Ägypten: Verschärfte Zollprüfung

Wie die Wirtschaftskammer Österreich mitteilt, wurden die Zollkontrollen in Ägypten in Bezug auf die Warenkennzeichnung verschärft. Warenlieferungen mit EU-Ursprung, die im Rahmen des EU-Assoziationsabkommens von begünstigten Zolltarifen profitieren (meistens 0 %) kommen nur in den Genuss der Zollreduktion, wenn die Ware ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Unternehmen wird geraten, genau auf die Importvorschriften in Ägypten, insbesondere auf die Ursprungskennzeichnung, zu achten. Für Waren, die zum Weitervertrieb am lokalen Markt importiert werden, muss die Ursprungskennzeichnung auf ARABISCH erfolgen. Für Lieferungen, die direkt an den Endverbraucher versendet werden, kann die Ursprungskennzeichnung auch auf Englisch durchgeführt werden. Die Angaben müssen auf fest haftenden Etiketten direkt auf jedes verpackte Teil der Lieferung und zusätzlich auf der Außenverpackung angebracht werden. Sollte die Ursprungskennzeichnung einer Lieferung nicht vorschriftsmäßig erfolgen, wird für diese der volle Zollsatz (Normalzollsatz) angewendet.
Weitere Informationen stellt die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich