Innovation und Umwelt
Die Unternehmensumfrage und ein durch die IHK beauftragtes unabhängiges Gutachten zeigten, dass die Berliner Wirtschaft davon akut betroffen gewesen wäre: bei einer blauen Plakettenpflicht ab 2020 hätten rund 88.000 Betriebsfahrzeuge die Anforderungen nicht erfüllt. Das Gutachten zeigt, dass mehr als 40 Prozent aller gewerblich genutzten Fahrzeuge (Pkw, leichte schwere Nutzfahrzeuge) in Berlin dieselangetrieben sind. Deshalb hat die IHK in einem Positionspapier kurzfristige und dauerhafte Maßnahmen abgeleitet und sich aktiv in die Berliner Mobilitätsgespräche mit dem Regierenden Bürgermeister eingebracht. Ziel war es, durch Vermeidung von Fahrverboten einen funktionierenden Wirtschaftsverkehr zu erhalten.
Im Oktober 2018 hatte das Berliner Verwaltungsgericht über flächendeckende Fahrverbote innerhalb der Umweltzone entschieden, diese für unverhältnismäßig erklärt und stattdessen für einzelne Straßenabschnitte Fahrverbote für Diesel Pkw und Lkw bis EURO 5 angeordnet, die ab Oktober/November 2019 galten und inzwischen aufgehoben sind. Seitdem haben Maßnahmen wie die Förderung des ÖPNV und der Elektromobilität zur Senkung der NO2-Werte beigetragen.
Berlin kann die Luftbelastung verbessern und Fahrverbote auf ein Minimum beschränken
Berlin hat in den letzten Jahren auf einigen Hauptverkehrsstraßen den gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaubemissionen (PM10) überschritten, weshalb einerseits streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 angeordnet wurden und anderseits sogar mögliche Fahrverbote zur Diskussion standen. Im vergangenen Jahr wurden auf 34 Berliner Hauptverkehrsstraßen die Tempolimit zurückgenommen, da sich die Luftqualität dort deutlich verbessert hat. Die Berliner Wirtschaft begrüßt diese Entwicklung, denn sie zeigt, dass sich die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität positiv auswirken. Gleichzeitig darf Berlin bei seinen ehrgeizigen Anstrengungen zu weiteren Reduzierung der Luftverschmutzung nicht nachlassen. Besonders vor dem Hintergrund der im Herbst 2024 von der EU beschlossenen, deutlich strengeren Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft, wird klar, dass die Herausforderungen zunehmen. Wichtig bleiben weiterhin langfristige Lösungen, die sowohl den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden als auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Berlin im Blick behalten.
Hintergrund: Debatte um die blauen Fahrzeugplakette
Seit der Sonder-Umweltministerkonferenz im März 2016 wurde über die Einführung einer blauen Fahrzeugplakette und über flächenhafte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unter der Schadstoffklasse EURO-6 diskutiert.
Die Unternehmensumfrage und ein durch die IHK beauftragtes unabhängiges Gutachten zeigten, dass die Berliner Wirtschaft davon akut betroffen gewesen wäre: bei einer blauen Plakettenpflicht ab 2020 hätten rund 88.000 Betriebsfahrzeuge die Anforderungen nicht erfüllt. Das Gutachten zeigt, dass mehr als 40 Prozent aller gewerblich genutzten Fahrzeuge (Pkw, leichte schwere Nutzfahrzeuge) in Berlin dieselangetrieben sind. Deshalb hat die IHK in einem Positionspapier kurzfristige und dauerhafte Maßnahmen abgeleitet und sich aktiv in die Berliner Mobilitätsgespräche mit dem Regierenden Bürgermeister eingebracht. Ziel war es, durch Vermeidung von Fahrverboten einen funktionierenden Wirtschaftsverkehr zu erhalten.
Im Oktober 2018 hatte das Berliner Verwaltungsgericht über flächendeckende Fahrverbote innerhalb der Umweltzone entschieden, diese für unverhältnismäßig erklärt und stattdessen für einzelne Straßenabschnitte Fahrverbote für Diesel Pkw und Lkw bis EURO 5 angeordnet, die ab Oktober/November 2019 galten und inzwischen aufgehoben sind. Seitdem haben Maßnahmen wie die Förderung des ÖPNV und der Elektromobilität zur Senkung der NO2-Werte beigetragen.
Ausblick: Entwicklung der CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
Berlin strebt neben der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe auch die Klimaneutralität an. Im Rahmen der Klimaziele hat sich die Stadt vorgenommen, die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent zu reduzieren und bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ist hierfür unerlässlich, da dieser Sektor etwa 25 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Berlin ausmacht und seit den 1990er-Jahren nahezu konstant geblieben ist. Um diese Ziele zu erreichen, setzen einige Berliner Unternehmen bereits auf nachhaltige Mobilitätslösungen. Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Fuhrparks und die Förderung der Fahrradnutzung tragen dazu bei, Emissionen zu reduzieren, Kosten zu senken und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Sowohl Unternehmen als auch die Politik müssen weiterhin intensiv an der Umsetzung und Förderung nachhaltiger Mobilitätsstrategien arbeiten, um die Klimaziele zu erreichen.
Am 20. November 2024 wurde die neue EU-Richtlinie über Luftqualität veröffentlicht, deren wesentliche Regelungen ab dem 12. Dezember 2026 in Kraft treten. Die neuen Grenzwerte für 11 Luftschadstoffe müssen ab 1. Januar 2030 eingehalten werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Fristverschiebungen möglich sind. Das Umweltbundesamt erwartet Überschreitungen der strengeren Grenzwerte an verkehrsnahen Messstandorten für Feinstaub und NO2 im Jahr 2030.
Die Diskussion über Luftqualität und CO2-Reduktion bleibt daher in Berlin ein zentrales Thema. Fahrverbote für Verbrennungsmotoren sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ausgeschöpft sind. Zudem müssen klare und umfassende Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr entwickelt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen zu minimieren. Die IHK wird sich weiterhin in den Diskussionsprozess einbringen, um nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu fördern.
Die Diskussion über Luftqualität und CO2-Reduktion bleibt daher in Berlin ein zentrales Thema. Fahrverbote für Verbrennungsmotoren sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ausgeschöpft sind. Zudem müssen klare und umfassende Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr entwickelt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen zu minimieren. Die IHK wird sich weiterhin in den Diskussionsprozess einbringen, um nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu fördern.
IHK-Aktivitäten
- Gutachten 2017 zu den Auswirkungen einer blauen Plakette in Berlin
- Nachgutachten 2017 zur blauen Plakette in Berlin
- IHK-Kurzposition 2018: Fahrverbote auf ein Minimum beschränken
- IHK-Service-Internetseite zum energiesparenden Fahren
- IHK-Unternehmensumfrage zum klimafreundlichen Wirtschaftsverkehr 2021
- Gemeinsame Stellungnahme der IHK Berlin mit der Handwerkskammer Berlin, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V., Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V., Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V., Bauindustrieverband Ost e.V., Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg e.V. und ADAC Berlin-Brandenburg e.V zum Entwurf des Berliner Luftreinhalteplans 2018-2025 (2. Fortschreibung)