Ägypten: Zusätzliche Informationen zur Herstellerregistrierung veröffentlicht
In Ergänzung zum Decret No. 43/2016 (Siehe Wissensmanagement-Eintrag vom 10.02.2016 im Langtext) bezüglich der Registrierung von ausländischen Unternehmen, die nach Ägypten bestimmte Waren exportieren, hat die ägyptische Botschaft erläuternde Informationen übersandt (u. a. eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen sowie eine im Dekret 43 beinhaltete Übersicht über die betroffenen Zolltarifnummern). Die entsprechenden (englischsprachigen) Informationen finden Sie in den Downloads zum Text.
Grundsätzliche Informationen zur neu eingeführten Registrierungspflicht ausländischer Hersteller von Konsumgütern finden Sie hier.