Ägypten: Neue Bestimmungen im Zahlungsverkehr
Seit dem 1. Januar 2016 sind ägyptische Banken gemäß eines Ende Dezember von der ägyptischen Nationalbank erlassenen Rundschreibens angewiesen, nur noch Dokumente (Exportrechnungen, etc.) zu akzeptieren, die direkt von der Bank des Exporteurs an die Bank des ägyptischen Importeurs versendet werden. Inzwischen hat die ägyptische Zentralbank Ausnahmen von dieser Regel bestätigt.