„Für wettbewerbsfähige Wasserpreise muss Berlin seine Gewinnentnahmen schrittweise weiter zurückführen“, so Eder weiter. „Die Einnahmen der Wasserbetriebe dürfen nicht dazu dienen, den Landeshaushalt zu sanieren. Damit die Preissenkung auch langfristig gesichert bleibt, müssen die Vorgaben der Preisgestaltung im Berliner Betriebe-Gesetz zeitnah angepasst werden. Verzinsung und Kalkulationsgrundlage der Wasserbetriebe müssen dauerhaft niedrige Tarife ermöglichen.“

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 5. März 2014.

Aus Berlin, für Berlin: „KlimaSchutzPartner des Jahres 2014“ gesucht

Ab sofort können sich Unternehmen, Bürger und öffentliche Einrichtungen um die begehrte Berliner Auszeichnung „KlimaSchutzPartner des Jahres 2014“ bewerben. Auch in diesem Jahr werden wieder Pioniere, Praktiker und Querdenker gesucht, die innovativen Klimaschutz in Berlin planen oder umgesetzt haben. Die besten Projekte werden durch die Klimaschutzpartner Berlin – ein Bündnis aus zehn Kammern und Verbänden – prämiert. Alle Projekte werden in einer Datenbank öffentlich gemacht und sollen zum Nachahmen anregen.
Gesucht werden Projekte, die in den letzten beiden Jahren realisiert wurden oder in Planung sind. In einer dritten Kategorie geht es um Vorhaben öffentlicher Einrichtungen. Bewusst konzentrieren sich die Projekte nicht auf einen bestimmten Bereich, denn durch eine große Bandbreite sollen die vielen Möglichkeiten des Klimaschutzes aufgezeigt werden und als gutes Beispiel vorangehen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Maßnahme in Berlin umgesetzt wird, hoch innovativ ist oder sich durch einen intelligenten Mix an energieeffizienten Maßnahmen auszeichnet und Vorbildcharakter besitzt.
Der Preis wird seit 2002 verliehen und zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen für Klimaschutz in Berlin. Die Bewerbungen werden durch eine Fachjury ausgewertet und die Sieger während der Berliner Energietage gekürt, die vom 19. bis 21. Mai im Ludwig Erhard Haus stattfinden. In diesem Zeitraum können alle Bewerber ihr Klimaschutzvorhaben dem Fachpublikum vorstellen. Zudem werden die Projekte als Best Practices auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. Durch eine Kooperation mit der stadtweiten Initiative „Berlin spart Energie“ haben die Bewerber auch die Möglichkeit, ihr Projekt im Rahmen dieser Initiative vorzustellen.
Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., Baukammer Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Ausführliche Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.klimaschutzpartner-berlin.de.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 15. Januar 2013.

Vorschriften im Gebäudebereich

Die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) wurden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Das GEG ist am 01. November 2020 in Kraft getreten und enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Dadurch wurde ein einheitliches Regelwerk mit klaren energetischen Anforderungen an Gebäude geschaffen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen. Das Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen soll nicht weiter verschärft werden. Des Weiteren sollen mit dem GEG die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt werden. Es gelten neue Regelungen in Bezug auf Heizungen (Öl-Heizkessel dürfen ab dem Jahr 2026 nur in Ausnahmefällen neu eingebaut werden) sowie neue Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards (bspw. durch eine bessere Anrechnung des gebäudenah erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien in die energetische Bilanzierung von Gebäuden).
Informationen bzgl. der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes können gemäß §§79ff GEG dem Energieausweis des jeweiligen Gebäudes entnommen werden.
Eine Zusammenfassung des GEG finden Sie hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zudem hat das BMWK häufige Fragen im Rahmen ihrer FAQ zum GEG auf Ihrer Website beantwortet.

Vollzug des GEG

Einzelheiten zur Durchführung der GEG in Berlin sind in der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) geregelt. Die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-DV Bln vom 18.12.2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.01.2018 gilt bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter. Die EnEV-DV Bln behält ihre Wirksamkeit und mithin ihre Gültigkeit damit über den 01.11.2020 hinaus. Die Informationen zur Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung sind auf der Webseite der Senatsentwicklung, Bauen und Wohnen zu finden. Die Internetseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bieten ausführliche Informationen zu den Regelungen und Auslegungsfragen der EnEV.

Energieausweise

Einer der zentralen Inhalte des GEG sind Energieausweise. Sie dienen der Information über die energetische Qualität von Gebäuden und sollen einen Vergleich der Energieeffizienz mit typischen anderen Gebäuden ermöglichen. Die wesentlichen Informationen über Energieausweise:
  • Gültigkeitsdauer
    Energieausweise werden grundsätzlich für ein ganzes Gebäude ausgestellt, haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und können entweder auf Basis des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) erstellt werden. Die Gültigkeitsdauer endet vorzeitig, wenn im Falle von Änderungen an dem Gebäude ein neuer Ausweis ausgestellt wird.
  • Nach Fertigstellung eines Neubaus
    Der Bauherr bzw. Eigentümer muss sicherstellen, dass ein Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie davon sofort nach Fertigstellung übergeben wird.
  • Energetische Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
    Immobilienanzeige muss gemäß § 87 GEG folgende Pflichtangaben enthalten:
    • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82,
    • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
    • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
    • bei einem Wohngebäude das im Energieausweis genannte Baujahr und
    • bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
  • Aushang in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr
    Die Aushangpflicht für Energieausweise gilt für alle nicht-öffentliche Gebäude (beispielweise Kinos, Theater, Banken, Hotels, Kaufhäuser), wenn auf einer Nutzungsfläche von mehr als 500 m² starker Publikumsverkehr stattfindet, der nicht auf behördlichen Nutzung berüht und sobald ein Energieausweis vorliegt, sowie für alle öffentlich genutzte Gebäude, wenn auf einer Nutzungsfläche von mehr als 250 m² starker Publikumsverkehr, der auf behördlichen Nutzung beruht, stattfindet.
Die Internetseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bieten ausführliche Informationen zu den Regelungen für Energieausweise.

Gesetzesentwurf zur zweiten GEG-Novelle

Das Bundeskabinett hat Mitte April 2023 die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Novelle des GEG wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet.
Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen verfahren.
Die DIHK hat zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme abgegeben.
Mehr Informationen dazu sind auf der Internetseite des BMWK zu finden.

Elektroaltgeräte und Batterien

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Batteriengesetz (BattG) setzen die EU-WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical und Electronic Equipment) und die EU-Altbatterienrichtlinie in nationales Recht um. Beide Regelungen zielen auf einen umsichtigen Umgang, die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung und eine Stärkung des Recyclings.

Elektro- und Elektronikgeräte

Nach dem ElektroG müssen die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung von privat genutzten Geräten organisieren und finanzieren. Händler, die Geräte unter eigenem Markennamen verkaufen und Importeure gelten ebenfalls als Hersteller. Neue elektrische und elektronische Geräte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller oder Importeur zuvor bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert wurde. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite der EAR.
Am 22.02.2022 bietet die IHK Berlin eine Informationsveranstaltung zu den Neuerungen im ElektroG III an. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Batterien

Registrierung

Nach dem novellierten BattG haben sich Hersteller und Importeure mit Batterieart und Marke bei der Stiftung Elektroaltgeräte Register (Stiftung EAR) zu registrieren.
Für Hersteller, die bereits vor dem 01.01.2021 in den Markt eingetreten sind und dies im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) angezeigt haben, verbleibt ein einjähriger Übergangszeitraum für den Wechsel vom Register des UBA zum Register der Stiftung EAR. Am 01.01.2022 endet der Übergangszeitraum: Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Batteriehersteller mit ihrer Marke und der jeweiligen Batterieart bei der Stiftung EAR registriert sein. Achtung: Dies geschieht nicht automatisch!

Bevollmächtigter

Das novellierte BattG führt einen neuen Akteur ein, den Bevollmächtigten. Anders als im ElektroG ist die Ernennung eines Bevollmächtigten nicht zwingend, wenn der Hersteller keine Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Es besteht allerdings die Möglichkeit. Diese soll ausländischen Herstellern die Teilnahme am Batteriemarkt erleichtern.

Rücknahmesysteme

Das Institut des Gemeinsamen Rücknahmesystems wurde abgeschafft. Jeder Hersteller von Gerätebatterien oder dessen Bevollmächtigter hat zur Erfüllung seiner Rücknahmepflichten ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einzurichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb des Rücknahmesystems bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde (Stiftung EAR). Eine Genehmigung muss bei Einhaltung der Voraussetzungen erteilt werden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind in § 7 Abs. 2 BattG beschrieben.
Die Rücknahmesysteme sind erstmals verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beiträge der Hersteller oder der Bevollmächtigten Anreize dafür zu schaffen, dass bei der Herstellung von Gerätebatterien die Verwendung von gefährlichen Stoffen minimiert wird. Bei der Bemessung der Beiträge sind auch die Langlebigkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Gerätebatterien zu berücksichtigen. Der jeweilige Beitrag hat sich dabei an den einzelnen chemischen Systemen der Gerätebatterien zu orientieren. Zudem haben die Rücknahmesysteme das Umweltbundesamt jährlich bis zum 30. Mai über die Umsetzung der ökologischen Beitrags-Gestaltung zu unterrichten.
Den Rücknahmesystemen wird zur Umsetzung der Vorgaben eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 eingeräumt.

