Ägypten: Advanced Cargo Information System (ACI)
Gemäß Beschluss Nr. 38/2021 hat der ägyptische Zoll ein System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advanced Cargo Information (ACI)" eingeführt. Zunächst war nur die Seefracht betroffen. Seit dem 15. Mai 2022 wurde das System auch auf den Luftverkehr erweitert. Ab dem 1. Oktober 2022 wird das System für den Luftverkehr verbindlich. Die AHK empfiehlt, dass alle Parteien (Importeur und Exporteur) mit der Registrierung bei CargoX und Nafeza frühzeitig beginnen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
1. Ziel von ACI und Zeitplan
ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „ Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.
Das Advanced Cargo Information Systems gilt seit Oktober 2021 für den Einfuhr über ägyptische Seehäfen. Seit dem 15. Mai 2022 wurde das System auch testweise auf den Luftverkehr erweitert. Ab dem 1. Oktober 2022 wird das System für den Luftverkehr verbindlich.
Das Advanced Cargo Information Systems gilt seit Oktober 2021 für den Einfuhr über ägyptische Seehäfen. Seit dem 15. Mai 2022 wurde das System auch testweise auf den Luftverkehr erweitert. Ab dem 1. Oktober 2022 wird das System für den Luftverkehr verbindlich.
Es wird erforderlich sein, dass grundlegende Daten des "Lieferanten, Importeurs und der importierten Waren" vor dem Versand für die Zollrisikobewertung über das neue Online-Portal deklariert werden.
2. Ablauf: Wer macht was?
Das System verpflichtet den Importeur oder seinen Agenten, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade „Nafeza“ zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.
Bislang liegen keine weiteren Informationen zum Ablauf der Vorabregistrierung und der Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition, Zoll) vor. So könnte sich (unverbindlich) der Ablauf gestalten:
- Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister) - Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX.
Der Exporteur nutzt dafür die Dienstleister-Plattform CargoX. Die Verifizierung der Registrierung ist erforderlich. Nach erfolgreicher Verifizierung des Benutzerkontos steht ein sogenannter Blockchain-Key (ähnlich Digitale Signatur) für den User zur Anforderung bereit. Dieser wird notwendig für die Übermittlung der relevanten Versanddokumente.
- Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden. Benötigte Daten des Exporteurs sind: CargoX-ID des Exporteurs, Ansprechpartner mit Telefon-Nr. (Handy oder geschäftliche Telefonnummer mit Durchwahl) und E-Mail-Adresse, Proforma-Rechnung oder Draft der Handelsrechnung
- Das Nafeza-System vergibt bei der Genehmigung der Einfuhr eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID).
- Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft. Beide Parteien erhalten die ACID.
- Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Auf allen Unterlagen, einschließlich des Bill of Lading und des Spediteurmanifest, muss die ACID-Nummer erscheinen. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kann die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen) eingetragen werden.
- Die Uploads müssen spätestens 48 Stunden vor Ankunft in Ägypten abgeschlossen sein.
- Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
→ Wichtig: Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen/Flughafen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt. Auch das Ursprungszeugnis (Feld 5) und die EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung müssen die Daten enthalten.
3. Entstehen Kosten?
Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei. Anschließend muss der Exporteur ein Guthabenpaket erwerben. Beim jedem Hochladen der Dokumente bucht das System den entsprechenden Betrag von dem erworbenen Guthaben ab.
Der Preis für die verpflichtende Hinterlegung der Advance Cargo Information (ACI) hat sich zum 14. Oktober 2021 geändert. Die ägyptische Regierung hat entschieden, den Preis für die ACI-Einreichung auf der CargoX-Plattform auf 150 USD festzusetzen.
Der Preis für das kleinste verfügbare Paket beträgt jetzt USD 400 - 400 UNITS. Dieser Betrag reicht für 2 Einreichungen und den Verifizierungsprozess.
Die erste Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nach Erstkauf und Verifizierung des Unternehmens ist die Zahlung mit Kreditkarten möglich.
Der Benutzer kann die Anzahl der Einheiten bestimmen, die er kaufen möchte. CargoX hat ab 14. Oktober 2021 ein Minimum von 25 Einheiten bis 25 USD für Kreditkartenzahlungen festgelegt.
4. Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?
Auf allen Dokumenten zur Sendung (z.B. Handelsrechnung, IHK-Ursprungszeugnis, Präferenznachweis, Bill of Lading, Spediteurmanifest) ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend. Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist freiwillig. Zudem wurde die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Folgende Daten müssen in den vom Exporteur bereitgestellten Verschiffungsdokumenten und damit auch im Ursprungszeugnis, der Handelsrechnung oder EUR.1 enthalten sein:
- Feld 5 "Bemerkungen" im Ursprungszeugnis oder Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: Advanced Cargo Identification Number (ACID) der jeweiligen Sendung
- Handelsrechnung:
- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code
Es können vorläufige Dokumente hochgeladen werden, beispielsweise kann eine Legalisation nach dem Hochladen erfolgen, um keine zusätzliche Verzögerung im Prozess zu verursachen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen dann die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
Mittelfristig soll die Papierform bei einigen Dokumenten entfallen und damit auch die Legalisation. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.
Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass für die Einfuhrverzollung in Ägypten neben der bereits bestehenden Möglichkeit zur Nutzung elektronischer Ursprungszeugnisse künftig auch die Einreichung elektronisch bescheinigter Handelsrechnungen akzeptiert wird. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.
5. System verlangt 10-stellige ägyptische Warennummer
Die Anforderung des Systems, die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben, stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, ist die Access2Markets-Datenbank der EU (früher Market Access Database). Es entsteht ein hoher Aufwand, der durch die handelsübliche Praxis vermieden werden könnte, dass nur der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.
6. Ansprechpartner und weitere Informationen
Im Menüband neben dem Artikel finden Sie weiterführende Informationen sowie den Zugang zu CargoX.
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) hat sich mit dem ACI-Regel und den Verfahren vertraut gemacht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die AHK in Kairo.
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) hat sich mit dem ACI-Regel und den Verfahren vertraut gemacht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die AHK in Kairo.
Frau May Khattab
Industrial Working Groups Project Manager
Telefon: (+202) 3333 8461
E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com
Internet: https://aegypten.ahk.de
Industrial Working Groups Project Manager
Telefon: (+202) 3333 8461
E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com
Internet: https://aegypten.ahk.de
Frau Karin El-Shafei
AHK Operational Head
Tel.: (+202) 3333 8452
E-Mail: karinelshafei@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com
AHK Operational Head
Tel.: (+202) 3333 8452
E-Mail: karinelshafei@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com
Links für Exporteure zur Anmeldung an der CargoX-Plattform, Login, Daten- und Dokumenten-Uploads:
CargoX-Plattform-Anmeldung:
Anmeldung:
Upload von Daten und Dokumenten: