Weinimport

Alle Wareneinfuhren aus Drittländern unterliegen der Überwachung durch die Zollstellen. Die Einfuhranmeldung steht am Anfang der Abfertigungsformalitäten. Hierfür werden eine
  1. handelsübliche Rechnung,
  2. Zollanmeldung und
  3. gegebenenfalls weitere Dokumente benötigt.
Bei der Einfuhr von Wein aus Drittländern gibt es keine Lizenz- oder Genehmigungspflicht.
Kleinmengenregelung:
Beim Weinversand von geringen Mengen (30 Liter pro Sendung) aus einem Drittland an Endabnehmer nach Deutschland werden keine weiteren weinspezifischen Dokumente (Analysen, ...) benötigt.
Reguläre Importe
Für jede Partie ist bei der Einfuhr die Vorlage eines Weinbegleitdokumentes VI 1 (vinum import eins - Dokument für die Einfuhr von Wein, Traubenmost und Traubensaft) erforderlich. Das Dokument wird in Drittländern von amtlichen Stellen, Laboratorien sowie von ermächtigten Weinerzeugern ausgestellt.
Zum Schutz der Verbraucher können neben der Kontrolle des Begleitdokumentes VI 1 auch die Angaben in der Etikettierung (Qualitätsangaben, Hersteller- und Herkunftsangaben, ...) überprüft und in Zweifelsfällen Stichproben entnommen werden.
Für Einfuhren aus der Schweiz muss kein VI 1 vorgelegt werden. Es wird durch das im innergemeinschaftlichen Warenverkehr übliche "Begleitende Verwaltungsdokument" ersetzt. Ebenso bestehen Erleichterungen für Einfuhren aus USA und Australien.
Verkehrsfähigkeit
Importierte Waren unterliegen wie inländische Waren auch bestimmten Voraussetzungen zur Verkehrsfähigkeit.
So sind bei der Einfuhr von Wein die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu prüfen.
Die Überprüfung umfasst die Kontrolle der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Verpackung, der chemischen Analyse, der Etikettierung.
Zölle und Steuern
Die Zollabgaben sind abhängig von Weinsorte und dem Ursprung der Weine. Berechnungsgrundlage ist der Rechnungspreis zuzüglich Fracht und Versicherung.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent. In Deutschland wird auf Wein keine Verbrauchssteuer erhoben. Anders dagegen beim Schaumwein und Zwischenerzeugnissen.