Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Solo-Selbständige

** Erleichterter Zugang bis 31. März 2022 **
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen.

Alle Details und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit und in den FAQ zur Grundsicherung.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis Ende März 2022

Die Möglichkeiten für Solo-Selbstständige im Rahmen der Grundsicherung Leistungen zu beantragen, sind aufgrund der Corona-Pandemie vereinfacht und verbessert worden. Hierzu gehören u. a.
  • die Anhebung des individuellen Freibetrags für die Altersvorsorge
  • die Anrechnungsfreiheit von Betriebsvermögen, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient, und dass
  • Solo-Selbstständige sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen müssen.
Damit soll erreicht werden, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Auch nach dem 1. Januar 2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt. Weitere Änderungen können sich im Gesetzgebungsprozess ergeben.
Bereits seit März 2020 gilt, nun unter den o. a. Modifikationen:
  • Die tatsächlichen Wohnkosten (Miete und Heizung) werden nicht überprüft. Sie werden als angemessen angesehen und von den Jobcentern ohne weitere Rückfragen übernommen.
  • Die Vermögensprüfung wurde vereinfacht. Grundsätzlich gilt: Bevor Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II bezogen werden dürfen, muss erhebliches Vermögen aufgelöst werden. Die Grenze dafür wurde auf 60.000 Euro festgelegt. Unterhalb dieser Vermögensgrenze gilt das Vermögen als nicht erheblich und wird nicht berücksichtigt.
  • Altersvorsorgeanlagen, wie z. B. das selbst genutzte Haus oder Kapitallebensversicherungen gelten ebenfalls nicht als Vermögen und sind anrechnungsfrei.
  • Betriebsvermögen, das zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist, bleibt ebenfalls anrechnungsfrei.

Service-Hotline der Bundesagentur

Seit Anfang November 2020 ist die neue Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit für Selbstständige freigeschaltet. 
So erreichen Sie die kostenfreie Service-Hotline:
0800 4 5555 21
Montag bis Freitag
8 bis 18 Uhr

Beantwortet werden alle Fragen rund um die Grundsicherung, wie z. B.:
  • Anspruchsvoraussetzungen zu Leistungen der Jobcenter
  • Antragstellungen und benötigte Unterlagen
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung oder Antragsformulare finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit und in den FAQ zur Grundsicherung.