Ägypten: Neue Bestimmungen im Zahlungsverkehr

Gemäß eines Rundschreibens der äyptischen Nationalbank vom 21. Dezember 2015 sind ägyptische Banken angewiesen, nur noch Dokumente (Exportrechnungen, etc.) zu akzeptieren, die direkt von der Bank des Exporteurs an die Bank des ägyptischen Importeurs versendet werden. Bereits seit 2012 ist in Ägypten geregelt, dass die Bank des Importeurs alle zu einer Lieferung gehörigen Ausfuhr- und Begleitpapiere sammelt, um dann die Zahlung freizugeben. Die Papiere konnten bislang allerdings vom Importeur bei seiner Bank eingereicht werden. Die neue Vorgehensweise ist unüblich, weil Exportdokumente nicht länger - wie normalerweise üblich - direkt vom Exporteur an den Importeur versendet werden können. Nur bei direkt zwischen den Banken gesendeten Dokumenten erhält der Importeur das Formular "Form no.4", welches er zur Auslösung der Ware beim Zoll benötigt.
Die obligatorische Einbindung von Banken soll dazu dienen, Überfakturierung von Rechnungen zu vermeiden. Diese Überfakturierung führt zu einem Abfluss von Devisen aus Ägypten. Der direkte Dokumentenversand von Bank zu Bank ist offiziell auf Akkreditiv-Geschäfte beschränkt, d. h. Vorkasse-Geschäfte sowie ungesicherte Zahlungen gegen Rechnung sind davon ausgenommen. Unklar ist allerdings, wie das Prozedere am Zoll in diesen Fällen aussieht und ob diese Vorgehensweise in der Praxis nicht dazu führt, dass die Bezahlung von Importen nur noch per Inkasso oder Akkreditiv durchgeführt werden kann. Eine unverbindliche Übersetzung des Rundschreibens findet sich in der Menüspalte neben dem Text.
Seit Erlass des Rundschreibens im Dezember 2015 hat die Zentralbank einige Ausnahmen von der neuen Regelung genannt. So sind Einfuhrgeschäfte von Niederlassungen oder Tochterfirmen ausländischer Unternehmen vom direkten Dokumentenversand befreit, lebende Tiere und per Luftfracht an Fabriken gesendete Ersatzteile ebenso wie Rohstoffe und Produktionsbedarf. Mit Rundschreiben vom 22. Februar 2016 befreite die Zentralbank zudem auch sämtliche weitere Luftfrachtsendungen sowie Computer Hard- und Software. Weitere Infomationen hierzu bietet die GTAI auf ihrer Webseite.