Dokumentationspflichten

Zusätzlich hat jedes Rücknahmesystem die beim Umweltbundesamt eingereichte Dokumentation innerhalb eines Monats nach Vorlage beim Umweltbundesamt auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Rückgabe von Altbatterien durch Endnutzer

Bei der Rückgabe von Altbatterien durch Endnutzer ändert sich nichts. Geräte-, Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien können weiterhin unentgeltlich bei den jeweiligen Vertreibern dieser Batteriearten zurückgegeben werden. Zusätzlich können Geräte-Altbatterien bei kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmestellen zurückgegeben werden.

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Verpackungsentsorgung

Das novellierte Verpackungsgesetz gilt seit dem 03. Juli 2021. Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um. Ziel ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.

Wen betrifft es?

Das VerpackG gilt für alle Verpackungen und verpflichtet in unterschiedlichem Maße "Hersteller", „Vertreiber“ und „Letztvertreiber“. Das VerpackG gilt auch unabhängig von der Menge, also bereits ab dem ersten gewerbsmäßig vertriebenen verpackten Produkt.
“Hersteller“ in Sinne des Gesetzes ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig importiert.
“Vertreiber“ - jeder, der, unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe, Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt.
Letztvertreiber“ - derjenige Vertreiber, der Verpackungen an den Endverbraucher abgibt.
“Privater Endverbraucher" sind private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind beispielsweise Kinos, Kioske, Gaststätten, Hotels, Freizeitparks, Kantinen, Krankenhäuser, Schulen etc.
"Systembeteiligungspflichtige Verpackungen" sind mit Produkten befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim "privaten Endverbraucher" als Abfall anfallen.

Was ist neu?

Am 3. Juli 2021 trat die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft. Durch die Verordnung setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 um.
Verbotene Produkte nach Einwegkunststoffverbotsverordnung EWKVerbotsV
Generelles Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Die Verordnung gilt für die folgenden Produkte, auch wenn diese nicht als Verpackung in Verkehr gebracht werden. Seit Inkrafttreten der Verordnung dürfen folgende Kunststoffprodukte nicht mehr auf den Markt gebracht werden:
  • Wattestäbchen (Ausnahme: Medizinprodukte)
  • Teller und Besteck (insbesondere Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe
  • Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter und Getränkebecher aus Styropor
Die Verbote beziehen sich auf die Abgabe durch den Hersteller. Ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber bleibt nach Inkrafttreten der Verordnung also möglich. Warenbestände können weiterverkauft und abgebaut werden.
Kennzeichnungspflichtige Produkte nach Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung EWKKennzV
Zudem trat am 3. Juli 2021 die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKennzV) in Kraft, welche für bestimmte Produkte eine einheitliche Kennzeichnung entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst vorgibt, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt.
Folgende Einwegkunststoffprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Verkaufs- und Umverpackung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 gekennzeichnet werden, dabei ergibt sich die genaue Kennzeichnung aus den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151:
  • Nach Anhang I der Verordnung: Verpackungen von Hygieneeinlagen (insbesondere Binden), Tampons und Tamponapplikatoren
  • Nach Anhang II: Verpackungen von Feuchttüchern, das heißt getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege
  • Nach Anhang III: Verpackungen von Filtern, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vorgesehen sind und Tabakprodukte mit Filtern.
  • Nach Anhang IV: Getränkebecher, die Einwegkunststoffprodukte sind.

Ausweitung der Pfandpflicht

Die Pfandpflicht wird ab dem 01. Januar 2022 ausgeweitet auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Einwegdosen mit Füllvolumen 0,1 bis 3,0 Liter. Anknüpfungspunkt ist nun die Flaschenart, nicht mehr die Getränkeart.
Pfandpflichtig sind dann Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen mit:
  • Sekt und Sektmischgetränken
  • Wein und Weinmischgetränken
  • weinähnlichen Getränken und Mischgetränken
  • Alkoholerzeugnissen und sonstigen alkoholhaltigen Mischgetränken
  • Milch und Milchmischgetränken (Flaschen erst ab 2024)
  • sonstigen trinkbaren Milcherzeugnissen (Flaschen erst ab 2024)
  • Fruchtsäften und Gemüsesäften
  • Fruchtnektaren ohne Kohlensäure und Gemüsenektaren ohne Kohlensäure
Ausnahmen gelten für Einweg-Glasflaschen mit Flaschenkörpern aus Glas/Metall und Verschlüsse/Deckel aus Kunststoff
Übergangsfristen:
  • “Altbestände”, die bis 01.Januar.2022 in Verkehr gebracht worden sind, können noch bis 01. Juli 2022 ohne Pfand verkauft werden.
  • Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit Milch und Milcherzeugnissen erhalten Übergangsfrist bis 01. Januar 2024.
Weitere Informationen hierzu gibt es auf dem Merkblatt der Zentralen Stelle.

