Neustarthilfe 2022

UPDATE: Erstantragstellung eröffnet – bis 30. April möglich

Seit Mitte Januar können Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin umfassende Unterstützung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms.

Das zentrale Informationsportal des Bundeswirtschafsministeriums bietet Unternehmen ausführliche Informationen, Checklisten zur Antragsberechtigung sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQs).
Ansprechpartner für ERSTANFRAGEN:
  • Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen
    Bitte rufen Sie Ihre IHK vor Ort an: www.ihk.de
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
    Bitte richten Sie Ihre Rückfragen und Anregungen an Ihre berufsständische Kammer.
  • Handwerksbetriebe
    Wenden Sie sich bitte an ihre regionale HWK.
  • Gastwirte und Hoteliers
    Der DEHOGA Hessen berät unter 0611 / 9920-10.
  • Handelsunternehmen
    Der Handelsverband Hessen ist unter 069 / 1330910 zu erreichen.
  • Reise- und Touristikunternehmen
    Der Deutscher Reiseverband e.V. informiert online.
  • Freiberufler und Künstler
    Wenden Sie sich an lokale Wirtschaftsförderungen oder Branchenverbände.
Bitte erörtern Sie Detailfragen mit dem “prüfenden Dritten”.

Welche Coronahilfe passt zu mir und meinem Unternehmen?

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.
Mit Hilfe des Entscheidungsfinders des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie ermitteln, welche Wirtschaftshilfen für die individuelle Situation Ihres Unternehmens infrage kommen:
Bitte nutzen Sie für alle aktuellen Details die zentrale Informationsquelle des Bundeswirtschaftsministeriums und die darauf verlinkten FAQ-Bereiche:

Neu in der Neustarthilfe 2022

  • Förderzeitraum Januar bis März 2022
  • Keine Anrechnung auf Grundsicherung
  • Unterstützung für Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
  • Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direkte Antragstellung für natürliche Personen; Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar
  • Verpflichtung zur Endabrechnung bis spätestens 30.03.2022; bei Antragstellung über prüfende Dritte bis 31.12.2022
In den FAQ finden Sie alle Details zur Neustarthilfe 2022.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Wie finde ich einen “prüfenden Dritten”?

Die berufsständischen Kammern und Verbände der Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer bieten auf ihren Homepages Suchservices an:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Welche anderen Hilfen gibt es?

  • Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt der Bund Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020.
  • Das Rettungspaket Neustart Kultur ist insbesondere auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zugeschnitten.
  • Unternehmen können über die Hausbanken Förderkredite der hessischen Landesförderbank (WIBank Hessen) oder der KfW beantragen. Der Kleinkredit “Hessen-Mikroliquidität” kann ohne Mitwirkung der Hausbank von hessischen Unternehmen direkt bei der WIBank beantragt werden.
  • Das Land Hessen stellt außerdem Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen zur Verfügung.
  • Bundesweite Förderprogramme können Sie in der Förderdatenbank des BMWi recherchieren.
  • Zur Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten kann Grundsicherung beantragt werden.
Weitere Informationen zu Förderinstrumenten finden Sie auf unserer Seite „Umgang mit Liquiditätsengpässen“.