Umgang mit Liquiditätsengpässen


Zentrale Informationsquelle während Corona:

Unsere wichtigsten Empfehlungen

  1. Nehmen Sie bei absehbaren Liquiditätsengpässen frühzeitig Kontakt mit Ihrer Hausbank auf (Zwischenfinanzierung und ggf. Tilgungsaussetzung laufender Kredite). Auch viele staatlich geförderte Kredite werden über die Hausbank beantragt. Bitte fragen Sie Ihre Hausbank danach.
  2. Beachten Sie aktuelle Informationen zu Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen bei der WIBank, der Bürgschaftsbank Hessen und der KfW .
  3. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater (Anpassung der Umsatzsteuervorauszahlung sowie Stundung von weiteren Steuerzahlungen) oder stellen Sie selbst den Antrag beim Finanzamt, siehe Abschnitt “Steuern” auf dieser Seite.
  4. Haben Sie eine Betriebsausfallversicherung? Nehmen Sie Kontakt mit dem Versicherer auf.
  5. Gehen Sie alle monatlichen variablen und  fixen Kosten durch: Wo kommt eine Stundung in Frage? Nehmen Sie z.B. Kontakt mit ihrem Vermieter auf und mit Lieferanten (Energie, Waren, etc.).
Zudem können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Stundung der
Sozialversicherungsbeiträge beantragen. 
Kurzarbeitergeld
Die Beantragung von Kurzarbeitergeld läuft über die Agentur für Arbeit.
Bundesweite Unternehmer-Hotline: 0800 4 555520 (gebührenfrei)
Merkblatt für Arbeitgeber (PDF, 524 KB)
Erste Informationen erhalten Sie auch bei unserer Rechtsabteilung.

Staatliche Hilfen

Alle aktuellen Infos finden Sie auf unserer .

Steuern

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder direkt mit Ihrem Finanzamt auf und besprechen Sie die folgenden Themen.
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können in wirtschaftlich schwierigen Lagen gestundet werden. Vorauszahlungen der Gewerbesteuer können auf Antrag bis auf Null reduziert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen.

Förderkredite und Bürgschaften

Unter Umständen kommen für eine Zwischenfinanzierung bei Umsatzausfällen auch geförderte Kredite in Frage. Hessische Unternehmen können sich für Fragen zu Förderkrediten direkt an das Servicecenter der WIBank unter Telefon 0611 774-7333 wenden.
Bitte beachten Sie: Für viele Förderkredite gilt das Hausbankverfahren. Das heißt, der Kreditantrag muss bei der Hausbank eingereicht werden, nicht bei der WIBank.
KfW-Corona-Hilfe: Auf der Seite Kredite für Unternehmen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau verschiedene Förderkredite zusammengestellt.
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden (siehe unten).
Das Land Hessen hat eine Übersicht möglicher Fördermittel erstellt: 
Hessische Förderprogramme für Gründungen und Unternehmen (PDF, 120 KB)

I. Bürgschaften

 Die folgenden Maßnahmen sind zunächst bis zum 31.12.2021 befristet.
  • Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Mio. Euro erhöht. Die Bürgschaftsbank übernimmt bei der klassischen Bürgschaft die geforderten Sicherheiten gegenüber der finanzierenden Bank oder Sparkasse bis zu 80 Prozent. Eine Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Millionen Euro bedeutet bei einer 80-prozentigen Besicherung eine maximalen Kreditbetrag von 3,125 Millionen Euro.
  • Betriebsmittelfinanzierungen, also die Sicherung der Liquidität, können bis zu 80 Prozent verbürgt werden.
  • Der Zugang zur Express-Bürgschaft wird stark erleichtert Die Express-Bürgschaft, über die in der Regel binnen 72 Stunden entschieden wird, war bisher nicht für Gründer zugänglich, zudem gab es weitere Einschränkungen. Diese gelten nun nicht mehr, so dass das Programm grundsätzlich allen Unternehmen Hessens offen steht. Die Bürgschaftsgrenze wurde zudem auf 250.000 Euro, die Bürgschaftsquote auf 80 Prozent erhöht. Dies bedeutet, die Bürgschaftsbank stellt für Kredite bis zu 312.500 Euro geforderte Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro (80 Prozent).
  • Die Kredithöhe für „Bürgschaft ohne Bank“ wird auf 1 Million Euro erhöht. Bei der „Bürgschaft ohne Bank“ wenden sich Unternehmen zuerst an die Bürgschaftsbank und suchen sich nach deren Zusage eine finanzierende Bank oder Sparkasse. Für bestehende Unternehmen (ab 3 Jahre) und bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen wurde nun die maximale Kreditsumme auf 1 Million Euro erhöht, eine Besicherung ist bis zu 80 Prozent möglich.
Die für das jeweilige Unternehmen zuständigen Ansprechpartner sind auf www.bb-h.de/kontakt zu finden, allgemeine Anfragen bitte an info@bb-h.de oder telefonisch an 0611 / 1507-77.
Bürgschaften ab 1,25 Mio. Euro übernimmt in besonderen Fällen auch das Land Hessen in Form von Landesbürgschaften (Bürgschaftsquote 80%). In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen unter: www.wibank.de/landesbuergschaften

II. Kapital für Kleinunternehmen

Mit dem „Kapital für Kleinunternehmen“ vergibt die WIBank über die Hausbank Nachrangdarlehen an Kleinunternehmen (höchstens 25 Mitarbeiter ohne Auszubildende; maximal 5 Mio. Euro Umsatz). Dieses Finanzierungsinstrument soll kleinen Unternehmen die Aufnahme von weiteren Fremdmitteln erleichtern und zur Verbesserung ihrer Liquiditätssituation beitragen. Das Darlehen der WIBank kann zwischen 25.000 und 150.000 Euro betragen. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig. Voraussetzung ist, dass die Hausbank den Betrag durch ein eigenes Darlehen um weitere 50 Prozent aufstockt. Das Darlehen der Hausbank kann auch in Form eines Kontokorrent-Kredites gegeben werden. Weitere Informationen unter: www.wibank.de/kfk

III. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Dieser Förderkredit richtet sich an KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz. Über ihre Hausbank können diese Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen: www.wibank.de/wibank/guw-wachstum/gruendungs-und-wachstumsfinanzierung-hessen-wachstum-311468

IV. Hessen-Mikrodarlehen

Junge Unternehmen (innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung) können ein Hessen Mikrodarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro beantragen. Dieses Programm ist nicht befristet. Weitere Informationen unter: www.wibank.de/wibank/hessen-mikrodarlehen.
Nicht verwechseln: Das ähnlich klingende Programm “Hessen-Mikroliquidität” finden Sie im Abschnitt VI. weiter unten auf dieser Seite.

V. Hessen-Mikroliquidität

In 2021 können Unternehmen mit Sitz in Hessen bei der WIBank das Darlehen Hessen-Mikroliquidität beantragen. Hierbei handelt es sich um einen geförderten Kredit (3.000 bis 35.000 Euro) mit einem Zinssatz von 0,75% p.a. Hessen-Mikrodarlehen ist speziell für Unternehmen gedacht, die durch die Coronakrise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Der Antrag wird online bei der WIBank gestellt werden.
Dieses Förderprogramm wurde verlängert bis 31.12.2021. Weitere Informationen zur Antragstellung für IHK-Mitglieder haben wir online für Sie zusammengestellt.