Import aus Drittländern

Importe aus Drittländern unterliegen dem Regelwerk des Zollkodex der Europäischen Union und weiterer Zoll- und Steuervorschriften sowie dem Außenwirtschaftsrecht. Die Zollstelle muss somit alle Warenbewegungen in zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht abfertigen.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhrabfertigung notwendig? 
  • Einfuhr-Zollanmeldung, sie ist im kommerziellen Verkehr ab einem Warenwert von 1.000 Euro erforderlich und kann ausschließlich elektronisch abgegeben werden. 
    In der Zollanmeldung ist eine Zolltarifnummer/ Warennummer und eine Zollnummer/ EORI-Nummer anzugeben.
  • Zollwertanmeldung (zusätzlich zur Einfuhranmeldung ab einem Zollwert von 10.000 Euro)
  • Handelsrechnung als Bemessungsgrundlage für die Abgabenberechnung
Zusätzliche Dokumente, die erforderlich werden können:
  • Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR.MED
    Sie finden Anwendung für Wareneinfuhren, die unter ein präferenzielles Abkommen fallen, um eine Präferenz (Zollbegünstigung) beantragen bzw. nutzen zu können. 
  • Die Freiverkehrsbescheinigung ATR. beim Import aus der Türkei
  • Ursprungszeugnisse (UZ), Ursprungserklärungen (UE)
  • Einfuhrgenehmigungen (EG), Überwachungsdokument (ÜD) gemäß Einfuhrliste
Wie hoch sind die Einfuhrabgaben?
  • Zölle: Der Zollsatz ist im Zolltarif festgesetzt. Regelzollsätze werden häufig ermäßigt, wenn die Einfuhren nachweislich in Ländern hergestellt worden sind, mit denen ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist oder denen eine einseitige Vorzugsbehandlung gewährt wird (z. B. Entwicklungsländer).
  • In Ausnahmefällen können Strafzölle oder Antidumpingzölle für Waren aus bestimmten Ländern erhoben werden.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Dies ist eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit den gleichen Sätzen (zur Zeit 19 Prozent Regelsatz). Die Einfuhrumsatzsteuer kann in der Regel von Unternehmen als Vorsteuer angesetzt werden.
  • Verbrauchsteuern (für Kaffee, Branntwein, Schaumwein, Tabak, Mineralöl)
  • Im Agrarbereich gibt es zusätzlich spezielle Zölle für einzelne Agrarerzeugnisse.
Diese Abgaben werden bei der Einfuhrabfertigung vom Zoll erhoben.
CE-Kennzeichnung
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Zu diesem Thema beraten Sie unsere Kollegen von IHK Hessen Innovativ (069 2197-1427 | itb@frankfurt-main.ihk.de)
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