Überbrückungshilfen

UPDATE: ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN IV

Die Überbrückungshilfe III Plus wurde verlängert und erweitert auf die Überbrückungshilfe IV. Sie umfasst den Förderzeitraum Januar 2022 bis März 2022 – eine weitere Verlängerung bis Ende Juni 2022 ist in Aussicht gestellt. Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe IV entsprechen grundsätzlich denen der Überbrückungshilfe III Plus. Auch in der Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu dem Referenzmonat aus 2019 antragsberechtigt.

Das zentrale Informationsportal des Bundeswirtschafsministeriums bietet Unternehmen ausführliche Informationen, Checklisten zur Antragsberechtigung sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQs).
Ansprechpartner für ERSTANFRAGEN:
  • Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen
    Bitte rufen Sie Ihre IHK vor Ort an: www.ihk.de
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
    Bitte richten Sie Ihre Rückfragen und Anregungen an Ihre berufsständische Kammer.
  • Handwerksbetriebe
    Wenden Sie sich bitte an ihre regionale HWK.
  • Gastwirte und Hoteliers
    Der DEHOGA Hessen berät unter 0611 / 9920-10.
  • Handelsunternehmen
    Der Handelsverband Hessen ist unter 069 / 1330910 zu erreichen.
  • Reise- und Touristikunternehmen
    Der Deutscher Reiseverband e.V. informiert online.
  • Freiberufler und Künstler
    Wenden Sie sich an lokale Wirtschaftsförderungen oder Branchenverbände.
Bitte erörtern Sie Detailfragen mit dem “prüfenden Dritten”.

Welche Coronahilfe passt zu mir und meinem Unternehmen?

Mit Hilfe des Entscheidungsfinders des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie ermitteln, welche Wirtschaftshilfen für die individuelle Situation Ihres Unternehmens infrage kommen:
Bitte nutzen Sie für alle aktuellen Details die zentrale Informationsquelle des Bundeswirtschaftsministeriums und die darauf verlinkten FAQ-Bereiche:

Neu in der Überbrückungshilfe IV

  • Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten wird erleichtert.
  • Für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, die von einem Verkaufsverbot betroffen sind, gibt es eine Sonderregelung.
  • Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, die vor dem 30. September 2021 gegründet haben.
  • Antragsberechtigt sind zudem Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 freiwillig schließen: Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der Prüfende Dritte.
  • Bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
  • Beihilfegrenzen werden im Rahmen der “Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020” auf 12 Mio EUR und im Rahmen der “Bundesregelung Kleinbeihilfen” auf 2,3 Mio EUR angehoben.
  • Erweiterung der Förderung von Hygienemaßnahmen um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen. Personalkosten, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen, können vollständig als Fixkosten angerechnet werden.
In den FAQ finden Sie alle Details zur Überbrückungshilfe IV.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten (siehe unten) beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Wie finde ich einen “prüfenden Dritten”?

Die berufsständischen Kammern und Verbände der Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer bieten auf ihren Homepages Suchservices an:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Welche anderen Hilfen gibt es?

  • Unternehmen können über die Hausbanken Förderkredite der hessischen Landesförderbank (WIBank Hessen) oder der KfW beantragen.
  • Der Kleinkredit “Hessen-Mikroliquidität” kann ohne Mitwirkung der Hausbank von hessischen Unternehmen direkt bei der WIBank beantragt werden.
  • Das Land Hessen stellt außerdem Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen zur Verfügung.
  • Bundesweite Förderprogramme können Sie in der Förderdatenbank des BMWi recherchieren.
  • Zur Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten kann Grundsicherung beantragt werden.
Weitere Informationen zu Förderinstrumenten finden Sie auf unserer Seite „Umgang mit Liquiditätsengpässen“.