Nr. 93872
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Ägypten

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Gemäß dem Beschluss Nr. 38/2021 führte der ägyptische Zoll zum 1. Oktober 2021 ein neues System zur Vorabregistrierung von Schiffssendungen namens „Advanced Cargo Information (ACI)“ ein. Zum 15. Mai 2022 folgte die Erweiterung auf Luftfrachtsendungen als Testphase. Ab dem 1. Januar 2023 sollte dann das Verfahren auch für Luftfrachtsendungen gelten, jedoch ist die Einführung bis auf Weiteres verschoben worden.

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Am 3. Mai 2018 hat die ägyptische Zentralbank per Erlass verfügt, dass der Versand von Handelsdokumenten (Rechnungen, Transportpapiere, Ursprungszeugnisse) zukünftig wieder direkt an den Importeur in Ägypten erfolgen darf.

Hersteller und Importeure von Haushaltsgeräten für den ägyptischen Markt müssen ihre Produkte künftig deutlich sichtbar mit einem Energieeffizienzetikett versehen.

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Wie die Wirtschaftskammer Österreich mitteilt, wurden die Zollkontrollen in Ägypten in Bezug auf die Warenkennzeichnung verschärft.

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Die ägyptische Botschaft hat in Ergänzung zum Decret No. 43/2016 (Siehe Wissensmanagement-Eintrag vom 10.02.2016 im Langtext) bezüglich der Registrierung von ausländischen Unternehmen, die nach Ägypten bestimmte Waren exportieren, erläuternde Informationen übersandt (u. a. eine Nennung der betroffenen Zolltarifnummern sowie eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen).

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Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie führte per Dekret 43/2016 eine verpflichtende Registrierung ausländischer Hersteller und Markeninhaber bestimmter Produktgruppen ein. Bislang war unklar, ob nach erfolgreicher Registrierung die ansonsten erforderliche Vorlage eines Inspektionszertifikats für viele dieser Produkte bei der Einfuhr entfällt und nur noch stichprobenartige Warenkontrollen durchgeführt werden. Das ägyptische Handelsministerium hat nun klar gestellt, dass Inspektionszertifikate auch weiterhin erforderlich sein werden.

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Seit dem 1. Januar 2016 sind ägyptische Banken gemäß eines Ende Dezember von der ägyptischen Nationalbank erlassenen Rundschreibens angewiesen, nur noch Dokumente (Exportrechnungen, etc.) zu akzeptieren, die direkt von der Bank des Exporteurs an die Bank des ägyptischen Importeurs versendet werden. Inzwischen hat die ägyptische Zentralbank Ausnahmen von dieser Regel bestätigt.

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Die ägyptische Organisation für Export- und Importkontrolle GOEIC führt ein neues Register für ausländische Hersteller und Produktionsstätten bestimmter Konsumgüter ein, die gewerblich nach Ägypten eingeführt werden. Ab März 2016 dürfen bestimmte Konsumgüter folglich nur noch dann nach Ägypten importiert werden, wenn die ausländische Fabrik registriert ist. Exportware muss vor dem Versand durch noch festzulegende Prüfgesellschaften inspiziert werden. Die Registrierung muss durch einen bevollmächtigten Vertreter bzw. den Inhaber der Handelsmarke erfolgen.

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DIe GTAI-Publikation "Ägyptisches Arbeitsrecht" informiert über Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie über das Thema Kündigung von Arbeitsverträgen in Ägypten. Das ägyptische Arbeitsrecht orientiert sich in besonderem Maße an kontinentaleuropäische Standards. Der gesamte Artikel steht ihnen auf der Internetseite der GTAI zur Verfügung, abrufbar über diesen Link.

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Die Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Trade & Invest (GTAI) hat in ihrer Reihe "Recht kompakt" einen aktuellen Länderbericht zu Ägypten veröffentlicht. Der Bericht enthält Informationen zu verschiedenen Rechtsbereichen sowie landesspezifischen Besonderheiten. Das Lesen des Berichts erfordert eine kostenlose Registrierung bei der GTAI.