Registrierung: Was müssen Hersteller und (Online-) Händler beachten?

Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) registrieren und jährlich eine Mengenmeldung abgeben. Diese Registrierungspflicht gilt für alle Hersteller, egal wie viele Verpackungen sie vertreiben. Zudem müssen sich Hersteller weiterhin bei einem der zugelassenen (dualen) Systeme anmelden und dort ihre Verpackungsmengen lizenzieren. Ab einer gewissen Menge je Materialart, muss zudem - wie bisher - eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden.
NEU: Ab 01. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller und Letztvertreiber von Serviceverpackungen in Verpackungsregister LUCID.

Pflicht zur Mehrwegalternative

Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken müssen seit dem 01. Januar 2023 ihren Kunden eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen. Wie die Pflicht umzusetzen ist und welche Hygienestandards einzuhalten sind, erfahren Sie auf der Seite des “Better-World-Cups”. Lesen Sie auch das Merkblatt zur Mehrwegpflicht von der DIHK.

Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE)

Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eine Erklärung über sämtliche der von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen zu hinterlegen. Die Erklärung hat Angaben zu enthalten über Materialart und Masse der in Verkehr gebrachten Verpackungen – auch solcher, die nach Gebrauch bei Industrie oder Gewerbe als Abfall anfallen -, zur Beteiligung an Entsorgungssystemen sowie zur tatsächlichen Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen. Die Angaben sind durch einen Sachverständigen zu prüfen und zu bestätigen.
Diese Pflicht gilt jedoch nur, wenn der Hersteller mit seinen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestimmte Mengenschwellen im Kalenderjahr überschritten hat. Dies sind:
  • mehr als 80 t/a Glas oder
  • mehr als 50 t/a Papier/Pappe/Karton oder
  • mehr als 30 t/a an sonstigen Verpackungsmaterialien oder
  • auf behördliches Verlangen.

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Verpackungsrecht in der EU

Unternehmen sind derzeit mit vielen unterschiedlichen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder ihren Nachbarländern konfrontiert. In jedem Land müssen sie sehr verschiedene Vorgaben beachten. Um dabei zu unterstützen, hat die DIHK die Verpackungsbroschüre aktualisiert (Stand: Januar 2023). Sie gibt einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen in den verschiedenen Staaten Europas geben.

Erneuerbare Energien und KWK

Im Juli 2023 ist die Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG 2023) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das neue EEG 2023 richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutzpfad aus. Dafür wird das Erneuerbaren-Energie-Gesetz sowie andere damit verbundene Gesetze verändert. Ziel der Novellierung ist die Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu erreichen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Hauptelement der gesetzlichen Regelungen für die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Regelungen des EEG betreffen unter anderem die Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien, den Förderanspruch für die verschiedenen Technologiearten und Vermarktungsformen, die Ausschreibungsbestimmungen sowie die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Anlagenbetreiber. Am 1. Januar 2023 ist das reformierte EEG in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen in Bezug zu den Regelungsinhalten sind:
  • Ausbauziele 2030
    Mit dem neuen in der EEG-Novelle verankertem Ziel soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent erhöht werden.
  • Erhöhung der Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie
    Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Solaranlagen (Dachanlagen und Freiflächenanlagen einschließlich der besonderen Solaranlagen) im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen. Künftig kann die Bundesnetzagentur bei den Ausschreibungen für PV dynamischer auf die Bietersituation reagieren. Das Ausschreibungsvolumen kann um bis zu 30 angehoben oder gesenkt werden. Anders als bei Wind an Land gab es bisher keine Anpassungsregelung. Die Ausschreibungsvolumina für die sog. Innovationsausschreibungen in den Jahren 2023 bis 2028 wurden um jeweils 200 MW angehoben. Bieter aus Staaten, die nicht der EU angehören, können bei Bedenken von den Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Neu in das EEG 2023 aufgenommen wurden unter anderem drei „eigene“ Fördertatbestände für bestimmte Agri-PV-Anlagen.
    Bei der Windenergie an Land werden die Ausbauraten auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See werden durch die parallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) angehoben.
  • Wegfall der EEG-Umlage
    Stromkundinnen und -kunden müssen bereits seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die EEG-Umlage vollständig. Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird künftig aus Haushaltsmitteln des Bundes – dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen. Die EEG-Förderung über den Strompreis ist damit beendet. Die Bundesregierung wird verpflichtet, bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die Finanzierung des EE-Ausbaus nach dem Kohleausstieg erfolgen kann.
  • Beschleunigte Genehmigungsverfahren
    Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen künftig Vorrang vor anderen Interessen. Dies dürfte für Planungs- und Genehmigungsverfahren relevant sein und soll zur Beschleunigung dieser Verfahren beitragen.
  • Netzanschluss
    Bei Anlagen bis zu 30 kW muss der Netzbetreiber künftig begründen, wenn er bei der Herstellung des Netzanschlusses anwesend sein möchte. Des Weiteren werden die Netzbetreiber verpflichtet, künftig Informationen für Anlagebetreiber zur Verfügung zu stellen. Ebenso besteht für die Netzbetreiber die Verpflichtung, die Abwicklung des Anschlussbegehrens über ein Webportal zu ermöglichen.
Ausführliche Informationen zum aktuellen EEG bietet das Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Bei Streitigkeiten und konkreten Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG dient die Clearingstelle EEG / KWKG als zentrale Anlaufstelle. Sie gibt Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen und kann von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern gleichermaßen angerufen werden.

