Nr. 22687
Innovation und Umwelt

Abfall

Die Regelungen des Abfallrechts sind komplex. Zahlreiche nationale und europäische Strategiepapiere zum Schutz von Umwelt und Ressourcen sowie laufende Gesetzesinitiativen weisen auf eine weitere Verschärfung der bestehenden Umweltstandards hin. Für Unternehmen bedeutet dies, sich stets über aktuelle Entwicklungen informieren zu müssen, um rechtzeitig auf neue Rahmenbedingungen reagieren zu können. Auch der Winterdienst stellt Unternehmen jedes Jahr vor neue Herausforderungen.
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Ob Kleinbetrieb oder Großkonzern: Überall fallen Abfälle an. Damit sehen sich Unternehmen einer Vielzahl von abfallrechtlichen Vorschriften ausgesetzt, die von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Verwertung bzw. Entsorgung reichen.

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Verkaufsverpackungen einschließlich Serviceverpackungen und Versandverpackungen sowie Umverpackungen, die typischerweise zu privaten Haushalten oder sogenannten gleichgestellten Anfallstellen (Gastronomie, Verwaltungen usw.) gelangen und dort als Abfall anfallen, muss der Hersteller bei einem sogenannten dualen System lizenzieren und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren.

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Für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Batterien stellen sich besondere Anforderungen an die Verwertung des Abfalls. Neben Registrierungspflichten, sind vor allem Sammel-, Informations- und Verwertungspflichten zu beachten.

Vesna Mokorel Kalusa
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