Mutterschutz, Elternzeit und Betreuungsgeld
Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von schwangeren und stillenden Frauen bildet das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Das MuSchG schützt alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Daneben werden vom Anwendungsbereich des Gesetzes auch Personen, wie zum Beispiel Praktikantinnen im Sinne von § 26 Berufsbildungsgesetz sowie unter bestimmten Umständen Studentinnen, Schülerinnen und arbeitnehmerähnliche Personen erfasst.