Hessen-Mikroliquidität finanziert Corona-Engpässe

UPDATE:  Mikro-Liquidität erneut verlängert
Hessische Kleinunternehmen und Soloselbstständige können Hessen-Mikroliquidität beantragen. Das Programm wird erneut verlängert, nun bis zum 30.06.2022.

Wie viele Anträge kann ich stellen?

Es ist nur ein Antrag pro antragstellender Person möglich, unabhängig davon, wie viele Unternehmen Sie gegebenenfalls besitzen. Wenn Sie bereits ein Darlehen "Hessen-Mikroliquidität" erhalten haben, können Sie keinen weiteren Antrag mehr stellen, eine nachträgliche Darlehenserhöhung ist ebenfalls nicht möglich.
Das Programm Hessen-Mikroliquidität ist ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss) zu bereits bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Corona-Krise.

Bis wann kann ich das Darlehen beantragen?

Anträge können bis spätestens 30.06.2022 gestellt werden.
Die WIBank bittet darum, von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Bei Unklarheiten zu Ihrem Antrag wird sich Ihr Kooperationspartner oder die WIBank mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Das Förderprodukt Hessen-Mikroliquidität ist ausschließlich per Online-Antragstellung bei der WIBank möglich. Bevor Sie das Antragsportal öffnen, beachten Sie bitte unsere “Drei Schritte zur Hessen-Mikroliquidität”.
DREI SCHRITTE ZUR HESSEN-MIKROLIQUIDITÄT

Anträge können Sie ausschließlich online bei der WIBank stellen.

Schritt 1: Lesen Sie den Quick Guide und das Merkblatt zur Hessen-Mikroliquidität
Quick Guide Hessen-Mikroliquidität und Merkblatt

Schritt 2: Stellen Sie benötigten Dokumente zusammen.
Dokumente vorbereiten

Schritt 3: Öffnen Sie den Link zur Antragstellung
Antrag stellen

Die IHK Wiesbaden betreut nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis und der Stadt Hochheim am Main. Alle anderen entnehmen Ihren Ansprechpartner bitte der Liste aller Kooperationspartner.

Was wird gefördert?

Mit diesem Darlehen können Soloselbständige und kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) zusätzlichen Liquiditätsbedarf finanzieren, der durch die aktuelle Coronakrise entstanden ist und zur Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist. 
Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem 13. März 2020 bis spätestens
30. Juni 2022 orientieren. Ersparte Ausgaben, die aufgrund der aktuellen Situation nicht anfallen, sind bei der Berechnung des Liquiditätsbedarfes in Abzug zu bringen. Das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000,- EUR.
Finanziert werden alle Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bzw. die Überbrückung des Zeitraumes bis zur Wiederaufnahme derselben. Die Finanzierungsmittel dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Liquiditätsbedarf, der unabhängig von der Coronakrise entstanden wäre, kann mit  diesem Darlehen nicht finanziert werden.
Von einer Förderung sind u.a. ausgeschlossen:
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen [Verlängerungen eines Kreditvertrages]

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung benötigen. Die Unternehmen der antragstellenden Personen (z.B. GmbH) dürfen maximal 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) haben.
Es können nur Antragsteller gefördert werden, die vor der Coronakrise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt haben. Dies ist der WIBank gegenüber nachzuweisen.

Wie sind die Konditionen?

Je Antragstellenden kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für einen Zeitraum von 6 Monaten orientieren.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei.
Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a.
Hinweis zur Angabe des Liquiditätsbedarfs: Weitere Finanzierungshilfen - z.B. der Finanzverwaltung oder aus Zuschüssen, Darlehen oder Beteiligungen zur Bewältigung der aktuellen Situation - sind bei der Bedarfsberechnung des gewählten 6-Monats-Zeitraums zu berücksichtigen.
Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie im Verlauf des Online- Antragsprozesses folgende Unterlagen hochladen:
  • Ausweiskopie Vorderseite
  • Ausweiskopie Rückseite
  • Wenn Sie nicht EU-Staatsbürger sind: Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Gewerbean-/ummeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt (u.a. für freiberufliche Tätigkeiten), bzw. Handelsregisterauszug
  • Zwei aktuelle Steuerbescheide Ihres Unternehmens (mindestens aus dem Jahr 2017, möglichst aus 2019 oder 2018), sowie aktuelle BWA’s für die Zeiträume 2019 und 2020.
Auf der Webseite der WIBank finden Sie weitere Informationen.