Marktstammdatenregister (MaStR)

Seit dem 31. Januar 2019 sind alle relevanten Akteure des Strom- und Gasmarktes verpflichtet, sich selbst sowie ihre Erzeugungsanlagen und große Verbrauchseinrichtungen im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Zwar wurden durch das MaStR das Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengefasst, sodass nach dessen Start beide Systeme eingestellt und deren Funktion komplett vom MaStR übernommen wurden. Jedoch müssen alle Anlagenbetreiber sich und ihre Anlagen erneut registrieren, Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen: Solaranlagen, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen, konventionelle Kraftwerke und ortsfeste Batteriespeicher. Neben den Anlagebetreibern müssen sich auch andere Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, wie bspw. Netzbetreiber sowie Strom- und Gashändler.
Neue Anlagen werden erst dann nach dem EEG bzw. KWKG gefördert, wenn der Betreiber sie im Marktstammdatenregister registrieren lässt. Neue EEG- und KWK-Anlagen müssen nach Inbetriebnahme innerhalb eines Monats beim MaStR registriert werden.
Der Rückgriff auf die Stammdaten des MaStR steht allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit zur Verfügung und ermöglicht für viele energiewirtschaftliche Prozesse eine deutliche Steigerung der Datenqualität und stellt eine Vereinfachung dar.
Hintergrundinformationen zum Marktstammdatenregister, zu den gesetzlichen Grundlagen und zu den einzelnen Meldepflichten stellt die Bundesnetzagentur auf ihren Internetseite zur Verfügung.

Herkunftsnachweisregister (HKNR)

Die rechtlich verbindliche Anerkennung, Übertragung und Verwertung sogenannter Herkunftsnachweise für Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt ausschließlich über das Herkunftsnachweisregister (HKNR). Grundlage ist die Herkunftsnachweisverordnung (HkNV). Herkunftsnachweise sind elektronische Dokumente und bescheinigen, wie und wo Strom aus Erneuerbaren Energien produziert wurde und sind damit Grundlage für die Stromkennzeichnung. Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits nach EEG vergütet wird. Das Umweltbundesamt stellt auf seinen Internetseiten weiterführende Informationen zu Herkunftsnachweisen für Erneuerbare Energien zur Verfügung. Durch die EEG-Novelle wurde zudem die gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen vereinfacht.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) setzt die Grundlagen für den Einsatz von Kraftwerken mit KWK-Technologie. Es regelt insbesondere die Abnahmeverpflichtung von Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen und die umlagefinanzierte Zahlung von Zuschlägen für neue, modernisierte oder nachgerüstete Anlagen.

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es regelt die Finanzierung der Ausgaben, die den Netzbetreibern nach dem EEG, KWKG oder in Verbindung mit der Offshore-Netzanbindung entstehen.
Mit dem neuen EnFG werden bspw. die bisherigen Regelungen zur „besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG ersetzt. §§ 28 ff EnFG enthälten die wesentlichen neuen Regelungen für bspw. stromkostenintensive Unternehmen. Mit der besonderen Ausgleichsregelung als einer Ausnahmevorschrift können stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung der Umlagen gemäß §2 Nr. 17 EnFG erreichen. Dafür muss ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Mehr Informationen können hier auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA).