Nr. 70474
Magazin Wirtschaft

Handelsregister Mai 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen Mai

HRB 799846 onicai UG (haftungsbeschränkt), Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Friedrich, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Betrieb und Vermarktung dezentraler KI-Applikationen und Tools, einschließlich Softwarelösungen für verteilte KI-Infrastrukturen, Generative KI, maschinelles Lernen und Edge-KI-Technologien.
HRB 799937 lions.business GmbH, Friedensstraße 38, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Beck, Silvia. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienvermittlung gem. § 34c Gewerbeordnung für den Kauf, Verkauf, Anmietung, Vermietung von privaten sowie gewerblichen Immobilien sowie Dienstleistungen im Bereich des Handels mit digitalen und nicht digitalen Onlinegütern, insbesondere der Vertrieb und die Ausführung von Marketingstrategien im Bereich der Unternehmensberatung.
HRB 800012 Habitat AV UG (haftungsbeschränkt), Kirchheimer Straße 34, 71032 Böblingen. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Nikolaevic Naidenov, Alexei. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von fremden Immobilien sowie die Hausverwaltung.
HRB 799959 ASET Energy GmbH, Veilchenstraße 9, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mangold, Benjamin; Strauß, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: ASET Energy entwickelt und vertreibt IT-gestützte Energiemanagementlösungen, insbesondere das firmeneigene Betriebssystem EXAIOS. Der Fokus liegt auf der Entwicklung neuer Technologien, der Nutzung und Optimierung bestehender Systeme sowie der Schaffung intelligenter Energiearchitekturen, die die Energietransformation aktiv unterstützen. Neben Softwarelösungen wird eigene Hardware entwickelt, die eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien ermöglicht. Diese Lösungen gewährleisten die Kommunikation und Interoperabilität zwischen Energiemanagementsystemen, Energieerzeugern, Speichersystemen und Verbrauchern, wodurch vernetzte, dezentrale Energiesysteme effizient betrieben werden können. Das Unternehmen entwickelt ganzheitliche elektrische Ökosysteme, in denen Software und Hardware ineinandergreifen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Konzeption, Planung, Beschaffung, Errichtung und Optimierung intelligenter Energieinfrastrukturen sowie dezentraler Energiespeicherlösungen. Dabei setzen wir auf innovative Netztechnologien und integrierte Energielösungen für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, um die Weiterentwicklung nachhaltiger Energiekonzepte voranzutreiben. Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Management- und Koordinationsaufgaben sind Bestandteil des Unternehmensgegenstands, soweit sie dem Geschäftszweck dienen.
HRB 799910 Demada Bau GmbH, Burhaldenstraße 2, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Baum, Rainer Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Bauunternehmung (Fachgebiet Hoch- und Tiefbau) sowie Export und Import von Textilien und Lebensmitteln.
HRB 799879 Schauer Investment UG (haftungsbeschränkt), Liebenzeller Straße 26, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Schauer, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Beteiligung an Unternehmen, Tochtergesellschaften und Investments. Eine gewerbliche Tätigkeit wird nicht ausgeübt.
HRA 742317 MoMa-Survival e.K., Brandenburger Straße 7, 71083 Herrenberg. Inhaber: Molnar, Maik.
HRB 799833 Hochvolt Akademie GmbH, Raistinger Straße 272, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Otto-Nowak, Paul Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Sach- und Dienstleistungen im Ingenieurs-, Bildungs- und Forschungsbereich, insbesondere Entwicklung, Vermarktung und Durchführung von Bildungsdienstleistungen für Firmen und Privatkunden unter Erstellung eigener Schulungsprogramme und Lehrpläne durch Einsatz akademisch ausgebildeter Lehrkräfte.
HRB 799878 TripleShift GmbH, Beethovenstraße 16, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blessing, Benjamin Oliver; Blessing, Gabriela Herlinda Isela. Gegenstand des Unternehmens: Coaching-, Beratungs- und Trainingsformate für Unternehmen und Privatpersonen. Das Leistungsspektrum umfasst Business- und Life-Coaching, Teamentwicklung, praxisorientierte Workshops, Schulungen, Retreats sowie Relocation-Coaching. Ergänzt wird das Angebot durch Online-Produkte, Veranstaltungen mit Cateringoption, sowie den Einzelhandel und digitalen Vertrieb von Coaching- und Trainingsmaterialien, Büchern und begleitenden Tools.
HRB 799917 Pensum Partners GmbH, Max-Eyth-Straße 35, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mensch, Nico. Gegenstand des Unternehmens: Die Zusammenfassung von Unternehmen und deren Beratung. Des Weiteren der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden, Wohnungen und gewerblichen Räumen für eigene und fremde Rechnung. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 GewO bedürfen.
HRB 799816 BEB13 Holding GmbH, Bebelsbergstraße 13, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gorhan, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799784 Virtual Simutech GmbH, Zeppelinstraße 2, 71106 Magstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chavhan, Subhash Wasudeo. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, Forschung und Entwicklung, IT- und IT gestützte Dienstleistungen sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
HRB 799726 Pferdegesundheitszentrum in Waldenbuch GmbH, Bohnholzstraße 24, 71111 Waldenbuch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Clara, Stephan, Fürth/Odenwald. Geschäftsführer: Neuburg, Raphael Ben Constantin. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausübung tierärztlicher Tätigkeiten und anderer damit zusammenhängender Tätigkeiten nach dem Ermessen der Geschäftsführung.
HRB 799986 Antonia Dieterich Holding UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 10, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 5.200,00 EUR. Geschäftsführer: Dieterich, Antonia Larissa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799970 Martin Schäberle Holding GmbH, Hauptstraße 95, 71126 Gäufelden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schäberle, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und damit insbesondere die Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, ferner Erwerb, Besitz, die Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.
HRB 800082 Stephan Schäberle Holding GmbH, Schweichinger Höfe 13, 71126 Gäufelden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schäberle, Stephan. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und damit insbesondere die Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, ferner Erwerb, Besitz, die Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.
HRB 799777 R&D Sanierungsprofi UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 21, 71134 Aidlingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider-Kücükay, Deniz. Geschäftsführer: Shala, Ruzhdi. Gegenstand des Unternehmens: Der Trockenbau, Verlegung von diversen Böden, Einbau von Fenstern, Badsanierungen und alle hiermit zusammenhängenden Arbeiten im und am Haus.
HRB 799822 FOWILA Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schmale Gasse 13, 71139 Ehningen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Fongue, Willy Armand. Gegenstand des Unternehmens: IT- und Engineering-Dienstleistungen.
HRB 799947 FONEVA Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Schmale Gasse 13, 71139 Ehningen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Fongue, Willy Armand. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Textilien, elektronischen Geräten, Möbeln, Automobil-Ersatzteilen, Baumaterialien und Bauprokukten.
HRB 799916 MACA Holding GmbH, Hochdorfer Straße 3, 71149 Bondorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Caycioglu, Malik Burak. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 799872 TV Altendorf Sportmarketing UG (haftungsbeschränkt), Hildrizhauser Strasse 14, 71155 Altdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heienbrock, Katrin. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Werbeaufträgen jeglicher Art, die Durchführung und Bewirtung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen sowie die Anmietung und Weitervermietung von Lokalitäten, z.B. des Sportheims oder des Sportplatzes des Turnverein Alfdorf.
HRB 800097 Schreiner Projekt IV GmbH, Eltinger Straße 61, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schreiner, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundbesitz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, außerdem die Vermögensverwaltung und Beratung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 799764 pinotdoc GmbH, Heckenweg 51, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schmusch, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit sowie Import und Export von alkoholischen Getränken, ferner die Herstellung und der Vertrieb von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
HRB 799709 Loose Riders GmbH, Planckstraße 9, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Soeten, Tim, Nonthaburi / Thailand. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Import und Export von Bekleidung und Sportausrüstung, Sponsoring von Events im Sportbereich.

Landkreis Böblingen -Veränderungen Mai

HRB 14562 IBM Deutschland GmbH, Schönaicher Straße 220, 71032 Böblingen. Gesamtprokura: Kauffmann, Gudrun.
HRB 795659 isOn Tec GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Acikgöz, Fatih.
HRB 790878 Khanna GmbH, Waldenbucher Straße 17, 71032 Böblingen. Einzelprokura: Khanna, Rahul. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Konsumgütern aller Art, insbesondere mit Textilien, Schuhen, Elektronik sowie der Verkauf von Tickets. Ebenso umfasst sind damit verbundene Online-Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb von Online-Shops, der Vertrieb über digitale Plattformen sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 737734 AT&T Global Network Services Deutschland GmbH, Hanns-Klemm-Str. 5, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Etter, Sylvia. Bestellt als Geschäftsführer: Sujan, Gregor.
HRB 769084 Alpha RFR GmbH, Hanns-Klemm-Straße 21, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wenzel, Christian. Bestellt als Geschäftsführer: Bruggner, Alexander.
HRB 246104 REISSER AG, Hanns-Klemm-Str. 21, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Martinez, Olivier.
HRB 765825 Ärzte vorOrt - MEDI-MVZ GmbH, Hauptstraße 9, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Bieg, Alexander.
HRB 725565 SPIRIT/21 GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hüttner, Matthias.
HRB 747687 Keysight Technologies Deutschland GmbH, Herrenberger Straße 130, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Dr. Schugt, Michael. Einzelprokura: Spirres, Christoph.
HRB 245011 STAR COOPERATION Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Müller, Maja.
HRB 779297 KFM GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von Sondermaschinen und Prüfmaschinen, Steuerung und Regelungstechnik, Elektroentwicklung, Herstellen von Maschinen oder Maschinenteilen sowie Anlagenbau.
HRB 245160 STAR ENGINEERING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Hensler, Matthias.
HRB 241899 Axians Athos GmbH, Planiestr. 13, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Herdt, Stefan.
HRB 771172 Ashimori Europe GmbH, Amundsenstraße 3, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koyama, Akinori, Takatsuki-shi / Japan. Bestellt als Geschäftsführer: Hanatani, Takao, lbaraki-shi / Japan.
HRB 246207 STAR ENGINEERING & ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind Service-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, mit dem Schwerpunkt Entwicklung, Produktion und After Sales in den Bereichen Automotive, Elektrotechnik und Maschinenbau, ferner Fahrzeugumbau und Fahrzeugaufbau (u.a. Einbau von Messtechnik und Inbetriebnahme von Prototypen), Reparaturen und Instandsetzungstätigkeiten aller Art an Prototypen und Serienfahrzeugen sowie die Erbringung von Transport-/Überführungsleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von mechanischen, elektronischen/elektrischen und mechatronischen Prototypenteilen und Produkten, Werkzeugen & Vorrichtungen, Maschinen & Sondermaschinen/-werkzeugen und Betriebsmitteln, die Erstellung von digitalen Schaltungen und Programmierung von anwendungsspezifischer Software sowie Inverkehrbringen von eigenen und/oder Handelsprodukten.
HRB 759104 Stitch & Trim GmbH, Mahdentalstraße 112, 71065 Sindelfingen. Geschäftsführer: Dogan, Erdem.
HRB 771438 awicontax Sindelfingen Verwaltungs GmbH, Neckarstraße 40, 71065 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Geiger, Heiko.
HRB 788498 Goatiger Investment GmbH, Mahdentalstraße 100, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lapeschi, Giampiero. Liquidator: Dr. Wiedenmann, Kai. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 736034 Erwin Hymer Center Stuttgart GmbH, Mahdentalstr. 84, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krämer, Joachim. Bestellt als Geschäftsführer: Gagliardi, Luigi.
HRB 228802 Kadusa UG (haftungsbeschränkt), Pfarrwiesenallee 16, 71067 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Nguyen, Huu Sang. Geschäftsführer: Nguyen, Le Khanh.
HRB 788087 Future Drive GmbH, Rehstraße 371, 71067 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Monika. Bestellt als Geschäftsführer: Ziegler, Tobias. Geschäftsführer: Hupka, Raphael Johann. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben von Fahrschulen sowie die Vermietung von Fahrzeugen.
HRB 245952 Eugen Grill Holding GmbH, Lochensteinweg 2, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Brommer, Siegfried, Hallwang / Österreich.
HRB 240243 SOLO Kleinmotoren GmbH, Industriestraße 9, 71069 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Emmerich, Andreas.
HRB 737166 Schnorr GmbH, Stuttgarter Straße 37, 71069 Sindelfingen. Prokura erloschen: Sauer, Thomas Jörg.
HRB 778049 Molino GmbH, Otto-Hahn-Straße 17, 71069 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Kommunikation nebst Konzeption, Herstellung und der Vertrieb von Büchern sowie anderen Texterzeugnissen. Weiter die Erbringung von Service-, Design-, Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen für Kommunikation - im Besonderen auch digitale und technologieorientierter Leistungen einschließlich der Realisierung aller Art.
HRB 240243 SOLO Kleinmotoren GmbH, Industriestraße 9, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 5.112.927,00 EUR.
HRB 797116 Fokus Führung FF GmbH, Welle 35, 71083 Herrenberg. Geschäftsführer: Sprißler, Thomas Paul.
HRB 245583 TEXMA GmbH Textilmarketing Ideen, Beratung, Konzepte, Benzstr. 32, 71083 Herrenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Bökle, Jannik.
HRB 798944 cloudimpulse GmbH, Neckarstraße 185, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Schmitz, Veronique.
HRA 727594 Omega Pharma Manufacturing GmbH & Co. KG, Benzstraße 25, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Hartner, Andreas.
HRB 244180 RST Veolia Verwaltungs-GmbH, Benzstr. 32, 71083 Herrenberg. Geschäftsführer: de Jong, Rienk.
HRB 242580 HdB Vorsorgemanagement GmbH, Böblinger Str. 86, 71088 Holzgerlingen. Gesamtprokura: Dennenmoser, Frank. Nicht mehr Geschäftsführer: Weidel, Jürgen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Maier, Gerd. Bestellt als Geschäftsführer: Gronau, Alexander Heiko. Geschäftsführer: Harscher, Marvin Gustl. Gegenstand des Unternehmens: - Die Vermittlung und der Vertrieb von Versicherungs(anlage-)produkten, - die Erbringung von Dienstleistungen für Makler und Vetriebsgesellschaften, - die Beratung von Vertriebsgesellschaften, Maklern und Endkunden bzgl. Versicherungsprodukte, - die intensive Betreuung von Kunden, - die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach §34c Gew0 - die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach §34d Gew0 - die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach §34i Gew0 - das Coaching von Maklern und Endkunden (u.a. durch Social Media Kanäle)
HRB 241828 HdB Consulting GmbH, Böblinger Str. 86, 71088 Holzgerlingen. Prokura erloschen: Dennenmoser, Frank.
HRB 729716 SU Verwaltungs GmbH, Brunnenstraße 9, 71088 Holzgerlingen. Gegenstand des Unternehmens: das Planungsbüro für energetische Sanierungen, Gutachten, rund um die lmmobilie, insbesondere in Umwelt-, Sicherheits- und Energiefragen.
HRB 747680 Arte Wohnbau GmbH, Benzstraße 21, 71101 Schönaich. Bestellt als Geschäftsführer: Langner, Ralf.
HRA 740527 Kübler Garten- und Landschaftsbau e.K., Kolbenäcker 1, 71101 Schönaich. Persönlich haftender Gesellschafter: Kübler, Bernd Hans. Inhaber: Kübler, Marcus Andre. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 724181 Medios Solutions Stuttgart GmbH, Blumenstrasse 331, 71106 Magstadt. Geschäftsführer: Lödige, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: D. Schmiede, Andreas. Geschäftsführer: Dr. Edalat, Lena Maria.
HRB 794952 homo oeconomicus holding UG (haftungsbeschränkt), Schmiedstraße 14, 71116 Gärtringen. Geschäftsführer: Wirth, Alexander.
HRB 759073 AFS Automotive Fleet Service GmbH, Gutenbergstraße 12, 71120 Grafenau. Nicht mehr Geschäftsführer: Werner, Thomas. Liquidator: Tiarks, Tanno. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 354064 BLS Lasertechnology GmbH, Mercedesstraße 7, 71120 Grafenau. Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Niklas.
HRB 767674 b2b coorporation & consulting GmbH, Joseph-Haydn-Weg 3, 71126 Gäufelden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaus, Stefan Marian. Bestellt als Geschäftsführer: Kaus, Claudia.
HRB 241274 TREPPENMEISTER GmbH, Emminger Straße 38, 71131 Jettingen. Prokura erloschen: Lammers, Heinrich.
HRB 767622 LongFeng GmbH, Rheinstraße 30, 71139 Ehningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wu, Fengli. Bestellt als Geschäftsführer: Shan, Zhangyue, Mingguang / China.
HRB 721082 Bertrandt Services GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Hüfler, Fabian-Philipp.
HRB 762339 BauerEvents UG (haftungsbeschränkt), Lerchenstraße 32, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Jens. Bestellt als Geschäftsführer: Diesinger, Thomas.
HRB 745173 KB-Versicherungsmakler Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 59, 71154 Nufringen. Geschäftsführer: Leusink, Nils.
HRB 798704 GA Hair & More GmbH, Hofäckerweg 6, 71154 Nufringen. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Friseursalons, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen wie Haarschnitte, Frisurenberatung, Haarpflege, Färben, Strähnentechniken, Dauerwellen, Styling, Maniküre, Pediküre und Kosmetikbehandlungen sowie der Verkauf von Haarpflegeprodukten und kosmetischen Artikeln.
HRB 782882 EK Technologies GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 36, 71154 Nufringen. Gesamtprokura: Peuckert, Marion.
HRB 246214 LXinstruments GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 36, 71154 Nufringen. Gesamtprokura: Peuckert, Marion.
HRB 245930 Waldhaus Service GmbH, Kohltor 1- 9, 71157 Hildrizhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Artschwager, Hans.
HRB 733742 LEDA gemeinnützige GmbH, Böblinger Str. 191, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Herty, Sven. Nicht mehr Geschäftsführer: Holderrieth, Thomas.
HRB 761918 ITVT Leck GmbH, Am Schlossberg 6, 71229 Leonberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen mit dem Fokus auf das Kundenportfolio und Leistungsspektrum der ITVT Gruppe. Dazu zählen insbesondere die fachliche und prozessuale Begleitung von IT-Projekten sowie strategische und organisatorische Beratungsprojekte bzw. Analysen sowie Vermietung und Verpachtung, Energieerzeugung und der Betrieb eines Rechenzentrums.
HRB 772976 Romag LSB Bau GmbH, Göppinger Straße 10, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Tudose, Sorin. Geschäftsführer: Iordache, Vasilica-Marcel. Bestellt als Geschäftsführer: Tili, Florin. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind folgende Bauarbeiten: Rohbau, lnnenausbau, Aushub- und Erdarbeiten, Errichtung sowie Abbau von Fertigbauelementen und Maschinen, Umbau, Malerarbeiten, Arbeiten zur Kampfmittelsondierung und -räumung sowie der Handel mit Baumaterialien.
HRB 756004 Erik Sterck GmbH, Römerstraße 99, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Batz, Oliver.
HRB 756466 TIANG GmbH, Lobensteiner Straße 8, 71229 Leonberg. Nun bestellt als Liquidator: Fang, Heng. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759984 Janatics Pneumatik GmbH, Im Mahdental 54, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaganathan, Ganesh Kumar, Coimbatore / Indien. Geschäftsführer: Balachandar, Gobichettipalayam Nageswaran, Coimbatore / Indien. Bestellt als Liquidator: Kaur, Navjeet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 727982 hometainment oHG, Stieglitzenstraße 10, 71263 Weil der Stadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 793291 CASOBEX Deutschland GmbH, Eisenbahnstraße 15, 71263 Weil der Stadt. Einzelprokura: Kudera, Oliver.
HRB 252425 Koos Edelmetalle GmbH, Steinbeisstraße 1, 71272 Renningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koos, Sven-Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Koos, Kevin. Prokura erloschen: Koos, Kevin.
HRB 739477 empiria GmbH, Waldenserstraße 14, 71277 Rutesheim. Geschäftsführer: Ströbel, Daniel.
HRB 253278 JOYSONQUIN Automotive Systems GmbH, Gutenbergstraße 16, 71277 Rutesheim. Prokura erloschen: Ellsäßer, Jürgen. Gesamtprokura: Ren, Ning (Sunny).
HRB 739602 Martin Bohsung GmbH, Im Bonholz 7, 71277 Rutesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoffers, Andreas. Bestellt als Geschäftsführer: Langer, Ralf.
HRB 252205 Holzäpfel GmbH Bauunternehmung, Friolzheimer Str. 52, 71287 Weissach. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzäpfel, Horst. Bestellt als Geschäftsführer: Holzäpfel, Samuel Cornelius.
HRB 250726 Gänzle GmbH CNC Metalltechnik, Im Bühl 9, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: In Fortführung des eingebrachten Betriebs einer mech. Werkstätte die Herstellung und der Vertrieb von Metallwaren. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben.

Landkreis Böblingen - Löschungen Mai

HRB 747375 Black - Trading Verwaltungs-GmbH, Humboldtstraße 41, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 731806 KCM Gastro GmbH, Heubergstr. 8, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 732273 Marquardt Wohnbau Projekt Kusterdingen GmbH + Co. KG, Spitalgasse 4, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 733770 Marquardt Wohnbau Projekt Tailfingen GmbH + Co. KG, Bahnhofstraße 2, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 731481 Marquardt Wohnbau Projekt Mönchberg Weingartenstraße GmbH + Co. KG, Bahnhofstraße 2, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 245883 Seeger Informatik GmbH, Lembergstr. 15, 71083 Herrenberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 722081 AETEC Elektronik GmbH, Bäumlesweg 29, 71093 Weil im Schönbuch. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773010 Reinhold Uhl IT Consulting GmbH, Wiesenstraße 8, 71131 Jettingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741262 Rplex KG, Römerstraße 188, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 739666 Yalan Dunya e.K., Bergstraße 23, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen Mai

HRB 799737 BPP Zeugberg GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Geschäftsführer: Grupp, Bernd Martin; Steinhagen, Lars Arno; Petermann, Timo. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Managementdienstleistungen, die Wahrnehmung von Beirats- und Aufsichtsratsmandaten sowie die Beratung von Unternehmen und Gesellschaftern
HRB 799808 Virtuonary UG (haftungsbeschränkt), Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Bauer, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vertrieb und Bereitstellung von Softwarelösungen, insbesondere zur Organisation und Bearbeitung von Daten (ähnlich zu und in Kombination mit Office-Anwendungen, Aufgaben- und Projektplanern) u.a. zur Anwendung von KI.
HRB 799691 Oswal Recycled Materials UG (haftungsbeschränkt), Manosquer Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Oswal, Abhishek. Gegenstand des Unternehmens: Handelsvertretung und Handel für Recycled-Materialien, einschließlich importierter Recycled-Materialien, insbesondere Alt- und Recycling-Papier (Papier, Pappe usw.) und recycelte Polymere wie PET, PP, ABS usw.
HRB 799699 Pflegedienst Bader GmbH, Hirschstraße 22, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Boussabat, Amira. Gegenstand des Unternehmens: Ambulante Pflegedienstleistungen für Kranke, Hilfsbedürftige, Senioren und ähnliche Personen.
HRB 799942 Zweigniederlassung der Muno Europe B. V., Max-Lang-Strasse 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Sonnemans, Franciscus Johannes, Zeist / Niederlande; Fernandez, Xavier Rafols, Sant Cugat del Vallès / Spanien. Gegenstand des Unternehmens: Die Forschung, Entwicklung, Produktion, Lieferung und der Vertrieb von Lederchemikalien für (a) Wasserwerkstätten und Gerbereien (einschließlich Einweichen, Entfetten, Äschern, Gerben, Entkälken und Beizen); (b) Nachgerbung (einschließlich Phenol/Sulfon, Hilfsmittel, Harz, Trittöl, Acryl/Polymer, Misch-, Neutralisations- und Mineralprodukte); und (c) Nassendanwendungen (einschließlich Fettung, Imprägnierung und Färben). Zweigniederlassung der Muno Europe B. V.. Geschäftsanschrift: Max-Lang-Strasse 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Zweigniederlassung der "Muno Europe B.V." mit Sitz in Waalwijk / Niederlande (Kamer van Koophandel 96282797). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht.
HRB 799969 Wanxiang A123 GmbH, Gutenbergstraße 17, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wang, Zixi. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion, der Handel, das Marketing, der Verkauf und Vertrieb von Batterien jeder Art, insbesondere von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-lonen-Systemen, sowie von Automotivesystemen und Stationärspeichern, ferner die Beratung, Betreuung und Durchführung von Projekten sowie die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Im- und Export jeweils alles in den vorgenannten Bereichen.
HRB 800086 MusikMusik2000 UG (haftungsbeschränkt), Finkenstraße 25, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 10,00 EUR. Geschäftsführer: Busche, Hannes. Gegenstand des Unternehmens: Die Publikation von Kompositionen moderner Musiker.
HRB 799675 MP-Beteiligungs-Holding GmbH, Hugo-Boss-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wilhelm, Patrick; Wilhelm, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung solcher Beteiligungen.
HRB 799725 RTZ Verwaltungs-GmbH, Felsenstraße 4, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Schiemenz, Karsten. Geschäftsführer: Wienekamp, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der RTZ Bau GmbH & Co. KG, welche die Durchführung von Bauvorhaben im Auftrag Dritter für fremde Rechnung sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für eigene Rechnung zum Gegenstand hat.
HRB 799728 Münzmay & Voigt TGA-Projekt GmbH, Jacob-Brodbeck-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Voigt, Volker; Münzmay, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung in sowie die Planung und Abwicklung von Modernisierungs- und Neubauprojekten in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
HRB 799718 Ostgathe Family Office GmbH, c/o Dr. Martin Ostgathe, Bruckenwiesen 28, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vennögen und Vermögensanlagen aller Art.
HRB 799845 SA Objektmanagement UG (haftungsbeschränkt), Am Lerchenberg 18, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Soylu, Emre. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Wohnungseinheiten.
HRB 799688 Viva-Haus-Solution GmbH, Nürtinger Straße 19, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frommer, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Haustechnikprodukten.
HRB 800017 SalesDaily Publishing GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Halkic, Haris. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte über Newsletter und soziale Medien, Vertrieb von Online-Kursen und Mitgliedschaften, Durchführung von Werbung und Kooperationen mit Unternehmen mit internationalem Fokus, insbesondere Nordamerika.
HRB 800084 CELLINA Health Care GmbH, Frickenhäuser Straße 33, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Langguth, Nino-Rouven. Geschäftsführer: Langguth, Angela. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb / Handel von kosmetischen Produkten, sowie Nahrungs-ergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten.
HRB 800100 Kudrina Vermögensverwaltung GmbH, Ahornweg 8, 72639 Neuffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kudrina, Maria Valer´evna. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften gründen und verwalten. Die Gesellschaft darf ferner eigens bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, halten und verwalten. Eine Tätigkeit für Dritte wird ausgeschlossen.
HRB 799963 LLC Sanierung GmbH, Daimlerstraße 22, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Caliskan, Hasan. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung, Industriereinigung, Kleinabbrucharbeiten, Brandreinigung, Maschinenreinigung, Hausmeisterservice, Glasreinigung, Bodenverlegung, Trockenbau.
HRB 800010 SOLUMIA UG (haftungsbeschränkt), Nürtingerstraße 11, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stöcker, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung, der Handel und Vertrieb von Lampen, Einrichtungsgegenständen (Home-Interieur), Haushalts- und Elektrogeräten sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Waren oder Dienstleistungen.
HRB 799708 DHP Technology Deutschland GmbH, Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Diem, Gian Andri, Brunnen / Schweiz; Brandstetter, Torsten. Gegenstand des Unternehmens: Im Bereich der Energieerzeugung, Energiespeicherung und Energieversorgung: - Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Handel; - Projektentwicklung, Planung, Projektleitung und Bau; - Lizenzierung, Patentvergaben; - Finanzierung, Betrieb und Unterhalt eigener Anlagen; - Verkauf und Vermarktung von Strom- und Wärmeprodukten.
HRB 799941 Jungblut Robotics UG (haftungsbeschränkt), Kirchhalde 26, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jungblut, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und Softwareberatung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742343 Stephan Anger Autovermietung e.K., Mittlerer Haldenweg 3, 73207 Plochingen. Inhaber: Anger, Stephan.
HRA 742306 EnergySourcing Felix Denzinger e.K., Paradiesstraße 2325, 73230 Kirchheim unter Teck. Inhaber: Denzinger, Felix Martin.
HRB 799874 MB Holding GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bermeitinger, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Der Umfang der Veräußerungen darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiben.
HRB 799898 KF Real Estate Solutions GmbH, Karl-Arnold-Straße 28, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kälberer, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenen Vermögensständen für eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung und die Veräußerung von Immobilien sowie die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 799744 Sleek GmbH, Brunnenweg 35, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bugher, Stefan-Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb sowie Support von Softwareprodukten und Digitaler Lösungen sowie entsprechend Beratungsdienstleistungen für IT Lösungen, insbesondere Apps für Terminverwaltungen und Webdesign - Vermietung von Fahrzeugen - Gründung und Betrieb von Autowaschanlagen - Verwaltung und Vermietung von Immobilien - Aufstellung und Vertrieb von Verkaufsautomaten.
HRB 799807 Visualize Capital GmbH, Balmannsweiler Straße 50, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pilz, Julian Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799851 Menevo Holding UG (haftungsbeschränkt), Weinbergstraße 27, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 12.500,00 EUR. Geschäftsführerin: Menges, Hannah. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Übernahme von Geschäfts- führungs- und Verwaltungsaufgaben.
HRB 799906 HaTo Invest GmbH, Weinbergstraße 27, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Menges, Hannah. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Kapitalvermögen, wie etwa Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Kryptowährungen und vergleichbaren Anlageklassen. Zudem kann sich das Unternehmen an anderen Unternehmen beteiligen
HRA 742342 HIK Handel e. K., Hochdorfer Straße 40, 73274 Notzingen. Inhaber: Paric, Marko.
HRB 800053 Fokus23 GmbH, Schulstraße 2, 73275 Ohmden. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Jeschner, Natalie; Zurwerra, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT Dienstleistungen insbesondere Beratungsleistungen.
HRB 799887 AnamnEase GmbH, Richard-Hirschmann-Straße 20, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Doll, Jan-Niklas; Doll, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Weiterentwicklung und der Vertrieb von Software in medizinischen Bereich.
HRB 799945 ROHAB Installations GmbH, c/o Augustiner22 GmbH, Augustinerstraße 22, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Lindström, Nils Christian, Bålsta / Schweden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Barna, Eva. Geschäftsführerin: Brettschneider, Steffi. Gegenstand des Unternehmens: Die lnstallierung von Glasfaserinfrastruktur in Deutschland sowie alle sonstigen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
HRB 799967 Revita Immobilien GmbH, Martinstraße 41, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jüptner, Marc. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Erwerb und der Verkauf, der Neu- und Umbau, die Aufteilung und Modernisierung nach WEG, die Umwidmung sowie die Bewirtschaftung und Vermietung von gewerblichen sowie wohnwirtschaftlichen Immobilien und Grundstücken auf eigenen Namen und eigene Rechnung. b) Erbringung von Dienstleistungen für Dritte betreffend den Kauf, den Verkauf und die Bewirtschaftung, c) der Abschluss und die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie immobilienbezogene Beratungstätigkeiten.
HRB 799628 AHE GmbH, Innere Brücke 28, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Abuhasan, Mufid Najeh Rajeh. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Imbisses.
HRB 799940 BLEX Delivery GmbH, Hölderlinweg 37, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bleis, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in der Logistik, insbesondere die Organisation und Durchführung von Transporten bis zu 3,5 t, der Warenversand sowie Serviceleistungen wie Kommissionierung, Verpackung und das Retourenmanagement.
HRB 799636 ÖZKAN GmbH, Zeppelinstraße 140, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Goga, Evezen. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Gastronomiebedarf, insbesondere für Lebensmitteln und Verpackungen. Ab dem 02.06.2008 erstreckt sich die Tätigkeit des Unternehmens auch auf Gebäude- und lndustriereinigungen im weitesten Sinne. Die Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Genehmigungen eingeholt werden.
HRB 800090 360solution GmbH, Stockenbergweg 10, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Milanollo, Jörg, Gmunden / Österreich. Gegenstand des Unternehmens: Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsmanagement, Verkehrs-, Sicherheitsplanung sowie Konzeptionierungen und Umsetzung und der damit verbundene Verkauf von Waren, insbesondere Beschilderungen, sicherheitsrelevanten Geräten und Ersatzteilen sowie Bereitstellung von Equipment
HRB 799683 Gecaj Bau GmbH, Weilstraße 12, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Strobel, Ralf. Bestellt als Geschäftsführer: Gecaj, Samir. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Bauunternehmens im Hochbau. Insbesondere finden in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Ausführungen von Mauer-, Beton-, Ein und Ausschalarbeiten, sowie Eisenflechterarbeiten statt. Es finden darüber hinaus gelegentliche Vermittlungen von Bauaufträgen an Fachfirmen anderer Gewerke statt, die über eine behördliche Genehmigung verfügen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, solche erwerben, Vertretungen auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstandes übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
HRB 799988 Auraminot GmbH, Seestraße 31, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Farkasch, Jan Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Produktion und Verkauf von Parfüm & Kosmetikartikel - im Onlineshop sowie Einzelhandel. Darüber hinaus Lohnabfüllung für andere Unternehmen. Unternehmensberatung und Social Media Contenstrategien für Unternehmen und Influencer.
HRB 800062 CN Apparel UG (haftungsbeschränkt), Parkstraße 9, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Petek, Nicolas Maximilian; Essinger, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und Vertrieb von Bekleidungstextilien sowie die Planung, die Konzeption und die Begleitung in der Herstellung von Merchandise und Corporate Clothing als Dienstleistung.
HRB 799761 AlMondo GmbH, Herzog-Carl-Straße 2, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Karim, Mohamad Najdat Abdul. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und der Vertrieb sowie der lmport und Export von Lebensmitteln und Baumaterialien, wofür keine Genehmigungen erforderlich sind. Darüber hinaus der Kauf, das Halten und Verwalten und der Vertrieb von lmmobilien sowie gleichartigen Geschäften.
HRB 799767 Global Grow Time GmbH, Parkstraße 1921, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bakshi, Amit. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Erden, Düngemitteln sowie Beleuchtungssystemen, Waagen, Terpene (ätherische Öle); Aromaöle; Ätherisch Öle; Duftöle; Raumdüfte; Duftmischungen; Duftstoffe für Räume; Lebende Pflanzen; Sämereien; Setzlinge; Stecklinge; Samen; Samen, Knollen und Setzlinge als Pflanzgut; Mulch; Mulch aus Kokosfasern; Cannabispflanzen; Unverarbeitetes Cannabis, Großhandel, Einzelhandel, Kataloghandel auch über das Internet mit: Blumentöpfen, Lampen, Pflanzenlampen, LED-Lampen, Gartenartikeln, Pflanzen, Blumentöpfe, Pflanztröge, Zigarettenpapier, Samen, Knollen und Setzlinge als Pflanzgut, Wachstumssysteme für Hydrokulturen, Bewässerungssysteme, Duftlampen, Duftölschalen, Duftstövchen, Gartengeräte (Handgeräte), Beregnungs- und Bewässerungsanlagen, Beleuchtung, Lichtreflektoren, Wasserversorgungsanlagen für die Pflanzenzucht sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
HRB 799865 Geschichtsbaum UG (haftungsbeschränkt), Reutlinger Straße 2, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Xu, Taokan. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Filmen und anderen medialen Inhalten insbesondere Videos.
HRB 799946 Holzbau Götz GmbH, Heumadener Straße 72, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Heiko. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Holzbauunternehmens, einer Zimmerei und einer Dachdeckerei.
HRB 799823 Q.A.A.C. Verwaltung GmbH, Schönbuchstraße 12, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kryeziu, Altin; Janas, Christoph; Kryeziu, Qamil; Kryeziu, Albin. Gegenstand des Unternehmens: Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb und die Verwaltung von Grundeigentum.
HRB 799886 Drücker Basis GmbH, Albstraße 10, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Drücker, Alexander; Drücker, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Immobilien einschließlich des Erwerbs und deren Veräußerung.
HRB 799715 GMD Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 35, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grammlich, Benjamin; Grammlich, Silas. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme einer Gesellschaftsbeteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG.

Landkreis Esslingen - Veränderungen Mai

HRB 221831 APCOA Deutschland GmbH, Luftfrachtzentrum 605/6 Ebene 6, 70629 Stuttgart. Gesamtprokura: Holzhauer, Andreas. Prokura erloschen: Mader, Thomas.
HRB 775679 EUSOLUTIONS GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Geschäftsführer: Opáleny, Andrej. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen aller Art in der IT-Branche sowie Planung, Produktion, Montage und Vertrieb von Abwasserreinigungssystemen, Pflanzenkläranlagen, Außenanlagen, Wasseranlagen und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten, Gartenpflegearbeiten aller Art, Handel mit Waren aller Art in der IT-Branche, die Erbringung von Schweißarbeiten jeglicher Art, Montage- und Demontagearbeiten, Erdarbeiten, Erdbewegungen und Aushubarbeiten, Übernahme von Bauträger- und Baubetreuungstätigkeiten jeglicher Art, Errichtung von Bauwerken und technischen Anlagen; die Ausübung aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere die Gewinnung und Herstellung sowie der Handel mit Waren aller Art und deren Verwertung, An- und Verkauf, Export sowie die Vermittlung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.
HRB 767002 Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH, Wilhelm-Frank-Platz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Beha, Michael.
HRB 17406 ÖRG Marketing & Warenvertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Böblinger Straße 52, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Riehm, Albert. Bestellt als Liquidator: Riehm, Albert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Heinz, Bernd.
HRB 738515 Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen Vertriebs GmbH, Benzstraße 24, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmiedel, Joel-Sebastian.
HRB 221395 Hochbach GmbH, Raiffeisenstraße 16, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Knosp, Hannes Imanuel. Prokura erloschen: Hochbach, Peer. Knosp, Hannes Imanuel.
HRB 224596 Hilcona Feinkost GmbH, Am Park 1517, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Buro, Xavier Joseph.
HRB 17316 Daimler Buses GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Giebfried, Bernd.
HRB 106017 TÜV SÜD Auto Partner GmbH, Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt Geschäftsführer: Bischopink, Axel.
HRB 779731 IDEAL Industries Germany GmbH, c/o Business & OfficeCenter Management GmbH, Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Smyth, Brett, Worsley Manchester / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Sanford, Douglas Albert, Littleton, Colorado / Vereinigte Staaten.
HRB 721346 Co-Design GmbH, Sielminger Straße 64, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hollung, Dirk.
HRB 785531 RAL Bau GmbH, Talstraße 27, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Radi, Luz. Bestellt als Geschäftsführer: Görgülü, Kadir.
HRB 781676 P.R.P. Dichtungstechnik GmbH, Narzissenstraße 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dirsch, Stefan.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Glaser, Wolfgang. Gesamtprokura: Dr. Vogel, Thorsten.
HRB 789864 LEIK GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Gesamtprokura: Schimpf, Jörg.
HRB 730252 HUM Manz Immobilien GmbH, Pulsstraße 35, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Manz, Hermann. Geschäftsführer: Manz, Ursula; Manz-Lutz, Michaela. Bestellt als Liquidator: Manz-Lutz, Michaela. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 799160 QRS Wardenga UG (haftungsbeschränkt), Ringstraße 24, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Wardenga, Hans Florian.
HRB 799675 MP-Beteiligungs-Holding GmbH, Hugo-Boss-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 749951 RiskCompass GmbH, Hebbelstraße 12, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Koestner, Wolfgang. Bestellt als Liquidator: Koestner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722146 WiGoR GmbH, Poststraße 17, 70794 Filderstadt. Geschäftsführer: Fischer, Jeanette; Gregor, Kay.
HRB 793997 T & S Stores UG (haftungsbeschränkt), Gotthard-Müller-Straße 75, 70794 Filderstadt. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: Röck, Sabrina.
HRB 727649 DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt. Vorstand: Morka, Roman.
HRB 222987 Riehle GmbH, Sperberseck 5, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Riehle, Levin.
HRB 749219 BW Papersystems Stuttgart GmbH, Schlosserstraße 15, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Jegl, Alexander. Prokura erloschen: Jegl, Alexander.
HRB 779059 ALDI Aichtal Verwaltungs-SE, Riedstraße 812, 72631 Aichtal. Ausgeschieden als Geschäftsführender Direktor: Brinkmeier, Matthias. Geschäftsführender Direktor: Karls, Sabine; Macherey, Agnes.
HRB 725573 Putzmeister Concrete Pumps GmbH, Max-Eyth-Str. 10, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Fritz, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Oliver.
HRB 220899 Wezel GmbH Kaltumform-Technik, Nürtinger Str. 5153, 72636 Frickenhausen. Prokura erloschen: Schmid, Stephan.
HRB 771323 HUMMEL Systemhaus GmbH, In den Gernäckern 13, 72636 Frickenhausen. Geschäftsführer: Kirschnereit, Mike. Bestellt als Geschäftsführer: Ludwig, Hansjörg.
HRB 733700 Connect Com GmbH, Stattmannstraße 40, 72644 Oberboihingen. Prokura erloschen: Scherer, Fabian.
HRB 795547 Ship Smart Solutions GmbH, Max-Eyth-Straße 25, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kern, Wolf. Bestellt als Geschäftsführerin: Bollesen, Lisa.
HRB 767337 Jehle-Gruppe GmbH, Max-Eyth-Straße 36, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Steglich, Christian.
HRA 222495 Manz "Ihr Gärtner" KG, In der Ramshalde 1, 72654 Neckartenzlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782711 Kernlochbohrer GmbH, Geigersbühlweg 52, 72663 Großbettlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Pillat, Karin. Prokura erloschen: Pillat, Karin.
HRB 763834 DEWESoft Deutschland GmbH, Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 31.250,00 EUR.
HRB 785594 BF Performance Auto & Reifen Service GmbH, Stuttgarter Straße 94, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Sarikaya, Melik. Geschäftsführer: Knoblauch, Fabian.
HRB 731011 medius KLINIKEN gemeinnützige GmbH, Charlottenstraße 10, 73230 Kirchheim unter Teck. Gesamtprokura: Eßer, Michael.
HRB 230309 Hack Formenbau GmbH, Ötlingen, Wielandstr. 11, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Hack, Wolfgang.
HRB 744282 Hack Verwaltungs GmbH, Wielandstraße 11, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Hack, Wolfgang.
HRB 753934 Sindlinger Business Solutions GmbH, Schlierbacher Straße 20, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Sindlinger, Michael.
HRB 231121 DEULA Baden-Württemberg gGmbH - Bildungszentrum für Agrar- und Umwelttechnik, Garten- und Landschaftsbau, Hahnweidstr. 101, 73230 Kirchheim unter Teck. Einzelprokura: Sacker-Kellewald, Ralf.
HRB 783154 GW Komplementär-GmbH, Dettinger Straße 146, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schünke, Marius.
HRB 724420 RSV-Service GmbH Kompetenz- und Service Center, Maria-Merian-Straße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bergmoser, Ulrich.
HRB 798106 Sachs Krohe Immobilien GmbH, Marktstraße 52, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 770132 cellcentric Verwaltungsgesellschaft mbH, Neue Straße 95, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Johansson, Lars Karl-Gustav.
HRB 761874 MOSOLF Invest GmbH, Dettinger Straße 157159, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Mosolf, Tobias. Bestellt als Geschäftsführer: Schilling, Thomas.
HRB 769045 Stuntwerk Kirchheim GmbH, Stuttgarter Straße 47, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Berner, Matthias.
HRB 230611 Just Normlicht GmbH Vertrieb + Produktion, Tobelwasenweg 24, 73235 Weilheim an der Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Gall, Christian.
HRB 768018 Spindler Baggerarbeiten GmbH, Auchtertweg 1, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Spindler, Roland. Geschäftsführer: Spindler, Luca; Spindler, Kai.
HRB 774065 Königsbau GmbH, Kirchheimer Straße 15, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Salkoski, Beshir, Triest / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Radisa, Sinisa, Trieste / Italien.
HRB 220225 HOS Anlagen und Beteiligungen, Verwaltungs-GmbH, Am Turbinenkanal 3, 73240 Wendlingen am Neckar. Geschäftsführer: Decker, Andreas. Bestellt als Geschäftsführer: Schad, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowle die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im ln- und Ausland - mit Ausnahme an Aktiengesellschaften - sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften der HOS-Unternehmensgruppe (HOS-Unternehmensgruppe: HOS Anlagen und Beteiligungen, Verwaltungs-GmbH und sämtliche mit dieser Gesellschaft verbundenen und nahestehenden Unternehmen)
HRB 214662 MEDEA GmbH, Esslinger Str. 7, 73249 Wernau Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Der Import und Export von und der Großhandel mit Lebensmitteln.
HRB 723526 ALMIG Kompressoren GmbH, Adolf-Ehmann-Str. 2, 73257 Köngen. Prokura erloschen: Müller, Petra Ines.
HRB 743108 Liesing GmbH, Max-Liebermann-Straße 261, 73257 Köngen. Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 724204 Staufen.AG Beratung Akademie Beteiligung, Blumenstraße 5, 73257 Köngen. Gesamtprokura: Mohren, Andreas. Leinz, Andreas. Freiherr Bock von Wülfingen, Gunnar. Vorstand: Riegger, Markus; Würz, Timo; Goschy, Wilhelm.
HRB 767061 VABRO Transporte GmbH, Küferstraße 21, 73257 Köngen. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Transporten und logistischen Dienstleistungen aller Art, einschließlich Kurier- und Expressdiensten, Lagerung und Organisation von Warenflüssen sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Vermittlung und Organisation, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.
HRB 767501 Lavendula - Ihr Pflegedienst GmbH, Ulmer Straße 531, 73262 Reichenbach an der Fils. Bestellt als Geschäftsführer: Falke, Martin.
HRB 767904 Uwe Motzer GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 73265 Dettingen unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Rotter, Nadine Katharina.
HRB 726164 Gubor Schokoladen GmbH, Dieselstraße 9, 73265 Dettingen unter Teck. Stammkapital: 10.464.677,00 EUR.
HRB 723924 DVS Dachpappeverwertung Süd Verwaltungs-GmbH, Fabrikstraße 29, 73266 Bissingen an der Teck. Geschäftsführer: Stiefelmeyer, Eckhard Viktor. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Beteiligungen, ihre Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme und Verwaltung einer Beteiligung als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma DVS Dachpappeverwertung Süd GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bissingen an der Teck
HRB 231882 Hahn Kunststoffvertrieb Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Stahlbrunnstr. 21, 73266 Bissingen an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Petru, Octavian-Nicolae, Oradea / Rumänien.
HRB 231305 HMG Consult GmbH, Teckstr. 4, 73266 Bissingen an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Czombera-Müller, Gabriele. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Uwe Heinz-Otto.
HRB 211269 Walter König GmbH, Ostring 13, 73269 Hochdorf. Prokura erloschen: Schwegler, Karl-Heinz Manfred.
HRB 231109 BHB Waschanlagen Vertriebs-GmbH, Zeller Straße 10, 73271 Holzmaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Bossler, Dieter Max.
HRB 766159 KMV Metallbau GmbH, Ammonitenweg 9, 73275 Ohmden. Nicht mehr Geschäftsführer: Süße, Sören. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Oberinger, Oliver Rudi.
HRB 213978 Aqua Tech GmbH, Schorndorfer Str. 6, 73666 Baltmannsweiler. Nun bestellt als Liquidator: Gitschel, Patrik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 795275 MVZ Diagnostikzentrum Esslingen GmbH, Berliner Straße 5, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Phys. Stein, Martin.
HRB 758602 Cafe am Museum Marco Schärr UG (haftungsbeschränkt), Am Hafenmarkt 9, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Zillich, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Mädel, Daniela.
HRB 746616 cf Fitness Esslingen GmbH, Rennstraße 28, 73728 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 750929 Schweizer Holding GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Timo Eric.
HRB 796840 Koppi Holding GmbH, Richard-Hirschmann-Straße 15, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Koppenhöfer, Jochen. Bestellt als Liquidator: Koppenhöfer, Jochen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 789533 Vans for Bands GmbH, Ulmer Straße 34, 73728 Esslingen am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Heine, Daniela.
HRB 755134 FoodSelex UG (haftungsbeschränkt), Hölderlinweg 160, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführerin, bestellt als Liquidatorin: Rodó Cima, Berta. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 726221 Clade GmbH, Schelztorstraße 5456, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Sievert, Dominik.
HRB 774556 URBAN711 Immobilien GmbH, Martinstraße 43, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Bayrak, Paulo. Nicht mehr Geschäftsführer: Rizaj, Valdet. Bestellt als Geschäftsführer: Akbulut, Osman.
HRB 797256 HuPS24 Haus- und Pflegenotruf gGmbH, Urbanstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Jeremias.
HRB 735683 TSP GmbH, Röntgenstraße 141, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wierer, Klaus, Kiens (BZ) (ltalien) / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Wierer, Johannes, Kiens (BZ) / Italien.
HRB 737908 Euro Advanced Carbon Fiber Composites GmbH, Fritz-Müller-Straße 1127, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Enomoto, Hiroshi. Geschäftsführer: Shibata, Kyohei, Tokyo / Japan. Bestellt als Geschäftsführer: Terada, Miki, Tokyo / Japan. Geschäftsführer: Tsuneki, Osamu.
HRB 744698 STRESCON GmbH, Röntgenstraße 30, 73730 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Müller, Denis.
HRB 225742 THERMO-SYSTEM Industrie- und Trocknungstechnik GmbH, Röntgenstraße 141, 73730 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Thöni, Fritz, Mals (BZ) / Italien.
HRB 225742 THERMO-SYSTEM Industrie- und Trocknungstechnik GmbH, Röntgenstraße 141, 73730 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Thöni, Fritz, Mals (BZ) / Italien.
HRB 212511 Herbert Tittel GmbH, Drosselweg 13, 73730 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Tittel, Marion Susanne.
HRB 211239 TVG Tarif- und Verkehrsgemeinschaft Esslingen - Kirchheim - Nürtingen GmbH., Wolf-Hirth-Str. 6, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Hermann, Bader jun. Geschäftsführer: Stöck, Ernst. Bestellt als Liquidator: Bader, Hermann jun. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 211962 Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dornierstraße 9, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Mehlich, Stefanie.
HRB 799285 Hephaistos UG (haftungsbeschränkt), Ina-Seidel-Weg 19, 73732 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Fabian.
HRB 23805 SHG Assekuranzmakler GmbH, Klosterallee 55, 73733 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Ziegler, Stephan. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmiedel, Marion. Bestellt als Geschäftsführer: Stanger, Robin Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung zu und die Vermittlung von Versicherungen aller Art und Bausparverträgen i. S. d. § 34d GewO.
HRB 752241 EID Industriedienstleistungen GmbH, Alexanderstraße 16, 73733 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Engelfried, Steffen. Bestellt als Liquidator: Engelfried, Steffen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 776915 Compatic Deutschland GmbH, Boschstraße 10, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 792579 ExAM 3D Technologies GmbH, Gartenstraße 19, 73734 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung von und der Handel mit technischen und additiven Fertigungsanlagen und -systemen und Teilen sowie dazugehöriger Software und Serviceleistungen in den Bereichen öffentliche Sicherheit und Landes- und Bündnisverteidigung.
HRB 211024 Esslinger Rohrleitungsbau GmbH, Dieselstraße 22, 73734 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Erb, Inka.
HRB 264926 ECOPLANT Services GmbH, Eberhard-Bauer-Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Walbröhl, Björn. Gesamtprokura: Faber, Rebecca.
HRB 797519 Loker-Dienstleistungen GmbH, Stuttgarter Straße 35, 73734 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Umfassende Reinigungsdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden. Dazu gehören Grund- und Unterhaltsreinigungen, Glasreinigungen, Baureinigungen, Winterdienste, Kehrwochen, Grob-, Fliesen- und Teppichreinigungen, Autoaufbereitung. Zudem bietet das Unernehmen auch Trockenbau-, Innenraumabbruchsarbeiten, Sanierungs- und Umbauarbeiten, Haushalts-, Wohnungs-, Büro und Praxisauflösungen, den Transport von Waren bis zu 3,5 Tonnen, Dienstleistungen aller Art und den Im- und Export von Waren aller Art an, soweit eine Genehmigungspflicht nicht besteht.
HRB 777140 Festo International Holding GmbH, Ruiter Straße 82, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Schilling, Christian.
HRB 746977 Festo International GmbH, Ruiter Straße 82, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Schilling, Christian.
HRB 790190 BaeGopa GmbH, Senefelderstraße 9, 73760 Ostfildern. Liquidator: Luginsland, Samuel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 732470 Ratio-Informatik GmbH, Schlehenweg 8, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Manz, Ralf.
HRB 211133 Gipser Dreizler GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 5, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Dreizler, Rolf.
HRB 212643 BEV Obermaier GmbH, Hindenburgstraße 71, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Obermaier, Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Obermaier, Anke Simone.
HRB 759999 Datennetz Velic GmbH, Gutenbergstraße 19, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung sämtlicher Werk- und Dienstleistungen der Elektrotechnik, der Gebäude-, Energie- und Solartechnik, darunter Gebäudesystemtechnik, Wärmepumpen, Computernetzwerke, Alarm- und Sicherheitssysteme, Brandmeldetechnik und Antennenanlagen,der Handel mit Elektrogeräten und Zubehör aller Art sowie die Planung, Beratung und Kundendienst zu den vorgenannten Leistungen.
HRB 785291 Aquatherm Technik GmbH, Senefelderstraße 8, 73760 Ostfildern. Prokura erloschen: Barthel, Steffen. Gesamtprokura: Sutor, Markus.
HRB 793926 Gaia Innovation Systems GmbH, Adlerstraße 27, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.002,00 EUR.
HRB 213730 GAWRONSKI GmbH, Marktstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stotko, Marcel Christof.
HRB 799886 Drücker Basis GmbH, Albstraße 10, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Geschäftsführer: Drücker, Alexander.
HRB 793199 H-C Bau GmbH, Lichtäckerstraße 15, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Horvat, Hrvoje.
HRB 728231 Pinion GmbH, Heerweg 19, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchshuber, Werner.
HRB 797590 Physio-zuhause GmbH, Poststraße 261, 73773 Aichwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Koppenhöfer, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Eisele, Alexander.
HRB 793141 Widmaier Logistik Verwaltungs-GmbH, Waldstraße 36, 73773 Aichwald. Bestellt als Geschäftsführer: Richardson-Gertz, Daniela.
HRB 211358 MNV Nahverkehrsgemeinschaft Mittlerer Neckar GmbH, Bachstraße 16, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als: Liquidator: Bader, Hermann. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 767970 AYKA Objektservice GmbH, Klarastraße 5, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kaya, Ayse. Bestellt als Geschäftsführer: Gedik, Timur.
HRB 776912 Wohnen in der Neuen Glaserei GmbH, Olgastraße 25, 73779 Deizisau. Einzelprokura: Mag. Heinrich, Astrid.
HRB 776912 Wohnen in der Neuen Glaserei GmbH, Olgastraße 25, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführerin: Heinrich, Tina.
HRB 744595 Dick Management GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Bestellt als Geschäftsführer: Sehterman, Elisabeth Lotte. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, die Beratung dieser Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere keine Geschäfte, die nach den Vorschriften der Gewerbeordnung, des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Gesetzes über das Kreditwesen, des Wertpapierinstitutsgesetzes oder des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten erlaubnispflichtig sind.
HRB 798003 FD GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Geschäftsführerin: Sehterman, Elisabeth Lotte. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Landkreis Esslingen - Löschungen Mai

HRB 748990 Eisenmann Bistro und Catering-Service GmbH, Rhoneweg 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 777125 BM AWMS-Textilunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Mahlestraße 2, 70794 Filderstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 777744 FESH Cosmetics UG (haftungsbeschränkt), Rosenstraße 40, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Forschner, Judith. Bestellt als Liquidator: Mack, Mirjam. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 222385 K-Logistik Aviation Services Stefan Kern e. K., Hinter der Mauer 20, 70794 Filderstadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 225706 HHS Fleischer für Fleischer Aktiengesellschaft, Ziegeleistraße 3, 72636 Frickenhausen. Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 211631 Vöhringer Verpachtungen GmbH & Co.KG, Am Rheinkai 20, 73207 Plochingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 753485 GLASSINTER GmbH, Heimenwiesen 60, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 785344 Handelsvertretungen Michael Krinke UG (haftungsbeschränkt), Sperberweg 2, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Krinke, Michael. Bestellt als Liquidator: Krinke, Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 738340 UV-TECH SILBERBERGER + Co GmbH, Austraße 35, 73235 Weilheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 733060 ECOAGON OHG, Hauptstraße 33, 73252 Lenningen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 225397 QSC Quality Software & Consulting GmbH, Wilhelm-Maier-Straße 10, 73257 Köngen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 722488 Sport Aktiv.Holzmaden GmbH, Hattenhofer Str. 1, 73271 Holzmaden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 210630 Haaga-Schokoladen e.K., Pliensaustr. 15, 73728 Esslingen am Neckar. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 763032 GGF Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Förderung von Geschichte & Kultur, Wilhelm-Maybach-Straße 38, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 212048 Extra Tours GmbH, Bachstraße 16, 73776 Altbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 791812 Fabian Paula Invest UG (haftungsbeschränkt), Sirnauer Straße 5, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Alvaracin Paula, Fabian Herbert. Bestellt als Liquidator: Alvaracin Paula, Fabian Herbert. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen Mai

HRB 749946 DUF-Building GmbH, Faurndauer Straße 46, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krasniqi, Artan. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten sowie Handelsvertretung für jegliche Gewerke im Hochbau und Innenausbau
HRB 749959 MM Ayaz GmbH, Holzheimer Straße 6, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Oruc, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Kunststoff- und Metallverarbeitung sowie Teileprüfung und Gebäudereinigung.
HRB 749846 Salvia Capital GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Reiner, Marc. Geschäftsführer: D'Agostino, Salvatore. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Darlehen gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO sowie die Immobiliardarlehensvermittlung gemäß § 34i GewO. Dies umfasst insbesondere die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Immobiliar-Verbraucherdarlehen und Bausparverträgen.
HRB 749949 My beauty World Ebersbach UG (haftungsbeschränkt), Pfarrstraße 3, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stähle, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Kosmetikschule, der Verkauf von Kosmetikprodukten und Kosmetikgeräten sowie die Durchführung von Kosmetikbehandlungen.
HRB 749970 AVEL-Systemtechnik GmbH, Hauptstraße 118, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dederer, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Beratung, Herstellung, Verkauf und Einbau bezüglich genormter Baufertigteile.
HRB 749952 L2 Web Solutions UG (haftungsbeschränkt), Albstraße 41, 73066 Uhingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schaar, Louis Noa; Schwarz, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Umsetzung und Vermarktung, von webbasierten Applikationen, Softwarelösungen und Online-Plattformen, die sowohl für Geschäftskunden als auch für Endverbraucher entwickelt werden. Das Unternehmen kann Grundstücke und lmmaterialgüterrechte erwerben, verwerten, verwalten und veräußern.
HRB 749976 AMM Performance GmbH, Schumannstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anouti, Mahmoud. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und Vertrieb von KfZ-Zubehör, insbesondere Felgen.
HRB 749856 growth with attitude UG (haftungsbeschränkt), Liegnitzer Straße 5, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dultz, Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Digitale Unternehmensberatung für Dritte.
HRB 749900 ETS GmbH, Lange Straße 11, 73079 Süßen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sailer, Jasmin; Tadic, Borislav. Gegenstand des Unternehmens: Elektrotechnik.
HRB 749951 LT Holding GmbH, Kuntzestrasse 72, 73079 Süßen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Januska, Tibor. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die Erbringung von Beratungsleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gewinne aus Beteiligungen zu vereinnahmen und Verwaltungs-, Steuerungs- und Leitungsaufgaben für verbundene Unternehmen zu übernehmen.
HRB 749935 awakefuture GmbH, Haydnstraße 7, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schall, Martin Matthias. Gegenstand des Unternehmens: - Unternehmensberatung (ohne Rechts- oder Steuerberatung), - Company Building (Halten und Verwalten von Beteiligungen), - Herstellung von Prototypen.
HRB 749982 LIBYOU Drinks UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Straße 10, 73095 Albershausen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Laar, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Getränken sowie Handel mit Getränken aller Art und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
HRB 749841 Team Hummel GmbH, Oberhausen 1, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hummel, Florian; Hummel, Tobias; Hummel, Achim. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, Fuhr- und Baggerarbeiten
HRB 749876 Praetoria Investment GmbH, Am Burgholz 2, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wittlinger, Matthias Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Aktien, Wertpapieren, Fonds, Beteiligungen und anderen Finanzanlagen.
HRB 749897 Mühleis & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Horbenstraße 8, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mühleis, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, 3. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z. B. Unternehmensbewertung, internationale Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung, Prozessberatung, Restrukturierungs- und Sanierungsberatung oder Nachhaltigkeit und Klimarisiken. 4. Treuhandtätigkeit, insbesondere die treuhändische Verwaltung fremden Vermögens, 5. Lehr- und Vortragstätigkeit bei Veranstaltungen, die der Unterrichtung, fachlichen Fortbildung oder der Ausbildung zum Beruf dienen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Beirats- bzw. Aufsichtsratstätigkeiten sowie Testaments-vollstreckung.
HRB 749955 Viamedico UG (haftungsbeschränkt), Sanddornweg 2, 73098 Rechberghausen. Stammkapital: 800,00 EUR. Geschäftsführer: Aescht, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Onlineplattform zur Vernetzung und Vermarktung von medizinischen Einrichtungen, Ärzten, Therapeuten und Dienstleistern in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitstourismus sowie Marketing- Beratungsleistungen und die Organisation von Veranstaltungen in diesen Bereichen
HRB 749864 DAS Döner GmbH, Steigstraße 48, 73101 Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sögüt, Nadir. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Gastronomiemöbeln, Dönerfleischspießen, von diversen Verpackungsmaterialen und von diversen Lebensmitteln und Getränken.
HRB 749875 ZeitGeist RealEstate Management Immobilien-GmbH, Kirchstraße 37, 73102 Birenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grellet-Tomasevic, Christine, Duluth / Vereinigte Staaten; Tomasevic, Josip, Duluth / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien b) Der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden ausschließlich zur langfristigen Vermietung und Verwaltung im eigenen Bestand c) Die Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von Immobilien mit besonderem Fokus auf Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und nachhaltigen Nutzung von Ressourcen d) Die Erbringung von Dienstleistungen, die unmittelbar der Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenem Grundbesitz dienen e) Sämtliche Geschäfte, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienlich sind, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie der Beteiligung an anderen Gesellschaften, soweit dies der Vermögensverwaltung dient f) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen. Die Gesellschaft ist auf die langfristige Vermögensverwaltung ausgerichtet und wird keine Tätigkeiten ausüben, die die Gewerblichkeit der Gesellschaft begründen könnten.
HRB 749879 ZeitGeist Wealth Management Vermögensverwaltungs-GmbH, Kirchstraße 37, 73102 Birenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tomasevic, Josip, Duluth / Vereinigte Staaten; Grellet-Tomasevic, Christine, Duluth / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: a) Vermögensverwaltung: Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen, einschließlich des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien, Vermögenswerten, Aktien und anderen Wertpapieren im eigenen Bestand, sowie Firmenbeteiligungen, die ausschließlich der langfristigen Vermögensanlage und Wertsteigerung dienen b) Aktien- und Wertpapiergeschäfte: Die Gesellschaft kauft, hält und verkauft Aktien sowie Wertpapiere ausschließlich im eigenen Bestand, um den langfristigen Vermögensaufbau über Generationen hinweg sicherzustellen c) Beteiligungen: Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere mit dem Ziel einer langfristigen Vermögensanlage und ohne die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten d) Immobilienverwaltung: Die Verwaltung, Nutzung und langfristige Vermietung von eigenem Grundbesitz, einschließlich der Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von Immobilien, mit besonderem Fokus auf Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden ausschließlich zur langfristigen Vermietung und Verwaltung im eigenen Bestand e) Zusätzliche Vermögensverwaltungstätigkeiten: Die Gesellschaft kann sämtliche Maßnahmen und Geschäfte durchführen, die ihrem Hauptzweck dienen. Dies umfasst insbesondere den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Vermögenswerten, sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, soweit dies der Vermögensverwaltung dient f) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligten - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen. Langfristige Ausrichtung: Die Gesellschaft ist auf eine nachhaltige und generationenübergreifende Vermögensverwaltung ausgerichtet und vermeidet jegliche Tätigkeiten, die die Gewerblichkeit der Gesellschaft begründen könnten.
HRB 749923 Königsmacher GmbH, Willi-Moll-Weg 7, 73108 Gammelshausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ascherl, Marius Colin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie von beweglichen Vermögensgegenständen wie bspw. Luxusgüter, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
HRB 749835 Cycle Flow GmbH, Göppinger Straße 1, 73116 Wäschenbeuren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thamm, Dirk Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Fahrradladens, einschließlich des Handels mit Fahrrädern, Ersatzteilen, Zubehör sowie das Anbieten damit verbundener Service- und Beratungsleistungen.
HRB 749918 Filstalbäder Verwaltungs GmbH, Lange Straße 27, 73329 Kuchen. Stammkapital: 25.020,00 EUR. Geschäftsführer: Wohlfahrt, Kai David. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme von Geschäftsführungen, die Übernahme von persönlichen Haftungen in Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Filstalbäder GmbH & Co KG, sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.

Landkreis Göppingen - Veränderungen Mai

HRB 745906 TeamViewer SE, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Giri, Pankaj Parabhans. Visser, Joan Alexander.
HRB 747804 Kaffee Kompass GmbH, Hauptstraße 14, 73033 Göppingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Reparatur und der Verkauf von Kaffeemaschinen und Zubehör sowie der Betrieb einer Cafè-Bar mit Außenbewirtschaftung.
HRB 731008 Regit Eins GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Visser, Joan Alexander.
HRB 534075 TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Giri, Pankaj Parabhans. Visser, Joan Alexander.
HRB 729203 AFL Mobilien Leasing GmbH, Davidstraße 41, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Partes, Ernst-Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Stuhlmann, Holger. Prokura erloschen: Wagner, Robert. Gesamtprokura: Partes, Ernst-Ulrich. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Wagner-Bozic, Roxana.
HRB 725961 WW Verwaltungs GmbH, Poststraße 44, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahl, Jörg. Geschäftsführer: Wahl, Waltraud Gisela; Wahl, Ellen; Dr. Wahl, Anja.
HRB 532334 Ferdinand Scheurer GmbH, Hagwiesen 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Glassl, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Christoph Martin.
HRA 531428 Heinz Peter Dauner e.K., Boller Straße 100, 73035 Göppingen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dauner, Ingeborg. Inhaber: Dauner, Heinz Peter. Persönlich haftender Gesellschafter: Kenk, Doris Inge. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet.
HRB 723796 RUN Lifewear GmbH, Schemelbergstraße 2, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klieber, Stefan Thomas.
HRB 732299 MBB Hensch + Spindler GmbH, Kastanienstraße 7, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Hensch, Stephan. Nicht mehr Geschäftsführer: Spindler, Martin.
HRB 723951 HoRuTec GmbH, Eschenstr. 107, 73037 Göppingen. Prokura erloschen: Vukovic, Kristijan. Einzelprokura: Rusch, Roma.
HRB 530641 Zeller + Gmelin Verwaltungs GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Wasserka, Jonas.
HRB 730291 Roller Montageservice UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 135, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Roller, Alexej. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Jennifer.
HRB 735073 FFG European and American Holdings GmbH, Salacher Straße 93, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Bin, Sciolze / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Yi-Wei, Chu, Taipeh City / Taiwan.
HRB 738037 BIG Bau Investor Göppingen GmbH, Schillerstraße 21, 73054 Eislingen. Einzelprokura: Steinmacher, Julia Mareike. Nicht mehr Geschäftsführer: Flaig, Uwe Thorsten.
HRA 725535 Wittmann Praxisbedarf e.K., Kronenplatz 3, 73054 Eislingen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hundrißer, Marc. Inhaber: Wittmann, Bernhard. Liquidator: Hundrißer, Marc; Wittmann, Bernhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722305 Fair Friend Deutschland GmbH, Salacher Straße 93, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Bin, San Marasino (BS) / Italien. Bestellt als Geschäftsführer: Chu, Yi-Wei, Taipeh City / Taiwan.
HRB 749086 BTS Bleicher Technik & Service GmbH, Schulstraße 21, 73054 Eislingen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 739207 inodis solutions GmbH, Weiler Straße 12, 73061 Ebersbach an der Fils. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Röhrig, Fadil.
HRB 724785 Engisch Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Schorndorfer Straße 1501, 73066 Uhingen. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt bestellt als Liquidator: Engisch, Tanja. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 747354 ETL Liebrich & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bismarckstraße 8, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Greco, Davide.
HRB 533334 Ingenieurbüro für das Kraftfahrzeugwesen Wolf GmbH, Schorndorfer Str.128, 73066 Uhingen. Stammkapital: 49.000,00 EUR.
HRB 541517 Kibler Präzision GmbH, Carl-Benz-Str. 2, 73072 Donzdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Kibler, Peter.
HRB 540515 O.T.N. GmbH, Fabrikstr. 17, 73079 Süßen. Nicht mehr Liquidator: Grill, Helmut. Bestellt als Liquidator: Grill, Nicolette Carolin.
HRB 741552 Schall Holding GmbH, Haydnstraße 7, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schall, Martin Matthias.
HRB 734690 METALLART Treppen GmbH, Hauffstraße 40, 73084 Salach. Gesamtprokura: Engbert, Christian.
HRB 724332 Schaal Technology GmbH, Postweg 27, 73084 Salach. Nicht mehr Geschäftsführer: Heißler, Alexander. Geschäftsführer: Weil, Wolfgang; Weil, Florian Benno.
HRB 744690 Immobilien- Fabrik GmbH, Eduardstraße 11, 73084 Salach. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft bezweckt die Anlage und Verwaltung eigenen oder Fremdvermögens, der Handel und die Vermittlung mit Sachwerten, insbesondere Immobilien und Grundstücken, sowie Projektierung und Entwicklung von Bau- und Immobilienprojekten. Die Gesellschaft kann im Übrigen Finanzierungs- und Darlehnensgeschäfte jeglicher Art tätigen, Bürgschaften eingehen und Sicherheiten zugunsten Dritter leisten sowie überhaupt alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen und damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, Bankgeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG können lediglich mit Mutter- Schwester- oder Tocher-gesellschaften abgeschlossen werden. Ausdrücklich ausgenommen sind sämtliche Geschäfte, die nach KWG genehmigungspflichtig sind.
HRB 742442 Elektro BUNJO GmbH, Friedrichstraße 32, 73084 Salach. Prokura erloschen: Perčić, Suzana. Einzelprokura: Percic, Aleksa. Gegenstand des Unternehmens: a) Dienstleistungen im Elektrobereich sowie im Bereich Informationstechnologie (Kabelzug, Kabeltrassenmontage, Kernlochbohrungen) sowie der Handel mit dazugehörigen Materialien. Ferner Consulting Unternehmensberatung, Planung und Organisation im Elektrobereich. b) die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Fahrer (Rent-a-car) sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, sowie damit verbundenen Ersatzteilen und Zubehör, das Aufstellen und Betreiben von Warenautomaten (Vending), insbesondere für Getränke, Snacks und Konsumgüter, einschließlich Wartung und Handel mit den dazugehörigen Geräten und Produkten, sowie die Vermittlung und den Handel mit lmmobilien im ln- und Ausland, einschließlich Beratung, Verkauf und Erwerb von Wohn- und Gewerbeobjekten im eigenen Namen oder im Namen Dritter (ausgenommen Tätigkeiten, die eine behördliche Erlaubnis nach § 34 c GewO erfordern).
HRB 746583 Steinja GmbH, Dobelstraße 22, 73087 Bad Boll. Nicht mehr Geschäftsführer: Tosun, Kemal, Izmir/Kemalpasa / Türkei. Bestellt als Geschäftsführer: Öz, Fikri, Afyonkarahisar/ Merkez / Türkei.
HRB 532743 DUGGERT - GATTO Optik Vertriebs-GmbH, Dobelstr. 6, 73087 Bad Boll. Nicht mehr Geschäftsführer: de Silvestro, Fabrizio. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Kinzler, Beatus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746583 Steinja GmbH, Dobelstraße 22, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 531922 Georg Krapf GmbH, Reuschstr. 53, 73092 Heiningen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Hartmann, Tobias. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 748769 SDS Thermotechnik GmbH, Kernerstraße 7, 73098 Rechberghausen. Geschäftsführer: Steeb, Philipp Franz.
HRA 530441 Heer & Werz, oHG., Robert-Bosch-Str. 7, 73117 Wangen. Einzelprokura: Richter, Michael.
HRB 731536 PFS GmbH, Jurastraße 1, 73119 Zell unter Aichelberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Verkauf sowie die Entwicklung von Elektronikkomponenten, von technischen Bauteilen, von Automotivzubehör, von Software und Hardware im Bereich Motorsport und von Software und Hardware im Bereich Antriebstechnologie. Die Betreuung, Umsetzung und Abwicklung von Produkten und Dienstleistungen zur Veredelung von Fahrzeugen. Die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen.
HRB 746127 Gomenko GmbH, Raubisstraße 2, 73119 Zell unter Aichelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Vomenko, Olesia. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Benny.
HRB 746081 Priefex UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 61, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Hildebrandt, Jan Volker. Bestellt als Geschäftsführer: Serwin, Aleksandra Oliwia.
HRB 745650 NHe4a GmbH, Bergwiesen 35, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 44.063,00 EUR.
HRB 741460 Auto Markt Geislingen GmbH, Rheinlandstraße 891, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Darilmaz, Eren. Bestellt als Geschäftsführer: Katrandzhiev, Asen.
HRB 540468 Daten - Service Geislingen GmbH, Adlerstr. 15, 73312 Geislingen an der Steige. Geschäftsführer: Heinzmann, Gabriele. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Betrieb eines Büroservices und alle damit zusammenhängende Dienstleistungen.
HRB 541745 Moll Transporte GmbH, Brückenstraße 4, 73333 Gingen an der Fils. Prokura erloschen: Passek, Helmut.
HRB 532728 HAPEX GmbH, Kornbergweg 6, 73344 Gruibingen. Geschäftsführer: Pelzl, Linda Sarah.
HRB 744890 HET GmbH, Im Hart 13, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Seeßle, Jinni.
HRB 540991 voestalpine Stamptec Beteiligungs GmbH, Buchenstr. 3, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieser, Michael, Bergen / Österreich. Bestellt als Geschäftsführer: Ziller, Simon Peter. Prokura erloschen: Ziller, Simon Peter.

Landkreis Göppingen - Löschungen Mai

HRA 531322 Schloss-Apotheke Dr. Dietmar Müller, Freihofstraße 53, 73033 Göppingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 729293 WK - Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Leonhardstraße 628, 73054 Eislingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 742643 ByteBouncer UG (haftungsbeschränkt), Im Tobel 11, 73104 Börtlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723642 TBS - Technischer Betriebsservice Thomas Strehle UG (haftungsbeschränkt), Am Bahnhöfle 3, 73312 Geislingen an der Steige. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 541649 Ums Eck - für einen guten Zweck GmbH, Hauptstr. 14, 73349 Wiesensteig. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen Mai

HRB 800024 Gustav Günther Söhne GmbH, Domertalstraße 2, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Günther, Gerd Max; Günther, Eberhard Gustav; Günther, Michael Lothar. Gegenstand des Unternehmens: die Vermietung, die Bebauung und sonstige Verwertung der der Gesellschaft gehörenden oder von ihr erworbenen Grundstücken und Betriebsvorrichtungen.
HRB 799704 Optik Rieger Schmuck UG (haftungsbeschränkt), Miranderstraße 4, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Rieger, Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Optikergeschäftes sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 799815 Yazdanpanah UG (haftungsbeschränkt), Weilimdorfer Straße 91, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yazdanpanah, Ahmad Reza. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Tabakwaren, der Betrieb einer zugelassenen Lotterieannahmestelle sowie Postannahmestelle.
HRB 799930 Humble Soul Holding GmbH, c/o Ulrich Nefzer, Robert-Heck-Straße 12, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nefzer, Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen.
HRB 799982 AUDERE GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Immobilien und Mobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien oder Mobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbe-Immobilien sowie von Gewerbe-Mobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Sie kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 799987 AUDERE SII No. 1 GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Sie kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 800003 AUDERE SII No. 2 GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Sie kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 800005 SII EduCraft GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Planung und Errichtung von Gebäuden / fliegenden Bauten in konventioneller, modularer, serieller oder temporärer Bauweise, einschließlich der Erbringung sowie der Beschaffung zugehöriger Bau- und Baunebenleistungen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgestände. Ferner gehören das Halten und Verwalten von Immobilien & Mobilien / fliegenden Bauten oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien / Mobilien / fliegende Bauten halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung sowie die temporäre Verpachtung und / oder Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u.a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Die Gesellschaft kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRB 800009 SII Financial Services GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des Abschlusses und / oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen i.S.d. § 34c Absatz 1 Nr. 2 GewO, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der gewerblichen Immobilienfinanzierung („Real Estate Debt Advisory“) und die Verwaltung eigenen Vermögens, wobei erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden.
HRB 799646 BS-SAFER-SEISMIC UG (haftungsbeschränkt), Im Stöckach 22, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Striening, Björn Leif. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vertrieb von nachhaltigen und erdbebensicheren Bau-Fundamenten.

Warnung!
Ihre Einträge ins Handelsregister interessieren leider nicht nur Ihrer Kunden und Mitbewerber, sondern auch immer wieder unseriöse "Adressbuchschwindler". Wenn Sie deshalb in nächster Zeit ein Schreiben erhalten, dass zusätzlich die Eintragung in ein privates Register anbietet, beispielsweise in eine Onlineplattform, seien Sie vorsichtig! Vor allem auch deshalb, weil diese Schreiben oftmals wie eine Rechnung aussehen, obwohl es sich nur um ein Angebot handelt. Diese privaten Anbieter haben nichts mit dem offiziellen Registergericht zu tun. Und es handelt sich auch nicht um die Rechnung des Registergerichts für die Eintragung und Bekanntmachung, denn diese Gebühren haben Sie zumeist schon vor Veröffentlichung der Eintragung bezahlt. Weitere Informationen über diese Masche finden Sie in unserem Merkblatt.
HRB 799801 Loeser Immobilienverwaltung GmbH, Gerlinger Weg 2, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Löser, Friderike. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienverwaltung, insbesondere die WEG-Verwaltung und die Mietverwaltung, sowie die Immobilienvermittlung, insbesondere der Verkauf und die Vermietung gemäß § 34c GewO.
HRB 799864 BENI BAU GmbH, Karlstraße 12, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kalac, Sabahudin. Gegenstand des Unternehmens: Beton-, Maurer- und Rohbauarbeiten sowie der Mauerschutz und die Holzimprägnierung.
HRB 800072 POMELO-Tech UG (haftungsbeschränkt), Schubartstraße 19, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fu, Chengxuan. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung von KI-gestützten Systemen, z.B. POS-Systemen (Point of Sale), einschließlich Kassenmaschinen. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit die Entwicklung und Fertigung kundenspezifischer Anpassungen von POS-Terminals. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
HRB 799701 Pub 282 Sportsbar UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-von-Varnbühler-Straße 8, 71282 Hemmingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kücüksolak, Erkan. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines gastronomischen Betriebs, insbesondere eine Sportsbar mit Schankwirtschaft sowie Video- und TV-Vorführung, insbesondere von Sportereignissen.
HRB 799743 Pizza e Fritta LB GmbH, Kirchstraße 911, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hangs, Frank Noël. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Gastronomieunternehmens, insbesondere einer Gaststätte, Bar und/oder eines Restaurants sowie der Handel mit Lebensmitteln und Getränken.
HRB 799797 China Box Ludwigsburg UG (haftungsbeschränkt), Holzmarktstraße 3, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 15.000,00 EUR. Geschäftsführer: Phan, Phi Long. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Asia-Imbiss.
HRA 742307 Una Pflegedienst Inh. N. Tahirovic e.K., Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Inhaber: Tahirovic, Nehad.
HRB 799818 PflegeExpert24 GmbH, Osterholzallee 1441, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wild, Daniela; Wild, Jannic; Wild, Luca. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Dienstleistungspersonal im Pflegebereich, insbesondere von Haushaltshilfen und Seniorenbetreuern/-innen.
HRB 799966 aenia Sales Management GmbH, Osterholzallee 1441, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Geschäftsführer: van Welzen, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung an der Yada GmbH & Co. KG sowie an der teamdoo GmbH & Co. KG.
HRB 799965 Bosch Quantum Sensing GmbH, Grönerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Kobe, Katrin. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Bewertung und Identifizierung von Anwendungsfällen für Quantensensoren auf der Basis von NV-Diamanten und deren Kommerzialisierung.
HRB 800015 Cutlite Deutschland GmbH, c/o Sirius Business Park, Osterholzallee 1442, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mugnaioni, Delio Patrizio, Campi Bisenzio (FI) / Italien; Cattaneo, Stefano, Legnano / Italien; Bansemer, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Lasersystemen für die industrielle Bearbeitung, Verkauf von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien und technische Unterstützung.
HRA 742373 Humbold Pension Ludwigsburg e.K., Brenzstaße 31, 71636 Ludwigsburg. Inhaber: Dr. Tuncay, Mehmet.
HRB 754396 Meschnig Bau Service GmbH, Wilhelmstraße 22, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Erchinger, Heike. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Sabrina. Einzelprokura: Meschnig, Stephan Josef. Gegenstand des Unternehmens: Die Bauunternehmung, insbesondere Hochbau. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34c GewO sind nicht Unternehmensgegenstand.
HRB 799730 Kleiner Prinz GmbH, Schillerstraße 13, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brkić, Dinko; Will, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Cafés mit Außenbewirtschaftung und To-Go-Geschäft sowie die Übernahme der gastronomischen Versorgung von Veranstaltungen. Der Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Durchführung von Events und Catering-Dienstleistungen.
HRB 799763 Anschütz Dienstleistungen GmbH, Oderstraße 5, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anschütz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Entrümpelungen und Umzugsunternehmen.
HRB 799943 Maiwald Eventtechnik GmbH, Schorndorfer Straße 41, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Maiwald, Mark Philip. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und der Verkauf von Veranstaltungstechnik.
HRB 799964 Immobilienverwalterplus GmbH, Friedrichstraße 3, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ceyhan, Serkan. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Miet- und Sondereigentum sowie die Vermittlung von Immobilien gemäß § 34c GewO.
HRB 800035 Brillo UG (haftungsbeschränkt), Leonberger Straße 2, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Brkić, Dinko; Will, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Cafés und Bars im Innen- und Außenbereich; ferner ist der Gegenstand der Gesellschaft die Durchführung von Veranstaltungen und Events.
HRB 799711 Dr. Schwarz Holding GmbH, Franckstraße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schwarz, Henrik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die wesentliche Beteiligung und/oder das Halten von und an Unternehmen sowie der Aufbau und die Verwaltung eigenen Vermögens durch Erwerb, Nutzung und Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Fonds und sonstigen Wirtschaftsgütern, die laufend oder beim Verkauf Erträge abwerfen.
HRB 799839 Drews Beteiligungs GmbH, Bertha-Benz-Straße 7, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Drews, Sven Frank. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und Übernahme der Haftung an der Drews Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG.
HRB 799981 BOLD Ventures GmbH, Platanenstraße 17, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bold, Harald; Bold, Sarah. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögensgegenständen, u.a. das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland sowie der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis notwendig ist. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens auch die betriebswirtschaftliche, organisatorische und unternehmerische Beratung von Unternehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungsdienstleistungen in mittelständischen Unternehmen.
HRB 799648 Russo Software GmbH, Friedenstraße 37, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Russo, Adriana. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung und die Softwareentwicklung.
HRB 799809 HKS GmbH Bau- und Möbelschreinerei, Daimlerstraße 14, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hundsnurscher, Harald Hans; Klein, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben einer Bau- und Möbelschreinerei.
HRB 799703 Öhler Finance & Strategy Consulting UG (haftungsbeschränkt), Oskar-Schlemmer-Straße 20, 71679 Asperg. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Öhler, Philipp Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen und sonstige Organisationen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensstrategie, Leistungssteigerung, Restrukturierung, Finanzierung, Digitalisierung, Projektmanagement, Coaching sowie die Übernahme von Interim-Management-Tätigkeit. Ein weiterer Unternehmenszweck ist die Verwaltung und Investition eigenen Vermögens mit dem Ziel des nachhaltigen Vermögensaufbaus.
HRB 799729 eVyne Consulting GmbH, Schlösslesstraße 23, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Ietia, Yvonne. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Digitaliserung, Projektmanagement und Technologie, insbesondere für den Bereich Einkauf.
HRB 799938 Michael Wied Steuerberatung Holding GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wied, Michael Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere Übernahme von Steuerberatungen und Revisionsgeschäften sowie die Beratung auf betriebswirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Gebiet und die Übernahme aller Tätigkeiten, die mit dieser Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen, soweit deren Durchführung nach dem Steuerberatungsgesetz zulässig ist.
HRB 799968 Michael Wied Steuerberatung Verwaltungs GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wied, Michael Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Michael Wied Steuerberatung GmbH & Co KG mit dem Sitz in Remseck am Neckar (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere Übernahme von Steuerberatungen und Revisionsgeschäften sowie die Beratung auf betriebswirtschaftlichem und wirtschaftsrechtlichem Gebiet und die Übernahme aller Tätigkeiten, die mit dieser Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen, soweit deren Durchführung nach dem Steuerberatungsgesetz zulässig ist. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts und insbesondere Steuerberatungsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung sind zu erfüllen.
HRB 799748 ENV Management GmbH, Raiffeisenstraße 11, 71696 Möglingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Niedental, Eduard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehören insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Vermietung von Grundbesitz sowie die Anlage und Verwaltung von Kapitalvermögen.
HRB 799754 SARAKO Holding GmbH, Hohenzollernstraße 11, 71696 Möglingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sarak, Önder. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann auch Dienstleistungen im Bereich Management, Finanzierung und Organisation für verbundene Unternehmen erbringen. Handels- oder produktionsbezogene Tätigkeiten werden nicht unmittelbar ausgeübt.
HRA 742344 K+R Reinigungssysteme e.K., Herrenwiesenweg 1, 71701 Schwieberdingen. Inhaber: Radojevic, Konstantin.
HRB 799659 Hausverwaltung kleine Einheiten Steffen Grauer UG (haftungsbeschränkt), Maybachstraße 35, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grauer, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung kleinerer Wohnhäuser und aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Immobilienmanagement der Objekte.
HRB 800085 Smart Media Global GmbH, Mozartstraße 5, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Prof. Dr. Putzke, Sevgi. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung von Programmen in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Soziales, Kultur, Kunst, Technologie, Wissenschaft, Gesundheit und Strategie, die Veröffentlichung über traditionelle und neue Medienkanäle, die Errichtung eigener Plattformen mit neuen Medientechnologien und das Anbieten von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Online-Journalismus, Social-Media-Management, digitale Veröffentlichung, digitales Schreiben, digitale Marketingkommunikation sowie Technologieberatung und die Entwicklung innovativer Lösungen für die digitale Medien-, Kommunikations- und Veröffentlichungsbranche, ferner Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsvermittlung und Bildungsaktivitäten.
HRB 799685 Solea Solution GmbH, Andlerstraße 191, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Federico, Cataldo. Gegenstand des Unternehmens: Technische Dienstleistungen im Bereich Glasfaserausbau, insbesondere in den Netzebenen 4 und 5 (NE4 & NE5) sowie die Planung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von Glasfaserhausanschlüssen und IT-Dienstleistungen.
HRB 799690 Mali-Thaimassage UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 5, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Scheeder, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Traditionelle Thaimassagen.
HRB 799923 TGECo GmbH, Uhlandstraße 43, 71711 Steinheim an der Murr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Geißler, Tobias Günter. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Handel, Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Haushaltswaren, Gartenmöbel, Wohnaccessoires, Artikel für Kinder, Haustierbedarf, Bürobedarf, Drogerie- und Gesundheitsprodukte, Sportartikel, Elektrogeräte, Handwerkerbedarf und Musikinstrumente. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 799962 Segima Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Birkenweg 16, 71726 Benningen am Neckar. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Geschäftsführer: Dill, Matthias; Rachor, Sebastian Andreas Ernst; Wong, Githan. Gegenstand des Unternehmens: - Beteiligung an Projekten mit Fokus auf digitale Dienstleistungen, - Erwerb von in Verzug geratenen Forderungen mit dem Ziel, diese eigenständig zu realisieren. Gegenstand ist keine Rechts- und/oder Steuerberatung.
HRB 799677 Securio GmbH, Nelkenweg 6, 71732 Tamm. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kahriz, Hamid Reza Aqayee. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
HRB 800050 UNERA GmbH, Zeppelinring 20, 71735 Eberdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie von Grundbesitz und beweglichen Vermögen.
HRB 799868 WeiserSchmidt - Verwaltung GmbH, Etzelstraße 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Steffen; Weiser, Steven. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Bebauung, die Vermietung, das Halten und Verwalten von Grundeigentum im eigenen Vermögen.
HRB 799998 Taneta Verwaltungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrl, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im ln- und Ausland sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Taneta lmmobilienentwicklung GmbH & Co. KG, die den An- und Verkauf von lmmobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Tätigkeit als Bauträger sowie die Entwicklung und Projektierung von lmmobilienprojekten im In- und Ausland zum Gegenstand hat.
HRB 799719 Gackenheimer Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Neckarblick 282, 74354 Besigheim. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gackenheimer, Frank Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742309 IML - Industrielle Metall Lösungen, Rainer Kazenmayer e.K., Schäuberstraße 38, 74354 Besigheim. Inhaber: Kazenmayer, Rainer.
HRB 799745 Camper `n` Caravans GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ehrlich, Jens-Theo. Gegenstand des Unternehmens: Servicebetrieb für Reisemobile und Wohnwagen.
HRB 799840 So geht's Betreiber GmbH, Margarete-Steiff-Straße 7, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bechtold, Joachim Gerd. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben der Ladeinfrastruktur (AKKU-Management), des öffentlichen E-Ladenetzes, der PV-Anlage und der Abrechnung des Eigenstroms gegenüber den Mietern, die Abrechnung der technischen Kosten der Margarete Steiff Straße 7, z.B. Hausmeister, Services usw., sowie der Handel/Großhandel von Technischen Materialien für SHK (Sanitär/Heizung/Klima) und Elektro.
HRB 799794 AGIL-Elektronik GmbH, Einsteinstraße 12, 74372 Sersheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Willinger, Frank. Nicht mehr Geschäftsführer: von Müller, Andrea. Geschäftsführer: von Müller, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Fertigung von und der Handel mit elektronischen Erzeugnissen und der dazugehörigen Software sowie die Beratung Dritter in den vorbezeichneten Geschäftsfeldern.
HRB 799779 INKVISION Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Kehrsbachstraße 6, 74379 Ingersheim. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführerin: Vojkovic, Nikol. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Glas- und Sonderreinigung sowie Fassadenreinigung, Hausmeisterservice, Entsorgungen und Entrümpelungen aller Art, Grün- und Grauanlagenpflege, Winterdienst
HRB 799835 to the top sportswear GmbH, Freiberger Straße 26, 74379 Ingersheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Fischer, Tabea. Gegenstand des Unternehmens: Der Entwurf und die Produktion von Modebekleidung, insbesondere von Sportbekleidung, sowie deren Vertrieb im Einzel- und Großhandel sowie alle dem Gesellschaftszweck dienenden Tätigkeiten.
HRB 799944 UV Holding I GmbH, Mundelsheimer Straße 7, 74385 Pleidelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schümann, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, ohne eigene operative Geschäfte zu führen.
HRB 799877 Kirchmeier Transporte UG (haftungsbeschränkt), Baumbachstraße 47, 74391 Erligheim. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kirchmeier, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport von Gütern aller Art sowie die Überführung von Fahrzeugen.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen Mai

HRB 761400 cf Fitness Kornwestheim GmbH, Ohiostraße 1, 70806 Kornwestheim. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 720778 Ralf Grömminger Fotografie GmbH, Remsstr. 9, 70806 Kornwestheim. Prokura erloschen: Giorgadze, Nana.
HRA 742060 Ralf Grömminger Fotografie + Film e.K., Remsstraße 9, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Giorgadze, Nana.
HRB 311067 Hubrig's Hollyfood Catering GmbH, Kirchstr. 222, 70806 Kornwestheim. Nunmehr bestellt als Liquidator: Hubrig, Hans-Eberhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 787663 new move energy GmbH, Zuffenhauser Straße 83, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brocher, Aron. Geschäftsführer: Jetter, Oliver; Klein, Florian.
HRB 203610 Hagen Fahrzeuggutachten GmbH, Leonberger Str. 15, 70839 Gerlingen. Geschäftsführer: Hagen, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Andreas.
HRB 783640 BÜHR Group GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Kraus, Johannes.
HRB 798788 M-Mobility GmbH, Weilimdorfer Straße 88, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Reuter, Martin. Dr. Rakob, Eva-Maria. Wintrich, Thomas. Dr. Nauerz, Andreas. Gesamtprokura: Dr. Cochoy, Olaf. Gramser, Gerrit Willem, Arnhem / Niederlande.
HRB 200774 Gramm Geschäftsführung GmbH, Einsteinstr. 4, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gramm, Gerhard. Geschäftsführer: Schilderoth, Peter; Jasarov, Annette.
HRB 203053 Tonmühle GmbH, Tonmühle 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Siegle, Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Siegle, Michael Ulrich. Geschäftsführer: Raidt, Ann-Katrin. Prokura erloschen: Siegle, Michael. Raidt, Ann-Katrin.
HRB 767049 MR Horsemanship UG (haftungsbeschränkt), Ditzenbrunner Straße 138, 71254 Ditzingen. Geschäftsführer: Riederer, Mona.
HRB 786408 THE Change UG (haftungsbeschränkt), Dietrich-Bonhöfer-Straße 40, 71254 Ditzingen. Gegenstand des Unternehmens: a) das Anbieten von Dating-Dienstleistungen, Ehevermittlung und Unterhaltungsdienstleistungen, die Organisation und Veranstaltung von Konferenzen sowie Vermittlungsdienste im geschäftlichen Bereich, insbesondere die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Fachleuten und Kunden sowie die Personal- und Stellenvermittlung sowie Firmenvermittlungen und -betreuung. b) der Vertrieb und das Marketing im Bereich Coaching.
HRB 758132 Hagesüd Interspice Gewürzwerke GmbH, Saarstraße 39, 71282 Hemmingen. Prokura erloschen: Staudacher, Paul. Gesamtprokura: Basara, Isabel.
HRB 784051 GEMAK THERM GmbH, Seestraße 49, 71282 Hemmingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Risteski, Jovo.
HRB 753895 cf Fitness Ludwigsburg GmbH, Marstallstraße 1, 71634 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 205860 Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg gemeinnützige GmbH, Untere Marktstr. 1, 71634 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Härle, Jaqueline Luzia.
HRB 788566 Chez Louis GmbH, Bauhofstraße 4, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kilgus, Harald Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Wintermeier, Arne.
HRB 773260 Hotel Bergamo GmbH, Bauhofstr. 4, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kilgus, Harald. Bestellt als Liquidator: Wintermeier, Arne. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797264 Kaya Holding GmbH, Schützenstraße 12, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 734969 Dr. Mittwollen Invest GmbH, Schwieberdinger Straße 52, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Dr. Mittwollen, Parichat. Geschäftsführer: Dr. Mittwollen, Norbert; Kruschev, Vesselin.
HRB 772588 Silvia Mix GmbH, Hoferstraße 9 b, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Liu, Xiaobo, Mueang Chiang Mai / Thailand.
HRB 750222 Ökowohnbau GmbH, Stammheimer Straße 251, 71636 Ludwigsburg. Geschäftsführer: Borgmann, Gerd Dieter.
HRB 772588 Silvia Mix GmbH, Hoferstraße 9 b, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhou, Yuan, Leshan Sichuan / China. Bestellt als Geschäftsführer: Zhang, Jingchao.
HRB 798865 TW AUDIO INTERNATIONAL GmbH, Osterholzallee 1402, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Deinl, Marco. Prokura erloschen: Deinl, Marco.
HRB 798865 TW AUDIO INTERNATIONAL GmbH, Osterholzallee 1402, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wüstner, Bernhard.
HRB 798547 BSKP Management GmbH, Alleenstraße 6, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Broll, Hans-Joachim. Geschäftsführer: Lehmann, Mark; Ruch, Katharina.
HRB 206661 K-Plus Personalmanagement GmbH, Myliusstr. 13, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Koller-Streib, Anja. Geschäftsführer: Kehl, Louis.
HRB 762224 GIGANTEN FILM Produktions GmbH, Alleenstraße 2, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Goiginger, Adrian, Salzburg / Österreich.
HRB 755461 ARCUS Greencycling Technologies GmbH, Hindenburgstraße 45, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 46.553,00 EUR.
HRB 202716 Pflugfelder Baubetreuungsgesellschaft mbH, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Einzelprokura: Pflugfelder, Julian.
HRB 787163 Scarpe Di Maro GmbH, Hindenburgstraße 90, 71638 Ludwigsburg. Nun bestellt als Liquidator: Di Maro, Francesco. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 720725 Produce-U GmbH, Friedrichstraße 28, 71638 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Broady, George Knute, Irving / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Herstellung, die Wartung und Pflege von, die Beratung über, der Handel sowie der Vertrieb mit Baugruppen der Datentechnik, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrollsysteme, Gebäudeautomation und Zeiterfassungssysteme sowie einzelner Komponenten. Die Gesellschaft ist zum Erwerb von Beteiligungen, ihrer Verwaltung sowie der Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften berechtigt
HRB 205288 ibb Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Karl-Heinrich-Käferle-Straße 6, 71640 Ludwigsburg. Einzelprokura: Müller, Sten.
HRB 783269 Spellgarden Games UG (haftungsbeschränkt), Beskidenstraße 7, 71640 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Radtke, Kathrin, Dunoon / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Radtke, Kasimir Josef, Dunoon / Vereinigtes Königreich.
HRB 780270 PLLANA & KRAUSE Abdichtungs- und Fassadentechnik GmbH, Marbacher Straße 201, 71642 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Jurisic, Duro. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Flachdachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen und Fassaden, Dachbegrünungen, Terrassenabdichtungen, Plattenbelägen und Gussasphaltaußenbelag sowie der Holz- und Bautenschutz, Trockenbau, Abbruch, das Betonbohren und -sägen und die Solartechnik.
HRB 748675 Die Energieschmiede GmbH, Einsteinstraße 47, 71665 Vaihingen an der Enz. Prokura erloschen: Bürgermeister, Estella. Einzelprokura: Hermann, Kim Jana.
HRB 290174 Kölle GmbH Werkzeugbau und Stanzerei, Erich-Blum-Straße 30, 71665 Vaihingen an der Enz. Bestellt als Geschäftsführer: Prinz, Holger. Gesamtprokura: Boccadamo, Pompeo; Hirsch, Markus; Göbel, Rainer.
HRB 744706 REC 53 GmbH, Friedrichstr. 3, 71679 Asperg. Gesamtprokura: Lörcher, Nicole. Dr. Boschert, David.
HRB 25473 Collini GmbH, Siemensstr. 5, 71679 Asperg. Nicht mehr Geschäftsführer: Andreas, Heuschele. Bestellt als Geschäftsführer: Ebner, Philipp, Monza / Italien.
HRB 792725 Catani Malermeisterbetrieb GmbH, Schillerstraße 12, 71679 Asperg. Geschäftsführer: Catani, Brahim.
HRB 785670 SGX Capital GmbH, Washingtonring 15, 71686 Remseck am Neckar. Liquidator: Riesterer, Daniel Sebastian; Schumacher, Gregor. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 754664 Zezelj Verwaltungs-GmbH, Hardtweg 12, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Zezelj, Denis. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 25106 KE Verwaltung Liedolsheim GmbH, Am Holzbach 12, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wentz, Karl Georg. Bestellt als Liquidator: Wentz, Karl Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 10848 Epple Verwaltung GmbH, Am Holzbach 12, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wentz, Karl-Georg. Bestellt als Liquidator: Wentz, Karl-Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 204731 PP Immobilien GmbH, Gartenstr. 30, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 452.000,00 EUR.
HRB 205372 Antech Polymertechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Daimlerstr. 12, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Rapp, Gerhard. Geschäftsführer: Rapp, Steffen Oliver; Rapp, Sven Alexander.
HRB 202162 EDEGS - Formenbau GmbH, Daimlerstr. 12, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Rapp, Gerhard. Geschäftsführer: Rapp, Steffen Oliver; Rapp, Sven Alexander.
HRB 206594 Lubron Wasseraufbereitung GmbH, Bahnhofstr. 39, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Federl, Karl.
HRB 732788 JLP GmbH, Planckstraße 10, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Cerkez, Emir. Bestellt als Geschäftsführer: Cerkez, Jannik.
HRB 793850 BarWert lnvest GmbH, Planckstraße 22, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Tröscher, Leon Luis Lincoln. Geschäftsführer: Cautillo, Luca; Barth, Jürgen Herbert; Ewert, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Sanieren sowie der Verkauf von Immobilien.
HRB 794128 SF6 Recycling GmbH, Daimlerstraße 56, 71696 Möglingen. Bestellt als Geschäftsführer: Aulfinger, Tim.
HRB 200291 eha Siebdruck GmbH, Daimlerstr. 7, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schöbel, Percy.
HRB 751570 HEUBISCHL Versicherungsmakler GmbH, Thüringer Straße 11, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heubischl, Gerhard. Geschäftsführer: Minet, Ralf; Iemboli, Toni.
HRB 204671 GK Buchenroth GmbH, Kreuzgartenstr. 11, 71706 Markgröningen. Bestellt als Geschäftsführer: Buchenroth, Katrin. Gegenstand des Unternehmens: Betriebswirtschaftliche Beratung, Existenzgründungsberatung, Finanzplanung und ein Nagelstudio.
HRB 311309 JDM Innovation GmbH, Carl-Benz-Str. 16, 71711 Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Gottschalk, Michael; Dr. Lafleur, Martin; Dr. Sayer, Martin.
HRB 310404 Flex-Elektrowerkzeuge GmbH, Bahnhofstr. 15, 71711 Steinheim an der Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Häfele, Ralf. Prokura erloschen: Häfele, Ralf. Einzelprokura: Harris, Mark.
HRB 746545 Flex Geschäftsführungs GmbH, Bahnhofstraße 15, 71711 Steinheim an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Häfele, Ralf.
HRB 310404 Flex-Elektrowerkzeuge GmbH, Bahnhofstr. 15, 71711 Steinheim an der Murr. Geschäftsführer: Häfele, Ralf.
HRB 795941 KODRA Beteiligungs GmbH, Mozartstraße 18, 71711 Steinheim an der Murr. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung der Beteiligung an der KODRA GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart unter HRA 7399.
HRB 758564 CS Montagebau GmbH, Ziegelstraße 11, 71720 Oberstenfeld. Geschäftsführer: Cluse, Ringo; Sorger, Dirk.
HRB 736859 CANNUMEDICAL GmbH, Benzstraße 7, 71720 Oberstenfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Pedersen, Hans J., Herning / Dänemark. Bestellt als Geschäftsführerin: Balan, Hema Malini. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Hilfsmitteln und sonstigen Medizinprodukten aller Art. b) Unternehmensberatung: (1) die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen/technischen oder sonstigen Sachverhalten jeglicher Art insbesondere in Fragen der Strategie, Marktausrichtung etc. (2) die Beratung von Unternehmen in Fragen der Zertifizierung von Medizin-produkten in der EU, USA und weltweit. (3) die Beratung von Unternehmen beim Aufbau und Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen und deren Betrieb bzw. Übernahme von Funktionen im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems. c) Beteiligung an Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform und Geschäftstätigkeit im In- und Ausland als reine Vermögensanlage, als strategische Beteiligung oder zu einem sonstigen Zweck. d) Organisation, Durchführung und Veranstaltung von Events, Seminaren, Tagungen, Reisen, Kongressen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen jeglicher Art sowie damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen im In- und Ausland. e) Handel und Produktion - der Import, Export von Gütern, insbesondere medizinischen Produkten, Kleidung, Automobilien und Fahrzeugteilen. Elektronik, Möbeln, Kosmetikartikeln und Kunstgegenständen sowie deren Herstellung und Veredelung. f) Verwaltung eigenen Vermögens und dessen Anlage in jeglicher Form. g) Stellung des Komplementärs bei Personengesellschaften.
HRB 771516 ZongMu Technology Germany GmbH, Im Länderrain 3, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Chen, Dong. Bestellt als Liquidator: Dong, Chen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785015 Lifeplanet GmbH, Bauhofring 25, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Meyle, Max Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Szutowski, Daniel.
HRB 291032 Blessings 4 you GmbH, Großmoltenstrasse 3, 71739 Oberriexingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mühleisen, Martina.
HRA 301132 Fehr KG, Stuttgarter Str. 65, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Dr. Fehr, Andrea.
HRB 781592 GAMEinMOTION GmbH, Neuweilerstraße 7, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlenker, Oliver Mark.
HRB 739259 Deutsche Wecotech GmbH, Stuttgarter Straße 57, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Harreis, Birgit Christina, Kirchberg SG /Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Dörig, Willibald, Bazenheid / Schweiz.
HRB 755654 cf Fitness Bietigheim-Bissingen GmbH, Otto-Konz-Straße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 797422 RizzRakete UG (haftungsbeschränkt), Wieselweg 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Buck, Edmund. Bestellt als Geschäftsführer: Buck, Denis.
HRB 766918 Bkts Tankstellen GmbH, Sucystraße 28, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 40.000,00 EUR.
HRB 301917 Porsche Deutschland GmbH, Porschestraße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen. Bestellt als Geschäftsführer: Ader, Robert.
HRB 757705 Dürr Systems AG, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: DSDE Schweden, svensk filial, Göteborg/Schweden (Bolagsverket, eingetragen unter der Nummer 5164087487) EUID: SEBOLREG.5164087487, Geschäftsanschrift: c/o MEGTEC System AB, Box 6106, 400 60 Göteborg, Västra Götalands län/Schweden.
HRB 300284 Karl Wildermuth, Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Benz-Str. 46, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Wildermuth, Ingrid. Liquidator: Wildermuth, Sandra; Wildermuth, Anke. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 300622 Karl Wildermuth, Bauunternehmen GmbH u. Co. KG, Carl-Benz-Straße 46, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 799287 BSS Brand Communication Group GmbH, Seewiesenstraße 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 300419 Stadtwerke Bietigheim- Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanus, Michael.
HRB 764667 NIDEC AMEC EUROPE GmbH, Seewiesenstraße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Yokota, Hidetoshi.
HRB 789370 Visual Rooms UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 65, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nun bestellt als Liquidator: Braunbach, Bernhard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 290804 A. Pfeiffer Zimmerei GmbH, Konrad-Zuse-Straße 10, 74343 Sachsenheim. Geschäftsführer: Pfeiffer, Felix; Pfeiffer, Lucas.
HRB 290001 Feintool System Parts Sachsenheim GmbH, Bahnhofstraße 23, 74343 Sachsenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Eipert, Gregor. Prokura erloschen: Christmann, Andreas. Gesamtprokura: Reis, Yvonne.
HRA 290385 Hoffmann & Sieber OHG, Sersheimerstraße 44, 74343 Sachsenheim. Einzelprokura: Ciccarese, Maren.
HRB 301440 MAIER-IMMOBILIEN Verwaltungs + Vermittlungs GmbH, Weinstraße 4, 74354 Besigheim. Geschäftsführer: Agusti-Herrero, Stefanie.
HRB 774025 SIVAT GmbH, Freudentaler Straße 2, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Smith, Jason.
HRB 202882 SO-CON Leit- und Steuerungstechnik GmbH, Industriestraße 25, 74357 Bönnigheim. Bestellt als Geschäftsführer: Peinkofer, Thomas.
HRB 781186 S 53 Vermögensverwaltungs GmbH, Freudentaler Straße 2, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Smith, Jason.
HRB 754763 Dorfladen Kirchheim am Neckar UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 74, 74366 Kirchheim am Neckar. Liquidator: Bolkart, Karen Andrea; Mayer, Helmut Alfred; Seibold, Uwe. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 748419 Bautenschutz Lang GmbH, Besigheimer Straße 5, 74369 Löchgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Spahiu, Ibadete. Bestellt als Geschäftsführer: Spahiu, Ismet. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: Fassadenanstriche, Anstricharbeiten innen, WDVS, Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Fassaden, Dachbeschichtungen, Bautrocknung, Holzschutz, Mauerwerksanierung, Betonsanierung.
HRB 301904 AIDA Werbung GmbH, Industriestr. 20 - 22, 74369 Löchgau. Einzelprokura: Gärtner, Simone.
HRB 290378 Simon GmbH, Einsteinstraße 13, 74372 Sersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Simon, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Simon, Alexander.
HRB 300959 Schweiker Bauartikel GmbH, Zachersweg 28 A-C, 74376 Gemmrigheim. Einzelprokura: Schweiker, Regina.
HRB 200491 Krähe + Wöhr GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 1, 74385 Pleidelsheim. Gesamtprokura: Schnaidt, Maren.
HRB 204681 GfS Gesellschaft für Industrietor-Service mbH, Stuifenstr. 73, 74385 Pleidelsheim. Einzelprokura: Bal, Deniz.
HRB 206932 gastro total Deutschland GmbH, Raiffeisenstr. 2, 74385 Pleidelsheim. Geschäftsführer: Förch, Thomas.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen Mai

HRB 206742 AnDiaTec Verwaltungs-GmbH, Leibnizstraße 11, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 762864 W 2 - Concept UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 7, 70839 Gerlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742075 Monika Lippmann e.Kfr., Mathildenstraße 4, 71638 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 741889 Schwarz Holding e.K., Franckstraße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen.
HRA 290423 Wohnstudio und Schreinerei Seemühle KG, Seemühle 11, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 761416 CS Coaching und Beratung GmbH, Unter den Weingärten 21, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 720164 Andrea Stuber Partyservice GmbH, Emil-Nolde-Platz 5, 71679 Asperg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 202327 Hans-Georg Knauer e.K., Kleines Wegle 8, 71691 Freiberg am Neckar. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 202327 Hans-Georg Knauer e.K., Kleines Wegle 8, 71691 Freiberg am Neckar. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 734415 F5VE Franchise-Systems OHG, Daimlerstraße 56, 71696 Möglingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 725531 Brenzinger Verwerten und Entsorgen e.K., Inh. Thomas Schöps, Laiblinger Weg 14, 71701 Schwieberdingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 734076 pinkvision GmbH, Birkenstraße 3, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 311202 Conteco Consulting Marketing + Sales GmbH, Weinsteige 10, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 735227 IPS UG (haftungsbeschränkt), Bachstraße 401, 71735 Eberdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 783367 Ak-tiv UG (haftungsbeschränkt), Rötestraße 20, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 769763 YQ Tech-Life GmbH, Jakob-Lorber-Straße 17, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 779769 Rocky Motion UG (haftungsbeschränkt), In den Schneckengärten 6, 74343 Sachsenheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 754622 Apollo TECK GmbH, Marienstraße 19, 74354 Besigheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 751498 TWS Tanzschule Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Im Sonnhof 5, 74372 Sersheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 768011 JWG-Gastro UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 74376 Gemmrigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiltfang, Jelto-Ihno Folkert. Bestellt als Liquidator: Wiltfang, Jelto-Ihno Folkert. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen Mai

HRB 799669 MHC Grundbesitz GmbH, Vordere Straße 10, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ceylan, Halil. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung, die Veräußerung und die Verwaltung von eigenen Immobilien.
HRB 799672 Fellbacher Fußbodenbau GmbH, Rommelshauser Straße 34, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Starcz, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung von Dienstleistungen auf den Gebieten Industrieböden und Gewerbeböden, Bautenschutz, Sanierung sowie Liefern und Einbau von Betonböden und Estrichen mit allen anfallenden Nebenerwerben, sowie Übernahme der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen.
HRB 799882 Playmatik GmbH, Bahnhofstraße 63, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Erarslan, Recep. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Spielhallen und ähnlicher Unternehmen, Aufstellung von Geld-Gewinn-Spielgeräten, Waren-Spiel-Geräten und Unterhaltungsautomaten in Spielhallen und in der Gastronomie oder an anderen Orten sowie Beteiligung an Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.
HRB 799867 EuR Bubeck GmbH, Im Keiferle 40, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bubeck, Renate; Bubeck, Eberhard. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Wertpapieren.
HRB 799720 Holl Blitzschutzbau Verwaltungs GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Erba, Alexander; Leitz, Michael; Schladt, Johannes Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Tätigkeit als Komplementärin verschiedener GmbH & Co. Kommanditgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Herstellung und Montage von Blitzschutz- und Elektroanlagen.
HRB 799749 kreativ.manufaktur.0711 UG (haftungsbeschränkt), Steinbeisstraße 14, 70736 Fellbach. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mangold, Katja. Gegenstand des Unternehmens: Die Organisation und Durchführung von Events und Seminaren, der Handel mit Kunsterzeugnissen, mit Künstlermaterial, der Onlinehandel mit digitalen Medien sowie die Erbringung von erlaubnisfreier Unternehmensberatung.
HRB 800042 Bechample GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Peng, Zhen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von digitalen Plattformen, Produkten und Inhalten, insbesondere im Bereich der sozialen Netzwerke und der Künstlichen Intelligenz, einschließlich der Bereitstellung von webbasierten und mobilen Anwendungen; die Erbringung von Beratungs-, Coaching- und Mentoring-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Technologie, Unternehmensstrategie, Geschäfts- und Innovationsmanagement, Persönlichkeitsentwicklung; die Erbringung von Schulungs- und Trainingsdiensten, einschließlich der Durchführung von Online-Kursen, und nebenbei die Organisation und Durchführung von Präsenzveranstaltungen, Events sowie weiteren Veranstaltungen; die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von 3D-gedruckten Produkten; der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Patenten; sowie die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art auf eigene Rechnung, einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen.
HRB 800079 Beck Capital GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Beck, Luca Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742359 Wolfgang Bidlingmeyer e.K., Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Inhaber: Bidlingmeyer, Wolfgang.
HRB 800039 Wolfgang Bidlingmeyer Verwaltungs GmbH, Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bidlingmeyer, Wolfgang. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung der neu zu gründenden Wolfgang Bidlingmeyer Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Waiblingen.
HRB 799647 MK Management Holding GmbH, Stauferstraße 34, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kleinschmidt, Micha. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von eigenen Immobilien. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die betriebswirtschaftliche, organisatorische und unternehmerische Beratung von Unternehmen, insbesondere von mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus auch die Managementberatung, die Übernahme von Geschäftsführungen sowie die Übernahme von Interimsmanagement auf Zeit für mittelständische Unternehmen.
HRB 799788 Isabell Grundmann Verwaltungs GmbH, Hausweinberg 64, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grundmann, lsabell. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei der Isabell Grundmann Vermietungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Waiblingen.
HRB 800033 AAMIDI GmbH, Akazienweg 10, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Geleri, Ferhat. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion von und der Einzelhandel mit Gebäck, Backwaren, Getränken, Eis und Süßigkeiten.
HRA 742296 Patrick Dippon Veranstaltungstechnik Event4-You e.K., Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Inhaber: Dippon, Patrick Alexander.
HRB 799781 Level-Up Soles UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 17, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 3.500,00 EUR. Geschäftsführer: Mutschler, Tiziana. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Vermarktung & Vertrieb von Schuhinnensolen sowie verwandte Tätigkeiten.
HRB 799772 Liguity GmbH, Ligusterweg 9, 71404 Korb. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kramer, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögen, die Verwaltung und das Halten von Unternehmensbeteiligungen.
HRB 799952 e-solaro GmbH, Im Riebeisen 5, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fuchs, Hermann. Gegenstand des Unternehmens: Projektierung, Beratung, Planung, Lieferung, Installation, Vermietung und Verkauf von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen sowie damit verbundenen Komponenten und Dienstleistungen.
HRA 742297 Andreas Jahn Verpackung e.K., Welzheimer Straße 6, 71522 Backnang. Inhaber: Jahn, Andreas.
HRB 799693 colorseals GmbH, Im Benzwasen 18, 71522 Backnang. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Geschäftsführer: Hartmann, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Dichtungen und Industriebedarf.
HRB 799757 Autohaus Haber GmbH, Winnender Straße 13, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haber, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Autohandel
HRB 799778 Wohnwerk GmbH, Winnender Straße 17, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hopp, Stefan; Hopp, Georg Josef. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und der Handel mit Möbeln und Beleuchtungssysteme; ferner die Planung und die Gestaltung von lnneneinrichtungen. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen gewerblichen Unternehmen aller Art und die Verwaltung solcher Unternehmen
HRB 799821 Sonostein UG (haftungsbeschränkt), Am Schillerplatz 41, 71522 Backnang. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sahin, Banu. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Unterstützung bei der Konzeption, Planung und Umsetzung fortschrittlicher Audiosysteme für Live-Shows, Veranstaltungen und Installationen.
HRB 799912 Etti Taschen & Co. GmbH, Jakob-Bleyer-Weg 14, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Grabmeier, Nicole. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren aller Art, soweit keine Genehmigung hierfür erforderlich ist, insbesondere mit Taschen, Schulranzen, Reisegepäck und Accessoires.
HRB 800041 OnDevice UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Freund, Fabian Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Erforschung, Entwicklung, Beratung, Vertrieb und Vermarktung von Informationstechnologie-Lösungen (in Form von Hardware, Software und Dienstleistungen); Konzeption und Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen im Bereich der Informationstechnologie; Beratung, Planung und Umsetzung von IT-lnfrastrukturprojekten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten.
HRB 799773 Seeger Geschäftsführungs-GmbH, Muldenscherre 8, 71546 Aspach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Seeger, Bernd. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Seeger Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG mit Sitz in Aspach (KG).
HRB 799837 CR-Landschaftsbau UG (haftungsbeschränkt), Holzbachweg 2, 71549 Auenwald. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cloanda, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Landschaftsbau und Pflasterarbeiten.
HRB 799739 Sorger-Bau GmbH, Lerchenstraße 39, 71554 Weissach im Tal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sorger, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Montage- und Anlagenbau, insbesondere Innenausbau, Sanierung und Renovierung von Gebäuden.
HRB 799723 Pahlke Verwaltungs GmbH, An der Tongrube 2, 71554 Weissach im Tal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pahlke, Monika Waltraud. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung hieran.
HRB 800070 LMDT Brand UG (haftungsbeschränkt), Drosselstraße 2, 71554 Weissach im Tal. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wiesenmaier, Lara Denise; Ohletz, Marco; Brandl, Timo; Kopp, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Der nationale und internationale Onlinehandel mit Textil- und Bekleidungswaren aller Art für Damen, Herren und Kinder, einschließlich Accessoires und modischer Ergänzungsartikel. Dies umfasst insbesondere den Import, Export, Einkauf, die Lagerung sowie den Einzel- und Großhandel über elektronische Vertriebskanäle wie eigene Onlineplattformen, Drittanbieter-Marktplätze (z.B. Amazon, eBay) und Social-Media- Shops.
HRB 799932 HP Immobilien Verwaltungs GmbH, Kanalstraße 13, 71570 Oppenweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Hafner-Pinnel, Caroline Isabell. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von lmmobilienvermögen durch Vermietung, Verpachtung und sonstige adäquate Verwertung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der HP lmmobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen.
HRB 799820 Privatpraxis Optimum UG (haftungsbeschränkt), Künkelinstraße 28, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Brennenstuhl, Denis Marc; Bleher, Franco. Gegenstand des Unternehmens: Eine Privatpraxis für Osteopathie, Heilpraktik und ästhetische Medizin sowie Wellness-Beauty.
HRB 799860 ConTrading GmbH, Bühlweg 4, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Langneff, Jessica; Langneff, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Containerdepots, der Handel mit Containern und Zubehör, die Vermittlung von Transporten für Seetransporte, mittel- oder unmittelbar verwandte Aktivitäten, die Lagerung, die Reparatur, der Transport, die Vermietung und der Umschlag von bzw. mit Containern im ln- und Ausland, insbesondere am und vom Standort Stuttgart.
HRB 799654 Hangs VV GmbH, Panoramastraße 56, 73630 Remshalden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hangs, Frank Noël. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Eingehen und Halten von Beteiligungen an Unternehmen (jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere solcher nach dem KWG)
HRB 799862 Kersta GmbH, Oberer Wasen 35, 73642 Welzheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kerat, Matthias; von Staden, Markus Berndt. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von Software sowie Beratung und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen Mai

HRB 261511 Paul Hofmeister GmbH Bestattungsinstitut, Schwabstr. 6, 70734 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Klaus-Ulrich. Geschäftsführer: Schneider, Frank.
HRB 797945 Hoti Holding GmbH, Rommelshauser Straße 2, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 756839 B & S Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hirschstraße 3, 70734 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Erbringen von weiteren Dienstleistungen im berufsrechtlich nach § 2 WPO zulässigen Rahmen.
HRB 263698 SCHMALZ+SCHÖN Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Brettschneider, Thomas.
HRB 264502 SCHMALZ+SCHÖN Industrial Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Brettschneider, Thomas.
HRB 799072 Vortifer Engine Solutions GmbH, Daimlerstraße 2, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: die Venruertung von Schutzrechten im Eigentum der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH (HRB 768868). Die Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH stellt der Gesellschaft diese Schutzrechte zeitlich und inhaltlich unbeschränkt zur Verfügung, Details regelt der jeweils aktuell gültige Lizenzvertrag mit der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH.
HRB 724869 REWE Süd/Südwest Immobilienverwaltung GmbH, Höhenstraße 18, 70736 Fellbach. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR.
HRB 798596 Servionix GmbH, Wilhelm-Pfitzer-Straße 28, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Shah, Syed Adnan Hussain. Bestellt als Geschäftsführer: Khan, Abdullah. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen (Dienstleistungsunternehmen), insbesondere im Bereich Fahrdienstleistungen, Sicherheit und im IT-Bereich. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alles zu tun, was im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens steht und geeignet erscheint, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist ferner befugt, sich an Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen und bei diesen die Geschäftsführung und die persönliche Haftung zu übernehmen.
HRB 745826 ACONEXT Stuttgart GmbH, Max-Planck-Straße 29, 70736 Fellbach. Einzelprokura: Dr. Vielsack, Guido. Ohnmacht, Aline.
HRB 262102 SCHMALZ+SCHÖN Logistics GmbH Region Stuttgart, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Jens.
HRB 793801 M&M-Wohnbau GmbH, Ringstraße 77, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Chrebati, Mohamad Jihad. Gegenstand des Unternehmens: Fertighaussanierungen sowie die Erbringung weiterer Bauleistungen, insbesondere im Bereich des In- und Ausbaus sowie Dachdeckertätigkeiten.
HRB 263806 Ausstellung Eigenheim & Garten München-Poing Verwaltungs-GmbH, Höhenstr. 17, 70736 Fellbach. Prokura erloschen: Gösch, Armin. Geschäftsführer: Özlük, Sevil.
HRB 263252 SABLE AIR & SEA TRANSPORT INTERNATIONAL GMBH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Gesamtprokura: Kuzel, Caroline Petra. Raschke, Stephan. Nicht mehr Geschäftsführer: Penkwitt, Dietmar.
HRB 763146 Fitness United Fellbach GmbH, Stuttgarter Straße 106, 70736 Fellbach. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 264114 Ausstellung Eigenheim & Garten Betriebsgesellschaft mbH, Höhenstr. 17, 70736 Fellbach. Prokura erloschen: Gösch, Armin. Geschäftsführer: Özlük, Sevil.
HRB 260981 Bürkle Bau - GmbH, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkle, Jörg. Geschäftsführer: Bürkle, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Bürkle, Moritz.
HRB 799072 Vortifer Engine Solutions GmbH, Daimlerstraße 2, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: die Verwertung von Schutzrechten im Eigentum der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH (HRB 768868). Die Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH stellt der Gesellschaft diese Schutzrechte zeitlich und inhaltlich unbeschränkt zur Verfügung. Details regelt der jeweils aktuell gültige Lizenzvertrag mit der Muttergesellschaft KMTC Vortifer Technologies GmbH.
HRB 260571 Bürkle GmbH, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkle, Jörg. Geschäftsführer: Bürkle, Michael; Geschäftsführer: Bürkle, Moritz; Bürkle, Hannes.
HRB 797806 KVNeo GmbH, Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Griese, Stephanie.
HRB 264668 Bürkle Betonfertigteile Verwaltungs GmbH, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkle, Jörg. Geschäftsführer: Bürkle, Michael; Bürkle, Moritz; Bürkle, Hannes.
HRB 769168 S & P Real Estate GmbH, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Sdunek-Konti, Nicole-Jessica.
HRB 768629 PRIOR GmbH, Höhenstraße 10, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Yilmaz, Deniz. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind die Durchführung von Hausmeisterleistungen, der Bautenschutz, die Gebäudereinigung, die Durchführung von zulassungsfreien handwerklichen Dienstleistungen, die Durchführung von Reparaturen, der Groß- und Außenhandel von Waren, insbesondere von Lebensmitteln und der Handel mit Kraftfahrzeugen, Verwaltungstätigkeiten im Groß- und Einzelhandel sowie Dienstleistungen für das Office Management.
HRB 781510 HERON Immobilien GmbH, Stuttgarter Straße 96, 70736 Fellbach. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Leonhardt, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung und Vermittlung von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Wohngebäuden sowie das Halten und Verwalten von Immobilien national und international. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind Beratungs- und Akquisedienstleistungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.
HRB 797219 Rheinauer Ring Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
HRB 721373 OTT HydroMet Fellbach GmbH, Gutenbergstr. 20, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Gierman, Patrick, RM Hengelo / Niederlande.
HRB 740926 Alpenland Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Einzelprokura: Sdunek-Konti, Nicole-Jessica. Nicht mehr Geschäftsführer: Panzer, Harald. Geschäftsführer: Panzer, Aaron; Panzer, Joseph.
HRB 798914 dbeyond erp+ gmbh, Höhenstraße 16, 70736 Fellbach. Stammkapital: 267.000,00 EUR.
HRB 776975 ROTZINGER PharmaPack GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Andreas. Prokura erloschen: Dr. Frager, Oliver. Schweizer, Esther, Hägglingen / Schweiz.
HRB 745348 Fitness United Waiblingen GmbH, Stuttgarter Straße 149, 71332 Waiblingen. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 789832 VINYL VIBE GmbH, Bodo-Karcher-Straße 16, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Chieffo, Daniel. Geschäftsführer: Batan, Mazlum. Liquidator: Chieffo, Daniel; Batan, Mazlum; Siegel, Maja. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 263383 Werner Strähle GmbH, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Geschäftsführer: Strähle, Werner.
HRB 764064 12 Hafta UG (haftungsbeschränkt), Stauferstraße 12, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Özcan, Ibrahim. Bestellt als Liquidator: Öztürk, Ferhat. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 264573 Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH, Seewiesenstr. 1923, 71334 Waiblingen. Prokura erloschen: Schillinger, Andreas Jan. Geschäftsführer: Beck, Jens- Ulrich; Schillinger, Andreas Jan.
HRB 260877 Schober Transport GmbH, Ackerwiesenstr. 12, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Grassinger, Simon. Schober, Pascal.
HRB 795265 Adam Kommunikation GmbH, Kirchplatz 12, 71336 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Yildiz, Justin Cem.
HRB 261515 Eberle + Peck Metallbau GmbH, Handwerkstr. 41, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eberle, Bernd; Peck, Thomas; Eberle, Robin.
HRB 745699 ILM GmbH, Otto-Hahn-Straße 31, 71364 Winnenden. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens lautet: - der Handel mit Geräten und Nutzfahrzeugen für die Industrie, die Landwirtschaft und den kommunalen Bereich, deren Reparatur und Wartung; und die Haltung eines entsprechenden Ersatzteillagers sowie die Logistik, die Vermittlung von Transportdienstleistungen, der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art u.a. PKW, LKW, Motorrädern und Maschinen, von Insolvenzwaren, von Textilien, von Lebensmitteln, von Elektroartikeln und von Waren jeglicher Art, der Ersatzteil und Fahrzeughandel, der Einzelhandel, - sowie die Ausübung eines Gewerbes i.S. des§ 34 c GewO in folgenden Umfang: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume/gewerbliche Räume, Darlehen; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene u. fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs-/Nutzungsrechte; Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
HRB 260935 JUDO Wasseraufbereitung GmbH, Hohreuschstr. 3941, 71364 Winnenden. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: JUDO WASSERAUFBEREITUNG, 1090 Jette/Belgien (Kruispuntbank van Ondernemingen/Banque-Carrefour des Entreprises, eingetragen unter der Nummer 9001.155.778) EUID: BEKBOBCE.9001.155.778, Geschäftsanschrift: Avenue du Laerbeek 72A1, 1090 Jette/Belgien.
HRB 778069 Kärcher Financial Solutions GmbH, Alfred-Kärcher-Straße 2840, 71364 Winnenden. Geschäftsführer: Carls, Christian.
HRB 796903 Sundari GmbH, Blütenstraße 13, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 799472 AGLWG GmbH, Wielandstraße 31, 71394 Kernen im Remstal. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Nachname) berichtigt bei Mucsi, Andrea.
HRB 793628 Theia Germany GmbH, c/o Metallux AG, Robert-Bosch-Str. 29, 71397 Leutenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Chaumy, Julien, Herrlisheim / Frankreich.
HRB 60272 SENSTRONIC Deutschland GmbH, c/o Metallux AG, Robert-Bosch-Str. 29, 71397 Leutenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Chaumy, Julien, Herrlisheim / Frankreich.
HRB 775040 Kofler Verwaltungs-GmbH, Boschstraße 61, 71404 Korb. Geschäftsführer: Kofler, Sophia.
HRB 764383 Pluswerk GmbH, Querstraße 5, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Hägele, Andrea. Nicht mehr Geschäftsführer: Hägele, Andrea. Bestellt als Geschäftsführer: Offtermatt, Dieter. Gegenstand des Unternehmens: Dachbau, Holzbau, Fassadenbau, Photovoltaik, PV-Gutachten, Dienstleistungen und Handel mit Waren, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen.
HRB 778432 Wohnderful GmbH, Ligusterweg 24, 71404 Korb. Gegenstand des Unternehmens: - Tätigkeit als Generalunternehmer: Planung, Koordination undVergabe von Bau- und Sanierungsleistungen an Subunternehmen. Projektmanagement, Baukoordination sowie gelegentliche Ausführung von handwerksrechtlich zulässigen Tätigkeiten ohne Meisterpflicht. - Der Verkauf von Tiny Häusern, Modulhäusern, Fertighäusern, Ferienhäuser, Holzhäuser, Saunen, Hot Tubs und sonstigen baunahen Produkten in eigenem Namen oder auch als Handelsvertreter. - Maklertätigkeit: Vermittlung von Immobilien, insbesondere der Nachweis und die Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, Häuser und Wohnung sowie auch Gewerbeimmobilien. - Beratung, Planung und Vermittlung von Tiny Häusern, Modulhäusern, Fertighäusern, Ferienhäuser, Holzhäuser, Saunen, Hot Tubs und sonstigen baunahen Produkten. Der Erwerb, die Anmietung, die Projektierung und die Untervermietung (Rent to Rent) von Immobilien.
HRB 793404 Beham Transporte GmbH, Lindenstraße 15, 71404 Korb. Einzelprokura: Beham, Katja.
HRB 776765 HeMaTech AT Verwaltungsgesellschaft mbH, Siemensstr. 7, 71409 Schwaikheim. Einzelprokura: Hellerich, Harald.
HRB 261841 Autohaus Krämer GmbH, Dammstr. 2, 71409 Schwaikheim. Einzelprokura: Krämer, Tanja. Krämer, Wolfgang.
HRB 271308 Stroh. Druck und Medien GmbH Backnang, Postgasse 7, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Stroh, Werner. Bestellt als Geschäftsführer: Freitag, Uwe Karl.
HRB 270782 Pfaff-Gas-Technik GmbH, Stiftsgrundhof 51, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfaff, Andreas. Bestellt als Geschäftsführer: Pfaff, Florian.
HRB 780424 WWL Technik GmbH, Im Heidewinkel 1, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaaf, Matthias Christian.
HRB 750245 cf Fitness Backnang GmbH, Stuttgarter Straße 135, 71522 Backnang. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 271658 Tesat-Spacecom Geschäftsführungs GmbH, Gerberstraße 49, 71522 Backnang. Bestellt als Geschäftsführerin: Dr. Weishäupl-Breitsamter, Caroline Elisabeth.
HRB 791265 smart perfection GmbH, Kuchengrund 8, 71522 Backnang. Geschäftsführer: Zeh, Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Aufbau und Pflege von Vertriebsnetzwerken, Kundenausbildung und Verkäuferordnung, Beratung von Unternehmen, Durchführung von Schulungen, Seminaren und Weiterbildungsprogrammen zur Förderung beruflicher Kompetenzen. Betrieb einer Plattform zur Vermittlung von Dienstleistungen in verschiedenen Branchen, einschließlich Qualitätssicherung und Abrechnung, Entwicklung und Bereitstellung eines Modells zur Skalierung der Vertriebskonzepte durch Partnerschaften, Lizenzierung und einheitliche Marktstandards, Umsetzung der Geschäftsziele zu fördern. Dienstleistungen und Beratung im Bereich Elektronikinstallation, Haustechnik, Automatisierung sowie Planung und Beratung in diesen Bereichen, einschließlich elektronischer Datenverarbeitung, Informationstechnik, Entwicklung, Produktion, Verkauf und Handel von elektronischen Bauteilen und Systemen jeglicher Art sowie verwandten Geschäften und Dienstleistungen, national und international.
HRB 797323 Fiber Blitz Bau GmbH, Stuttgarter Straße 139, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Düven, Gülsan. Bestellt als Geschäftsführer: Özen, Bilal.
HRB 271017 Schwarz GmbH Landtechnik-Ökotech Vertrieb, Siemensstraße 15, 71546 Aspach. Prokura erloschen: Schwarz, Burkhardt. Schwarz, Elsbeth.
HRB 271536 Schenk GmbH, Talstraße 16, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schenk, Bernhard.
HRB 747133 Meine Küche Burgstetten GmbH, Leichtwiesen 2, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Statz, Peter.
HRB 730826 Götz GmbH Bauelemente, Hauptstraße 65, 71737 Kirchberg an der Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Fladerer, Michael. Bestellt als Liquidator: Fladerer, Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 280504 Hans Bauer Bauunternehmung GmbH, Leintalweg 27, 73553 Alfdorf. Prokura erloschen: Bauer, Thilo. Einzelprokura: Wiedmann, Pia Anja Sofia.
HRB 280915 Hägele GmbH, Am Niederfeld 13, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Opitz, Fabian.
HRB 796288 Heinz Ziegenbein GmbH, Lutherstraße 54, 73614 Schorndorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Veredelung von klassischen Bucheinbandstoffen sowie von technischen Geweben. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Eruverb, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland mit beliebigen Unternehmensgegenständen.
HRB 280184 Moneva GmbH Verwaltungsgesellschaft, Schorndorfer Str. 32, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Friz, Wolfgang. Geschäftsführer: Dr. Marks, Alexander Frederik. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Joop, David Adam.
HRB 776963 create wild GmbH, Stuttgarter Straße 11, 73614 Schorndorf. Prokura erloschen: Hauck, Verena.
HRB 786004 METPLEX GmbH, Am Niederfeld 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfeiffer, Martin.
HRB 799591 VLS Immobilien GmbH, Starenweg 5, 73614 Schorndorf. Geschäftsführerin: Schaal, Vanessa Leonie.
HRB 763472 HardwareRat GmbH, Gottlob-Bauknecht-Straße 10, 73614 Schorndorf. Geschäftsführer: Vaihinger, Tim Fabian.
HRB 777650 lighttree GmbH, Aichenbachstraße 68, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 776561 SPF-Gastro Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Liquidator: Finster, Stefan Patrick. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746580 Gasnetzverwaltungsgesellschaft Schorndorf GmbH, Robert-Bosch-Straße 9, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Herzhauser, Stefan. Geschäftsführer: Beutel, Daniel; Dr. Wernicke, Dirk; Bastian, Steffen.
HRB 764658 Schatz Wohnbau GmbH, Am Ziegelgraben 26, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieger, Michael.
HRB 281248 BETEC Beschichtungstechnik GmbH, Lutherstr. 65, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Dürr-Pucher, Anton. Geschäftsführer: Krämer, Frank.
HRB 789982 Burger Schloz Lorinser GmbH, Stuttgarter Straße 60, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorinser, Marcus Erwin.
HRB 798693 RA Transporte GmbH, Adelberger Straße 15, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 281177 U. Leibbrand GmbH, Lutherstraße 65, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Dürr-Pucher, Anton.
HRB 734269 Blom Deutschland GmbH, Oskar-Frech-Straße 15, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Lips, Burkhard. Geschäftsführer: Dr. Schroth, Ralf.
HRB 264098 Stahl Handels-Gesellschaft mit beschränkter Haftung E. Matz, Uferstraße 18, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Oberste-Beulmann, Wilhelm Adolf.
HRB 281024 Kurz Industrie-Elektronik GmbH, In den Breitwiesen 2, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Härle, Klaus.
HRB 26940 DEM Bau GmbH, Olgastraße 56, 73630 Remshalden-Grunbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: Dienstleistungen im Bereich Hausmeisterservice, Hoch- und Tiefbau, Gebäudereinigung, Abbrucharbeiten, Trockenbau, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Eisenflechterei, Maurer- und Betonarbeiten. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, insbesondere auch derartige gründen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Untemehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich sind.
HRB 741544 WERU GmbH, Siemensstraße 7, 73635 Rudersberg. Bestellt als Geschäftsführer: Pfoh, Tobias Andreas.
HRB 280413 "Etiket" Schiller GmbH, Heusee 14, 73650 Plüderhausen. Einzelprokura: Bihlmaier, Oliver. Nicht mehr Geschäftsführer: Glatz, Jens. Geschäftsführer: Bihlmaier, Oliver; Schardt, Michael; Voßmann, Alexander Michael.
HRB 790497 PFISTERER Holding SE, Rosenstraße 44, 73650 Winterbach. Stammkapital: 18.095.238,00 EUR.
HRB 737471 World of Teamsport GmbH, Fabrikstr. 4, 73650 Winterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwab, Melanie.
HRB 782424 HUTEC Beteiligungen GmbH, Neusatz 31, 73655 Plüderhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Benjamin Kai Gerald. Geschäftsführer: Huber, Anika Laura.
HRB 281006 Fried Kunststofftechnik GmbH, Wasenstr. 90, 73660 Urbach. Gesamtprokura: Riegg, Matthias.
HRB 281516 Schlatterer GmbH, Winnender Str. 94, 73667 Kaisersbach. Einzelprokura: Falkenstein, Michaela. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlatterer, Wilhelm. Geschäftsführer: Schlatterer, Ursula. Bestellt als Geschäftsführer: Wagenblast, Sebastian.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen Mai

HRA 738796 AUDERE Mobile Solutions Beteiligungs- GmbH & Co. KG, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738605 EVM-H&H GmbH & Co. KG, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 739866 AUDERE Mitarbeiter-Beteiligungs- GmbH & Co. KG, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 748996 ATR Markus Graf GmbH, Schlesierweg 34, 71332 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 100627 Green Riding UG (haftungsbeschränkt), Ludwigsburger Straße 56, 71332 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 784877 skyticks GmbH, Alfred-Leikam-Straße 22, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Alemi, Ahmad Siar. Bestellt als Liquidator: Alemi, Ahmad Siar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 792197 Perfect & Clean Service UG (haftungsbeschränkt), Klosterstraße 1, 71394 Kernen im Remstal. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 728557 Deco Invest Immobilien GmbH & Co.KG, Maybachstraße 22, 71404 Korb. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 767344 Astoria Entertainment GmbH, Ludwigsburger Straße 55, 71409 Schwaikheim. Liquidator: Tachtsidis, Ioannis. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 786283 HirnHolz-CAD-Lösungen UG (haftungsbeschränkt), Beim Bahnhof 2, 73635 Rudersberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen Mai

HRB 799707 Plantvs GmbH, Königstraße 10B, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Janke, Klaus Peter. Geschäftsführer: Dr. Kullmann, Folko. Gegenstand des Unternehmens: Die Herausgabe, der Verlag, der Vertrieb sowie die Verarbeitung von Inhalten, wie z.B. Texten und Bildern, im In- und Ausland, unabhängig von der dabei genutzten Technik, also gedruckt, audiovisuell, digital, elektronisch und mittels sonstiger Datenverarbeitungs- bzw. Kommunikationssysteme gleich welcher Art sowie der Groß- und Einzelhandel mit Natur- und Qualitätswaren aus den Sortimentsbereichen Haus und Garten, Zubehör und Pflanzen.
HRB 799795 Heilmann Group GmbH, Königstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heilmann, Andreas Clemens. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
HRB 799799 Windows & Doors Projektmanagement GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tosic, Gordan. Gegenstand des Unternehmens: - Entwicklung von wohngesunden Baukonzepten u. ökologischen Projekten für Privat- und Gewerbekunden nach KfW- u. Bafa-Vorgaben; - Konzeption sowie Planung und Bau von QNG-Plus- und QNG-PREMIUM-Gebäuden mit der dazugehörigen Zertifizierung als Generalunternehmer und Generalübernehmer; - Beratung u. Planung für Komplettsanierung von Wohn- und/oder Gewerbe-Objekten; - Tätigkeiten im Bereich Energieberatung und Baubegleitung; - Vermittlung von verschiedenen Bauaufträgen zwischen Privat- und Gewerbekunden und den jeweiligen Handwerkern; - Vertrieb mit Ausbau und Einbau nach RAL-Montage-Richtlinien von Fenstern, Haustüren, Beschattungen, Wintergärten, Garagentoren, Pfosten-Riegel-Fassaden; - Bauleitung und Bauüberwachungstätigkeiten für Wohn- und Gewerbeprojekte nach § 45 LBO für Privat- und Gewerbekunden.
HRB 799806 Philipp Yves International GmbH, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun, Philipp Yves. Gegenstand des Unternehmens: Kauf- und Verkauf sowie Handel mit Reinigungsgeräten aller Art sowie Elektronikartikeln sowie Textilien, Kauf- und Verkauf von Grundstücken, Produktion von Kleidung und Accessoires.
HRB 799847 BasalBit GmbH, Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Basha, Rubin. Gegenstand des Unternehmens: Die Softwareentwicklung, sämtliche Bereiche der Technologie und künstlichen Intelligenz sowie Investitionen, einschließlich zugehöriger Beratung und Dienstleistungen.
HRB 799888 NEO Real Estate Partners GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Horlacher, Dominique. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Immobilienmaklerdienstleistungen aller Art, insbesondere der Nachweis und die Vermittlung von Immobilien i. S. d. § 34 c GewO und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungen. Gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Gesellschaft betreibt gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Beratungsleistungen zum Vertrieb und zur Entwicklung von Gewerbeimmobilien sowie deren umfassende operative Unterstützung in Marketing, Vertrieb und Controlling. Betreuung von Nutzern gewerblicher Immoblien im In- und Ausland.
HRB 799948 Zukunftsinstitut-Strategie GmbH, Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Römmele, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die umfassende Entwicklung, Erforschung, Analyse, Implementierung und Begleitung von Zukunftsstrategien, Transformationsprozessen, Innovationskonzepten sowie Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsmodellen für Unternehmen, Organisationen und Institutionen in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, technologischen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereichen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: - Die Gesellschaft erbringt strategische Beratungs-, Management- und Coaching-Dienstleistungen für Unternehmen, Organisationen und Institutionen. - Sie unterstützt in den Bereichen Zukunftsforschung, Innovation, Transformation, Vertrieb und digitale Lösungen. - Zudem entwickelt und vertreibt sie Produkte, Medien und Technologien zur Förderung von Geschäftsstrategien und Entscheidungsprozessen. - Ergänzend organisiert sie Bildungs- und Netzwerkformate sowie kulturelle und wissenschaftliche Kooperationen. - Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Workshops, Konferenzen, Webinaren, E-Learning-Formaten gehören ebenso dazu, wie die Bildungs- und Trainingsprogrammen zur Förderung von Zukunfts-, Management- und Vertriebskompetenzen; - Der Handel und die Vermarktung von Kunst sowie die Umsetzung innovativer Vertriebskonzepte runden das Geschäftsfeld ab.
HRB 800034 Heilmann Impulse GmbH, Königstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heilmann, Andreas Clemens. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Schornsteinfegerhandwerk mit dem Ziel, klassische Handwerksbetriebe zu datengetriebenen High-End-Dienstleistern im Gebäudesektor weiterzuentwickeln. Dazu zählen insbesondere: - Strategische, organisatorische und digitale Transformationsberatung, - Konzeption und Durchführung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, - Beratung bei der Identifizierung, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln, - sowie berufspolitische Beratung zur Stärkung des Schornsteinfegerhandwerks als zentraler Partner zur Erreichung von Klimaschutzzielen im Gebäudesektor.
HRB 800066 Heilmann Capital GmbH, Königstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heilmann, Andreas Clemens. Gegenstand des Unternehmens: Die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Kapital- und Wertpapieranlagen aller Art. Dies umfasst den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteilen und anderen Finanzinstrumenten einschließlich Kryptowährungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapital- anlagegesetzbuch.
HRB 799920 SHS Gold Corporation UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 35, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haas, Matthias Marius. Gegenstand des Unternehmens: Veredelung von wertvollen Altmetallen und Edelmetallen in Schmuck, An- und Verkauf von Edelmetallen und Schmuck, Import und Export von Edelmetallen und Schmuck, Kommerzieller Handel mit Edelmetallen und Schmuck im Groß- und Einzelhandel, sowie im Onlinehandel.
HRB 799958 Gordion Consulting GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sarantos, Alexandros. Gegenstand des Unternehmens: Consulting und Vertrieb für Unternehmen, Consulting in der Gebäudereinigung, Gebäudesicherheit und Gebäudetechnik sowie Kalkulation und Konzepterarbeitung für Unternehmen.
HRB 800006 M-Kling IT-Training GmbH, c/o Regus Friedrichstraße, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kling, Michael Roman. Gegenstand des Unternehmens: Die Programmierung, das Consulting und die Durchführung von Projekten und Schulungen im lT-Umfeld sowie der Vertrieb und Handel mit Software.
HRB 799727 AtemCare24 GmbH, Schloßstraße 59C, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pavicic, Dino. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Pflegedienstes.
HRB 799724 Variond Service GmbH, Tübinger Straße 19 b, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neshati, Fabian Robin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Immobilien, ebenso die Bebauung von Immobilien auf eigene Rechnung, soweit solche Geschäfte nicht erlaubnispflichtig sind
HRB 799857 Travel Delight Catering GmbH, Buschlestraße 2a, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wilhelmer, Michael. Geschäftsführer: Scharr, Marc-Julian. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art sowie die Organisation und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen aller Art.
HRB 799900 Gern Beteiligungsgesellschaft mbH, Marienstraße 41, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gern, Dominik Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung, für solche Unternehmen, insbesondere auch die Erbringung von Beratungs- und Managementdienstleistungen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 799961 Tayfun Production UG (haftungsbeschränkt), Hasenbergsteige 10, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gündogdu, Tayfun. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und von eigenen Beteiligungen jeglicher Art, die Finanzierung verbundener Unternehmen und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.
HRB 799956 NPO Berater GmbH, Rotebühlstraße 102, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alber, Udo. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten.
HRB 799957 LUS Real Estate Group GmbH, Reinsburgstraße 82, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ukela, Laurice. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienvermittlung, An- und Verkauf von Immobilien.
HRB 799694 STR Labs UG (haftungsbeschränkt), Olgastraße 70b, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bäuerle, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Elektronik und Software.
HRB 799753 studio knot GmbH, Katharinenstraße 15, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sproten, Nora Ann. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer kreativen Werkstatt sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption und Anleitung zur Herstellung von Designobjekten. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Herstellung solcher Designobjekte sowohl in Eigenproduktion als auch im Rahmen von Auftragsarbeiten. Weiterhin gehören der Import sowie der stationäre und Online-Handel mit Waren, insbesondere Textilerzeugnissen und kreativen Materialien, zum Unternehmenszweck. Das Unternehmen kann zudem alle damit verbundenen und den Unternehmenszweck fördernden Tätigkeiten ausüben, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Entwicklung, dem Erwerb, der Verwaltung und Verwertung von Rechten und Lizenzen.
HRB 799999 Fiedler and Partners Marketing GmbH, Olgastraße 140, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Fiedler, Wolfgang. Fiedler, Steffen Lutz. Geschäftsführer: Morttey, Lawson Edem. Gegenstand des Unternehmens: Marketingdienstleistungen (online) sowie Bau und Betrieb von Apartmenthäusern.
HRB 799785 Harmony Essentials GmbH, Steinkopfstraße 5, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wapler, Ferdinand Vincent. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und Verkauf von Möbelwaren, Food- und Non-Food-Produkten innerhalb der Harmony-Gruppe, insbesondere die Ausstattung der Hotels.
HRB 799863 Harmony Hotels GmbH, Steinkopfstraße 5, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wapler, Ferdinand Vincent. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben, Hotels, Boardinghäusern, Hotel Garnis, Ferienwohnungen, gewerbliche Zimmervermietung und Booking Management-Provider-Dienstleistungen.
HRB 799901 E2E4 GmbH, Stafflenbergstraße 20, 70184 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Funk, Andreas. Geschäftsführer: Meyer, Juri. Gegenstand des Unternehmens: Die Projektentwicklung, das Halten von Immobilien sowie die Verwaltung des eigenen Immobilienbestandes.
HRB 799680 Hans Holding & Co. GmbH, Anna-Blos-Weg 26, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Visioli, Manuel Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen.
HRB 799990 Weiler Properties GmbH, Anna-Blos-Weg 26, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Visioli, Manuel Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Liegenschaften.
HRB 799651 ManageX UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 71, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Beinschrodt, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilienbau, insbesondere das Baumanagement, die Übernahme der Bauleitung, die Baukostenprüfung und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, die Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Bereich sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten von Immobilien, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 799880 Exklusiv-Bunker Living UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 71, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Beinschrodt, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilienbau, Baukostenprüfung und Erstellung von Kalkulationen, Beratung, Innenausstattung, Verwalten von eigenem Vermögen aus Immobiliengeschäften.
HRB 799950 CLAXTON Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Claxton, Sam. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gem. §§ 1, 33 StBerG sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gem. § 57 Abs. 4 StBerG sind ausgeschlossen. (3) Soweit berufsrechtlich zulässig, kann sie sich an anderen Gesellschaften und Vereinigungen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten, wenn ein Steuerberater als Leiter der Zweigniederlassung seine berufliche Niederlassung an diesem Ort oder im Nahbereich hat (§ 34 StBerG). (4) Das Berufsrecht der Steuerberater ist für die Gesellschaft verbindlich.
HRB 800092 CL Sales Consulting GmbH, Forststraße 190, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Carusi, Lisa. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen in Fragen der Werbung und des Vertriebs; Entwicklung und Durchführung von Werbe- und Verkaufsförderungskonzepten für Herstellungs- und Handelsbetriebe im Food- und Nonfood Bereich; Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen mit Einsatz einer Leasing-Sales Force, einer Merchandiser-, einer Promoter- und einer Teleselling-Organisation; Planung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Database-Marketing Services. Die Entwicklung, der Vertrieb und die Bereitstellung einer Softwarelösung zur Nutzung als Leasing-Tool, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen, Beratung und Wartung.
HRB 799721 Adrion Dietz & Team Steuerberatungsgesellschaft mbH, Leibnizstraße 28, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Adrion, Tim. Geschäftsführer: Dietz, Pierre. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie sonstige, mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbarende Tätigkeiten
HRB 799752 Graswald Holding GmbH, Schwabstraße 147, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Graswald, Nais Désirée. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, sind ausgenommen.
HRB 799786 Schaetzle Holding GmbH, Schwabstraße 147, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schätzle, Florian Valentin. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgenommen.
HRB 799713 Fimo UG (haftungsbeschränkt), Millöckerstraße 1, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prsir, Filip Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeit als Generalunternehmer, der Bautenschutz sowie die Vermittlung von Bauleistungen. Ferner ist die Gesellschaft tätig als Bauträger im eigenen Namen oder für Dritte sowie als Projektentwickler. Gegenstand des Unternehmens ist weiter der Trockenbau sowie die Montage von vorgefertigen Baunormteilen und Dienstleistungen im Bereich Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik.
HRB 799755 Dream Burger Point UG (haftungsbeschränkt), Alte Stuttgarter Straße 82, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Said Amir Jan, Malyar. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Lieferdiensten im Gastronomiebereich.
HRB 800098 Cozy Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Esperantostraße 10, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Ott, Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Produktion und Vermarktung von audiovisuellen Inhalten. Dazu gehören Film- und Videoproduktion, Postproduktion, Animation, Fotografie, digitale Produkte, Schulungs- und Weiterbildungsangebote (online & offline), Beratung in den Bereichen Content-Strategie, Marketing, Rhetorik sowie die Vermietung von Studio- und Veranstaltungslocations.
HRB 799848 Cornelia Weitmann GmbH, Rotenwaldstraße 373, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weitmann, Cornelia Anneliese. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Catering und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Gastronomie.
HRB 799873 SalibaLabs UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstraße 64, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Saliba, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften, sowie die Verwaltung eigenem Vermögen im eigenen Namen.
HRB 799653 DEDAR GmbH, Schickhardtstraße 57, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fabrizio, Raffaele, Mailand / Italien. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Textilien, Decken, Handtüchern und Leinen, Tapeten und Schnitten, Möbeln und Mobiliar und allem sonstigen Zubehör. Erfasst sind auch alle sonstigen Tätigkeiten, die sich auf das Vorgenannte beziehen oder für dessen Durchführung notwendig sind.
HRB 799663 MSK Venture Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schickhardtstraße 31, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kröger, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Gründung und Förderung von Start-Up-Unternehmen, des Innovationsmanagements sowie des Forschungstransfers.
HRB 799834 NL Analytics Europe GmbH, Wallmerstraße 45, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwedeler, Markus Christian. Gegenstand des Unternehmens: Analyse von Textdaten aus Unternehmensberichten und anderen Quellen zur Gewinnung quantitativer und qualitativer Erkenntnisse über wirtschaftliche Entwicklungen.
HRB 800038 PP Vermögensverwaltung GmbH, Nähterstraße 135, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten, nicht jedoch die Verwaltung fremden Vermögens als Dienstleistung für Dritte.
HRB 800047 Dawn Wall Ventures GmbH, c/o Johannes Brodführer, Im Häldle 6, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brodführer, Johannes Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Venvaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden nicht ausgeübt.
HRB 800048 FP VV GmbH, Nähterstraße 135, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten, nicht jedoch die Verwaltung fremden Vermögens als Dienstleistung für Dritte.
HRB 799904 Aroos UG (haftungsbeschränkt), Uhlbacher Straße 120, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Tibashi, Mohaddeseh. Gegenstand des Unternehmens: Der Import, der Export, der Handel und der Vertrieb von Modeartikeln sowie Accessoires im In- und Ausland, sowohl über Online-Plattformen als auch im stationären Handel. Das Unternehmen kann zudem alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich Marketing, E-Commerce und Logistik.
HRB 799953 JS-Haustechnik GmbH, Ruhrstraße 6, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Shinwari, Jaweed. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen und Installationsarbeiten im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, einschließlich Wartung, Reparatur, Beratung und Planung von Anlagen.
HRB 799664 Gutjahr Holding GmbH, Duisburger Straße 35, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Gutjahr, Tania. Gegenstand des Unternehmens: Das Ausüben der Funktion einer Management-Holding sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
HRB 799908 L. Lauster Holding GmbH, Enzstraße 46, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lauster, Lukas Albrecht. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 799935 PROGOH GmbH, Bottroper Straße 8, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Palaz, Hasan. Geschäftsführer: Cicek, Orhan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwareprodukten und Softwareplattformen für die Beurteilungen und Fortbildung von Arbeitnehmern und die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich.
HRB 800021 MITTEN IM NEU GmbH, Roter Stich 131, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Müller, Edgar. Geschäftsführer: Schreyer, Moritz. Gegenstand des Unternehmens: Managementberatung, Unternehmensdienstleistungen, Personalberatung/ -vermittlung, Geschäftsmodellentwicklung, Innovationsmanagement und Transformationsmanagement sowie zugehörige Softwareentwicklung und Softwareeinführung. Begleitung von Menschen und Organisationen bei der Einführung und Veränderung von Prozessen und Technologien, sowie der Betrieb von Softwareplattformen mit automatisierten und teilautomatisierten Dienstleistungen.
HRB 799855 Rosalix UG (haftungsbeschränkt), Pelikanstraße 40, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Habbab, Mhd Ayoub. Gegenstand des Unternehmens: Der Export und Import von Waren, insbesondere von Körperpflegeprodukten, Lebensmitteln, Maschinen und Baumaterialien, in internationale Märkte sowie der Handel mit diesen Produkten. Ferner die Vermittlung von Geschäftskontakten zwischen ausländischen Unternehmen und deutschen Herstellern sowie die Förderung von B2B-Geschäftsbeziehungen.
HRB 799843 Ramsperger Beteiligungen GmbH, c/o Daniel Ramsperger, Öhringer Straße 27, 70435 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ramsperger, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen und Vermögensanlagen aller Art.
HRB 799740 Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst KADER GmbH, Steiermärker Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Huyugüzel, Kader. Gegenstand des Unternehmens: Pflegeleistungen im Rahmen häuslicher Krankenpflege, Pflegesachleistungen, Wundmanagement, Dienstleistungen im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Arbeitstätigkeiten sowie allgemeine Behandlungspflege.
HRB 799895 Schwinkowski Heizung Sanitär GmbH, Steiermärker Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwinkowski, Gerd Gábor. Gegenstand des Unternehmens: Das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Heizung und Sanitärtechnik insbesondere Badsanierung, Heizungsmodernisierung, Haustechnik, Barrierefreiheit im Bad und Trinkwasserhygiene.
HRB 799936 Malatang Betriebs GmbH, Stuttgarter Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Meng, Qingbin. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants, die Durchführung von Caterings und die Beschickung von Straßenfesten, Weihnachtsmärkten, Sommerfesten und Marktfesten, der Import und der Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Gastronomiebedarf und Lebensmitteln sowie der Erwerb von und die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Franchise-Verwaltung sowie die Personalvermittlung innerhalb der Gastronomie.
HRB 800031 A&A Textildruck GmbH, Sieglestraße 33H, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Agirman, Brusk. Gegenstand des Unternehmens: Die Textilveredelung, der Textildruck und der Textilhandel.
HRB 800102 DS Bau GmbH, Mainzer Straße 36, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Smailović, Samir. Gegenstand des Unternehmens: Abbruch-, Trockenbau- und Eisenflechterarbeiten
HRB 800020 Wellness Oase GmbH, Generatorstraße 3, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kreis, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit und der Vertrieb von mobilen Wellnessoasen, die Autovermietung sowie der Kauf und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
HRB 800065 Cordes Holding UG (haftungsbeschränkt), Kahlhieb 22, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cordes, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 799889 Kesselbrand GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Seibert, Julia. Geschäftsführer: Wiese, Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Werbung, Kommunikation und Durchführung von Events.
HRB 799913 ECORS GmbH, Ackermannstraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kong, Dejun. Gegenstand des Unternehmens: Die Logistik, Dienstleistungen, insbesondere Umschlag von Gütern, Zollvertretung, Zollabfertigung; Unternehmensberatung im Bereich internationaler Handel und Zollangelegenheiten; der Im- und Export und der Vertrieb von Waren, insbesondere für Haushaltswaren, Elektrogeräten, Kleidung und Sportartikel.
HRA 742318 Jan Bischoff e.K., Helblingstraße 13, 70565 Stuttgart. Inhaber: Bischoff, Jan Malte.
HRB 799811 E&Z GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bischoff, Jan Malte. Geschäftsführer: Hahn, Daniel Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eigener Online-Shops. Dieser umfasst die Entwicklung, Verwaltung und Optimierung entsprechender Plattformen sowie das Angebot von Waren und/oder Dienstleistungen an Endkunden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche hierfür erforderlichen Tätigkeiten, einschließlich Lagerhaltung, Versand und Logistik, entweder selbst durchzuführen oder hierfür externe Dienstleister zu beauftragen. Derzeit erfolgt kein eigener Versand durch die Gesellschaft; diese behält sich jedoch vor, entsprechende Leistungen zukünftig selbst zu erbringen. Das Erbringen von Beratungsdienstleistungen im Bereich E-Commerce. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Marketing- und E-Commerce-Strategien, die Implementierung technischer Lösungen, die Analyse von Markt- und Kundendaten sowie die Planung und Durchführung von Werbekonzepten und -kampagnen.
HRB 799927 ERGAU Bau GmbH, Herschelstraße 67, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Debbah, Josef Horst. Nicht mehr Geschäftsführer: Huhle, Norbert Anton. Gegenstand des Unternehmens: Rohbau, Bautenschutz, Baudienstleistungen, Fassadenbau, Begleitung von Bauvorhaben, Baustellenbetreuung, Vermittlung und Verleih von Baumaterialen und Baumaschinen ohne behördliche Anzeige- und Genehmigungspflicht.
HRB 799931 Kühne Holding GmbH, Breitwiesenstraße 13, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Waldbauer, Christiane. Geschäftsführer: Kühne, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Errichtung bzw. Erschaffung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Verwerten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, von Immobilien, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 800083 GoMantis UG (haftungsbeschränkt), Osterbronnstraße 48, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführerin: Beqiri Klinaku, Diamante. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in den Bereichen Informationstechnologie und Marketing, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere die Bedarfsanalyse, die Auswahl und Einführung passender Tools und Plattformen, das Projektmanagement, die Entwicklung, Pflege und Aktualisierung von Webseiten, das Social-Media-Management und die Gestaltung von Beiträgen und sonstigen Inhalten für soziale Medien sowie die Auslagerung von Dienstleistungen an andere Unternehmen, insbesondere die Koordination und Qualitätskontrolle der entsprechenden Leistungen.
HRB 799661 AMP Concept GmbH, Widmaierstraße 150, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Peredruk, Igor. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Vermittlung von Arbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung). b) Arbeitnehmer (Leiharbeiter) an andere Unternehmen (Entleiher) für begrenzte Zeit zu überlassen. c) Baudienstleistungen (Ausführung von Arbeiten im Baugewerbe).
HRB 799800 medavo Nord GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Werner, Klemens. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen.
HRB 799826 LogiStam UG (haftungsbeschränkt), Richterstraße 5, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Stamov, Ihor. Gegenstand des Unternehmens: Das Unternehmen wird Dienstleistungen für die Überführung von Lastkraftwagen im Eigenbetrieb vom Herstellerwerk bis zum Endkunden anbieten.
HRB 799838 Adornetto-Ringel GmbH, Plieningerstraße 109 A, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ringel, Gian-Piero. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere eines Speiserestaurants und eines Biergartens sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
HRB 800032 GF Verwaltung GmbH, Filderbahnstraße 51, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fidan, Ibrahim. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerber und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften sowie die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Möhringer Street Imbiss GmbH & Co. KG
HRB 799782 MBRESS Holding GmbH, Knappenweg 2, 70569 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Breßmer, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Unternehmensanteilen und die Vermögensverwaltung.
HRA 742331 Lunzer & Goebbels, Inhaber H.R. Lunzer, e.K., An der Betteleiche 7, 70569 Stuttgart. Inhaber: Lunzer, Hans-Robert.
HRB 799665 Hartkopf Family Office GmbH, c/o Markus Hartkopf, Im Betzengaiern 29, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Hartkopf, Markus Christopher. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen und Vermögensanlagen aller Art.
HRB 799852 The Schumann Residence GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie deren Veräußerung, insbesondere in Bezug auf das Objekt Schumannstraße 2 in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft übt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung aus.
HRB 800071 RW3 Townhouse GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo, Zagreb / Kroatien. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten, die Modernisierung und der Verkauf von Immobilien.
HRB 800080 Kleiner Grundstücksverwaltung GmbH, Wurmlinger Straße 24, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kleiner, Ursula. Geschäftsführer: Kleiner, Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz, eigenem Kapitalvermögen und von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Sie kann Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG errichten und veräußern.
HRB 799681 MegaLion Europe GmbH, Rotwiesenstraße 26a, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gesmann, Volker. Geschäftsführer: Korsten, Josef Markus, Lidingö / Schweden. Gegenstand des Unternehmens: - Der Import, die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Elektrischen Speichersystemen ("ESS") und angrenzender Technologien des chinesischen Unternehmens Jiangsu Megalion Energy Storage Integration Technology Co., Ltd. oder verbundener Geschäftspartner sowie - die Entwicklung und der Vertrieb von Service-, Finanzierungs- und Aftersaleslösungen sowie von ESS-Anwendungslösungen in Form von Hardware- und/oder Software-Applikationen für Unternehmen und Endkunden in Europa.
HRB 799817 Formula Capital GmbH, Filderhauptstraße 59B, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmuker, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, Gründung und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie das Halten von Immobilien.
HRB 799842 velko GmbH, Liliencronstraße 6 c, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pavlysh, Lev. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung sowie Akquise und Kontaktanbahnung zwischen Unternehmen im In- und Ausland. Im Übrigen die Entwicklung und Pflege von Marken/Handelsmarken im In- und Ausland.
HRB 799976 FIRE Investments UG (haftungsbeschränkt), Fred-Uhlman-Straße 12, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rabkins, Marks. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwalten, Finanzierung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Stadt Stuttgart - Veränderungen Mai

HRB 788610 DIH MANAGEMENT VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH, c/o opseo Holding B.V., Kronenstraße 24, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eden, Holger, Pfäffikon / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hamann, Erik.
HRB 25314 WongDoody GmbH, Eberhardstraße 6971, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bögner, Frank. Geschäftsführer: Gölz, Christian Chi Young; Bürkle, Marc Oliver.
HRB 770543 KBW Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: Dr. Schwaigkofler, Markus.
HRB 108303 THI Holdings GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: THI Holdings GmbH Zweigniederlassung Österreich, 3224 Mitterbach/Österreich (Österreichisches Firmenbuch, eingetragen unter der Nummer 642722) EUID: ATBRA.642722-001, Geschäftsanschrift: Gut Lindenhof Brunnsteinweg 2, 3224 Mitterbach/Österreich.
HRB 763796 DISO Digital Solutions GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmied, Dean.
HRB 723995 PlotJet GmbH, Königstr. 10 c, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Herwig. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Meier, Christoph, Niederweningen / Schweiz. Geschäftsführer: Keller, Sven, Winterthur / Schweiz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797055 Futuromundo GmbH, Calwer Straße 28, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: Sommer, Gordon Bero. Bestellt als Geschäftsführer: Sommer, Leonard Benjamin.
HRB 730667 Süd KB Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Königstraße 10c, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Martus, Stephan.
HRB 23686 Süd Beteiligungen GmbH, Königstr. 10c, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Martus, Stephan. Geschäftsführer: Max, Gunter.
HRB 4049 Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH, Königstr. 10c, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Martus, Stephan.
HRB 773770 MultiTaskers GmbH, Lautenschlagerstraße 23a, 70173 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Tsybriy, Kristina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 763512 Baden-Württemberg-Tarif GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Das Management des Verbundgrenzen überschreitenden Baden-Württemberg-Tarifs sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Vertretung der Gesellschafterinteressen bezogen auf die Ticketfamilie des Deutschland-Tickets und gegebenenfalls weitere, in Baden-Württemberg gültige Tarif- und Vertriebsangebote. Die Gesellschaft übernimmt Aufgaben im Bereich der Tarifgestaltung, -fortentwicklung und des Tarif-Controllings, des Vertriebs, der Kommunikation, der Einnahmeaufteilung, der technischen Infrastruktur, der Marktforschung, der Datendrehscheiben und -schnittstellen, der Gremienbetreuung und der Bildung und Betreuung von Kooperationen. Ziele der Gesellschaft sind, im Sinne der Daseinsvorsorge, den Kundennutzen im ÖPNV zu erhöhen und wettbewerbsneutrale Tarifstrukturen, Vertriebsangebote und Einnahmenaufteilungsverfahren zu schaffen und zu fördern. Diese Ziele sollen u. a. durch für Fahrgäste attraktive und verständliche, und gleichzeitig auch wirtschaftliche und erlösorientierte Konzepte und Angebote erreicht werden.
HRB 734938 GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuprian, Oliver. Bestellt als Liquidator: Kuprian, Dieter Karlheinz. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Kuprian, Dieter Karlheinz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13381 LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, Haus 5, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Pyk, Thomas. Prokura erloschen: Brand, Hans-Henning. Modersohn, Antje Ulrike. Geschäftsführer: Adamla, Uwe.
HRB 784182 elsässer GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Chardon, Christoph Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Elsäßer, Andreas.
HRB 251924 Cyient GmbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Atla, Prabhakar. Bestellt als Geschäftsführer: Lippus, Beatrice Sonja.
HRB 790634 Sixt Stuttgart Verwaltungs GmbH, Lautenschlagerstraße 17, 70173 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Bernabei, Anna-Victoria.
HRB 761364 QUINTA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lautenschlagerstraße 23, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gutekunst, Alfred.
HRB 773106 StackPierce GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Geschäftsführer: Tillmann, Alexander Nicolas, St. Julian's / Malta.
HRB 773099 Workmation GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Geschäftsführer: Tillmann, Alexander Nicolas, St. Julian's / Malta. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Integration von Hard- und Softwarelösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen zur Unterstützung, Steuerung und Optimierung von manuellen, teil- und vollautomatisierten industriellen Prozessen - insbesondere in der Produktion und Fertigung; dies umfasst unter anderem Assistenzsysteme, Steuerungssysteme, Visionsysteme, Mobile Lösungen, MES Lösungen, Datenerhebung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Prozessoptimierung, Beratung, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Wartung.
HRB 732786 FLEX Fund New Energy GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Holz, Christian. Bestellt als Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko.
HRB 788207 DFH PFM GmbH, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hagen, Jörg-Karsten.
HRB 777416 DFH ARE GmbH, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hagen, Jörg-Karsten.
HRB 772718 Champions of the Marketplace GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Geschäftsführer: Tillmann, Alexander Nicolas, St. Julian's / Malta.
HRB 761286 DFH Group GmbH, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hagen, Jörg-Karsten.
HRB 778758 HdB Haus der Berater GmbH, Herdweg 76, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Harscher, Marvin Gustl. Gegenstand des Unternehmens: a) Erbringung von Dienstleistungen für Makler und Vertriebsgesellschaften, b) Beratung von Vertriebsgesellschaften, Maklern und Endkunden, c) Intensive Betreuung von Kunden, d) Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach §34c Gew0 e) Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach §34f Gew0 f) Coaching von Maklern und Endkunden (u.a. durch Social Media Kanäle).
HRB 774624 Zum goldenen Hirschen X zerotwonine GmbH, Gymnasiumstraße 52, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sielker, Klaus. Bestellt als Geschäftsführer: Kaminke, Oliver. Prokura erloschen: Kaminke, Oliver.
HRB 19226 Gemini Mode GmbH, Fritz-Elsaß-Straße 50, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Püttner, Ulli. Bestellt als Liquidator: Püttner, Ulli. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 789867 lmmobiliare GmbH, Heustraße 3, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 37.500,00 EUR.
HRB 792361 Distrupol Germany GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schuering, Kurt, Estero, Florida / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Everett, Michael Lynn, Texas, The Woodlands / Vereinigte Staaten; Rutherford, Carrie Ann, Texas, Spring / Vereinigte Staaten; Stanton, James Michael Geoffrey, Lightwater / Vereinigtes Königreich; Orme, Richard James, Cannock / Vereinigtes Königreich.
HRB 16589 MBW Marketing-und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar-und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH, Leuschnerstr. 45, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wirsig, Alexander.
HRB 753941 Flexible Drive Allocation UG (haftungsbeschränkt), Senefelderstraße 100, 70176 Stuttgart. Geschäftsführer: Theiss, Maxim.
HRB 760906 BABLE GmbH, Reuchlinstraße 27, 70176 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen gelöscht: Ausländische Zweigniederlassung: BABLE Smart Cities Nordics, 1473 København K/Dänemark (Erhvervsstyrelsen, eingetragen unter der Nummer 43406833) EUID: DKCVR.43406833, Geschäftsanschrift: c/o BLOXHUB, Bryghuspladsen 8, 3., 1473 København K/Dänemark.
HRB 744472 OPTENDA GmbH, Hasenbergstraße 49 B , 70176 Stuttgart. Stammkapital: 33.380,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Vermarktung sowie der Vertrieb von Konzepten und Software-Lösungen zur Erhöhung der Transparenz über Energieverbräuche und des CO2-Footprints mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz.
HRB 779378 vreed GmbH, Johannesstraße 69, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 37.936,00 EUR.
HRB 784268 beyondbots GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 37.500,00 EUR.
HRB 739275 Auren GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Korte, Saskia.
HRB 20107 Schlossplatz GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Nitsche, Christian.
HRB 794722 DHDS24 GmbH, Marienstraße 18, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Schamscher Khan, Speen Gul.
HRB 774679 Icon Marketing & Brand GmbH, Augustenstraße 46, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Maurer, Dominik Markus. Liquidator: Sayan, Atilla. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Neugebauer, Altfrid. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Niko Dominik.
HRB 746399 SprintEins GmbH, Rotebühlstraße 87 e, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilsing, Andre.
HRB 756460 A & H Gastro GmbH, Reinsburgstraße 911, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Yildirim, Arman. Bestellt als Geschäftsführer: Samdanli, Mert Öztürk.
HRB 773194 Empower Ventures GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Brand, Benedikt.
HRB 753863 Besic GmbH, Sophienstraße 38, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Besic, Admir. Nicht mehr Geschäftsführer: Besic, Admir.
HRB 757477 Innovation Group Germany GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Toulson-Clarke, Miles, Great Elm / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 21823 Horváth AG, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Neugebauer, Altfrid. Vorstand: Borcherding, Axel. Bestellt als Vorstand: Hofmann, Niko. Vorstand: Fink, Heiko.
HRB 792644 LKP Verwaltungs GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 775492 JoinSports GmbH, Rotebühlstraße 115a, 70178 Stuttgart. Einzelprokura: Rieder, Heidemarie.
HRB 756487 HK Verwaltungs GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 771295 Katana Services GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 759233 7seconds GmbH, Tübinger Straße 10, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Eris, Cemalettin.
HRB 771989 Global Markets GmbH, Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Klinkmüller, Philip.
HRB 14124 K&P Consulting GmbH, Rotebühlstraße 44, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Betriebswirtschaftliche Beratung und der Kauf und die Verwaltung von gesellschaftereigenen Unternehmensbeteiligungen
HRB 790189 Karosserie Dannenhauer & Stauss GmbH, Augustenstraße 8, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Waldemar.
HRB 794270 AMBE Consulting GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Durch die Entscheidung der Insolvenzverwalterin vom 20.05.2025 ist die Gesellschaft zum kalendermäßigen Geschäftsjahr zurückgekehrt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet, beginnend am 01.05.2025 und endend am 31.12.2025.
HRB 15709 Stuttgart-Marketing GmbH, Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Dellnitz, Armin.
HRB 16873 Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH, Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart. Hauptamtlicher Geschäftsführer: Dellnitz, Armin. Nicht mehr Nebenamtlicher Geschäftsführer: Dr. Rogg, Walter. Nebenamtlicher Geschäftsführer: Rebmann, Elmar Rüdiger. Bestellt als Nebenamtlicher Geschäftsführer: Kaiser, Michael.
HRB 547 Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Hägele, Jochen.
HRB 743209 fairplaid GmbH, Sophienstraße 26, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Lührs, Torsten Heinrich Friedhelm. Prokura erloschen: Gräter, Philip. Einzelprokura: Poschen, Francesca.
HRB 15059 ELO Digital Office GmbH, Tübinger Str. 43, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mosbach, Karl Heinz.
HRB 746824 ELO Cloud GmbH, Tübinger Straße 43, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mosbach, Karl Heinz.
HRB 746982 KI Professionals GmbH, Marienplatz 12, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Buschmann, Dirk.
HRB 7479 WGV-Versicherung AG, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Hägele, Jochen.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Schmidt-Schröder, Fabian. Einzelprokura: Heurich, Patrick. Dülken, Fabian. Merkel, Inaki. Ahlemann, Dietmar. Gesamtprokura: Weinrich, Johannes. Woyke, Laura. Linsner, René. Grönke, Kai. Maisenbacher, Marco. Schmidt, Dennis. Tolle, Detlef.
HRB 788415 MM Vertriebs- und Consulting GmbH, Pfaffenweg 6, 70180 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: a) Aufstellen und Betreiben sowie Vermieten und Verkaufen von Verkaufsautomaten. Das Erbringen von technischen Dienstleistungen und Reparaturen im Zusammenhang mit Verkaufsautomaten. Der Vertrieb zum Befüllen der Verkaufsautomaten geeigneter Waren an Gewerbekunden und Endverbraucher sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich. Die Vermittlung und Vergebung von Bauaufträgen an Meisterbetriebe, Generalübernehmer (keine Ausübung von baulichen Eigenleistungen und keine Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO) b) Die Erbringung von kaufmännischen Beratungs- und Managementdienstleistungen für andere Unternehmen auf den Sektoren Betriebswirtschaft, Finanzen, Medien, Gastronomie und Immobilien.
HRB 795344 Verwaltungspartner GmbH, Olgastraße 120, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mandau, Marcel. Bestellt als Geschäftsführer: Faulhaber, Janosch.
HRB 737678 Y1 Digital AG, lmmenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR.
HRB 783234 König Holding GmbH, Liststraße 7b, 70180 Stuttgart. Bestellt als Liquidator: König, Matthias. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797752 DLCS Store UG (haftungsbeschränkt), Falbenhennenstraße 17, 70180 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Mengel, Claudia.
HRB 779986 Juula GmbH, Falbenhennenstraße 17, 70180 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Stähle, Steffen. Einzelprokura: Pillas, Katharina.
HRB 741126 Grund & Boden Immobilien GmbH, Liststraße 12, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Florian. Bestellt als Liquidator: Fischer, Florian Joachim. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 783234 König Holding GmbH, Liststraße 7b, 70180 Stuttgart. Liquidator: König, Matthias, Dietikon / Schweiz.
HRB 16275 Allianz Objektbeteiligungs-GmbH, Charlottenstraße 3, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rudolph, Sven. Geschäftsführer: Fröhling, Lars; Hoffmann, Killian; Bünten, Dominik. Prokura erloschen: Frick, Mirjam.
HRB 790462 Meine Wohnrente 2 GmbH, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Eger, Lesley Ann-Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Cronenberg, Janis. Prokura erloschen: Sauer, Gordon. Cronenberg, Janis.
HRB 748474 Stoll Fitness GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Benjamin.
HRB 784023 Theobald Group Holding GmbH, Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wohlfarth, Peter.
HRB 760933 Gustav Gastro GmbH, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Keßler, Daniel. Geschäftsführer: Martin, Benjamin. Bestellt als Geschäftsführer: Schlayer, Jörg.
HRB 773110 Meine Wohnrente GmbH, Wilhelmsplatz 8, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eger, Lesley Ann-Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Cronenberg, Janis. Prokura erloschen: Sauer, Gordon. Cronenberg, Janis.
HRB 15825 Richard Lampert Verwaltungs GmbH, Gaisburgstr. 12 B, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Groth, Michael. Bestellt als Geschäftsführerin: Thill, Pauline Sofie.
HRB 799088 Dr. Rainer Hahn GmbH, Bospserwaldstraße 40A, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Professor Neufang, Bernd.
HRB 778451 Kosmos & You GmbH, Pfizerstraße 57, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Ulli. Bestellt als Geschäftsführer: Schultes, Bettina.
HRB 799493 Harmony Collection GmbH, Steinkopfstraße 5, 70184 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften aller Art einschließlich der Übernahme ihrer Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle sowie die Erbringung kaufmännischer, strategischer, administrativer, finanzieller und sonstiger Management-Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
HRB 24629 Service- und Betriebsgesellschaft Heidehof mbH, Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Birkle, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Bezner, Oliver.
HRB 725021 Carpe Diem GmbH, Alexanderstraße 23, 70184 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen und wieder gelöscht: Ausländische Zweigniederlassung: Carpe Diem GmbH Zweigniederlassung Austria, Österreich (Österreichisches Firmenbuch, eingetragen unter der Nummer 391399-001) EUID: ATBRA.391399-001.
HRB 793882 Kuss GmbH, Libanonstraße 33, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sever, Kristina. Bestellt als Geschäftsführer: Sever, Umut.
HRB 798530 MedJobs Eu.de Bremen GmbH, Wagenburgstraße 91, 70186 Stuttgart. Geschäftsführer: Morttey, Lawson Edem.
HRB 764890 Höhenberg Gastronomie GmbH, Raitelsbergstraße 48, 70188 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Piestricow, Lukas. Geschäftsführer: Hassanein, Sherif; Piestricow, Marcin. Gegenstand des Unternehmens: Die Führung von Restaurant- und Gastronomiebetrieben einschließlich Catering und Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Unternehmensberatung für Gastronomiebetriebe. Gegenstand ist ferner die Planung, Konstruktion und Montage von Ladeneinrichtungen sowie die Gestaltung und Einrichtung von Verkaufsräumen.
HRB 779109 schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitektur, Talstraße 41, 70188 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Strumberger, Galina.
HRB 738699 MEGA Fleisch GmbH, Franz-Wachter-Straße 20, 70188 Stuttgart. Prokura erloschen: Schrade, Felix.
HRB 738200 Touch Grundbesitz GmbH, Ostendstraße 127, 70188 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: - Handel mit lmmobilien, Erwerb sowie Vermietung und Verwaltung von lmmobilienvermögen, - Eisenflechten, Betonarbeit - Firmen- und Gebäudereinigung, - Glasfaser- und Kabelverlegungsarbeiten, - Transport von Baustoffen.
HRB 11812 Optik Bareis GmbH, Haußmannstr. 186, 70188 Stuttgart. Stammkapital: 51.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Böhme, Siegfried. Geschäftsführer: Legner, Yvonne. Bestellt als Geschäftsführer: Legner, Wolfram.
HRB 757006 Peakboard GmbH, Neckarstraße 189191, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Straubinger, Kristin.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Der Übergang der im Betrieb des veräußerten Geschäfts der "Hans Carstens GmbH" mit Sitz in Breklum (AG Flensburg, HRB 536 HU) und der "Karosserie- und Lackierzentrum Husum GmbH" mit Sitz in Husum, (AG Flensburg, HRB 9836 FL) begründeten Verbindlichkeiten ist gem. Ziff. 20.2 des Betriebskaufvertrages vom 24.01.2025, UVZ SH 133/2025 der Notarin Susanne Haubold in Stuttgart ausgeschlossen. Der Übergang der im Betrieb des Veräußerers begründeten Forderungen ist ausgeschlossen.
HRB 748054 Schwabengarage GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Gesamtprokura: Tanzer, Stefan Markus. Hackenberg, Frank.
HRB 720010 EFA Autoteilewelt GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Baumann, Udo.
HRB 2128 EF Logistik GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Koch, Timo. Gesamtprokura: Sevim, Didem. Widmann, Michael.
HRB 847 Verlag Freies Geistesleben & Urachhaus GmbH, Landhausstr. 82, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schily, Julian.
HRB 790993 Emil Frey Vogel Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Gutgsell-Meiertoberens, Tobias. Gesamtprokura: Senger, Norbert.
HRB 18313 SeibertLink Steuerberatungsgesellschaft mbH, Neckarstraße 221, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Link, Wolfgang.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Carstens, Hans. Gesamtprokura: Carstens, Peter. Carstens, Uwe.
HRB 790398 NICER Spaces GmbH, Stöckachstraße 11A, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ingelfinger, Carolin.
HRB 23625 LBBW Immobilien Development GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Wenzel, Knuth.
HRB 791551 PTA Center GmbH, Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aescht, Kai-Uwe. Geschäftsführer: Konrad, Sonja; Ntounas, Panagiotis.
HRB 24052 Evangelisches Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Stuttgart gGmbH, Nordbahnhofstr. 131, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Thomiczny, Ronald. Bestellt als Geschäftsführer: Happe, Jutta Carmen.
HRB 722643 ZECH Hochbau AG, Mönchhaldenstraße 26, 70191 Stuttgart. Gesamtprokura: Sauer, Matthias Werner. Kenner, Felix Michael.
HRB 917 Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstr. 201, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Luckscheiter, Karl Uwe. Gesamtprokura: Wörtwein, Harald.
HRB 793641 dbeyond ag, Robert-Bosch-Straße 3, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 122.014,00 EUR.
HRB 2546 NORMBAU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Hertz-Str. 14, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kimmich, Alexander.
HRA 741811 Octopus Innovations GmbH & Co. KG, Am Bismarckturm 60, 70192 Stuttgart. Einzelprokura: Joos, Maximilian Erik. Prokurist: Dr. Veil, Michael.
HRB 798734 Storm Group GmbH, Baumeisterweg 24, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 785105 Prospero Holding GmbH, Hauptmannsreute 44; c/o Timo Rögelein , 70192 Stuttgart. Stammkapital: 106.000,00 EUR.
HRB 793811 KAISERIN UG (haftungsbeschränkt), Am Kochenhof 12, 70192 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gazic, Amela. Bestellt als Liquidator: Gazic, Amela. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 726641 DAVAO Holding GmbH, Schottstraße 77, 70192 Stuttgart. Geschäftsführer: Weiske-Dimitrov, Dirk.
HRB 767085 DAVAO Komplementär GmbH, Schottstraße 77, 70192 Stuttgart. Geschäftsführer: Weiske-Dimitrov, Dirk.
HRB 723761 ID-Sports GmbH, Parlerstraße 6, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Walpen, René, Thun / Schweiz.
HRB 788667 theMVP Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Herdweg 81, 70193 Stuttgart. Liquidator: Schweers, Manuel Hendrik; Gräuler, Philipp Johannes. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 758169 Bemmerer Immobilien GmbH, Am Kräherwald 305, 70193 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bemmerer, Rolf. Bestellt als Geschäftsführer: Bemmerer, Nina Kim.
HRB 752664 nuspirit GmbH, Gutenbergstraße 77 A, 70197 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen und Konferenzräumen sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen.
HRB 724463 Mink Verwaltungs GmbH, Solitude 2, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Jan.
HRB 785440 P2 eBike GmbH, Böblinger Straße 52, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Failenschmid, Moritz. Bestellt als Geschäftsführer: Scharler, Gudrun.
HRB 799599 REWOtec Verwaltungs GmbH, Mörikestraße 20, 70199 Stuttgart. Geschäftsführer: Schlensog, Angela Doris.
HRB 743634 Zweite HHSP Verwaltungsgesellschaft mbH, c/o Reuter Hald und Partner mbB, Böblinger Str. 245, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hald, Christian. Geschäftsführer: Pfleiderer, Nicole; Speidel, Petra Birgit.
HRB 756536 Löwenstube GmbH, Ulmer Straße 333, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schupeck, Shefqet. Bestellt als Geschäftsführer: Ferizaj, Sadik.
HRB 736514 Horizont GmbH, Ulmer Straße 355, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jung, Joachim Ludwig.
HRB 795430 24-711 BS UG (haftungsbeschränkt), Türkenstraße 5, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Belyaev, Rumen Andreev. Bestellt als Geschäftsführer: Liebehenschel, Sandy. Gegenstand des Unternehmens: (1) Gegenstand des Unternehmens ist Grab- und Friedhofstechnik, Grabherstellung bzw. der Grabaushub und die Durchführung von Haushaltsauflösung, Entrümpelungen, Möbeltransport und -montage, Umzügen und Transporten, der Betrieb von Ladengeschäften zum Verkauf von neuen und gebrauchten Möbeln und Haushaltsgegenständen, die Entsorgung von Abfällen sowie die Beteiligung an Betrieben ähnlicher Art. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, andere ihr ähnliches Unternehmen gründen oder erwerben oder sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. "
HRB 213626 Citizen Systems Europe GmbH, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Moore, Mark Kristen John, Stoke Poges / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Pickett, Andrew Robert, Dorking / Vereinigtes Königreich. Prokura erloschen: Pickett, Andrew Robert. Einzelprokura: Kato, Kei.
HRB 7967 Maxx Media GmbH Gesellschaft für Werbung, Medienproduktion und Medienvertrieb., Waiblinger Str. 7, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Körtelt, Werner. Bestellt als Geschäftsführer: Erthal, Susanne Annelore.
HRB 23503 Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH, Daimlerstraße 131, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Becker, Kristina. Gesamtprokura: Baumann, Oliver.
HRB 786607 Rubin Gold Diamond GmbH, Bahnhofstraße 10, 70372 Stuttgart. Geschäftsführer: Yildirim, Hazal Necibe.
HRB 779085 SDPA Süddeutsche Privatassistenz GmbH, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart. Einzelprokura: Wolf, Karsten.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Thees-Siegel, Simone.
HRB 762829 LEONIE DMS DVB GmbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführer: Holzmeier, Eva.
HRB 763058 Daimler Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführerin: Holzmeier, Eva.
HRB 23369 Mercedes-Benz Parts Brand GmbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführer: Holzmeier, Eva.
HRB 762877 Mercedes-Benz Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mink, Julia Anne. Bestellt als Geschäftsführer: Holzmeier, Eva.
HRB 729837 Cúspide GmbH, Mercedesstraße 120, HPC L533, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sardien, Sagree. Bestellt als Geschäftsführer: Bayrak, Senol.
HRB 799612 Paul Lange Verwaltungs-GmbH, Hofener Straße 114, 70372 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Paul Lange GmbH & Co. KG - nachstehend "KG" genannt - . (2) Gegenstand des Unternehmens der KG ist der Handel mit Erzeugnissen und die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in folgenden Geschäftszweigen - Fahrradkomponenten wie Motoren, Schaltungen und Antriebe, Batterien, Bremsanlagen und sonstige Baugruppen, - Fahrradbekleidung und -schuhe, - Fahrradzubehör und -accessoires, - Fahrräder, - Trainingsgeräte und Artikel der Sporternährung, - Planung und Einrichtung von Fahrradgeschäften, -werkstätten und -lagern einschließlich des Handels mit hierzu erforderlichen Gegenständen, - Service- und Kundenschulung in den vorgenannten Geschäftszweigen.
HRB 756615 Beatmungspflege 24 GmbH, Waiblinger Str. 34, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. med. Karahodza, Orhan. Bestellt als Geschäftsführer: Klempar, Tomas.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Kohleisen, Sabine.
HRB 771970 ACE Systems & Services GmbH, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockfisch, Karlheinz. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Herbert.
HRB 6254 ACE-Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockfisch, Karlheinz. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Herbert.
HRB 17162 Euro Union Assistance GmbH Gesellschaft für touristische Beistandsleistungen, Schmidener Str. 227 b, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockfisch, Karlheinz. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Herbert.
HRB 15419 Coeur de Lion Schmuckdesign GmbH, Krefelder Straße 32, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Rieger, Sven Andreas. Sutterlüty, Patrick, Egg/Österreich. Einzelprokura: Evmiridis, Georgios.
HRB 8082 Versicherungs-Programme Uwe Th. Pilz GmbH, Austraße 18 A, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schmaderer, Markus André.
HRB 798618 ForSure Ventures GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Havers, Benedikt. Geschäftsführer: Grohmann, Martin; Dr. Hartmann, Max Peter. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann auch eigene Geschäftstätigkeiten im Bereich der Entwicklung und Anwendung neuer digitaler Technologien im Rahmen von Innovationsprojekten aufnehmen. Sie tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes oder nach einer entsprechenden Nachfolgevorschrift bedürfen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich im eigenen Namen für eigene Rechnung (zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte) an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
HRB 19726 Schartnerei GmbH, Löwentorstraße 68, 70376 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Koch-Dienstleistungen, Organisation und Durchführung von Festen sowie diversen Veranstaltungen, Weinproben, private Weinkellerauflösung, Wein-Agentur, Personalvermittlung sowie Handel mit Feinkost.
HRB 762097 wizemann.space GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bernhard, Alexander.
HRB 13380 Dolde Medien Verlag GmbH, Naststraße 19 B, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Kästner, Christian.
HRB 245392 REGIONAL-TV Lizenz GmbH, Naststr. 25, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Unruh, Christiane. Geschäftsführer: Prof. Dr. Krohn, Tobias.
HRB 721702 tele-regional STUTTGART GmbH, Naststr. 25, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Unruh, Christiane. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Krohn, Tobias.
HRB 14482 SBR Gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration mbH, Zuckerfabrik 30, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieter, Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Coerper, Heike Sabine.
HRB 25045 BONUS Berufliche Orientierung, Nachbarschaftsmärkte und Service gemeinnützige GmbH, Zuckerfabrik 30, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieter, Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Coerper, Heike Sabine.
HRB 767274 Blitz S18-226 GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Büchele, Wolfgang.
HRB 24542 SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Carls, Walter. Köhler, Ulrike. Gesamtprokura: Dr. Harms, Fabian. Weidner, Claudia.
HRB 16264 SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft, Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Carls, Walter. Köhler, Ulrike. Gesamtprokura: Dr. Harms, Fabian. Weidner, Claudia.
HRB 16367 SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Carls, Walter. Köhler, Ulrike. Gesamtprokura: Dr. Harms, Fabian. Weidner, Claudia.
HRB 782791 B&B Products GmbH, Elbestraße 144, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Barthruff, Yannick. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Gegenständen aus dem Bereich Garten, Haushalt, Sport, Freizeit, Auto, Camping.
HRB 761297 V-Locker-Services GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Müller, Hubert, Amriswil / Schweiz. Gesamtprokura: de Magalhaes, Eduardo. Weiss, Michael.
HRB 782791 B&B Products GmbH, Elbestraße 144, 70376 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen und Handel mit Gegenständen aus dem Bereich Garten, Haushalt, Sport, Freizeit, Auto, Camping.
HRB 743117 Werkids Stuttgart-Münster UG (haftungsbeschränkt), Nagoldstraße 57, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ochs, Julien.
HRB 754016 diconium GmbH, Rommelstraße 11, 70376 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dyckhoff, Thomas. Prokura erloschen: Dyckhoff, Thomas.
HRB 738112 HM Fitness GmbH, Stammheimer Straße 45, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Schopenhauer, Alexander. Geschäftsführer: Maßen, Johannes Dieter.
HRB 21884 Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunze, Gottfried. Bestellt als Geschäftsführer: Sailer, Michael.
HRB 733864 Attikon C R M Construction Risk Management GmbH - Assekuranzmakler, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Sperka, Matthias.
HRB 727027 Porsche Logistik GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bauer, Susanne. Bestellt als Geschäftsführer: Rostek, Harald Heinrich.
HRB 727504 WOLFF & MÜLLER Hoch- und Industriebau Beteiligungs GmbH, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Prokura erloschen: Karnein, Matthias. Dr. Klamert, Stephan.
HRA 735772 Sika Deutschland CH AG & Co KG, Kornwestheimer Straße 103 - 107, 70439 Stuttgart. Gesamtprokura: Holtermann, Andreas.
HRB 796690 Montevida GmbH, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Neubrand, Simone Christine. Bestellt als Geschäftsführer: Preußler, Timo.
HRB 765898 MQ Modern Quality UG (haftungsbeschränkt), Steiermärker Straße 3 - 5, 70469 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Verkauf von Waren über Amazon, insbesondere KFZ-Teile und -Zubehör sowie Transportsysteme, Baumarktartikel, Beleuchtung, Haus- und Gartenartikel, Sport- und Freizeitartikel und Bekleidung, Haushaltsgeräte, Küchenzubehör und Wohnaccessoires, Haustierbedarf, Babyartikel, Schuhe und Handtaschen, Büroartikel, schreibwaren, Bücher, Musik, speichermedien, lr- und Elektronikprodukte + Zubehör, lT-Hard und Software, Musikinstrumente + DJ-Equipment; zudem der lmport dieser Waren aus China.Weiter betrift unser Geschäftsfeld lnvestitionen in Forex, Indizes und Metalle sowie das Betreiben eines Onlineshops bzgl. der oben aufgeführten Waren über die Onlineplattformen TikTok und eBay.
HRB 16387 Klumpp Coatings GmbH, Dornbirner Str. 23, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Donchess, James Michael, Richfield,Ohio / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Lang, James Paul, Bay Village, Ohio / Vereinigte Staaten.
HRB 783536 Consilium Project Finance GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Daten ergänzt bei Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 786696 Solar Energy Portfolio GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 766712 Greeno Solarprojekt 3 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 771203 Solar Portfolio 1 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Ramsperger, Daniel. Dr. Hartkopf, Markus.
HRB 775883 Solar Portfolio 3 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel. Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin.
HRB 767130 Greeno Solarprojekt 1 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRB 771217 Solar Portfolio 2 GmbH, Siemensstraße 6, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ostgathe, Martin. Gesamtprokura: Dr. Hartkopf, Markus. Ramsperger, Daniel.
HRA 3499 Georg Thieme Verlag KG., Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Gapp, Oliver. Prokurist: Dr. Ostertag, Nino Alexander. Gesamtprokura: Weber, Elmar.
HRB 15454 Thieme GmbH, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ostertag, Nino Alexander.
HRB 793168 Linesa UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 82, 70469 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von lT-Dienstleistungen, Handel und Vermietung mit lT-Hardware und Software, lndustrieelektronik, Maschinen, Zubehör und artverwandte Waren.
HRB 782362 IPF Engineering GmbH, Artusweg 9A, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rauscher, Norbert Friedrich. Bestellt als Geschäftsführer: Fink, Jörg Albert.
HRB 12027 Dipl.-Ingenieur Reinhold Schmidt Brandschutzsysteme GmbH, Schneckenbergstr. 9, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Ulrich Reinhold. Bestellt als Geschäftsführer: Kabashi, Anton.
HRB 782811 BETA GROUP UG (haftungsbeschränkt), Klagenfurter Straße 60, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gökcimen, Emirhan. Bestellt als Liquidator: Gökcimen, Emirhan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19033 ETAS GmbH, Borsigstr. 24, 70469 Stuttgart. Gemäß § 13a HGB von Amts wegen eingetragen: Ausländische Zweigniederlassung: ETAS GMBH, 20149 Milano/Italien (Registro delle imprese, eingetragen unter der Nummer 08194570969) EUID: ITRI.08194570969, Geschäftsanschrift: VIA MARCO ANTONIO COLONNA 35, 20149 Milano/Italien. Ausländische Zweigniederlassung: ETAS GmbH Sverige Filial, Stockholm/ Schweden (Bolags-verket, eingetragen unter der Nummer 5164083486) EUID: SEBOLREG.5164083486, Geschäftsanschrift: Stockholms län, Stockholm/Schweden.
HRB 771569 Thieme Beteiligungen GmbH, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ostertag, Nino Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Siems, Katrin.
HRB 17053 Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie GmbH, Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ostertag, Nino Alexander.
HRB 758065 DUBAY GmbH, Burgenlandstraße 61, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Abusultan, Mohammed J.A. Bestellt als Liquidator: Dulkadir, Aydin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 23976 Coperion GmbH, Theodorstraße 10, 70469 Stuttgart. Geschäftsführer: Dr. Beulker, Klaus Paul.
HRB 32357 Bluelight GmbH, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Schloßmann, Mareike. Müller, Jan.
HRB 764593 Casa GmbH, Turbinenstraße 47, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dadusut, Hüseyin.
HRB 793666 frontier bytes GmbH, Staigerstraße 7, 70499 Stuttgart. Einzelprokura: Rieder, Heidemarie.
HRB 777191 HD Holding GmbH, Kreuzotterweg 15, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 720993 Dr. Ulrich Knapp GmbH, Friolzheimer Straße 5, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Langer, Christoph.
HRB 728296 MSK Outplacement GmbH, Möhringer Landstr. 5, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mairle, Michael. Geschäftsführer: Hartmann, Heiko; Breuling, Thomas.
HRB 792452 B.U.G.S. GmbH Sachverständigen Büro Dr. Karg und Kollegen, Waldburgstraße 15, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schweickhardt, Jörg.
HRB 787708 Taconia GmbH, Wankelstraße 14, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauf, Ronny. Geschäftsführer: Dr. Kemper, Guido. Bestellt als Geschäftsführer: Spilker, Michael.
HRB 774015 HPCS GmbH, Curiestraße 4, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 50.120,00 EUR.
HRB 23517 SECO Mind Germany GmbH, Meitnerstraße 9, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tinelli, Mattia Moretti.
HRA 13500 nexMart GmbH & Co. KG, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Wehage, Roland.
HRB 19600 Andreas Scherer Elektrotechnik GmbH, Allmandstraße 8, 70563 Stuttgart. Geschäftsführer: Scherer, Andreas. Prokura erloschen: Scherer, Rudolf. Einzelprokura: Köber, Martin.
HRB 752695 PITSS GmbH, Wankelstraße 3, 70563 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gaede, Andreas Dietrich.
HRB 766239 AK Company GmbH, Robert-Koch-Straße 65, 70563 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Export & Import, Groß- und Kleinhandel mit Lebensmitteln, Delikatessen, Textil, Wohnaccessoires und Geschenkartikeln. Der Erwerb und die Veräußerung sowie Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien. Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke (für Wohn- und gewerbliche Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem das Reisegewerbe: - Ausübung von unterhaltenden Fähigkeiten als selbständige Schaustellerin oder nach Schaustellerart, - Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblich Leistungen - Aufsuchen von Leistungen auf Bestellung (Tür- zu-Tür-Geschäft).
HRB 17212 Trelleborg Holdings Germany GmbH, Schockenriedstraße 1, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Olsson, Katarina Margareta, Malmö / Schweden; Ruffler, Jennifer.
HRB 752248 WARELOG Real Estate Stuttgart GmbH, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Nothwang, Dominik.
HRB 761864 Bachmann GmbH, Ernsthaldenstraße 33, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Goll, Martin.
HRB 12720 U. I. Lapp GmbH, Schulze-Delitzsch-Str. 25, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Ege, Guido Stefan. Vasterling, Thomas.
HRB 206070 JFY lnternational GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Gastes, Dominic.
HRB 787346 Lapp Invest SE, Oskar-Lapp-Straße 2, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 1.100.000,00 EUR.
HRB 791982 PowerAds Marketing GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Talmon, Philipp Maximilian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 721921 HWS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Rapp, Stefan. Prokurist: Hien, Christian. Gesamtprokura: Kirsch, Teresa Sophia. Prokurist: Huber, Lutz.
HRB 728775 BWPOST Verwaltungs GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Bräuninger, Nadine.
HRB 741351 contnex GmbH, Schelmenwasenstraße 45, 70567 Stuttgart. Geschäftsführer: Seyfried, Mike.
HRB 14367 Züblin Spezialtiefbau GmbH, Albstadtweg 1, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: von Lübtow, Boris. Prokura erloschen: Bischoff, Sylvia.
HRB 796299 Kurcz Software GmbH, Widmaierstraße 60, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 751913 EnBW Netze BW Beteiligungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 720868 EnBW Vertriebsbeteiligungen GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 764415 EnBW Omega 108. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778086 EnBW Omega 123. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778079 EnBW Omega 124. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778105 EnBW Omega 125. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 778078 EnBW Omega 126. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 784761 EnBW Omega 134. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 784723 EnBW Omega 140. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin Richard.
HRB 784757 EnBW Omega 139. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790765 EnBW Omega 147. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790719 EnBW Omega 148. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790779 EnBW Omega 149. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790710 EnBW Omega 150. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790847 EnBW Omega 151. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790745 EnBW Omega 152. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790715 EnBW Omega 154. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 790727 EnBW Omega 155. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Stephan Alexander.
HRB 268544 B Behr Capital Verwaltung GmbH, Vaihinger Straße 48, 70567 Stuttgart. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Stuttgart verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 799264).
HRB 774437 RIB Deutschland GmbH, Vaihinger Straße 151, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ziert, Tim. Prokura erloschen: Biesinger, Martin.
HRB 23762 Karosserie- und Lackierfachbetrieb Ulz GmbH, Rübezahlweg 10, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ulz, Walter.
HRB 8265 Herrmann + Jörss Gesellschaft mit beschränkter Haftung, In der Schranne 35, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Köber, Martin.
HRB 778334 MUKIME UG (haftungsbeschränkt), Burgstraße 57, 70569 Stuttgart. Nun: Liquidatorin: Geng, Semhar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 799432 interSPA Projekt 74 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Scheerer, Volker.
HRA 733390 Objekt Stuttgart-Münster GmbH & Co. KG, Laustraße 22, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 226176 AvG GmbH, Auf dem Haigst 23, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Seebach, Andreas. Einzelprokura: Praun, Edgar Bernd.
HRB 780408 FAMA Troisdorf GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 721272 Solvenius GmbH, Tränkestraße 5, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 779330 FAMA Gummersbach Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 779322 FAMA Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 779199 FAMA Düsseldorf Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Geschäftsführer: Kraft, Philip; Glaab, Stefan Werner.
HRB 20500 Valumer GmbH, Eduard-Pfeiffer-Str. 67, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ilsche, Marco, Kreuzlingen / Schweiz. Bestellt als Geschäftsführer: Weidemann, Katja. Gegenstand des Unternehmens: Wellness- und Anti-Aging-Behandlungen sowie der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.
HRB 779211 FAMA Ratingen Real Estate GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Bestellt als Geschäftsführer: Kraft, Philip. Geschäftsführer: Glaab, Stefan Werner.
HRB 8351 Schwäbische Grundbesitz GmbH, Tränkestr. 9 B, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 130.000,00 EUR.
HRB 2686 Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Löffelstraße 3438, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Markovic-Sobau, Alexandra. Gesamtprokura: Göggerle, Jutta. Bordt, Roland.
HRB 793236 Lavender Solar 4 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 791254 Industrieservice K&K UG (haftungsbeschränkt), Gohlstraße 1, 70597 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von lndustriedienstleistungen im Bereich technische Reinigung, Logistik (Entsorgung der Container), Facility Management (Hausmeistertätigkeiten) sowie Pflege von Grünanlagen, Durchführung von Gartenarbeiten und Grünschnittarbeiten, Qualitätsmanagement (Aussortieren von Produktionsteilen), Abbrucharbeiten, Renovierungen, Ausbesserungsarbeiten, (Reparaturen, Streicharbeiten) sowie die Reinigung raumlufttechnischer Anlagen.
HRB 793005 Lavender Solar 1 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 793019 Lavender Solar 2 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 793362 Lavender Solar 3 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 756068 AH Aktiv-Haus GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Horlacher, Stefan.
HRB 793265 Lavender Solar 5 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Brock, Melchior.
HRB 761187 SCARABEUS Beteiligungen GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wulf, Martin.
HRB 6042 NETSTAL Deutschland GmbH, Dreifelder Straße 40, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Stefan, Pfäffikon / Schweiz.
HRB 728740 JBT studentische Unternehmensberatung GmbH, Steckfeldstraße 1, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Strayle, Celina Anna Corinna. Bestellt als Geschäftsführer: Weyer, Nicolas. Nicht mehr Geschäftsführer: Hornitschek, Janic.
HRB 720289 Steinbeis Innovation gGmbH, Adornostraße 8, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Jettinger, Edwin.
HRB 795841 Enperium GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Korsten, Josef Markus, Lidingö / Schweden.
HRB 797214 KD Beteiligungs AG, Franziskaweg 9, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 56.000,00 EUR. Nicht mehr Vorstand: Hermann, Frank. Bestellt als Vorstand: Dobler, Ulrich.
HRB 720208 aktivNET GmbH, Buowaldstraße 27, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sbrzesny-von Puttkamer, Frank. Bestellt als Liquidator: Sbrzesny, Frank. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 201040 Lothar Sandrock GmbH, Oberwiesenstraße 22, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sandrock, Barbara. Bestellt als Liquidator: Sandrock, Barbara. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 720615 DRS Braschel GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kirchheimer Str. 55, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Duffner, Paul. Geschäftsführer: Schwägerl, Josef.
HRB 761420 EFD Verwaltung GmbH, GAT-Gebäude, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Alfred.

Stadt Stuttgart - Löschungen Mai

HRA 735271 Früchte Mayer oHG, Dorotheenstraße 4, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 768733 Atrium 7 GmbH, c/o Schwabenverlag AG, Senefeldstraße 12, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 785296 maludeni UG (haftungsbeschränkt), Böblinger Straße 26, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 759864 Brandfluence GmbH, Marienstraße 37, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 742496 Utopia UG (haftungsbeschränkt), Heusteigstraße 40, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 764389 NOVO Cosmetics GmbH, Schlosserstraße 38, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 774213 the Content Store GmbH, Landhausstraße 19, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 12544 SCHÜTA Thomas Schüssele, Reinsburgstraße 163, 70197 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 17370 Verkehrssicherheit-Service GmbH (VSG), Kesselstraße 38, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 774026 serva GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16787 Hokra Wäschereibedarf-Vertriebs-GmbH, Korntaler Str. 11, 70439 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 722825 Mebesius Dentaltechnik KG, Weilimdorfer Str. 131, 70469 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 763150 Kosovawings GmbH, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 777293 refineVVC GmbH, Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 751988 Timpe Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Egerer Straße 22, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742132 Hochschule-Dozent e.K., Engelboldstraße 83, 70569 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 264553 BK Buchungs- und Kontierungsarbeiten GmbH, Sprollstr. 59, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 748285 Primum Domum UG (haftungsbeschränkt), Zaunwiesen 74, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 14361 Wagner & Böss Raumpflege-Service GmbH, Breuningstraße 3, 70597 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Hirsch, Alexander. Prokura erloschen: Hirsch, Petra. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Böblingen

HRB 251579 Sessler GmbH, Mühlgasse 24, 71272 Renningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 21.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 743404 Mauri BB GmbH, Im Zimmerschlag 7, 71032 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 767080 ROKKSTAR GmbH, Königstraße 34, 71139 Ehningen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 738989 MO-KAPS UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Römersteinweg 7, 71088 Holzgerlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 728283 Schwaben Fahrzeugtechnik GmbH, Raistinger Straße 1, 71083 Herrenberg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 775361 abacus haus UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 3, 71159 Mötzingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 769950 srsfintech UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Str. 9, 71229 Leonberg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 31.07.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 777660 Olsted UG (haftungsbeschränkt), Moltkestraße 5, 71139 Ehningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Esslingen

HRA 736566 BWS Brand- und Wasserschadensanierung GmbH & Co. KG, Gottlieb-Stoll-Straße 3, 73271 Holzmaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 789254 JoMaFi Verwaltungs GmbH, Tobelwasenweg 12, 73235 Weilheim an der Teck. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
HRB 744486 K-Logistik Aviation Services GmbH, Luftfrachtzentrum 6101, 70629 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 25.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 774603 Köle Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Weilstraße 227, 73733 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 720850 Phönix GmbH, Sielminger Str. 65, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 24.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 775613 Paolo Inglese Spare Parts GmbH, Rechbergstraße 46, 73770 Denkendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 222249 Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kohlhammerstr. 115, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 26.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 739113 bzweic GmbH, Jesinger Straße 52, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 210497 Werner Brogle GmbH, Am Kronenhof 25, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 735311 Autowerkstatt-Esslingen Fetoshi GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 37, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 13.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 754830 MaCh2 Cars GmbH, Lessingstraße 211, 72663 Großbettlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 739758 GK Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 7, 73257 Köngen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 737635 BE.ST PROJECT UG (haftungsbeschränkt), Zwingerstraße 11, 73728 Esslingen am Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 29.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 232110 Supacore GmbH, Rosenstraße 481, 70794 Filderstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Göppingen

HRA 530066 Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG, Mittlere Karlstraße 9397, 73033 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 14.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 29.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 541210 Mack GmbH, Hauptstr. 11, 73326 Deggingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 30.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 733972 ESKA-Welt GmbH, Benzstraße 4, 73054 Eislingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 30.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 533050 POLYMER-SYSTEME GMBH, Pfingstwasen 1, 73035 Göppingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 16.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 729290 MBF Holding GmbH, Autenbachstraße 12, 73035 Göppingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 09.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739357 Black Lux Car GmbH, Kuntzestraße 72, 73079 Süßen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 04.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739682 LPUNKT Design GmbH, Mittlere Karlstraße 9397, 73033 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.03.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 737662 Goldcar Drive GmbH, Heinrich-Heine-Straße 13, 73037 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 23.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Landkreis Ludwigsburg

HRA 300936 art aqua GmbH & Co. KG, Breuningerstraße 104, 74343 Sachsenheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 301720 CONTEK Industrie-Dienstleistungen Konstruktionsgesellschaft mbH, Eglosheimer Straße 101, 71679 Asperg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 775205 A + T Logistik GmbH, Strombergstraße 21, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723983 Braun Handels GmbH, Wilhelmstraße 26, 71638 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 749032 Blitztransporte GmbH, Dieselstraße 11, 71282 Hemmingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 08.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 205351 Fahrion Engineering Verwaltungs GmbH, Remsstr. 11, 70806 Kornwestheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 14.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 760083 CSM GmbH, Johannes-Daur-Straße 3, 70825 Korntal-Münchingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 20.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 731329 Werner Hofmeyer Besitz GmbH & Co. KG, Johannes-Bieg-Straße 7, 74391 Erligheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 20.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 14159 SLC Sautter Lift Components GmbH & Co. KG, Remsstraße 2, 70806 Kornwestheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.05.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 789066 Robin Umzugsservice UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 62, 70806 Kornwestheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 03.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 27.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Rems-Murr-Kreis

HRB 756265 Speed Logistik GmbH, Dieselstraße 9, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 768135 GHM-IT GmbH, Cannstatter Straße 82, 70734 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 738777 Q.big 3D GmbH, Manfred-von-Ardenne-Allee 32, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 31.01.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 263280 PSR Industrieanlagen- und Verfahrenstechnik GmbH, Boschstraße 24, 71336 Waiblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 759647 WI Depot GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 785981 Dr. Hybner Telecom GmbH, Heinrich-Küderli-Straße 49, 71332 Waiblingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 737675 101 Stuttgart GmbH & Co. KG, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 778038 KP Immobilienmanagement GmbH, Samenäcker 1, 71573 Allmersbach im Tal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 740126 Wiederbelebt GmbH & Co. KG, Erich-Herion-Straße 29, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 733216 ASMENDA GmbH, Heinkelstr. 4, 71384 Weinstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche - Stadt Stuttgart

HRB 790242 JAKI Montage UG (haftungsbeschränkt), Rohrackerstraße 115, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 792697 Levl Energy GmbH, Birkenwaldstraße 34, 70191 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.04.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 732455 logo Verwaltungs GmbH, Dornbirner Straße 11, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.01.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 23500 Elektro Messer GmbH, Rotebühlstraße 179, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.01.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 7232 Kübler GmbH & Co. KG., Rotebühlstr. 67, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen und von Amts wegen eingetragen: Prokurist: Heller, Friedrich. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.04.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 22205 S.A.M.S. Gesellschaft für Entwicklung und Betrieb gastronomischer Systeme mbH, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.10.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 777670 John & Robert GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 765210 Z.K. Betriebe GmbH, Rotebühlplatz 1, 70178 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.01.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 794270 AMBE Consulting GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 790465 TRIPPEL M GmbH, Unterländer Straße 3, 70435 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 79328 multum est GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 756254 ifa Akademie gGmbH, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.11.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.10.2023 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 783766 curadium AG, Am Wallgraben 99, 70565 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.05.2023 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.07.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRA 722994 Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG, Krötenweg 13, 70499 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.11.2010 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.03.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 743082 5zwerge GmbH, Königstraße 10 c, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.10.2023 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 726667 Sputnik Engineering GmbH, Königstraße 10 c, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.01.2015 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 753877 G&A Feinbäckerei Konditorei GmbH, Grenzstraße 28, 70435 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.01.2017 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2023 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 21692 Gastromedia Betriebsgesellschaft GmbH, Theodor-Heuss-Str. 15, 70174 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.12.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 24733 Westparadiso GmbH, Königstraße 22, 70173 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 778816 MDE - Messdienstleistungen Ertemelli GmbH, Plieninger Straße 58, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.05.2025 ist das durch Beschluss vom 01.07.024 eröffnete Insolvenzverfahren zum 12.05.2025 aufgehoben.
HRB 753317 Germania Bau-Service UG (haftungsbeschränkt), Fellbacher Straße 65, 70327 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 19257 Enchilada Stuttgart Gaststättenbetriebs-GmbH, Eberhardstraße 6971, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 783048 V.A Lange Holding GmbH, Gärtnerstraße 16, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 778421 Jones Donuts GmbH, Mittenfeldstraße 1, 70499 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Steuern / Finanzen / Mittelstand

Steuerservice

In der Ausgabe April 2025 des Newsletters Steuern/Finanzen/Mittelstand finden Sie neben Verlautbarungen der Finanzverwaltung aktuelle Gesetzesänderungen und Beiträge zur deutschen und europäischen Steuer- und Haushaltspolitik.

Magazin Wirtschaft

E-Rechnung - je früher desto besser

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Bereiche unseres Lebens revolutioniert – nun auch das Rechnungswesen. Eine zentrale Innovation ist die E-Rechnung, die sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen zahlreiche Vorteile bietet. Aber was genau ist eine E-Rechnung, wie funktioniert sie, und warum sollten Unternehmen sie nutzen?

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine einfache PDF-Datei, sondern um Daten, die automatisiert verarbeitet werden können. Zu den gängigen
E-Rechnungsformaten zählen:
  • ZUGFeRD Format (Hybrides Daten­format bestehend aus einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Datei und einer einheitlich strukturierten eingebetteten elektronischen XML-Datei)
  • X-Rechnung (Nur Textformatrechnung, XML ohne bildliche ­Darstellung), die besonders für den öffentlichen Sektor in Deutschland von Bedeutung ist.

Im Gegensatz zu traditionellen ­Papier- oder PDF-Rechnungen enthalten E-Rechnungen maschinen­lesbare Daten, die direkt in die Buchhaltungssoftware importiert werden können. Damit entfallen manuelle Eingaben und die damit verbundenen Fehlerquellen.

Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine europaweit einheitliche Norm (EN 16931) für die elektronische Rechnungsstellung schafft. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes von 2024 ist der ­Begriff der elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar dieses Jahres im § 14 Absatz 1 UStG neu definiert worden.

Eine E-Rechnung muss gestellt werden,

  • wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt (B2B) und sowohl der Leistungsempfänger als auch der leistende Unternehmer sich im Inland befinden
  • wenn der Umsatz größer als 250 Euro ist (Gesamtbetrag).
Ist der Leistungsempfänger ein ­Privatkunde und kein Unternehmer oder sind nicht beide Beteiligten im Inland ansässig, besteht keine Verpflichtung zum Versand der Rechnung als E-Rechnung.

Folgende Übergangsfristen gelten:

  • Seit Jahresbeginn 2025 gilt die Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen zu können
    (E-Mail-Postfach). Die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum neuen Format ist nicht notwendig.
  • Bis Ende 2026 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen – und mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – auch in anderem elektronischem Format möglich.
  • Bis Ende 2027 sind weiterhin Abrechnung über Papierrechnungen und – mit stillschweigender Zustimmung des Empfängers – in anderem elektronischem Format möglich, wenn das ausstellende Unternehmen im Vorjahr den Gesamtumsatz von 800.000 Euro nicht überschritten hat.

E-Rechnungen und GoBD

GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Hier gilt der Datensatz als Originalrechnung, das heißt, es ist ­keine zusätzliche PDF-Rechnung oder Papierrechnung notwendig. Der strukturierte Teil der E-Rechnung (XML) ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ­ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit ­erfüllt werden. Die Archivierung nach GoBD-konformen Grundsätzen ist obligatorisch.

Das sind die Vorteile der E-Rechnung
Die E-Rechnung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen:
  1. Effizienzsteigerung & Kosteneinsparung
    Die schnellere Verarbeitung sowie das Wegfallen der Papier-, Druck- und Versandkosten ermöglichen es, Kosten einzu­sparen.
  2. Transparenz & Nachverfolgbarkeit
    Da bei der elektronischen Rechnungserstellung jeder einzelne Schritt nachverfolgbar ist, bietet die E-Rechnung auch eine verbesserte Transparenz.
  3. Reduktion von Fehlern
    Da alle Rechnungsdaten automatisch erfasst und weitergeleitet werden, reduziert sich der Aufwand für die Datenerfassung und Fehler werden vermieden.
  4. Umweltfreundlichkeit
    Das Versenden von E-Rechnungen benötigt weniger Ressourcen und verbraucht weniger CO2 – so wird die Umwelt geschont.
  5. Sicherheit und Authentizität
    Sensible Daten können bei der E-Rechnung verschlüsselt und auch signiert werden und bieten so erhöhte Sicherheit.

    Fazit: Die E-Rechnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Geschäftswelt. Sie bietet nicht nur erhebliche Einsparpotenziale, sondern trägt auch zur Schonung der Umwelt bei und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern. Für Unternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben und von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren möchten, führt kein Weg an der E-Rechnung vorbei.
Michael Heger, Heger-IT, Mössingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Steuerpolitik

Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Mittlerweile liegen die Wahlprogramme der derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vor. Die Steuerpolitik ist darin ein zentrales Thema.
Wie sich die Parteien zu Steuerthemen positionieren und welche steuerpolitischen Veränderungen im Falle einer Regierungsbeteiligung anstehen, ist in der Übersicht im Überblick zusammengestellt. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Wahlprogramme sind auf den Seiten der jeweiligen Partei abrufbar. Eine Übersicht stellt u.a. die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bereit.
Reminder

Prüfberichte und Negativerklärung Bauträger

Der Gewerbetreibende ist nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 2 bis 14 MaBV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Tätigkeiten eines Bauträgers und/oder Baubetreuers im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO durchgeführt hat.
Solange ein Bauträger keine Vermögenswerte Dritter zur Vorbereitung und Durchführung eines Objekts annimmt, übt dieser grundsätzlich keine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus; die MaBV kommt dann nicht zur Anwendung. Sofern er jedoch beabsichtigt, Vermögenswerte von Auftraggebern entgegen zunehmen, hat er die Verpflichtung, die Vorschriften der MaBV einzuhalten.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 16 Abs. 3 MaBV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein.
Bei der Prüfung handelt es sich um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe. Ein Steuerberater wird in § 16 Abs. 3 MaBV nicht benannt.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 2-14 MaBV gehalten hat. Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob er auf der Grundlage seiner Prüfungshandlungen Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die Vorschriften der MaBV festgestellt hat. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • rechtliche Verhältnisse des Unternehmens,
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO),
  • Abgrenzung der Verantwortlichkeiten,
  • Berichterstattung über Art, Umfang und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungshandlungen zu den einzelnen Vorschriften der MaBV,
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten (§§ 10 und 14 MaBV,)
  • Sicherungspflichten (§§ 2 bis 8 und 12 MaBV),
  • Informationspflichten (§ 11 MaBV),
  • Unternehmensbezogene Vorschriften (§§ 9 und 14 MaBV),
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 830 n.F. entwickelt.

4. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Tätigkeiten als Bauträger und/oder Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO ausgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Eine Vorlage für die Negativerklärung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

5. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 18 Abs.1 Nr. 12 MaBV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 2 bis 14 MaBV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 2 bis 14 MaBV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34c GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 16 Abs. 2 MaBV ist die zuständige Behörde ermächtigt, aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 16 Abs. 1 MaBV offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 16 Abs. 3 MaBV erforderliche Eignung besitzt.

6. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist an die örtlich zuständigen IHKs zu adressieren. In den Bundesländern, in denen weiterhin die Stadt- und Landkreise für diese Aufgabe verantwortlich sind, müssen die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen den entsprechenden Gewerbebehörden übermittelt werden.
In der Region Stuttgart niedergelassene Bauträger und Baubetreuer senden den/die jeweilige/-n Prüfbericht/Negativerklärung bitte an:
IHK Region Stuttgart
Referat 44
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
oder per e-Mail an: info.versicherung@stuttgart.ihk.de
Stand: November 2024
Reminder

Prüfberichte und Negativerklärungen FinVermV

Der Gewerbetreibende ist nach § 24 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 12 bis 23 FinVermV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat. Beachten Sie bitte:
  • Es gibt keine Bagatell- oder Billigkeitsgrenze:
    Bereits bei nur einer Anlagevermittlung und/oder –beratung im Kalenderjahr muss ein Prüfungsbericht erstellt werden.
  • Prüfungsberichtspflicht auch ohne Vermittlungserfolg/Umsatz:
    Die Prüfungsberichtspflicht entsteht bereits mit der ersten Kundenberatung zu Finanzanlageprodukten im Sinne von § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) im Kalenderjahr, gleichgültig ob bei Bestands- oder Neukunden. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein (neuer) Vertrag vermittelt und hierbei ein Provisionserlös erzielt wurde.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 24 Abs. 3 FinVermV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände (Einschränkung: Prüfung ist gesetzlicher oder satzungsmäßiger Zweck des Verbandes / Prüfung nur für Mitglieder). Mit der Prüfung können nach § 24 Abs. 4 FinVermV auch andere Personen betraut werden, die öffentlich bestellt oder zugelassen worden sind und die aufgrund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen. Zu diesem Personenkreis zählen Steuerberater, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für dieses Gebiet nach § 36 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein, zum Beispiel bei einer finanziellen oder kapitalmäßigen Bindung des Prüfers gegenüber dem zu prüfenden Finanzanlagenvermittler.
Hinweis: Ein Steuerberater ist nicht bereits deshalb befangen und somit ungeeignet, weil er für den Vermittler auch steuerberatend tätig ist und Steuererklärungen fertigt.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 12-23 FinVermV gehalten hat. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der gemäß § 22 FinVermV anzufertigenden Aufzeichnungen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen wie Verträge, Korrespondenzen, Buchungsunterlagen sowie die vom Gewerbetreibenden geführten Konten zur Einsichtnahme herangezogen werden. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34f Abs.1 GewO),
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Beachtung der Verbote, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach §§ 20 bis 23 FinVermV),
  • zur Einhaltung der Verhaltenspflichten (§§ 12 bis 18 FinVermV - Aushändigung der Erstinformation, Ausweisung der Kosten et cetera),
  • zu den im Betrieb Beschäftigten (organisatorische Vorkehrungen für die Einhaltung der Pflichten nach §§ 12 bis 18 FinVermV durch den/die Beschäftigten) und
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 840 n.F. entwickelt. Außerdem ergeben sich Hinweise für den Prüfungsaufbau aus der Muster-Verwaltungsvorschrift zum § 34f GewO.

4. Sind Sammelprüfungsberichte möglich?

§ 24 FinVermV sieht eine Erleichterung der Berichtspflicht für Gewerbetreibende vor, die als Untervermittler ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft (Strukturvertrieb) tätig sind. In diesem Fall ist eine Systemprüfung des Obervermittlers in Verbindung mit stichprobenhaften Prüfungen des Untervermittlers möglich. Jedoch muss sichergestellt werden, dass im Rahmen eines Rotationsprinzips mindestens alle vier Jahre jeder Untervermittler einer Einzelprüfung unterzogen wird. Dabei darf für den Vermittler nicht vorhersehbar sein, wann er das nächste mal der Einzelprüfung unterliegt. Neben dem Prüfbericht ist eine Ausschließlichkeitserklärung des Gewerbetreibenden vorzulegen.
Der Prüfer hat in der Systemprüfung festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erstellung eines Systemprüfungsberichts erfüllt sind. Die Prüfung bezieht sich auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß § 12 bis 23 FinVermV durch die Untervermittler. Hierzu muss die Vertriebsgesellschaft einen einheitlichen Beratungsprozess, Formulare und Vertragsmuster sowie einheitliche Dokumentation vorgeben.
Sofern ein Gewerbetreibender in einem Berichtsjahr den Obervermittler wechselt und in der Folge für eine andere Vertriebsgesellschaft tätig wird, sollte eine Ausfertigung bzw. Kopie des Systemprüfungsberichts sowie jeweils eine Erklärung des Gewerbetreibenden über den maßgeblichen Zeitraum vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine solche Systemprüfung nur durch einen eingeschränkteren Kreis an Prüfern durchgeführt werden darf. Nach den rechtlichen Vorgaben sind dies zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, aber anders als bei Einzelprüfungen ist der Steuerberater dazu nicht berechtigt.

5. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Bitte beachten Sie: Eine Negativerklärung ist nicht möglich, wenn
  • der Gewerbetreibende für einen Obervermittler beratend/vermittelnd tätig wurde,
  • eine Anlageberatung, aber keine Vermittlung mit Provisionserlös durchgeführt wurde,
  • eine Vermittlung in nur geringem Umfang stattgefunden hat oder
  • im Rahmen der Bestandsverwaltung lediglich eine Verkaufsempfehlung abgegeben wurde.
In diesen Fällen muss ein Prüfbericht angefertigt und rechtzeitig an die zuständige Erlaubnisbehörde/IHK übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

6. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34f GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 24 Abs. 2 FinVermV ist die zuständige Behörde ermächtigt, eine Sonderprüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 24 Abs. 1 offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 24 Abs. 3 oder 4 erforderliche Eignung besitzt.

7. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen. In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist an die örtlich zuständigen IHKs zu adressieren. In den Bundesländern, in denen weiterhin die Stadt- und Landkreise für diese Aufgabe verantwortlich sind, müssen die Prüfungsberichte/Negativmitteilungen den entsprechenden Gewerbebehörden übermittelt werden.
In der Region Stuttgart niedergelassene Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater senden den/die jeweilige/-n Prüfbericht/Negativerklärung bitte an:
IHK Region Stuttgart
Referat 44
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
Stand: Juni 2022
Recht und Steuern

Bekanntmachung Muster Lohnsteuerbescheinigung 2025

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht.
Eine Änderung hat sich in Zeile 10 ergeben. Weil die Fünftelregelung ab dem Jahr 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durchgeführt werden kann, ist unter Nummer 10 nicht mehr ermäßigt besteuerter Arbeitslohn anzugeben. Stattdessen ist der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen (z.B. Abfindungen) zu bescheinigen.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind außerdem die Vorgaben im BMF Schreiben vom 5. September 2024 zu beachten.
  • Für Dritte, die tarifvertragliche Ansprüche von Arbeitnehmern durch Zahlung von Geldleistungen erfüllen (§ 38 Absatz 3a Satz 1 EStG), wird festgehalten, dass eine Pflicht zur Übermittlung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzbehörden besteht. Ist ein Dritter zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, hat er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (R 39c Satz 5 LStR i. V. m. § 41b Absatz 1 Satz 2 EStG.
  • Wurden für den Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt, wird jedoch kein Arbeitslohn gezahlt, ist keine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen.

Verfahrensrecht

Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sukzessive durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab November 2024 zugeteilt. Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Stand: August 2024
Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Zuteilung erfolgt entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto. Die Steuernummer und die USt-IdNr. bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Weitere Einzelheiten sowie den FAQ-Katalog finden Sie auf der Seite des BZSt.
Auswertung Energiewendebarometer 2024

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK- Energiewende-Barometer, mit dem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft abbildet.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Vor allem der Abwanderungstrend bei den Industrieunternehmen verfestigt sich. Aktuell erwägen vier von zehn Industriebetrieben, ihre Produktion am Standort Deutschland wegen der Energiesituation einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. Bei den Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern denken inzwischen sogar mehr als die Hälfte darüber nach.
„Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist stark beschädigt. Der Politik ist es bisher nicht gelungen, den Unternehmen eine Perspektive für eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen. Das gilt insbesondere für die Industrie”, fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse zusammen. „Während in den Jahren vor 2023 viele Unternehmen auch Chancen in der Energiewende für den eigenen Betrieb sahen, überwiegen zuletzt aus ihrer Sicht deutlich die Risiken.“

Die zentrale Frage des Energiewende-Barometers ist: “Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens?”

Auf einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte des Energiewendebarometers. Nur im Vorjahr lag der Wert mit minus 27 noch niedriger. In den ersten zehn Jahren seit Erhebung des Energiewendebarometers im Jahr 2012 hatte sich der Stimmungswert immer in der Bandbreite zwischen plus 1 und minus 13 bewegt. Aktuell bewertet die energieintensive Industrie die Energiewende mit einem Durchschnittswert von minus 34 am kritischsten. Insbesondere in den traditionell starken Industrieregionen im Westen und Süden überwiegen die Sorgen über zuverlässige Energieversorgung und Standortkosten. Aber auch sämtliche andere Branchenwerte befinden sich im Minus.
Die im Vorjahresvergleich leicht besseren Barometerwerte beruhen vor allem auf den Rückmeldungen der Dienstleister.
„In den bisherigen energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sehen die Unternehmen keine Grundlage für eine Entwarnung”, so Dercks. „Die Betriebe erkennen weiterhin deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der Bedeutung der Schlüsselbranche Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind das deutliche Alarmzeichen.“
Leider habe die Bundesregierung auch in ihrer neuen Wachstumsinitiative nachhaltige Lösungen des Energieangebots und der Energiepreisfrage völlig ausgespart.
“Für viele Betriebe aus der Industrie ist das aber derzeit die entscheidende Standortfrage”, so Dercks. “Wer das nicht auf dem Schirm hat, kann irgendwann der Deindustrialisierung unseres Landes nur noch zusehen. Noch stehen wir am Anfang dieses Prozesses, und die Politik kann gegensteuern. Aber die Uhr tickt.”

Energiewende verstärkt Abwanderung

Die Zahl der Industriebetriebe, die Produktionseinschränkungen oder eine Abwanderung ins Ausland erwägen, steigt kontinuierlich – von 21 Prozent im Jahr 2022 über 32 Prozent 2023 auf jetzt 37 Prozent. Überdurchschnittlich stark ist die Tendenz bei Industriebetrieben mit hohen Stromkosten (2022: 25 Prozent – 2023: 38 Prozent – 2024: 45 Prozent) sowie bei Industriebetrieben mit 500 oder mehr Beschäftigten. Hier hat sich der Anteil der Betriebe mit Produktionseinschränkungen und Abwanderungsplänen von 37 Prozent im Jahr 2022 und 43 Prozent im Vorjahr auf aktuell 51 Prozent erhöht.

Energiekosten als Investitionsbremse

Die hohen Energiepreise beeinträchtigen auch die Investitionstätigkeiten der Betriebe und damit deren Innovationsfähigkeit. So geben mehr als ein Drittel der Industriebetriebe an, wegen der hohen Energiepreise aktuell weniger in betriebliche Kernprozesse investieren zu können. Ein Viertel kann sich nach eigenen Angaben mit weniger Mitteln im Klimaschutz engagieren, und ein Fünftel der Industrieunternehmen muss Investitionen in Forschung und Innovation zurückstellen. Insgesamt sehen zwei Drittel der Industriebetriebe ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. „Neben der geplanten Produktionsverlagerung besteht hier eine weitere akute Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Wenn die Unternehmen selbst nicht mehr in ihre Kernprozesse investieren, kommt das einem Rückbau auf Raten gleich“, so Dercks.

Bürokratie und fehlende Planbarkeit als Transformationshemmer

Bei den konkreten Transformationshemmnissen liegen zu viel Bürokratie eng gefolgt von fehlender Planbarkeit auf den ersten Plätzen. Fast zwei Drittel der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. „Die Unternehmen sehen sich mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis viel Zeit und damit Ressourcen kosten und dann für Transformation und Innovation fehlen“, so Dercks. „Das beabsichtigte Gegensteuern der Bundesregierung durch Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen schlägt sich bislang nicht spürbar in der betrieblichen Praxis nieder. Der DIHK-Beschleunigungsmonitor zeigt dann auch eindeutig, dass die Politik bisher weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleibt.“

Erwartungen der Wirtschaft an die Politik

Dercks: "Die Rückmeldungen zeigen, dass ein Weiter-so gefährlich ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Unternehmen erwarten daher von der Politik ein deutliches Umdenken in der Energiepolitik, hin zu einer verlässlichen Perspektive mit weniger Detailsteuerung.“ So wird beispielsweise die Verbesserung bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen nicht nur für die Industrie, sondern für alle Unternehmen immer wichtiger. Beim Thema Verlässlichkeit sind für vier von fünf Unternehmen Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen ein zunehmendes Problem für eine stabile Energieversorgung. Immer wichtiger wird für die Betriebe auch der verlässliche Zugang zu Wasserstoff. Fast zwei Drittel der Unternehmen fordern daher hier Planungssicherheit.
„Die Wachstumsbremsen durch die Energiepolitik lassen sich nur durch ein Umdenken lösen. Unternehmen brauchen jetzt eine nachhaltige Perspektive für eine verlässliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Preisen”, so Dercks. „Für rund 80 Prozent der Betriebe ist dabei die weitere Senkung der Steuern und Abgaben beim Strompreis eine zentrale Forderung.”
Quelle: DIHK
Die vollständige Auswertung des Energiewendebarometers finden Sie auf der Website der DIHK.
Steuerliche Maßnahmen

Unterstützung für Betroffene des Hochwassers

Durch die Unwetter mit Hochwasser sind in weiten Teilen des Landes Baden-Württemberg beträchtliche Schäden entstanden. Mit einem Katastrophenerlass-BW will die Finanzverwaltung den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegenkommen.
Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.



Workshop am 07.05.2024

Workshop: Geld im Griff

Workshop „Geld im Griff? Steuern und Buchführung für junge Unternehmen”

Dieser praxisnahe Workshop zielt darauf ab, Existenzgründer und junge Unternehmer mit den grundlegenden Prinzipien von Buchhaltung und Steuerrecht vertraut zu machen. Die Veranstaltung wird von einer erfahrenen Steuer- und Buchhaltungsexpertin geleitet, die ihre Fachkenntnisse und praktischen Ratschläge teilen wird.
Folgende Themen und Fragestellungen werden behandelt:
  • Steuerliche Pflichten insbesondere bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Best Practices für die Verwaltung von Rechnungen und Belegen
  • Wie wird Buchhaltungssoftware effektiv eingesetzt? Was kann gegebenenfalls selbst gemacht werden?
E-Rechnungen ab 2025

Obligatorische E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025

Mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die stufenweise Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B- Bereich.
Stand: 5. Dezember 2024

Hintergrund

Nach aktueller Rechtslage können Rechnungen als Papierrechnungen ausgestellt werden. Willigt der Rechnungsempfänger ein, darf der Leistende die Rechnung auch elektronisch versenden. Verpflichtend ist die elektronische Ausstellung von Rechnungen derzeit nur für öffentliche Aufträge. Im Rahmen der sog. ViDA-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung einer transaktionsbasierten elektronischen Meldung von B2B-Umsätzen (Meldesystem) geplant, das aus den Daten der E-Rechnung gespeist werden soll. Voraussetzung hierfür ist die ab 1. Januar 2025 obligatorische E-Rechnungspflicht, die nunmehr mit dem WtcG eingeführt wird. Eine digitales Meldesystem ist dagegen noch nicht in der Umsetzung. Der aktuelle Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems zum 1. Juli 2030 vor.

Kernpunkte der Neuregelung

  • Die obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu.
  • Als ansässig gelten Unternehmer, die ihren Sitz, ihren Ort der Geschäftsleitung, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder eine inländische umsatzsteuerliche Betriebsstätte unterhalten (die am Umsatz beteiligt ist).
  • Anpassung der Definition der E-Rechnung in § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-neu:
    • Als E-Rechnung gilt künftig nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, die ihre elektronische Verarbeitung ermöglicht und die den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU – und somit der CEN-Norm 16931 – entspricht.
    • Daneben können Rechnungsaussteller und – empfänger eine Vereinbarung über das genutzte E-Rechnungsformat schließen (das genutzte Format muss aber die Extraktion der erforderlichen Angaben gem. Richtlinie 2014/55/EU ermöglichen).
  • Papierrechnungen und elektronische Rechnungen, die nicht die o.g. Anforderungen erfüllen, werden unter den neuen Begriff „sonstige Rechnung“ fallen. Eine per E-Mail versandte pdf-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.
Das offizielle BMF-Schreiben ist am 15. Oktober 2024 veröffentlicht worden. Darin stellt das BMF u.a. klar, dass vor allem der Standard XRechnung (v. a. im Kern-Datenmodell) und das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 zulässig sind. Lt. BMF-Schreiben können aber auch andere europäische Formate, die der Liste der einschlägigen Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen (auf welche sich das CEN-Format EN 16931 begründet), die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllen.
Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht wird aber nicht geregelt, auf welchem Weg E-Rechnungen übermittelt werden müssen. Dies ist zwischen den Parteien zivilrechtlich zu klären. Für die Übermittlung kommen beispielsweise der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Möglichkeit des Downloads über ein Internetportal in Betracht.

Übergangsregelungen

Alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Aufgrund des Umstellungsaufwandes wird es für Rechnungsaussteller folgende Übergangsregelungen in den Jahren 2025 bis 2027 geben:
  • In den Jahren 2025 und 2026 sind neben E-Rechnungen auch Papierrechnungen und -vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers- sonstige elektronische Rechnungen zulässig; dies gilt in 2027 nur noch für inländische Unternehmen mit einem Gesamtumsatz (iSd. § 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr (2026) bis zu 800.000 Euro.
  • In 2027 dürfen auch EDI-Rechnungen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers ausgestellt werden.
Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnung und ihre Übermittlung dann zwingend umzusetzen.
Hinweis für Rechnungsempfänger: Die Übergangsregelungen gelten nur für Rechnungsaussteller. Alle inländischen Unternehmer sind ab 2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Betroffen hiervon sind somit auch Kleinunternehmer, Unternehmer im Nebenerwerb oder Vereine. Wenn ein Rechnungsaussteller die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische Empfänger ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen entgegennehmen zu können.

Ausnahmen

Die Regelungen zur verpflichtenden ERechnung gelten nur, wenn eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Daher gelten die Regelungen nicht bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze).
Des Weiteren fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht Rechnungen über nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV- derzeit bis 250 Euro) und Rechnungen über Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Mit dem Jahressteuergesetzes 2024 wird eine Regelung zu Rechnungen von Kleinunternehmern in § 34a UStDV eingeführt. Danach müssen Rechnungen von Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG nicht als E-Rechnung übermittelt werden. Zum Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 bleiben Kleinunternehmer dennoch verpflichtet.

Fazit

Betroffen von der E-Rechnungspflicht sind grundsätzlich alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmer unabhängig von ihrer Größe. Wegen der Einführung zum 1. Januar 2025 sollten sich alle mit dem Thema E-Rechnung befassen, denn es gilt, rechtzeitig E-Rechnungssysteme und Software aufzurüsten bzw. umzustellen.
Allerdings hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller vorgesehen. Die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung einer E-Rechnung erfolgt stufenweise. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend. So können sich in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer ERechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Insofern kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine ERechnung (z. B. E-Mail mit einer PDFDatei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
Beim Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsregelungen. Daher müssen alle Unternehmer- auch Kleinunternehmer -ab dem 1. Januar 2025 technische Vorkehrungen zur Entgegennahme und zur Speicherung von E-Rechnungen treffen. Für den Rechnungsempfang reicht zunächst - als Übergangsmaßnahme- bereits ein E-Mail-Postfach aus. Die Übermittlung per E-Mail stellt einen von mehreren zulässigen elektronischen Übermittlungswegen dar. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Visualisierungssoftware notwendig, um das strukturierte Rechnungsformat menschenlesbar zu machen. Die Finanzverwaltung stellt zum Beispiel über das Elster-Portal eine Visualisierungsfunktion zur Verfügung.
Für Unternehmen, die einen ersten Einstieg in das Thema E-Rechnung suchen, können folgende Informationen und Leitfäden hilfreich sein:
Weitere Einzelheiten sind im BMF- Schreiben vom 15. Oktober 2024 zu finden. Daneben hat das BMF einen FAQ-Katalog zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht und beantwortet darin u.a. Fragen zum Anwendungsbereich, zu möglichen Ausnahmen und zur Notwendigkeit einer Leitweg-ID.

Steuerpolitik

Wachstumschancengesetz beschlossen

Mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz (WtcG)) will die Ampel-Koalition die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen. Seit Sommer 2023 lag ein Gesetzentwurf vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Damit dürfte das Gesetz zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Stand: 22. März 2024
Der Bundestag hatte die ursprüngliche Fassung des WtcG mit einer Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft am 17. November 2023 beschlossen. Allerdings stimmte der Bundesrat nicht zu und rief am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss an. Aus Sicht der Länder war das WtcG grundlegend zu überarbeiten. Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das WtcG nun in einer stark gekürzten Fassung beschlossen. Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.
Kleine und große Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:
  • den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
  • Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG
Einen Überblick finden Sie auf der Seite der DIHK zusammengestellt.
Magazin Wirtschaft

Recht und Steuern: die IHK hilft


Wer ein Unternehmen gründet oder führt, hat es mit zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Rechtsprechungen zu tun. Da den Überblick zu behalten und immer auf dem neusten Stand zu sein, ist eine Herausforderung. Unser IHK-­Service unterstützt Sie dabei!
Als IHK-Mitgliedsunternehmen erhalten Sie in zahlreichen wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen Hilfe im Rahmen einer Erstberatung durch unser Juristen-Team. Schwerpunkte bilden dabei Themen wie Arbeitsrecht, Datenschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Vertragsrecht. Auch bei ­Fragen zur ­Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, zur rechtskonformen ­Werbung, zum ­Lebensmittelrecht, zur Zulässigkeit eines Firmennamens, zu Compliance, IT-Recht und vielem mehr beraten Sie unsere Fachleute aus dem IHK-Haus in Stuttgart und aus unseren Bezirkskammern.

Oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser digitales Kontaktformular. Wir garantieren Ihnen eine fundierte Rückmeldung – in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Unser IHK-Team zeigt Ihnen gern Handlungsmöglichkeiten unter den rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
Der juristische Service beschränkt sich dabei nicht nur auf die Beratung. Unsere Mitgliedsunternehmen werden auch fortlaufend über Neues aus dem ­Themenkreis Recht und Steuern informiert. Am besten abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter „Recht“ und „Steuern“.

In diesem Internetauftritt finden Sie zudem das umfassende juristische Ratgeber­angebot der IHK mit zahlreichen Merkblättern, Musterklauseln und Checklisten zu vielen Rechts- und Steuerthemen.
Abgerundet werden die juristischen ­Informationsangebote der IHK durch Schulungen, Seminare und Vorträge, die Sie in der Veranstaltungsdatenbank finden – damit Sie die komplexe Rechtslage besser durchschauen können!
Auf politischer Ebene sind unsere Rechts- und Steuerexperten ebenfalls für Sie im Einsatz: Wir bringen die Interessen der gewerblichen Wirtschaft der Region bei Gesetzgebungsverfahren ein und positionieren uns gegenüber politischen Entscheidungsträgern, um ­bessere Rahmenbedingungen für unsere Mit­glieder zu erreichen und Bürokratie abzubauen.
Unser Anspruch: eine effiziente, kompetente und serviceorientierte Dienstleistung für unsere Mitgliedsunternehmen – im Sinne der regionalen Wirtschaft. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns!
Liana Meyer-Vogt, Dr. Andreas Kiontke, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Energie- und Stromsteuer 2024

Energie- und Stromsteuer, Spitzenausgleich fällt weg

Kurz vor Weihnachten wurden noch die Änderung im Stromsteuerrecht bekannt, mit der die geplante Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe umgesetzt wurde.

Stromsteuerabsenkung

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 wird der Steuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe von 20,50 Euro/Megawattstunde (MWh) auf den europäischen Mindeststeuersatzes für Strom von 0,50 Euro/MWh abgesenkt. Für die Ermäßigung ist weiterhin ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Die Ermäßigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können wie bisher erst oberhalb eines Sockelbetrages in Anspruch genommen werden. Dadurch, dass der Sockelbetrag, bis zu dem der jeweils volle Steuersatz gezahlt werden muss, weiterhin 250 Euro beträgt, wird die Ermäßigung künftig bereits oberhalb eines Stromverbrauchs von 12,50 MWh Strom (= 250 Euro / 20,00 Euro/MWh) wirksam. Die Stromsteuerabsenkung wird zunächst auf zwei Jahre befristet.

Weitere Änderungen:

Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium im Dezember noch einige weitere Änderungen zur Energie- und Stromsteuer im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
Das betrifft einerseits das Auslaufen der beihilferechtlichen Freistellungsanzeigen zum 31.12.2023 für den Spitzenausgleich im Stromsteuergesetz (§ 10) und im Energiesteuergesetz (§ 55) sowie für die vollständige Steuerentlastung der Kraft-Wärme-Kopplung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG.
Somit entfällt ab 2024 der Spitzenausgleich nach EnergieStG und nach StromStG (hierfür greift die erweiterte Regelung nach § 9b StromStG).
Außerdem entfällt die Möglichkeit zur vollständigen Steuerbefreiung der KWK nach EnergieStG. Die teilweise Steuerentlastung nach § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG ist davon nicht betroffen und wird weiterhin gewährt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Andererseits betrifft das den Wegfall der Steuerbegünstigung für Strom aus bestimmter Biomasse sowie Klär- und Deponiegas. Aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht fallen bestimmte Energieträger nicht mehr unter die erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts, so dass dafür ab 01.01.2024 keine Steuerbegünstigungen mehr nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG gewährt werden können.
Betroffen ist bislang steuerbegünstigter Strom, soweit dieser aus
1. Biomasse oder aus Biomasse hergestellten Erzeugnissen in Form von
  • flüssigen Biomasse-Brennstoffen
  • festen Biomasse-Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr
  • gasförmigen Biomasse-Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW oder mehr
2. Klär- oder Deponiegas
erzeugt und im räumlichen Zusammenhang entnommen wird.
In Folge des Wegfalls der Steuerbefreiung für diese Energieträger sind die entsprechenden Strommengen grundsätzlich ab dem 01.01.2024 zu versteuern, soweit keine andere Steuerbefreiung vorliegt. Wir empfehlen eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hauptzollamt.
Betroffene Anlagenbetreiber sollten prüfen, ob ein Wechsel in die Steuerbegünstigung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW nach § 9 Abs 1. Nr. 3 möglich ist. Hierfür sind jedoch ggf. weitere Nachweise und die Beantragung einer förmlichen Erlaubnis erforderlich.
Die Beantragung einer solchen förmlichen Erlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen bis zum 31.03.2024 mit rückwirkender Erteilung zum 01.01.2024 möglich:
  1. Es bestand bis zum 31.12.2023 bereits eine allgemeine oder förmliche Erlaubnis für eine Steuerbefreiung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (hier Biomasse, Klär- oder Deponiegas),
  2. diese Steuerbefreiung entfällt zum 31.12.2023 aufgrund der Änderung im europäischen Beihilferecht und
  3. der Antrag auf förmliche Erlaubnis für hocheffizienten KWK-Strom wird bis zum 31.03.2024 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt.
Achtung: Die Steuerbegünstigungen nach § 53a und § 55 des Energiesteuergesetzes sowie nach § 10 des Stromsteuergesetzes können für im Kalenderjahrjahr 2023 verwendete Energieerzeugnisse beziehungsweise entnommenen Strom regulär unter Einhaltung der Antragsfristen beantragt werden.
abgeänderte Quelle: DIHK
Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Energie

Fristen im Energiebereich

Ob Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer, dem KWKG oder der EEG Umlage – in den vielen verschiedenen Regelungen sind zu beachtende Fristen wie auch Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren.
Auf der Webseite der IHK Südthüringen finden Sie zusammengestellt eine chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen für Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich.
(Stand: November 2023).

Gewerbesteuer

Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Im April 2023 ist der digitale Gewerbesteuerbescheid gestartet. Bisher gibt es in Deutschland zahlreiche Formate bei den Gewerbesteuerbescheiden- alle in Papierform. Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung von Papierbescheiden ein enormer Aufwand. Abhilfe soll der digitale Gewerbesteuerbescheid schaffen.
Stand: Oktober 2023
Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) implementiert und ermöglicht es, dass Gewerbesteuerbescheide der Kommunen künftig digital an die Unternehmen versendet werden können. Der von der Kommune erlassene Bescheid soll dabei im PDF-Format mit XML-Anhang in das ELSTER-Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt werden.
Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und soll durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden können. Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur Bescheidzustellung in das elektronische Postfach – soll den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und Kosten ersparen können. Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist grundsätzlich für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Ausgenommen sind bislang Datensätze in Zerlegungsfällen. Insoweit soll 2024 ein einheitlicher Datensatz vorliegen.
Unternehmen und Steuerberatungen können bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen sie bei "Mein ELSTER" den "Elektronischen Zustellwunsch" auswählen. Alternativ kann der elektronische Bekanntgabewunsch formlos direkt gegenüber der Kommune z.B. per Mail versehen werden. Ein Musterformular wird hier bereitgestellt. Die zuständigen Kommunen und Finanzverwaltungen erhalten dadurch klare Hinweise zur Nachfrage der Gewerbesteuerpflichtigen – und können die Umstellung der Systeme entsprechend priorisieren. Voraussetzung für den Versand des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist die Anbindung der jeweiligen Kommune an „ELSTER-Transfer“.
In mehr als 60 Pilotkommunen wird derzeit getestet. Es wird jedoch eine Weile dauern, bis alle Kommunen in Deutschland ihre unterschiedlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungssysteme angepasst haben und die Gewerbesteuerbescheide digital versenden können. Bis dahin versendet die Kommune den Gewerbesteuerbescheid weiterhin postalisch. Einzelheiten dazu können bei der jeweiligen Kommune erfragt werden.
Magazin Wirtschaft

Muss Ihre GbR ins neue Gesellschaftsregister?

Zum 1. Januar nächsten Jahres ­treten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Sie werden ohne Übergangsfrist auch für bestehende GbR ­gelten. Ein Schwerpunkt des ­„Gesetzes zur ­Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ ­(MoPeG) ist das neue Gesellschafts­­register. So wird für manche GbR die Registrierung Pflicht, um handlungsfähig zu bleiben. Auch könnten Anpassungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich werden. Gesellschafter sollten die Reform deshalb schon jetzt auf dem Schirm haben.

Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht

Zwar besteht auch nach dem MoPeG für die GbR keine allgemeine Pflicht zur ­Eintragung, in bestimmten Fällen ist sie aber notwendig, um über Rechte zu ­verfügen, die in einem anderen öffentlichen Register eingetragen sind. Das ist beispielsweise beim Erwerb einer Immobilie der Fall, denn dafür muss die GbR im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung setzt künftig die Registrierung im Gesellschafts­register voraus.
Übergangsregeln für bereits im Grundbuch einge­tragene GbR bestehen nicht, aber auch keine unmittelbare Pflicht zur Registrierung. Doch spätestens wenn eine Grundbuchänderung notwendig wird, muss die GbR registriert ­werden.
Die Registrierung wird auch zwingend, wenn die GbR sich als Gesellschafterin an einer anderen Gesellschaft beteiligt, beispielsweise an einer GmbH: Ohne Eintragung im Gesellschaftsregister wird sie nicht als Gesellschafterin im Handels­register der GmbH eingetragen. Auch hier gilt aber: solange sich nichts ändert, besteht keine Handlungspflicht.

Die Eintragung muss vorliegen, wenn sich etwas ändert

Die Eintragung muss aber ­vorliegen, wenn die GbR ihre Gesellschafterstellung aufgibt oder sonstige anmeldepflichtige Änderung eintreten, etwa im Gesellschafterbestand. Sonst wird die Aktualisierung nicht im Handelsregister der GmbH eingetragen. Die fehlende Publizität einer Rechtsänderung kann zu Nachteilen und Haftungs­risiken führen.
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister bedarf der ­notariell beglaubigten Anmeldung mit ­Angaben zum Namen, Sitz und der Anschrift. Gesellschafter müssen ihren Namen, Vornamen, das ­Geburtsdatum und den Wohnort beziehungsweise Firma, Rechtsform, Sitz, das zuständige Register und die Registernummer angeben. Spätere Änderungen müssen ebenfalls notariell angemeldet werden.

Die GbR kann eine andere Rechtsform annehmen

Die Rückkehr zu einer nicht registrierten GbR ist nicht möglich. Die GbR kann aber ihren Status wechseln und eine andere Rechtsform annehmen. Die eingetragene GbR muss den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen. Haftet keine natürliche Person als Gesellschafter, muss die Haftungsbeschränkung klargestellt werden, zum Beispiel mit „GmbH & Co. eGbR“.

Passt der Name? Die IHK berät

Der Name der eGbR kann aus den Gesellschafternamen, einer Fanta­siebezeichnung oder in Kombination mit einer Sachbezeichnung gebildet werden. Die Zulässigkeit des Namens orientiert sich am Firmenrecht, er muss Kennzeichnungs- und Unter­scheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Um zu vermeiden, dass das Registergericht den gewählten Namen wegen rechtlicher Mängel ablehnt, bietet die IHK eine kostenlose Prüfung der Eintragungs­fähigkeit an.

Vorteile einer freiwilligen Registrierung

Die GbR kann sich auch freiwillig regis­trieren lassen, dies hat einige Vorteile:
  • Der Name der eGbR genießt ­umfangreichen Schutz und kann mit dem Betrieb veräußert werden.
  • Die Registerpublizität macht die Teilnahme am Geschäfts­verkehr ein­facher.
  • Wesentliche Informationen über die Existenz, Identität und Vertretungs­befugnis der eGbR können kostenlos aus dem Register abgerufen werden.
  • Privilegiert ist die eGbR auch bei der Sitzwahl: Dieser kann an einem beliebigen Ort im Inland liegen, selbst wenn dort keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Die eGbR kann so ihre Geschäftstätigkeit sogar ins Ausland verlegen.
  • Außerdem ist für die eGbR das ­Umwandlungsgesetzes (UmwG) anwendbar, das den Rechtsformwechsel vereinfacht, etwa durch die Gesamtrechtsnachfolge: Alle Aktiva und Pas­siva, Eigentum, Rechte und Verträge der eGbR gehen „automatisch“ auf die neue Rechtsform über.

Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, löst die die GbR nicht mehr automatisch auf

Neu sind künftig die Folgen des Ausscheidens von Gesellschaftern. Der Tod eines Gesellschafters führt nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, er scheidet nur aus ihr aus. Gleiches gilt, wenn ein Gesellschafter oder Pfändungsgläubiger kündigt oder ein Gesellschafter insolvent wird.
Gelten die gesetzlichen Auflösungs­gründe in bestehenden Gesellschaftsverträgen mangels anderer Vereinbarungen, und soll dies so bleiben, muss ein Gesellschafter dies bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich von der GbR einfordern. Das Verlangen kann jedoch durch einen Gesellschafterbeschluss zurückgewiesen werden.
Der Schutz des guten Glaubens auf die Richtigkeit des Inhaltes ist ein Plus an Rechtssicherheit. Zu beachten ist, dass die eGbR Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten im Transparenzregister machen muss.
Robert Kiesel, IHK Region Stuttgart für Magazin Wirtschaft 5-6.2023, Rubrik Rat&Tat
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird. Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands, ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft. Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt. für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen. Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten. Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
Steuermeldungen

FAQs Energiepreispauschale

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen unter anderem zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht beantwortet.
Mit Schreiben vom 01.04.2022 und 31.05.2022 hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Fragen zur EPP an das BMF adressiert. HIer finden Sie den finalen Fragen-Antwort-Katalog.
Ergänzend hat das Ministerium für Finanzen Baden- Württemberg Informationen zur Auszahlung der EPP veröffentlicht.
Grundsteuer

Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg

Stand: September 2024
Seit 1. Juli 2022 haben Eigentümer eines Grundstücks in Baden-Württemberg zum Zwecke der Neubewertung für ihre Grundstücke eine Steuererklärung (Feststellungserklärung) elektronisch via ELSTER abzugeben. Das Ministerium für Finanzen hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist für die Grundsteuer B wurde verlängert und endete am 31. Januar 2023, dem sich eine Kulanzfrist anschloss. Nunmehr haben die Finanzämter Schätzungsankündigungen versandt.
Weitere Informationen des Landes sind unter anderem auf der Zentralen Informationsplattform und Service BW zu finden. Daneben ist ein FAQ- Katalog des Finanzministeriums veröffentlicht. Ferner hat die mit der Umsetzung der Reform beauftragte Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Merkblatt „Neue Grundsteuer – Informationen der Finanzverwaltung“ veröffentlicht.
Die von den Finanzämtern versendeten Grundsteuerwertbescheide und -messbescheide sind die Grundlage für die spätere Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Die Bescheide sollten auf inhaltliche Fehler überprüft werden. Hiergegen kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Zudem gibt es bereits erste Musterklagen gegen die Landesgrundsteuer Baden-Württemberg. Wegen der Einzelheiten und der Aktenzeichen der Musterverfahren wird auf die Seite der Steuerberaterkammer Stuttgart “Umsetzung Grundsteuerreform 2022” hingewiesen.

Hintergrund zur Reform der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Ende 2019 wurde auf Bundesebene das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Das Grundgesetz gibt den Ländern über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) verabschiedet.
In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025. Das neue Gesetz basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Die Steuerermittlung folgt dabei dem bisher bekannten dreistufigen Grundschema: Zunächst erfolgt eine Bewertung, anschließend wird das Bewertungsergebnis mit einer Steuermesszahl multipliziert. Zuletzt wird darauf dann der individuelle Hebesatz der Gemeinde angewendet.
  • Für die Grundsteuer A wird für die Bewertung ein sogenanntes Ertragswertverfahren angewandt. Die Regelungen im LGrStG sind an die Regelungen des Bundesgesetzes angelehnt.
  • Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird eine Bewertung nach dem modifizierten Bodenwertmodell erfolgen. Für die Bewertung werden (nur) die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert benötigt. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen vor Ort ermittelt und im Portal BORIS-BW sukzessive veröffentlicht. Die fehler- und streitanfällige Berücksichtigung der Gebäude spielt bei der Bewertung keine Rolle.
Um eine Neubewertung rechtzeitig bis zur Geltung des Gesetzes ab 2025 abzuschließen, wird der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Wertverhältnisse auf den 1. Januar 2022 festgelegt. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke notwendig. Die Festsetzung des Hebesatzes und Erhebung der Steuer erfolgt durch die Kommunen vor Ort, in denen sich der jeweilige Grundbesitz befindet.
Seit dem 9. September 2024 veröffentlicht das Landesfinanzministerium ein Transparenzregister zu den Hebesätzen für die neue Landesgrundsteuer. Das Register zeigt, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein. Dieser gilt nur für die Grundsteuer B. Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich, können aber den kommunalen Entscheidungsträgern als Anhaltspunkt für ein stabiles Grundsteueraufkommen dienen.
steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung

Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Stand: Januar 2023
Mit Schreiben vom 17. März 2022 und vom 7. Juni 2022 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geäußert. Es enthält neben Spendenerleichterungen u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden. Die in den vorgenannten Schreiben genannten Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Der auf der Seite des BMF veröffentlichte FAQ-Katalog gibt einen Überblick über die Einzelheiten.
Internationales Steuerrecht

Freistellungsoption im Steuerabzugsverfahren

Mit Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) wurde eine Freistellungsoption nach § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG neu in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Ziel des Gesetzes ist unter anderem eine Vereinfachung im Bereich der Abzugsteuern. Das Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG wurde abgeschafft.
Stand: Januar 2024
In Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung besteht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit, die Abzugsteuer nach § 50a EStG zu ermäßigen oder die Vergütung vollständig freizustellen, ohne dass für den Einzelfall ein Antrag auf Freistellung gestellt werden muss. Diese sog. Freistellungsoption besteht in Fällen der Vergütungen für Rechteüberlassungen (oder vergleichbare Sachverhalte) nach
§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, die nach dem 31. Dezember 2021 gezahlt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Die Vereinfachung besteht insbesondere darin, dass kein Freistellungsantrag des ausländischen Vergütungsgläubigers erforderlich ist, sondern der Vergütungsschuldner den Steuerabzug aufgrund eines bestehenden DBA insoweit nicht vornehmen muss oder nach einem niedrigeren Steuersatz vorzunehmen hat. Die Freistellungsoption unterliegt derzeit einer Freigrenze in Höhe von 5.000 Euro je Kalenderjahr und Vergütungsgläubiger.
Mit dem noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Wachstumschancengesetz ist eine Erhöhung der Freigrenze geplant. Eine Entscheidung ist nicht vor Ende März 2024 zu erwarten.
Der Vergütungsschuldner hat daher bei der Anwendung der Freistellungsoption bei jeder einzelnen Vergütung anhand des einschlägigen DBA (dort in der Regel Art. 12) zu prüfen, ob er den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ganz oder teilweise unterlassen darf. Für die Prüfung verweist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) insbesondere auf die Reststeuersatzliste.
Besteht kein DBA mit dem Ansässigkeitsstaat des ausländischen Vergütungsgläubigers ist der gesetzliche Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag für alle Zahlungen vorzunehmen.
Auf der Seite des BZSt sind weitere allgemeine Informationen und diverse Beispiele in einem FAQ-Katalog abrufbar.

Aktuelles aus der Lohnsteuer

Sachbezugswerte 2025

Stand: Dezember 2024
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Mit BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 wurden die neuen Sachbezugswerte veröffentlicht.
Damit wird der Monatswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2025 auf 333 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro anzusetzen.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt ab dem 1. Januar 2025 282 Euro.
Erstmalige Anwendung der Sachbezüge 2025
Die neuen Sachbezugswerte 2025 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2025 angewendet werden.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Änderung der Verwaltungsauffassung

BMF: Eintrittsberechtigung zu Präsenzveranstaltungen und Onlineseminaren

Mit BMF-Schreiben vom 9. Juni 2021 ändert die deutsche Finanzverwaltung ihre Auffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen im zwischenunternehmerischen Bereich (sog. B2B): Unabhängig davon, ob die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist oder sich an einen geschlossenen Teilnehmerkreis richtet, gilt nunmehr der Veranstaltungsort als Leistungsort. Online-Seminare werden ausdrücklich von der besonderen Ortsregelung ausgenommen. Seminaranbieter und andere betroffenen Unternehmen aus dem Veranstaltungsbereich sollten daher eine Prüfung ihrer Leistungen vornehmen. Dies betrifft Präsenz- aber auch Online-Veranstaltungen.
Im B2B- Verhältnis bestimmt sich der Ort einer Leistung grundsätzlich nach dem Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG). Für den Ort der sogenannten "Einräumung der Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen sowie den damit zusammenhängenden Leistungen" gilt eine der zahlreichen Ausnahmen: diese Leistungen werden dort besteuert, wo die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird (Veranstaltungsort) nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG. Bislang war diese besondere Ortsbestimmung bei Veranstaltungen auf dem Gebiet des Unterrichts und der Wissenschaft, wie zum Beispiel Konferenzen und Seminare, aus deutscher Sicht nur anwendbar, wenn diese Veranstaltungen der Allgemeinheit zugänglich waren. Bei sogenannten geschlossenen Veranstaltungen mit einem eingeschränkten Teilnehmerkreis, wie zum Beispiel Inhouse-Seminaren, war hingegen die Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG anzuwenden.
Aufgrund einer EuGH- Entscheidung hat die Finanzverwaltung das Kriterium "der Allgemeinheit offenstehenden" Veranstaltung sowie die zur Unterscheidung dienenden Beispiele aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass gestrichen. Das Veranstaltungsortprinzip ist mithin auch bei bislang als geschlossen eingestuften Veranstaltungen anzuwenden. Gleichzeitig wurde als neues Kriterium die physische Anwesenheit am Veranstaltungsort für die Anwendung der besonderen Ortsbestimmung aufgenommen.
Online-Veranstaltungen werden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Für diese gelten die allgemeinen Regelungen, das heißt die Besteuerung ist im B2B- Bereich im Mitgliedstaat des unternehmerischen Leistungsempfängers durchzuführen. Insoweit findet bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelmäßig das Reverse-Charge- Verfahren Anwendung.
Die geänderte Verwaltungsauffassung ist spätestens seit 1. Januar 2022 anzuwenden.
Recht und Steuern

Umsetzung zweite Stufe Mehrwertsteuerdigitalpaket ab 1. Juli 2021

Stand: Januar 2024
Globalisierung und Digitalisierung haben in den letzten Jahren zu einer extremen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs geführt. Der Onlinehandel floriert. Dem gegenüber steht ein teils mit diesen Strukturen nicht kompatibles Umsatzsteuerrecht, welches zu Steuerausfällen und Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Bereits in 2016 hatte die EU-Kommission einen Aktionsplan für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum vorgestellt. Daraufhin hatte der Rat der EU ein zweistufiges Paket zur Umsatzbesteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs (Dienstleistungen und Lieferungen) in Kraft gesetzt. Der deutsche Gesetzgeber hat das zweite digitale Mehrwertsteuerpaketes mit dem Jahressteuergesetz 2020 in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist die wirksame Umsetzung der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, welche zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Insbesondere für den Versandhandel ergeben sich weitreichende Folgen.

1. Welche Unternehmen sind von den Regelungen betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland erbringen (sog. business to consumer – B2C). Diese Unternehmen werden in Fällen umsatzsteuerpflichtig, in denen sie die neue Liefer- und Leistungsschwelle in Höhe von 10.000 € überschreiten. Im Falle von Fernverkäufen (früher: Versendungsverkäufe) ersetzt die neue Geringfügigkeitsschwelle die bis zum 30. Juni 2021 geltenden teils unterschiedlichen Lieferschwellen der EU-Länder. Nähere Informationen zur alten und neuen Rechtslage bei Fernverkäufen enthalten unser Artikel Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt (Rechtslage seit 01.07.2021).

2. Was ist das OSS-Verfahren?

Beim OSS („One Stop Shop“)-Verfahren handelt es sich um ein spezielles Besteuerungsverfahren, durch dessen Nutzung umsatzsteuerliche Registrierungen im EU-Ausland vermieden werden. Er erweitert den MOSS (Mini One Stop Shop), mit Hilfe dessen bislang nur Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz in der EU gemeldet worden waren. Nunmehr können Unternehmer auch Umsätze aus weiteren Dienstleistungen an EU-Verbraucher sowie aus Fernverkäufen (früher Versendungskäufe) melden. Die Nutzung des OSS ermöglicht die zentrale Erklärung der ausländischen Umsatzsteuer beim in Deutschland dafür zuständigen Bundeszentralamte für Steuern (BZSt). Auch die Bezahlung der Umsatzsteuer erfolgt über das BZSt. Die OSS-Meldungen erfolgen quartalsweise. Die Nutzung des OSS ist freiwillig. Ausführliche Informationen zur Neuregelung und zur Registrierung findet man auf der Homepage des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

3. Welche Unternehmen können das OSS -Verfahren nutzen?

Das OSS-Verfahren können sowohl EU-Unternehmen als auch Unternehmen nutzen, die nicht in der EU ansässig sind (Drittlandsunternehmen).

3.1. OSS Nicht-EU-Verfahren (§ 18i UStG)

Das OSS Nicht-EU-Verfahren können im Drittland ansässige Unternehmer nutzen, die innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen. Dazu gehören nicht nur wie bisher elektronische Dienstleistungen, sondern alle sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet. Beispiele: grundstücksbezogenen Leistungen, Veranstaltungs- und Bildungsleistungen, Vermittlungsleistungen.

3.2. OSS EU-Verfahren (§ 18j UStG)

Das OSS EU-Verfahren können Unternehmen nutzen, die im Inland, in der EU und im Drittland ansässig sind und
  • innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe tätigen
  • als Betreiber einer Plattform Teil einer fiktiven Lieferkette sind
Beispiele:
  • Unternehmer D mit Sitz in Deutschland betreibt einen Onlineshop und beliefert Privatkunden in der EU. Er überschreitet die Lieferschwelle in Höhe von 10.000 €.
  • Unternehmer U aus den USA betreibt in Deutschland ein Lager, aus welchem er Privatkunden mit Sitz in der EU beliefert.
  • Online Händler S verkauft über den Onlinemarktplatz des Plattformbetreibers A Waren an Endkunden in Frankreich. A hat die Lieferschwelle von 10.000 € überschritten. Es wird ein Reihengeschäft zwischen Online Händler S, Plattformbetreiber A und Endkunde fingiert. Die Lieferung von S an A ist aufgrund einer Sonderregelung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 4c UStG). Bei der Lieferung von A an den französischen Endkunden handelt es sich um einen in Frankreich steuerbaren Fernverkauf. A kann am OSS-Verfahren teilnehmen, um seine Steuerschulden zu deklarieren.
Wichtig:
  • Die Teilnahme am OSS kann nur einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten erfolgen.
  • Lokale innerdeutsche Lieferungen sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.
  • Lieferungen an Unternehmer sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.

4. Was ist der IOSS?

Am Import-One-Stop-Shop-Verfahren können sowohl Drittlandsunternehmen als auch EU-Unternehmen teilnehmen, wenn sie:
  • Waren mit einem Warenwert in Höhe von höchstens 150 € einführen
  • Und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen
Die Einfuhr ist in diesem Fall von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro entfällt. Ausführliche Informationen zum IOSS enthält der Artikel Abschaffung der 22-Euro Schwelle.

Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter 'Kontakt' genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK vor Ort nachzufragen.




Internationale Liefergeschäfte

UN-Kaufrecht

Wer international ein- oder verkauft, kommt nicht umhin, sich mit dem sogenannten UN-Kaufrecht zu befassen. Denn dieses speziell für Distanzgeschäfte konzipierte internationale Kaufrecht kommt bei fast allen Exportgeschäften, aber auch in sehr vielen Importfällen, zum Tragen. Manchmal sogar, ohne dass die Parteien das wissen.
Das UN-Kaufrecht oder in Englisch „United Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)“ wurde 1980 verabschiedet und ist mittlerweile von allen führenden Wirtschaftsnationen ratifiziert. Da stetig Staaten hinzukommen, sollten Unternehmen sicherheitshalber die offizielle Liste der Ratifizierungen der UNCITRAL prüfen.
Mit dem UN-Kaufrecht existiert eine international vereinheitlichte und von vielen Staaten anerkannte Grundlage für die vertragliche Gestaltung von Warenkaufverträgen. Allerdings erstreckt sich der Regelungsgehalt des UN-Kaufrechts nicht auf sämtliche Aspekte der Vertragsbeziehung, sondern setzt den Schwerpunkt auf das Zustandekommen des Vertrages, die Rechte und Pflichten der Parteien und einige wenige für internationale Kaufverträge praxisrelevante Themen, wie beispielsweise Höhere Gewalt. Für alle übrigen rechtlichen Fragen ist dann das jeweils von den Vertragsparteien vereinbarte oder sonst gültige nationale Recht maßgeblich.
Verhältnis des UN-Kaufrechts zum deutschen Recht
In Deutschland trat das UN-Kaufrecht am 1. Januar 1991 in Kraft und ist seitdem Teil der nationalen Rechtsordnung. Damit kommt es nicht darauf an, ob UN-Kaufrecht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
Während das BGB und das HGB für nationale Kaufverträge Anwendung finden, gilt das UN-Kaufrecht als Bestandteil des nationalen Rechts automatisch für internationale Warenkaufverträge, solange keine abweichende Parteivereinbarung (insbesondere der Ausschluss des UN-Kaufrechts) getroffen wird.
Die Bedeutung des UN-Kaufrechts für deutsche Exporteure und Importeure wird auch durch den Umstand belegt, dass bereits heute der weitaus größte Teil der deutschen Importe und Exporte mit Geschäftspartnern abgewickelt wird, die in Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts ansässig sind.
Was das UN-Kaufrecht ist, wann es einschlägig ist und was sonst noch in diesem Zusammenhang wissenswert ist, haben wir in einer Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 408 KB) für Sie zusammengefasst.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des UN-Kaufrechts in Deutschland gab Germany Trade & Invest den Artikel „UN-Kaufrecht in Deutschland“ heraus. Darin werden unter Anderem die Praxisrelevanz für Warenexporte und die flexible Einsetzbarkeit diskutiert.
Steuermeldungen

BMF-Schreiben zur Nutzung digitaler Wirtschaftsgüter

Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 wird die Nutzungsdauer für bestimmte Wirtschaftsgüter, die den Kernbereich der Digitalisierung betreffen, auf ein Jahr festgelegt – im Ergebnis läuft dies auf eine Sofortabschreibung hinaus.
In der Bund-Länder-Konferenz vom 19. Januar 2021 hatte man sich auf eine Sofortabschreibung digitaler Anlagegüter verständigt, um zusätzliche Anreize für die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und die nötigen Investitionen in Homeoffice-Arbeitsplätze zu schaffen. In Rz. 1 des BMF-Schreibens wird dargelegt, dass für die nachfolgend näher beschriebenen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann.
Die Computerhardware wird sehr umfangreich definiert, anscheinend sollen jedoch (sehr) große Server nicht hierunter fallen, da lediglich von „Small-Scale-Server“ die Rede ist und lediglich Nr. 6.14.3.2 der AfA-Tabellen (Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u. ä.)) ersetzt werden soll (Rz. 8). In Rz. 5 ist eine weite Definition der vom BMF-Schreiben erfassten Software enthalten.Das Schreiben gilt ab dem Veranlagungsjahr 2021 (Rz. 6) und ersetzt entsprechende Regelungen in den AfA-Tabellen (Rz. 8).
Steuermeldungen

Forschungszulagengesetz

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 ist eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung (FuE) in Form einer Forschungszulage eingeführt worden. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Vorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Die Regelung sieht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor. Mit dem sog. Wachstumschancengesetz (WtcG) vom 27. März 2023 ist die FuE-Förderung ausgebaut worden. Einen Überblick finden Sie hier.
Stand: Juni 2024
Anspruchsberechtigte Steuerpflichtige im Sinne des § 1 FZulG können eine Forschungszulage in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für FuE beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition des Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können zudem eine Erhöhung der Forschungszulage um zehn Prozentpunkte beantragen.
Die Förderung erfolgte bisher nur in Bezug auf die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne von im FuE-Vorhaben beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die Eigenleistung eines Einzelunternehmers (bzw. von Mitunternehmern) sowie anteilig in Bezug auf das Entgelt für Auftragsforschung. Mit dem WtcG sind die förderfähigen Aufwendungen und die Bemessungsgrundlage ausgeweitet worden.
  • Der förderfähige Wert der Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten FuE-Vorhaben beträgt je nachgewiesener Arbeitsstunde 70 Euro (vorher 40 Euro) bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche. Entsprechendes gilt für Eigenleistungen von Mitunternehmern.
  • Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, wird die Forschungszulage auf im begünstigten FuE-Vorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und unerlässlich sind, ausgeweitet.
  • Außerdem können die Kosten für Auftragsforschung geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich danach, wann das Vorhaben in Auftrag gegeben wurde. Für nach dem 27. März 2024 in Auftrag gegebene FuE-Vorhaben betragen die förderfähigen Aufwendungen 70 Prozent (zuvor 60 Prozent).
  • Die Bemessungsgrundlage umfasst die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen und ist gestaffelt. Sie beträgt höchstens für
    • nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Juli 2020 entstandene förderfähige Aufwendungen 2.000.000 Euro,
    • nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 28. März 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen 4.000.000 Euro und
    • nach dem 27. März 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen 10.000.000 Euro.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) verwiesen. Das BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 beantwortet viele Zweifelsfragen. Zudem hat das BMF einen Musterstundenzettel zur Arbeitszeit-Dokumentation der mit den jeweiligen Forschungsvorhaben betrauten Personen veröffentlicht.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig:
Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft die Bescheinigungsstelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber wird ein Bescheid ausgestellt, an den das Finanzamt gebunden ist.
Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das offizielle Antragsformular sind auf der Website der BSFZ zu finden.
Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) geregelt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. -DLR Projektträger, mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.
Die Bescheiniungsstelle hat einen Leitfaden mit den maßgeblichen Beurteilungskriterien veröffentlicht. Diese Maßnahme schafft Transparenz und kann vielen Unternehmen helfen, Anträge zielgerichtet zu stellen. In dem Leitfaden befinden sich jedoch (noch) nicht die Kriterien bezüglich der Erforderlichkeit von Sachaufwendungen. Diese Prüfung nimmt seit dem 28. März 2024 die Bescheinigungsstelle ebenfalls vor, denn nach § 3 Abs. 3a Satz 1 FzulG sind nur Sachaufwendungen (Abschreibungen) für Wirtschaftsgüter förderfähig, die unter anderem für das jeweilige FuE-Vorhaben erforderlich sind.
Steuerrecht

Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2025

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2025 bekannt gegeben. Durch Hervorhebungen (im Fettdruck) werden Änderungen gegenüber den Pauschalen vom 1. Januar 2024 (BStBl I S. 2076) verdeutlicht.
Umsatzsteuer

BREXIT: Umsatzsteuerliche Konsequenzen

Das Vereinigte Königreich ist seit 1. Januar 2021 für umsatzsteuerrechtliche Zwecke als Drittlandsgebiet anzusehen.
Stand: Januar 2024
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich, also Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach den Regelungen des Austrittsabkommens schloss sich ein Übergangszeitraum an, in dem u. a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Dieser Übergangszeitraum endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Das BMF hat am 10. Dezember 2020 ein erläuterndes Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts veröffentlicht, das diverse Anwendungsfragen beantwortet.
Grundsätzlich ist das Vereinigte Königreich für umsatzsteuerrechtliche Zwecke seit dem 31. Dezember 2020 als Drittlandsgebiet anzusehen. Das am 24. Dezember 2020 zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Freihandelsabkommen ändert hieran nichts. Das Vereinigte Königreich ist und bleibt umsatzsteuerlich Drittland.
Eine Ausnahme gilt für Nordirland, für das im Hinblick auf den Warenverkehr ein besonderer Status vereinbart wurde. Damit ist bei der Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs mit dem Vereinigten Königreich zwischen Großbritannien und Nordirland zu unterscheiden. Während Großbritannien auch insoweit als Drittlandsgebiet gilt, gilt Nordirland für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31. Dezember 2020 als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig. Es gelten insoweit die Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel. Für nordirische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern findet das Präfix „XI“ Anwendung.
Im Hinblick auf den Dienstleistungsverkehr gelten sowohl für Großbritannien als auch für Nordirland die Regelungen für Drittländer.
Weitere Einzelheiten sind im FAQ-Katalog zum Brexit auf der Seite des Bundeszentralamts fürs Steuern (BZSt) zu finden.
Vorsteuervergütungsanträge für Vorsteuerbeträge haben inländische Unternehmen bei der Erstattungsbehörde des Vereinigten Königsreiches nach den dort geltenden Regelungen zu beantragen. Dies gilt aber nicht für die Erstattung von Vorsteuern, die auf Warenbezüge durch inländische Unternehmer in Nordirland entfallen. Entsprechende Anträge im Inland ansässiger Unternehmer sind weiterhin an das BZSt zu übermitteln. Das BZSt hat hierzu Informationen veröffentlicht.
Nachfolgend einige Hinweise zum Umsatzsteuergesetz des Vereinigten Königreichs (soweit bekannt):
Seit dem 1. Januar 2021 haben sich Vorschriften für den Handel mit dem Vereinigten Königreich geändert. Insbesondere Versandhändler, die an Privatpersonen in Großbritannien liefern (sog. B2C-Lieferungen), sollten beachten, dass die innergemeinschaftliche Versandhandelsregelung nicht mehr greift und prüfen, ob eine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien notwendig ist. Besonders relevant dürften Direktlieferungen aus Deutschland an Kunden in Großbritannien, die Lieferungen über einen Online-Marktplatz und die Kleinbetragsgrenze (£135) sein. Auf der Seite der britischen Steuerverwaltung finden sich dazu aktuelle Informationen (Ziffer 1.1.4). Zur £135- Grenze heißt es:
Consignments of Value Below £135
For imported goods in a consignment not exceeding a value of £135, excluding excise goods and gifts, import VAT will no longer be due at the border. Low value consignment relief will be withdrawn and VAT will be charged on the goods as if they were supplied in the UK and accounted to HMRC on the UK VAT return.Businesses selling goods to be imported into the UK with a value not exceeding £135 will be required to charge and collect any VAT due at the time of sale. Businesses selling goods to be imported into the UK will be required to register for VAT in the UK and to account for the VAT due on their VAT return.In circumstances where businesses sell goods to be imported into the UK with a value not exceeding £135 through an online marketplace, the online marketplace will be required to register for UK VAT and to account for the VAT due on their VAT return.UK VAT registered businesses importing goods in a consignment not exceeding £135 in value that have not been charged VAT at the time of purchase will be required to account for VAT on their VAT return under the reverse charge method.Separate guidance on how to pay and account for VAT on non-excise goods not exceeding £135 can be found here
Weitere Informationen sind im Brexit-FAQ verlinkt.
Daneben sollten auch inländische Unternehmen, die Dienstleistungen an Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich erbringen, prüfen, ob eine umsatzsteuerliche Registrierung vor Ort notwendig wird. Der EU-weite Reverse-Charge-Mechanismus entfällt infolge des Austritts. Allerdings existiert auch im Vereinigten Königreich nach wie vor ein Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen (nach der B2B-Grundregel), wonach die Steuerschuld auf den britischen unternehmerischen Leistungsempfänger übergeht. Zu den Dienstleistungen nach der Grundregel gehören vor allem Beratungsleistungen. Hierzu wird auf den Internetauftritt der brit. Steuerbehörde (insbesondere VAT Notice 741A) verwiesen. Wichtig bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist, dass die Unternehmenseigenschaft des Kunden geprüft wird. Eine Prüfung der Gültigkeit der Umsatzsteuernummer des Kunden (Leistungsempfängers) kann auf der Seite der britischen Steuerbehörde erfolgen. Wenn eine Leistung dem britischen Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, bietet sich ein entsprechender Rechnungshinweis an, zum Beispiel: “Reverse Charge procedure applies”.
Änderungen im britischen Umsatzsteuergesetz sind aber nicht auszuschließen. Daher ist im konkreten Einzelfall eine Klärung nach lokalem Steuerrecht unerlässlich.

Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Elektronische Registrierkassen

BMF: Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen

Das BMF hat eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheisteinrichtung (tSE) über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Dies stellt das BMF in einem Verbändeanschreiben Schreiben vom 30. Juni 2020 klar. Darin weist das BMF u.a. darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht gesehen werde. Betriebe können einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 Abgabenordnung (AO) stellen.
Erfreulicherweise gewähren aber alle Bundesländer (außer Brandenburg und Bremen) eine Fristverlängerung bei der technischen Nachrüstung, u.a. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Danach werden die Finanzverwaltungen nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. Den Ländererlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 10. Juli 2020 finden Sie hier. Darin heißt es u.a:
Zur Vermeidung einer Vielzahl von Einzelanträgen sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne tSE für die in Baden-Württemberg ansässigen Steuerpflichtigen, die den Einbau der tSE bis zum 30. September 2020 nicht vornehmen konnten, unter den folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen längstens bis zum 31. März 2021 nicht zu beanstanden:
  • Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an tSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben oder
  • es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.
Insofern ist auch kein Antrag nach § 148 AO notwendig. Die betroffenen Betriebe sind aber angehalten, ihre Bemühungen zu dokumentieren.
Die IHK-Organisation hatte sich bereits im Vorfeld mit Blick auf die verzögerte Marktverfügbarkeit von technischen tSE-Modulen und die nicht vor dem 30.09.2020 zertifizierten Cloud-tSE-Lösungen für eine Verschiebung der Nichtbeanstandungsregelung vom 30. September 2020 auf mindestens 31. März 2021 ausgesprochen. Zumindest auf Länderebene konnte insofern ein Erfolg erzielt werden.

Zugang zum Beruf

Selbstständig als Bauträger oder Baubetreuer

1. Zum Berufsbild des Bauträgers und Baubetreuers

Die Regelung in § 34c Abs. 1 Nr. 3 a und b Gewerbeordnung (GewO) begründet eine Erlaubnispflicht für Bauträger und Baubetreuer.
Als Bauträger gilt, wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Gewerbeordnung).
Baubetreuer ist, wer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b Gewerbeordnung).
Die Berufsbilder beziehen sich dabei auf die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben.
Beispiele für die Tätigkeit als Bauträger (Bauherr) sind:
  • Einfluss auf die Planung des Bauvorhabens, Entscheidung über Art und Maß des Gebäudes, das auf dem Grundstück errichtet werden soll
  • Steuerungsgewalt über den zeitlichen Ablauf des Bauvorhabens
  • Stellen des Bauantrags
  • Abschluss der Verträge mit eingesetzten Architekten, Bauhandwerkern und Bauunternehmern
Beispiele für die Tätigkeit als Baubetreuer sind:
  • Beschaffung eines für das Vorhaben in Frage kommenden Grundstücks
  • Beschaffung und Abruf von Finanzierungsmitteln
  • Abschluss erforderlicher Versicherungen
  • Kalkulation späterer Kaufpreise oder Mieten

2. Zuständige Erlaubnisbehörden

Die Erlaubnis nach § 34c GewO als Bauträger/-betreuer ist seit dem 1. März 2019 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer gesetzlichen Zuständigkeitsübertragung in Baden-Württemberg für die Erlaubniserteilung nicht mehr die unteren Verwaltungsbehörden zuständig sind.
Anpassung der Impressumsangaben
Die Erlaubnisinhaber sollten im Impressum ihrer Webseiten daher die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen, sonst drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG schreibt im Impressum von Webseiten unter anderem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vor, „soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf”. Diese Angabe kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
IHK Region Stuttgart
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart

3. Erlaubniserteilung

Sie möchten selbstständig als Bauträger/-betreuer tätig werden? Dann können Sie einen entsprechend Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei Ihrer zuständigen IHK (gilt für Baden-Württemberg) stellen.
Antragsteller für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO kann eine natürliche oder juristische Person (AG, GmbH), vertreten durch ihre Organe, sein.
Eine Besonderheit gilt für Personen(handels)gesellschaften (KG, OHG, GbR). Diese haben im Gewerberecht keine Rechtsfähigkeit und können daher auch keine eigene Erlaubnis erhalten. In diesen Fällen muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen!

4. Erlaubnis

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung und zum Hochladen Ihrer vollständigen Unterlagen den Link zu unserem Online-Antragsverfahren. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden und können ggf. auch Dokumente online nachreichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dieses bundes- und kammerweite Projekt ist Ausweis moderner Wirtschaftsverwaltung und soll den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nach einem unkomplizierten und bedienerfreundlichen Erlaubnisverfahren entsprechen.
Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer NICHT unterstützt.
Um sich einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, können Sie hier vorab die jeweiligen Checklisten einsehen:
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) verwenden bitte das
Juristische Personen (GmbHs, AGs und Genossenschaften) verwenden bitte das
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hier finden Sie auch ein Merkblatt zu den Beleg-Arten. Für Ihren Antrag ist die Beleg-Art OG ausreichend. Alternativ haben Sie bei freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises, eines Kartenlesegerätes, der installierten „AusweisApp2“ sowie ggf. eines digitalen Erfassungsgerätes (Scanner oder Digitalkamera) zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen.

5. Nachweis Zuverlässigkeit / geordnete Vermögensverhältnisse

Neben Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, prüft die zuständige IHK, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit (im Sinne der Gewerbeordnung) besitzen, um die gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus wird geprüft, ob geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.
Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit oder den geordneten Vermögensverhältnissen ist die Erlaubnis zu versagen. Die Erlaubnis kann aber auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. Dies gilt auch für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen.
Bitte beachten Sie, dass auch die Zuverlässigkeit der Person vorliegen muss, die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist.
Keine Zuverlässigkeit besitzt, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Vermögensverhältnisse gelten als ungeordnet, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Um Ihrer IHK diese Prüfung zu ermöglichen, sind dem Erlaubnisantrag folgende Unterlagen beizufügen:
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Online-Portal des Bundesamts für Justiz),
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
  • Bestätigung über die Insolvenzfreiheit vom Amtsgericht,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom zentralen Vollstreckungsgericht (www.vollstreckungsportal.de),
  • bei juristischen Personen (etwa AG, GmbH), der Handelsregisterauszug.

6. Berufspflichten für Bauträger/-betreuer

Für Sie als Bauträger/-betreuer gilt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die Tätigkeit nach § 34c GewO besonderen Berufsausübungsregeln, wie etwa Buchführungs-, Informations- und Anzeigepflichten unterworfen. Ausnahmen vom Anwendungsbereich der MaBV sind in § 1 MaBV geregelt.
Darüber hinaus gilt die Verpflichtung nach § 16 MaBV, sich auf eigene Kosten jedes Jahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfbericht der zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember des darauffolgenden Jahres vorzulegen. Dieser muss einen Vermerk darüber enthalten, ob und gegebenenfalls welche Verstöße festgestellt wurden.
Prüfberichte bzw. Negativerklärungen:
Der Gewerbetreibende ist nach § 16 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 2 bis 14 MaBV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.
Gewerbetreibende, die zwar eine Erlaubnis als Bauträger und/oder Baubetreuer besitzen, die aber in dem Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausgeübt haben, müssen sich nicht prüfen lassen. Für diesen Fall genügt eine sogenannte Negativerklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Hier finden Sie die Vorlage für die Negativerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
Bitte beachten Sie, dass das Berichtsjahr eingetragen ist.
Die Negativerklärung ist grundsätzlich vom Gewerbetreibenden selbst abzugeben und nicht vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Immobilienmakler und Darlehensvermittler unterliegen den Pflichten nach § 16 MaBV nicht. Allerdings kann die Behörde auch bei ihnen aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung anordnen (§ 16 Abs. 2 MaBV).

7. Mitteilung von Änderungen

Sofern sich nach Erlaubniserteilung Änderungen ergeben wie z. B. Adressänderungen, Namens- oder Firmenänderungen, ein Wechsel in der Geschäftsführung oder im Vorstand bei juristischen Personen, ein Eintritt oder Wechsel von Leitungspersonal (Betriebsleiter oder Zweigniederlassungsleiter) verwenden Sie für die Änderungsmitteilung bitte folgendes Formular:
Stand: Mai 2025

Ordnungsgemäße Buchführung

BMF veröffentlicht Neufassung der GoBD

Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) sein am 11. Juli 2019 veröffentlichtes Schreiben zu den “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” überraschend zurückgezogen hatte, erfolgte am 28. November 2019 die Neuveröffentlichung.
Im Anwendungsschreiben sind erfreulicherweise einige Forderungen der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Vereinfachung und Klarstellung aufgenommen worden. Insbesondere sind das:
  • Rz. 20: Klarstellung zur Nutzung von Cloud-Systemen
  • Rz. 39: Neufassung der Definition, wann eine Einzelaufzeichnung nicht zumutbar ist (offene Ladenkasse)
  • Rz. 50: Klarstellung bei Aufzeichnungen von Nichtbuchführungspflichtigen
  • Rz. 136: Klarstellungen beim bildlichen Erfassen, u. a. im Ausland. Dort heißt es:
    Aus Vereinfachungsgründen, z. B. bei Belegen über eine Dienstreise im Ausland steht § 146 Absatz 2 AO einer bildlichen Erfassung durch mobile Geräte (z. B. Smartphones) im Ausland nicht entgegen, wenn die Belege im Ausland entstanden sind bzw. empfangen wurden und dort direkt erfasst werden. Zudem wurden Ergänzungen zur Verbringung von Unterlagen in ein anderes Land aufgenommen. Erfolgt im Zusammenhang mit einer nach § 146 Absatz 2a AO genehmigten Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland eine ersetzende bildliche Erfassung, wird es künftig nicht beanstandet, wenn die papierenen Ursprungsbelege zu diesem Zweck an den Ort der elektronischen Buchführung verbracht werden. Die bildliche Erfassung hat zeitnah zur Verbringung der Papierbelege ins Ausland zu erfolgen.
  • Rz. 164: Ergänzung beim Datenzugriff: Sofern noch nicht mit der Außenprüfung begonnen wurde, ist es im Falle eines Systemwechsels oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem ausreichend, wenn nach Ablauf des 6. Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, nur noch der Z3-Zugriff zur Verfügung gestellt wird.
Das überarbeitete Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. November 2014 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.
Buchführung

Anforderungen an die Kassenführung

Allgemeines

Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden verstärkt ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben wie Gaststätten und Einzelhandel. Leider schließt das Gros der Kassenprüfungen mit Beanstandungen ab. Das führt in der Regel zu Hinzuschätzungen. Sie können eine Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag erreichen. Im schlimmsten Fall kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen.
Seit die Finanzverwaltungen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen aufgedeckt haben, stehen Forderungen nach technischen Manipulationsschutzmaßnahmen im Raum, die Eingang in ein Gesetzgebungsverfahren, das sog. „Kassengesetz“ gefunden hatten und dessen Änderungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Verpflichtung zur Kassenführung

Jeder Buchführungspflichtige muss Bücher und Aufzeichnungen gem. §§ 140 - 148 AO, § 238 ff. HGB führen, welche auch die tägliche Aufzeichnung der Kasseneinnahmen und -ausgaben (Kassenbuch) umfassen. Es besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht. Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute, aber auch Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro beziehungsweise mehr als 800.000 Euro Umsatz. Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, sog. § 4 Abs. 3 - Rechner, ermitteln, sind nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Erforderlich ist aber auch hier eine Einzelaufzeichnung, die in der geordneten Ablage von Belegen bestehen kann. Führen Einnahmen-Überschussrechner allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Regeln und Formen der Kassenführung

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie zum Beispiel die sogenannte Kassenrichtlinie (vom 26.11.2010), das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen keine Festlegung hinsichtlich eines bestimmten Kassentyps vor. Eine Registrierkassenpflicht gibt es nach aktueller Rechtslage nicht. Bei der Aufzeichnung von Bargeschäften können sich Unternehmer also frei entscheiden, ob sie dies manuell mithilfe einer offenen Ladenkasse, mit einer elektronischen Registrierkasse, einem PC-Kassensystem oder mit einer Cloud-basierten App-Lösung erfassen möchten. Wichtig ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig und detailliert aufgezeichnet werden.
Offene Ladenkasse
Die offene Ladenkasse funktioniert ohne technische Unterstützung und wird deshalb auch Schubladenkasse genannt. Diese ist häufig bei Kleinstbetrieben oder Marktbeschickern anzutreffen. Da durch die Nichterfassung von Einnahmen ein besonderes Betrugsrisiko gegeben ist, sollten die Nutzer besonderes Augenmerk auf einen fortlaufend nummerierten, täglichen Kassenbericht legen. Dabei müssen die Tageseinnahmen durch Rückrechnung (retrograd) aus dem gezählten Kassenbestand richtig und nachvollziehbar ermittelt werden können (Kassensturzfähigkeit). Es empfiehlt sich überdies, die Unterzeichnung mit Datum und Uhrzeit (nach Geschäftsschluss) vorzunehmen. Das so ermittelte Tagesergebnis sollte in einem Kassenbuch vermerkt werden.
Beispiel eines Kassenberichtes
Tagesendbestand (Endbestand zum Geschäftsschluss)
./. Anfangsbestand (Kassenbestand am Ende des Vortages)
= Zwischensumme (Saldo aus Tageseinnahmen und Tagesausgaben)
+ Kassenausgaben des Tages
+ Geldtransit auf das betriebliche Konto oder weitere Kassen
+ Privatentnahmen
./. Privateinlagen
./. Sonstige Tageseinnahmen
= Summe der Kasseneinnahmen
Bei Bareinnahmen und -ausgaben gilt grundsätzlich die Einzelaufzeichnungspflicht, die nunmehr gesetzlich fixiert ist. Da sich diese jedoch „im Rahmen des Zumutbaren“ bewegen muss, kann hierauf insbesondere bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verzichtet werden.
Registrier- beziehungsweise PC-Kassen
Hinsichtlich des Einsatzes elektronischer Registrierkassen bzw. elektronischer Aufzeichnungssysteme gelten besonderen Anforderungen und Aufbewahrungsmodalitäten. Hierzu hat die Finanzverwaltung einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden. Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg hatte es bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden waren. Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg ist veröffentlicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons. Aus Gründen der Praktikabilität können sich jedoch Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, vom Finanzamt von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Nach § 6 KassenSichV kann ein Beleg auch in elektronischer Form ausgegeben werden. Einzelheiten zur Belegausgabepflicht sind im FAQ-Katalog des BMF und im Merkblatt der OFD Karlsruhe zu finden.
  • Es wird die seit 2018 nunmehr gesetzlich geregelte Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt: Jeder Verkaufsvorgang muss detailliert im elektronischen System aufgezeichnet werden – ein sogenannter Z-Bon reicht nicht aus!
  • Daneben gibt es eine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) an das zuständige Finanzamt bezüglich der Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt, wie das BMF im Schreiben vom 28. Juni 2024 mitteilt. Darin äußert sich das BMF zu den Einzelheiten der Mitteilungspflichten wie folgt:
    • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind bis zum 31. Juli 2025 den Finanzbehörden mitzuteilen.
    • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
    • Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
    • Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Mitteilung stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) zu übermitteln sind.
  • 2018 wurde die sog. Kassennachschau eingeführt. Prüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen.
  • Erforderlich ist außerdem eine Verfahrensdokumentation. Diese muss auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie z.B. Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten, Programmieranleitungen etc. enthalten.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Im Erlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) vom 30. Juni 2023 äußert sich das BMF zu diversen Anwendungsfragen. Daneben stellt die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe auf Ihrer Homepage Informationen unter “Kassenbuchführung” bereit.
Schließlich hat auch die DIHK ein umfangreiches Merkblatt zu den steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (Stand: 29. November 2019) herausgegeben.

Folgen fehlerhafter Kassenführung

Wenn formelle oder sachliche Mängel vorliegen, die so wesentlich sind, dass von ordnungsmäßiger Buchführung nicht mehr gesprochen werden kann, darf die Finanzverwaltung die Buchführung verwerfen, das heißt ihre Anerkennung versagen. Ob ein derart schwerwiegender Mangel tatsächlich gegeben ist, beurteilt sich danach, ob trotz des Mangels die Nachprüfung der Bilanz innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Das Vorliegen formeller Mängel in der Kassenführung reicht hierzu in der Regel nicht aus, dennoch geben diese einem Betriebsprüfer Anlass für weitergehende Prüfungen, um die Beweiskraft der Buchführung zu erschüttern. Liegt jedoch ein materieller Mangel vor – beispielsweise unvollständiges Verbuchen von Einnahmen – besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Ordnungsmäßigkeit der Kasse zu verwerfen. Dies eröffnet den Weg zu Sicherheitszuschlägen und Hinzuschätzungen (ggf. Vollschätzung).
Stand: Juli 2024

Apps – Recht und sicher – Teil 3: Der Vertrieb von Apps

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

App-Vertrieb auf etablierten Plattformen

Der Vertrieb von Apps findet in der Regel über zentrale Vertriebsplattformen, wie den App Store von Apple, Google Play oder den Microsoft Store, statt. Um die eigene App auf diesen etablierten Plattformen anzubieten zu können, müssen deren Allgemeinen Vertrags- und Lizenzbedingungen (vergleichbar mit AGB) akzeptiert werden. Diese sehen unter anderem die Anwendung US-amerikanischen Rechts und den Gerichtsstand in den USA vor. Als App-Anbieter befindet man sich hier in einer „take it or leave it“-Situation: Möchte man die App über die Plattform vertreiben, muss man deren Bedingungen akzeptieren. Vor Entwicklungsstart einer App macht es daher Sinn, die Nutzungsbedingungen der Plattform(en) genau zu lesen, um deren technische und inhaltliche Vorgaben zu erfüllen.
Die App-Vertriebsplattformen funktionieren in der Regel als Vermittler. Das heißt, dass die Plattform die App im Namen des Anbieters gegen Provision vertreibt und so als dessen Stellvertreter, möglicherweise als Handelsvertreter, auftritt. Über die Stellung der App-Vertriebsplattformen im deutschen Recht ist bisher nicht entschieden worden. Daher ist derzeit anzunehmen, dass der Vertrag über die App zwischen App-Anbieter und Anwender/Kunde zustande kommt.

Art des Vertrags bei verschiedenen Apps

Für die Einordnung der Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Anwender/Kunde ist zu unterscheiden, auf welche Art die App angeboten wird:
  • Bei kostenlosen Apps handelt es sich um eine Schenkung.
  • Ist die App kostenpflichtig, kommt es auf die Dauer der Überlassung an: Dauerhafte Überlassung ist Kauf, bei Nutzung auf Zeit liegt Miete vor.
  • Bei sogenannten „Freemium-Apps“ handelt es sich um eine Schenkung der kostenlosen Basisversion. Zusätzlichen Funktionen und Extras können per sogenanntem In-App-Kauf erworben werden.
Der Anbieter ist gegenüber dem App-Kunden verantwortlich für Gewährleistung, Support und Haftung.
Achtung: Wenn Sie als App-Anbieter per AGB die Haftung zu stark einschränken, kann die entsprechende Klausel unwirksam werden – dann bewirkt sie das Gegenteil, denn dann greift die gesetzlich unbeschränkte Haftung. Im Einzelfall sind haftungsbeschränkende Klauseln bzw. Haftungshöchstsummen nicht leicht festzulegen. Es empfiehlt sich daher, bei der Formulierung von Haftungsklauseln die Beratung eines Rechtanwalts einzuholen.
Als Vertragspartner muss der App-Anbieter verschiedene gesetzliche Anforderungen nach dem Telemediengesetz (TMG) und Fernabsatzrecht einhalten. Dabei handelt es sich im Grunde um die gleichen Anforderungen, die auch für Online-Shop-Betreiber gelten.

App-Impressum und Datenschutzerklärung

Das Impressum einer App dient zur Identifikation des Anbieters und als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (nicht mehr als zwei Klicks) und ständig verfügbar sein sowie die Angaben aus § 5 Telemediengesetz (TMG) enthalten (u. a. vollständiger Name und Anschrift (kein Postfach), bei juristischen Personen der Firmenname sowie vertretungsberechtigte Personen, Kontaktinformationen).
Impressum und Datenschutzerklärung müssen auf der Startseite der App und auch auf der Downloadseite der Vertriebsplattform auffindbar und abrufbar sein.
Im Impressum und zusätzlich in den AGB (sofern eingesetzt) sind ein Hinweis inklusive klickbaren Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform und auf die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu geben. Näheres hierzu finden Sie im Leitfaden des Bundesministeriums der Jusitz.
Näheres zur Datenschutzerklärung finden Sie in Teil 2 der Artikelserie „Wichtiges zum Datenschutz“.

Informationspflichten nach Fernabsatzrecht

Außerdem muss der Anbieter gegenüber Verbrauchern Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht erfüllen:
Es gibt vorvertragliche Informationspflichten (§312d BGB, Artikel 246a, §1 EGBGB) und Informationspflichten in der vertraglichen Phase (§312f Absatz 2 BGB, 246a, § 1 EGBGB.
Achtung: Verstöße gegen diese Pflichten werden nicht selten wettbewerbsrechtlich abgemahnt.

Wichtigste Informationspflichten vor Vertragsschluss:

  • Wesentliche Eigenschaften der App
  • Identität des Anbieters (Impressum, siehe oben)
  • Gesamtpreis
  • Widerrufsrecht
  • Vertragslaufzeit und Bedingungen für die Kündigung eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses (bspw. bei Miete der App im Rahmen eines Abonnements)
Diese Informationen müssen auf der Downloadseite der Vertriebsplattform oder innerhalb der App bei In-App-Käufen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Sie sind rechtzeitig vor Download bzw. Kauf der App zu erteilen.
Für Apps als digitalem Inhalt sind weitere Informationspflichten zu erfüllen (Artikel 246a, §1 Absatz 1 Nummer 14 und 15 EGBGB):
  • Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte
  • soweit wesentlich: Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem App-Anbieter bekannt sind oder bekannt sein müssen (zum Beispiel Anforderungen an Betriebssystem, Version oder Hardwareeigenschaften, um mit der App kompatibel zu sein).

Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat ab Vertragsschluss ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Darüber muss er belehrt werden, was durch einen Hinweis „Widerrufsrecht“ über dem Download-Button auf der Bestellseite auf der Download-Plattform/Website Download-Website eingebunden werden sollte. Den Text zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserem Artikel zur Widerrufsbelehrung im E-Commerce-Recht.
Achtung: Bei fehlerhafter Belehrung beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr und vierzehn Tage.
Bei Apps als digitalem Inhalt können Sie das Widerrufsrecht vorzeitig ausschließen, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download der App) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt neu ab dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des App-Anbieters über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend anzupassen.
Praxistipp: Es bietet sich darum an, auf der Download-Seite eine nicht vorangekreuzte Checkbox bereit zu stellen, die der Verbraucher aktivieren muss, und ausdrücklich zustimmt, dass der Download starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur wenn die Erklärung in der Checkbox angekreuzt wird, sollte der Download erfolgreich ausgelöst werden.

Informationspflichten nach Vertragsschluss

Nach Vertragsschluss ist dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens bei Lieferung der digitalen Inhalte, eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder auf der Rechnungsrückseite) zu übermitteln. Die Bestätigung muss den Hinweis enthalten, dass der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Achtung: Die oben beschriebenen vor- und nachvertraglichen Informationspflichten und Belehrung über das Widerrufsrecht beziehungsweise dessen Erlöschen muss der App-Anbieter auch bei jedem In-App-Kauf erneut erfüllen.

Apps – Recht und sicher – Teil 2: Das Wichtigste zum Datenschutz

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

Datenschutz für personenbezogene Daten

Sobald mit einer App personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss der App-Anbieter die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz beachten, vor allem die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Er ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Grundsätzlich sind mit personenbezogenen Daten alle Informationen gemeint, die auf eine Person zurückgeführt werden können. Details dazu, welche Informationen als „personenbezogene Daten“ gelten, haben wir für Sie im Artikel „Fragen und Antworten zur DSGVO“ zusammengestellt.
Bei Apps können es außerdem zum Beispiel sein: IP-Adresse, Standortdaten, Gerätekennungen (etwa UDID, DeviceID, Mac-Adresse), Telefonverzeichnis, Anruferliste, Audiodaten, Foto- und Filmaufnahmen oder Gesundheitsdaten.
Verarbeiten von Daten meint jeden einzelnen Vorgang bei dem mit Daten umgegangen wird, wie deren Erfassen, Speichern, Auslesen, Verändern, Übermitteln oder Abgleichen.

„Privacy by Design“ und „Privacy by Default“

Auch für Apps gelten die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“, die in der DSGVO verankert sind. Das bedeutet: Anbieter und Entwickler müssen darauf achten, dass die App durch ihre technische Gestaltung und Voreinstellungen möglichst sparsam Daten verarbeitet.
Schon bei der Entwicklung muss er dem Entwickler vorgeben, dass
  • nur die für die Nutzung der App erforderliche Daten erhoben werden und
  • technisch-organisatorische Sicherheitsfunktionen in der App integriert werden.
Beispiel: Eine Taschenlampen-App sollte nicht auf Standortdaten oder das Telefonbuch des mobilen Endgeräts zugreifen können.
In ihrer Grundeinstellung sollte die App so konfiguriert sein, dass möglichst wenig Daten verarbeitet werden. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben aus der App selbst heraus zu steuern, auf welche personenbezogenen Daten die App Zugriff erhält und an wen die Daten übermittelt werden. So muss der Anwender Einstellungen, bei denen Daten verarbeitet werden, aktiv auswählen können (Opt-in), anstatt solche Voreinstellungen abwählen zu müssen (also kein Opt-out).
Technische Sicherheitsmaßnahmen können beispielsweise sein: Beschränkte Speicherdauer von Daten, Passwortmaskierung bei Passworteingabe, Transportverschlüsselung, Datenlöschung bei App-Deinstallation, Pseudonymisierung von Daten.

Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung

Der Anbieter benötigt eine Rechtsgrundlage, um personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen. So ist es erlaubt zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1 Nr. b DSGVO).
Beispiel: Eine Jogging- App darf GPS-Daten verarbeiten, um die Laufleistung und zurückgelegte Strecke zu ermitteln, da sie ihren vertraglichen Zweck sonst nicht erfüllen kann.
Die Verarbeitung ist auch erlaubt, wenn der Anwender in die Datenverarbeitung einwilligt (Artikel 6 Absatz 1 Nr. a DSGVO). Wenn eine App Gesundheitsdaten verarbeitet, ist dafür immer eine ausdrückliche Einwilligung nötig (Artikel 9 Absatz 2 Nr. a DSGVO).
Aus dem Einwilligungstext muss hervorgehen welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Der Nutzer muss der Datenverarbeitung aktiv zustimmen, indem er selbst die Checkbox ankreuzt, (d. h. keine vorangekreuzte Checkbox). Seine Einwilligung kann er jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wird die Einwilligung in der App gegeben, muss sie genau so leicht widerrufbar sein, d.h. der Widerruf muss innerhalb der App möglich sein.
Wenn Anbieter solche sensiblen Daten verarbeiten, müssen sie außerdem eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchführen. Darin müssen die möglichen Risiken für den Nutzer, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen beschrieben werden. Eine Orientierungshilfe zur DSFA findet sich beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz.

Auftragsverarbeitung und Datentransfer in Drittland

Wenn die Daten aus der App (auch) bei einem externen Dienstleister verarbeitet werden, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Das gilt auch, wenn der Entwickler bei Support und Pflege Daten einsehen kann. Bei einer Auftragsverarbeitung bleibt die rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung beim Auftraggeber. Er muss aber eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung treffen, deren Inhalt gesetzlich festgelegt ist (vgl. Artikel 28 DSGVO und „Fragen und Antworten zu DSGVO“).
Wenn Apps Daten an Dritte (z.B. ein Rechenzentrum mit Sitz in den USA) außerhalb der Europäischen Union (EU) transferieren, muss der App-Anbieter zusätzlich sicherstellen, dass dieser Dritte über ein der EU angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
  • Bestimmten Staaten attestiert die Europäischen Kommission per Beschluss ein angemessenes Datenschutzniveau (Andorra, Argentinien, Färöer, Guernsey, Isle of Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, Schweiz, Uruguay und Japan)
  • Bei Datenübermittlungen in Drittstaaten (z.B. USA, Indien, Russland) empfiehlt sich, auf Standardvertragsklauseln zurückzugreifen die EU zur Verfügung stellt. Diese Vertragsklauseln müssen unverändert übernommen werden
Achtung: Zwischen den USA und der EU bestand das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“, das ein angemessenes Datenschutzlevel garantierte. Dieses Abkommen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilm vom 16. Juli 2020 für unwirksam erklärt. Datenübermittlungen in die USA können also nicht mehr auf den Privacy Shield gestützt werden. Alternativ können die erwähnten Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen abgeschlossen werden. Diese Vertragsklauseln bieten zwar keine absolute Sicherheit, dass das europäische Datenschutzniveau in den USA gewahrt wird, allerdings sind diese noch in Kraft bis ein Gericht sie für unwirksam erklärt. Ebenfalls bietet es sich an personenbezogene Daten auf EU-Servern zu speichern und bisher eingesetzte US-Anbieter nach EU-Servern zu fragen.
Fallbeispiel: Mietet der App-Anbieter einen Hosting-Anbieter in der EU und dieser setzt wiederum einen Sub-Hosting-Anbieter in einem Drittland ein (ohne von der EU attestiertes angemessenes Datenschutzniveau) dann gilt: Der App-Anbieter muss mit dem Hosting-Anbieter in der EU eine Auftragsverarbeitung und darüber hinaus mit dem Sub-Hosting-Anbieter Standardvertragsklauseln abschließen. Außerdem muss er sichergehen, dass der Hosting-Anbieter in der EU seinerseits mit dem Sub-Hosting-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen hat.

Datenschutzerklärung

Wie auf Websites muss der Nutzer über den jeweiligen Zweck und Umfang der Datennutzung und die Übermittlung der Daten informiert werden. Die Datenschutzerklärung von einer Website kann dafür nicht unverändert übernommen werden. Eine App hat potenziell mehr Zugriff auf Endgerät-Funktionen wie Kamera, Kontaktdaten/Telefonverzeichnis und Standort, was bei einer Webseite in der Regel nicht der Fall ist. Über den Umgang mit diesen speziellen Daten muss die Datenschutzerklärung der App aufklären.
Die Datenschutzerklärung muss schon vor Download und Installation auf der Produktseite im App Store bzw. auf der Vertriebsplattform/-website bereitgestellt werden. Nach der Installation muss die Datenschutzerkärung auch leicht zugänglich in der App selbst hinterlegt sein und muss auch im Offline-Modus verfügbar sein, wenn im Offline-Betrieb Daten gesammelt werden.
Diese Informationen muss die Datenschutzerklärung enthalten (vgl. Artikel 13 Absatz 1 DSGVO):
  • Kontaktdaten des Anbieters, ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Beschreibung der Datenkategorien, die von der App erhoben werden
  • Beschreibung der Zwecke für die die Daten erhoben werden
  • Speicherdauer derDaten
  • Übermittlung der Daten an Dritte oder in ein Drittland (zum Beispiel Auftragsverarbeiter ggf. mit Sitz außerhalb der EU oder an den Betreiber der Vertriebsplattform)
  • Rechte des Nutzers (u.a. Auskunftsrecht, Widerruflichkeit einer Einwilligung)
Die Datenschutzerklärung muss auch auf kleinen Displays von mobilen Endgeräten lesbar sein. Hierfür kann es sinnvoll sein, den Text in mehrere Abschnitte zu unterteilen, die einzeln aufgerufen werden können.

Apps – Recht und sicher – Teil 1: Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Entwickler

Apps sind von Smartphones und Tablets nicht mehr wegzudenken, es gibt jedoch viele rechtliche Voraussetzungen für deren Entwicklung, Vertrieb und Einsatz. Unsere dreiteilige Artikelserie fasst für Sie diese Rahmenbedingungen zusammen. Vor allem Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

Weitere Artikel der Serie:

Akteure und Vertragsbeziehung

Relevante Akteure bei Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von Apps sind:
  • der Anbieter der App,
  • der Entwickler (sofern der Anbieter die App von einem Dritten entwickeln lässt),
  • ggf. der Plattformbetreiber über den die App vertrieben wird,
  • der Anwender und
  • ggf. ein Content-Lieferant (Inhalts-Lieferant) für die App, wie eine vom Anbieter beauftragte Agentur.
Wird die Entwicklung einer App in Auftrag gegeben, besteht zwischen Anbieter und Entwickler regelmäßig ein Werkvertrag. Mit der Programmierung der App wird ein konkreter Erfolg geschuldet, nämlich die Lieferung und die Funktionsfähigkeit der App. Die Entwicklung erfolgt dabei – wie bei der Softwareerstellung üblich – idealerweise mit einem Lasten- und Pflichtenheft. Bei kleineren Projekten sollte zumindest eine schriftliche Dokumentation (detaillierte Angebotsbeschreibungen, Kostenvoranschläge) vorhanden sein, aus der hervorgeht, welchen Zweck die App erfüllt und welchen Funktionsumfang sie haben soll (z.B. Grundfunktionen, Navigationselemente, unterstützte Gerätetypen). Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto geringer ist das Risiko, dass die Leistung später nicht oder nicht vollständig erbracht wird (vgl. Absatz „Abnahme und Mängelrechte“ unten).
Insbesondere ist zu regeln:
  • Was die App „können“ soll,
  • welche Funktionen man typischerweise mit dieser Art von App verbindet und ggf. welche dieser Funktion die App nicht aufweist,
  • welchen Systemanforderungen die App genügen soll,
  • ob spezifische Anforderungen an die Hardware, Displayauflösung oder RAM-Verbrauch bestehen,
  • wer die Inhalte für die App liefert (hier kommen ggf. auch Inhalte von Drittanbietern in Frage),
  • innerhalb welcher Zeitfristen die App erstellt wird und wann Informationen zu bestimmten Entwicklungsstadien fällig werden sowie
  • für welche Plattformen/App-Stores/Betriebssysteme die App entwickelt wird,
  • welche inhaltlichen und technischen Vorgaben des App-Stores der Anbieter einzuhalten hat; diese Bedingungen sollten vertraglich an den Entwickler weitergereicht werden, damit diese bei der Programmierung eingehalten werden.

Content-Lieferung

Es ist sinnvoll, im Vertrag auch sogenannte Mitwirkungspflichten des Anbieters festzuhalten. So kann der Entwickler sicherstellen, dass er seine Leistungen wie vereinbart erbringen kann, wenn für die Entwicklung der App notwendig ist, dass der Anbieter beispielsweise Bilder, Kartenmaterial, Logos, Videos, Musik oder Texte zur Verfügung stellt.
Bezieht beispielsweise der Anbieter Inhalte von Dritten, die er dem Entwickler zur Verfügung stellt, sollte er alle dabei berührten Rechte regeln. Das können zum Beispiel Bearbeitungsrechte an Größe und Auflösung von Bildern und Grafiken oder das Recht zum Einbauen von Drittsoftware-Komponenten in die App sein. Der Entwickler sollte seinerseits mit dem Anbieter vereinbaren, dass dieser ihn von etwaigen Rechten Dritter an den Inhalten freitstellt.

Geheimhaltungsvereinbarung

Der Entwickler sollte sich zu Beginn der Zusammenarbeit über eine Geheimhaltungsvereinbarung absichern, um Informationen, wie Softwareabläufe oder Entwicklungsprozesse, zu schützen, deren Geheimhaltung für den Entwickler wichtig sind.

Abnahme und Mängelrechte

Wenn die Programmierung der App abgeschlossen ist, sollte es eine Abnahme zwischen Entwickler und Auftraggeber geben. Hierfür ist wichtig, dass der Werkvertrag aussagekräftig und umfassend ist, um ggf. Mängel feststellen zu können. Lässt der Vertrag keine eindeutige Benennung der Mängel zu, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden, ob sich die App für die gewöhnliche Verwendung und übliche Beschaffenheit eignet. Hierfür kann es notwendig werden, einen Sachverständiger hinzuzuziehen.
Bei der Abnahme sollte der Anbieter bekannte Mängel dokumentieren und sich die Mängelbeseitigung ausdrücklich vorbehalten, andernfalls verliert er sein Recht auf Mängelbeseitigung. Verweigert er die Abnahme wegen eines Mangels, stehen ihm folgende Rechte zu: Er kann
  • vorrangig Nacherfüllung verlangen (hier kann der Entwickler beim Werkvertrag zwischen Fehlerbeseitigung oder Neuherstellung wählen)
  • nach erfolglosem Ablauf einer Nacherfüllungsfrist den Mangel selbst beseitigen und sich die dafür erforderlichen Aufwendungen ersetzen lassen
  • unter Umständen vom Vertrag zurücktreten
  • die Vergütung mindern
  • und/oder Schadensersatz verlangen.
Der Auftraggeber sollte darauf achten, Änderungsanforderungen (sogenannter „Change Request“) während der Entwicklung vertraglich zu vereinbaren, denn einseitige Änderungen am Vertragsgegenstand (zum Beispiel Funktionserweiterungen) kann er nicht verlangen.
Es ist sehr wichtig, die Entwicklung auf Basis einer Leistungsbeschreibung zu beginnen. Programmiert der Entwickler ohne konkrete Leistungsbeschreibung, dürfte das sogenannte Dienstvertragsrecht zur Anwendung kommen. Das heißt, der Anbieter muss den Entwickler bezahlen und hat keine spezifischen Mängelrechte – auch wenn er die entwickelten Ergebnisse nicht verwerten kann. Fügt hingegen der Entwickler ohne konkrete Vorgaben zusätzliche Funktionalitäten hinzu, die Kosten verursachen, muss der Auftraggeber hierfür ohne vorherige Vereinbarung nicht zahlen.
Grundsätzlich gilt, dass Leistungspflichten, Änderungen, Abreden über Vergütung, Nutzungsrecht und Support sowie Kündigung von beiden Seiten immer schriftlich – zumindest in Textform (E-Mail) – dokumentiert werden sollten. So können im Streitfall bestehende Ansprüche bewiesen werden.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Urheber der App, also ihr Schöpfer, ist der Entwickler. Er hat das Recht, als Urheber der App genannt zu werden. Wenn der App-Anbieter das nicht möchte, muss er es im Vertrag ausdrücklich ausschließen. Wird eine App in einem Beschäftigtenverhältnis erstellt, gehen die Verwertungsrechte per Gesetz umfassend auf den Arbeitgeber über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dies gilt jedoch nicht für App-Entwicklung durch freie Mitarbeiter. Ein solcher bleibt Urheber an seiner Entwicklung und damit stehen ihm die Verwertungs- und Nutzungsrechte an der App zu – außer der Auftraggeber lässt sich diese per Vertrag ausdrücklich einräumen.
Anders als an einer Sache besteht an der Software kein „Eigentum“, sondern es werden Nutzungsrechte eingeräumt, häufig „Lizenz“ genannt. Diese regeln, wie der Anbieter die App nutzen darf. Der Umfang der Nutzungsrechte ist daher der entscheidende Punkt für die wirtschaftliche Verwertung der App. Eingeräumt werden können zum Beispiel folgende Nutzungsrechte: Vervielfältigung, Bearbeitung und Umgestaltung und öffentliche Zugänglichmachung.
Der Auftraggeber der App hat in der Regel Interesse an einem ausschließlichen („exklusiven“) Nutzungsrecht. In diesem Fall darf der Entwickler nicht andere Anbieter mit seiner programmierten App beliefern und auch nicht die App für einen anderen Kunden weiterentwickeln.
Anbieter und Entwickler sollten sich klar darüber verständigen, welche Nutzungsrechte der Anbieter an der App braucht, zum Beispiel das Recht die App zu bearbeiten oder zu ändern. So sollte auch eine mögliche Herausgabe des Quellcodes, der zur Fehlerbeseitigung oder für Programmanpassungen erforderlich ist, geregelt werden. Eine solche Herausgabe kann der Auftraggeber in der Regel nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Der Quellcode kann auch mittels einer sogenannten Escrow-Vereinbarung, hinterlegt werden, zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt oder einem Escrow-Dienstleister. Damit erhält der Anbieter die Möglichkeit zur Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung der App, wenn der Entwickler dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies könnte zum Beispiel im Fall der Insolvenz des Entwicklers greifen.

Pflege und Support

Bei Apps kann es – wie bei jeder Software – sein, dass Verbesserungen und Anpassungen erforderlich sind. Pflege und Support der App regeln Sie am besten in einem eigenen Software-Pflegevertrag. Dieser sollte Punkte wie die Aktualisierung der Software, Updates, technische Anpassungen, Reaktionszeit, Fehlerbeseitigungszeiten, Hotline (Beratung), Laufzeit und Kündigungsrechte festschreiben.
Bei Entwicklung und Vertrieb von Apps ist auch der Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) zu beachten. Erfahren Sie dazu mehr im zweiten Teil der Artikelserien „Apps – recht und sicher “.
Recht und Steuern

Handelsvertreterverträge beenden – darauf müssen Sie achten

Für den Produktvertrieb sind Verträge mit Handelsvertretern oft unerlässlich. Wenn ein solcher Vertrag beendet werden soll, gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Wir haben sie hier für Sie zusammengestellt.

Befristete vs. unbefristete Verträge

Handelsvertreterverträge werden befristet oder unbefristet geschlossen:
  • Befristete Verträge enden mit der gesetzten Frist, ohne dass sie gekündigt werden müssen. Vorsicht: Wird das Vertragsverhältnis über die Frist hinaus von beiden Parteien fortgeführt, verwandelt es sich in ein unbefristetes Vertragsverhältnis. Es gilt dann als auf unbestimmte Zeit verlängert. Für die Kündigungsfristen sind dann die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 89 Handelsgesetzbuch (HGB).
  • Unbefristete Vertragsverhältnisse können durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Für die Kündigung gelten ähnliche Regeln wie einem Arbeitsvertrag. Es gibt die ordentliche – also fristgebundene – Kündigung und die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

1. Ordentliche (fristgebundene) Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§89 HGB), die sich an der Vertragsdauer ausrichten:
  • ein Monat für das erste Vertragsjahr
  • zwei Monate ab zwei Vertragsjahren
  • drei Monate ab dem dritten bis zum fünften Vertragsjahr
  • sechs Monate nach fünf Vertragsjahren
Die Kündigung ist nur für das Ende eines Kalendermonats zulässig, außer es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen (zum Beispiel Kündigung zum Quartalsende oder zur Monatsmitte). Die Kündigungsfristen dürfen im Vertrag nicht verkürzt, aber verlängert werden. Die Frist für eine Kündigung durch den Unternehmer muss mindestens so lange sein wie für die Kündigung durch den Handelsvertreter.

2. Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieses Recht kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Festhalten am Vertrag für die kündigende Partei unzumutbar ist.
Für die Bewertung kommt es auf den Einzelfall an und Interessen beider Vertragsparteien, die abgewogen werden müssen. Insbesondere kommt es auf die Schwere der Vertragsverletzung an und auf die Folgen, die eine Kündigung für die betroffene Partei hätte. Auch „kleinere“ Vertragsverstöße können eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen, wenn sie sich summieren. Die Beweislast liegt bei der Partei, die die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte eine fristlose Kündigung daher das letztes Mittel der Wahl sein. Vor der fristlosen Kündigung sollte in der Regel eine Abmahnung ausgesprochen werden. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an, ob die Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung etwas bewirken kann, d.h. ob die abgemahnte Partei sich noch vertragstreu verhalten kann. Ist der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederherstellbar, dürfte die Abmahnung entbehrlich sein.

Beispiele für wichtige Kündigungsgründe aus der Rechtsprechung:
  • Verstoß gegen das Alleinvertretungsrechts des Handelsvertreters
  • Ausübung einer Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters ohne Genehmigung
  • Einseitige Provisionskürzungen oder Gebietsverkleinerungen
  • Abwerben von Kunden oder Untervertretern des Handelsvertreters
  • Nachweisliche Untätigkeit des Handelsvertreters
Praxistipp: Definieren Sie im Vertrag möglichst viele Fälle, die als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gelten. Wir empfehlen eine nicht abschließende Aufzählung: „Insbesondere…, aber nicht abschließend…“.

So wird die Kündigung wirksam

Wie beim Arbeitsverhältnis wird die Kündigung erst mit Zugang wirksam. Sie bedarf keiner besonderen Form, aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Kündigung sinnvoll. Die Kündigungsgründe müssen dort nicht genannt werden, müssen aber vom Kündigenden auf Aufforderung schriftlich mitgeteilt werden.
Achtung: Sie müssen vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen haben. Das gilt jedoch nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten so gravierend war und das Vertrauen dermaßen beeinträchtigt ist, dass eine Abmahnung ihre Rüge- und Warnfunktion nicht mehr erfüllen kann.

Praxistipp: Eine unberechtigte außerordentliche Kündigung kann unwirksam sein, sie kann aber in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Daher ist es sinnvoll, neben einer außerordentlichen Kündigung zu Absicherung auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Sonderfall: Änderungskündigungen

Teilkündigungen, also die Abänderung bestimmter Teile des Handelsvertretervertrags (zum Beispiel Änderungen bezüglich Exklusivität, Vertragsgebiet oder der Provision), sind nicht möglich. Wollen Sie bestimmte Teile des Vertrags ändern, dann müssen Sie eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Dies ist eine ordentliche Kündigung, die verbunden wird mit dem Antrag zum Abschluss eines neuen Vertrags zu den geänderten Bedingungen.

3. Aufhebungsvertrag

Alternativ können die Parteien den Vertrag einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag beenden, aus Beweisgründen am besten schriftlich. Die Vertragsbeziehung wird damit für einen bestimmten Wirksamkeitszeitpunkt für die Vergangenheit oder Zukunft aufgelöst.
Die Vereinbarung sollte alle gegenseitigen Ansprüche (beispielsweise Provisionen, Überhangsprovisionen, Boni) aus dem aufzuhebenden Vertragsverhältnis abgelten. So können über diese Vereinbarung hinaus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Soll die Zusammenarbeit nur teilweise beendet werden, muss klar hervorgehen, welche Ansprüche aus welcher Rechtsbeziehung abgeschlossen sind.
Achtung: Dem Handelsvertreter steht nach Beendigung des Vertrages ein Ausgleichsanspruch für zu erwartende Umsätze des Unternehmers mit den Kunden zu, die der Handelsvertreter entweder neu geworben oder mit denen er die Geschäftsbeziehung wesentlich intensiviert hat.
Eine Vereinbarung im Aufhebungsvertrag, die den Ausgleich einschränkt oder ausschließt, ist unwirksam, wenn der Zeitpunkt des Vertragsendes noch in der Zukunft liegt, selbst wenn es sich dabei nur um wenige Tage handelt. Beispiel für einen unwirksame Vereinbarung: Die Aufhebungsvereinbarung wird von beiden Parteien am 15. September unterzeichnet und soll erst am 30. September, als zu einem späteren Zeitpunkt, wirksam werden.
Recht und Steuern

Bundesregierung beschließt Reform der Grundsteuer

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Sie besteht aus drei Elementen: dem Entwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, dem Entwurf zur Einführung einer Grundsteuer C, mit der Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, baureife Grundstücke höher zu besteuern und der Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes, die die Neuregelung verfassungsrechtlich absichern soll.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnen: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Zudem erhalten die Bundesländer das Recht, von dem Berechnungsmodell abzuweichen und ein eigenes Modell einzuführen (Öffnungsklausel). Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage einen FAQ- Katalog veröffentlicht.
IHK hilft

Geschäftsessen, Geschenke und Incentives steuerlich behandeln

Sie laden Geschäftspartner zum Mittagessen ein? Sie möchten Ihren Kunden zur Pflege des Geschäftskontakts etwas schenken oder Ihre Mitarbeiter für ihr Engagement belohnen?
Inwieweit können Sie Bewirtungskosten, Geschenke und Incentives als Betriebsausgaben absetzen und wie sind sie zu besteuern? Bei Geschenken stellt sich auf Seiten des Zuwendenden die Frage, ob und in welcher Höhe er die entstandenen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen kann – auf der Seite des Empfängers, ob er die Zuwendung als Einnahme oder geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei Einladungen zum Essen geht es neben der Frage „Arbeitsessen oder Privatvergnügen“ um die Anforderungen an die Bewirtungsbelege.
Hier finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung von
Immobilienwirtschaft

Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

Wer braucht eine Erlaubnis nach § 34 i GewO?

Seit dem 21. März 2016 müssen gewerbsmäßige Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die davor unter die Erlaubnispflicht nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO zur Darlehensvermittlung gefallen sind und die Tätigkeit weiter ausüben möchten, eine Erlaubnis nach § 34 i GewO beantragen. Die Erlaubnis betrifft nur die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucher-darlehensverträgen. Für Immobilienmakler gilt weiter die bisherige Erlaubnis nach § 34 c GewO. Neben der persönlichen gewerblichen Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen muss zudem nachgewiesen werden, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (oder eine gleichwertige Garantie) in Höhe von mindestens 460.000 EUR für jeden einzelnen Schadensfall und insgesamt mindestens 750.000 EUR pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle besteht, eine ausreichende Sachkunde vorliegt und der Gewerbetreibende seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland hat und seine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler auch im Inland ausübt. Möchte ein Immobiliardarlehensvermittler in einem EU-Mitgliedstaat tätig werden, muss er bei der ersten Geschäftstätigkeit seine zuständige Behörde darüber informieren, die ihrerseits die im jeweils betroffenen Mitgliedstaat zuständige Behörde davon unterrichtet.

Was gilt für Angestellte eines Immobiliardarlehensvermittlers?

Der Immobiliardarlehensvermittler darf Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung im kundenbezogenen und im nichtkundenbezogenen Bereich mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur dann beschäftigen, wenn deren Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft wurde. Personen, die unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirken, also direkten Kundenkontakt haben, müssen zudem ins Register eingetragen werden.

Was ist eine ausreichende Sachkunde?

Als Nachweis der Sachkunde dient das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung, sofern nicht durch gleichgestellte Abschlüsse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Nach der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) können alternativ zur Sachkundeprüfung folgende Abschlüsse sowie deren Vorläufer oder Nachfolger als gleichgestellte Berufsqualifikationen anerkannt werden:
  • Abschlusszeugnis als Immobilienkaufmann/ -frau, als Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau, als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat,
  • als geprüfter Immobilienfachwirt/-wirtin (IHK),
  • als geprüfter Bankfachwirt/-wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt/-wirtin für Finanzberatung (IHK) oder als geprüfter Fachwirt/-wirtin für Versicherung und Finanzen (IHK),
  • als Finanzfachwirt/-wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt,
  • als geprüfter Fachberater/- beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
  • Zudem wird eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird.
  • Ferner wird ein zwischen Dezember 2012 und dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss zum/-r „Bauspar-und Finanzfachmann/-frau (BWB)“ als Sachkundenachweis nach § 20 ImmVermV anerkannt, wenn dieser nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e.V., der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Sparkassenakadamie Niedersachsen, der Sparkassenakad emie Schloss Waldthausen, der Sparkassenakademie Baden-Württemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein/Niederlassung Lübeck oder der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (BFZ) gemeinnützige GmbH, abgelegt wurde.

Was beinhaltet das Register?

In das von den Industrie- und Handelskammern geführte Register müssen sich seit dem 21. März 2016 alle Inhaber einer Erlaubnis nach § 34i GewO und unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder dafür verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit eintragen. Das Register ist im Internet öffentlich einsehbar und beinhaltet zahlreiche Angaben, insbesondere den Namen und die betriebliche Anschrift des Vermittlers. Sie finden das Vermittlerregister unter: www.vermittlerregister.info Die zuständige Behörde kann jede in das Gewerbezentralregister einzutragende, nicht mehr anfechtbare Entscheidung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen der Gewerbeordnung oder der Immobiliardarlehensvermittlerverordnung durch Eintragung in das Register bekannt machen.

Was gilt für Honorar-Immobiliardarlehensberater?

Eine eigene Erlaubnispflicht für Honorar-Immobiliardarlehensberater gibt es im Gegensatz etwa zum Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO nicht. Auch für die Honorar-Immobiliardarlehensberatung wird die Erlaubnis nach § 34 i GewO benötigt. Die Ausübung der Tätigkeit sowohl als Immobiliar-darlehensvermittler wie auch als Honorar-Immobiliardarlehensberater ist nicht gleichzeitig möglich, beide schließen sich gegenseitig aus. Honorar-Berater dürfen keine Tätigkeit als Vermittler und Vermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Berater ausüben. Daher ist eine Angabe im Registerantrag zu machen, welche der beiden Tätigkeiten ausgeübt werden soll. Bitte beachten Sie: Als Honorar-Immobiliardarlehensberater müssen Sie eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen heranziehen und dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annehmen und von ihm in keiner Weise abhängig sein (§ 34 i Abs. 5 GewO). Fließen trotz Honorarberatung Provisionen, sind diese an den Kunden weiterzugeben.

Wo beantragt man die Erlaubnis nach § 34 i GewO?

Die Erlaubnis ist in Baden-Württemberg bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen. Hierfür stehen auf der Internetseite die notwendigen Antragsformulare sowie Checklisten für die notwendigen Unterlagen bereit. In unserem Artikel „Immobiliardarlehensvermittler: Infos, Formulare und Checklisten“ finden Sie die notwendigen Formulare.
Stand: Januar 2022
Umsatzsteuerfreie Geschäfte

Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen

Stand: Juli 2024
Lieferungen und Leistungen von deutschen Unternehmen an im Inland stationierte NATO-Streitkräfte und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Die wesentlichen Punkte für eine Umsatzsteuerbefreiung sind:

  • Der Beschaffungsauftrag muss von der amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges erteilt werden. Die amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen, die zur Erteilung solcher Aufträge berechtigt sind, werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Form einer Liste (Stand: 1. Januar 2024) bekanntgegeben.
  • Der Rechnungsempfänger muss die Beschaffungsstelle sein, da diese formell Auftraggeber ist und nicht das jeweilige Truppenmitglied.
  • Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen für den Ge- oder Verbrauch durch die Truppe, ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder bestimmt sein. Leistungen unmittelbar an einzelne Mitglieder der Truppe (zum Beispiel Direktverkäufe an einen Soldaten ohne von einer amtlichen Beschaffungsstelle erteilten Auftrag) sind nicht abgabenfrei.
  • Das Unternehmen hat den Nachweis für steuerfreie Lieferungen und Leistungen an die Truppe zu führen, hierzu dient eine Bescheinigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Vordruck Abwicklungsschein. Neben dieses Abwicklungsscheins werden auch alternative Belege zum Nachweis anerkannt.
  • Die Steuerbefreiung muss bei der Berechnung des Preises berücksichtigt sein, das heißt der leistende Unternehmer hat das Entgelt erkennbar in Höhe der Steuerentlastung zu mindern.

Vereinfachte Beschaffungsverfahren

Für Lieferungen und Leistungen an berechtigte Personen bis zu bestimmten Wertgrenzen gilt ein vereinfachtes Verfahren.
Die Wertgrenzen betragen für Lieferungen und sonstige Leistungen im
  • amerikanischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • französischen Beschaffungsverfahren 2.000 Euro,
  • kanadischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • niederländischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • britischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro
  • belgischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro
  • Beschaffungsverfahren der NATO-Hauptquartiere 2.500 Euro
Die unterschiedlichen Voraussetzungen der vereinfachten Verfahren sind im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1072 KB), im BMF-Schreiben vom 12. Mai 2023 sowie im BMF-Schreiben vom 15. Juli 2024 aufgeführt.

Vordruck Abwicklungsschein

Ein Muster des zu verwendeten Formulars (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB) können Sie hier downloaden. Das Original-Formular Abwicklungsschein erhalten Sie im Formular-Shop der IHK. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0711/2005-1466.

Verkäufe an Mitglieder der US-Streitkräfte

Die US Army hat für Verkäufe an in Deutschland stationierte US-Streitkräfte ein ausführliches Merkblatt in Form von FAQs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 169 KB) veröffentlicht. Ansprechpartner ist Herr Rafael Wunsch, Business Consultant, US-Armee, Telefon: 0611-143 544 988.

Weitere Fragen?

Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen nebenstehende Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.
Umsatzsteuer

Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Stand: Januar 2024

1. Allgemeines

Das Prinzip der Steuerschuldumkehr ist vielen bei der Erbringung von Dienstleistungen ins Ausland bekannt. Die steuerlichen Regelungen sehen aber auch für bestimmte inländische Sonderfälle dieses Prinzip vor, beispielsweise bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen. Hintergrund ist, dass für diese Bereiche besondere Missbrauchsanfälligkeit zur Umsatzsteuerhinterziehung festgestellt wurde. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, jedoch vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, verlagert sich daher in bestimmten Konstellationen die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger. Folge hiervon ist, dass der leistende Unternehmer eine Nettorechnung ausstellt und der Leistungsempfänger den Leistungsbezug in eigener Steuerschuld versteuert. Hierzu hat er den entsprechenden Steuerbetrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung anzumelden und kann bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen diesen gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Beispiel: Bauunternehmer A aus Stuttgart errichtet für Generalunternehmer B aus Frankfurt den Rohbau einer Werkshalle in Stuttgart. Das Entgelt für die Leistung des A beträgt 100.000 Euro. Nach der Regelung rechnet A an B netto 100.000 Euro ab. B schuldet für den Leistungsbezug 19 Prozent Umsatzsteuer, das heißt 19.000 Euro. Diese meldet er im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung in eigener Steuerschuld an. Den entsprechenden Betrag kann er als Vorsteuer geltend machen.

2. Anwendungsbereich

Werden Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer diese Leistungen selbst für eine Bauleistung oder Gebäudereinigungsleistung verwendet.

a. Bauleistungen

Als Bauleistung gelten im Bereich des § 13b UStG alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Dabei umfasst der Begriff des Bauwerks nicht nur Gebäude, sondern sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (Brücken, Straßen).
Der Begriff des Grundstücks umfasst auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern.
Die Einordnung als Bauleistung setzt voraus, dass die Leistung sich unmittelbar auf die Substanz eines Bauwerks auswirkt, das heißt Substanz erweitert, verbessert, erhält oder beseitigt. Hierzu zählen
  • Erhaltungsaufwendungen (zum Beispiel Reparaturleistungen)
  • künstlerische Leistungen und Reinigungsleistungen mit Substanzveränderung (beispielsweise Sandstrahlen)
  • der Einbau von Fenstern und Türen sowie Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen und Heizungsanlagen
  • die Errichtung von Dächern und Treppenhäusern
  • Werklieferungen oder Einbau von Ausstattungsgegenständen oder Maschinenanlagen, sofern diese sich unmittelbar auf die Substanz des Bauwerks auswirken ; dies ist der Fall, wenn sie nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder erheblich zu verändern.
  • Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks
  • Installation einer EDV- oder Telefonanlagen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind, in das sie eingebaut werden
  • Dachbegrünung eines Bauwerks
Planungs- und Überwachungsleistungen sind ausgenommen. Leistungen von Architekten, Laboren, Ingenieuren, Statikern, Rechnungsprüfern, Ausschreibungen u. ä. fallen damit nicht unter den Begriff der Bauleistung.
Außerdem handelt es sich nicht um Bauleistungen bei
  • Reinigungsleistungen oder Wartungsarbeiten ohne Substanzveränderung
  • Aufstellen von Messeständen
  • Gerüstbau
  • reine Lieferungen.
Eine hilfreiche Auflistung in tabellarischer Form, was als Bauleistung einzustufen ist, gibt die Verfügung der OFD Karlsruhe.

b. Gebäudereinigungsleistungen

Unter die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen fällt insbesondere
1. die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach-)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen),
2. die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung),
3. die Fensterreinigung,
4. die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren,
5. die Bauendreinigung,
6. die Reinigung von haustechnischen Anlagen, soweit es sich nicht um Wartungsarbeiten handelt und
7. die Hausmeisterdienste und die Objektbetreuung, wenn sie auch Gebäudereinigungsleistungen beinhalten.
Nicht hierunter fallen insbesondere
1. die Schornsteinreinigung,
2. die Schädlingsbekämpfung,
3. der Winterdienst, soweit es sich um eine eigenständige Leistung handelt,
4. die Reinigung von Inventar, wie Möbel, Teppiche, Matratzen, Bettwäsche, Gardinen und Vorhänge, Geschirr, Jalousien und Bilder, soweit es sich um eine eigenständige Leistung handelt.

c. Nachhaltigkeit

Ein Unternehmer erbringt dann nachhaltig Bauleistungen beziehungsweise Gebäudereinigungsleistungen, wenn er mindestens zehn Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen beziehungsweise Gebäudereinigungsleistungen erbringt.
Von dieser Voraussetzung ist auszugehen, wenn das zuständige Finanzamt dies bescheinigt. Das Vordruckmuster (USt 1 TG) steht hier als Download bereit. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 120 KB) Die Bescheinigung muss im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültig sein. Bei Erteilung dieser Bescheinigung wird aus Vereinfachungsgründen auf den Weltumsatz des im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung abgelaufenen Besteuerungszeitraums abgestellt.
Hat der Leistungsempfänger bisher noch keine Bauleistungen ausgeführt bzw. nimmt er die Tätigkeit in diesem Bereich erst auf, stellt das Finanzamt dem Unternehmer die Bescheinigung aus, wenn er nach außen erkennbar mit ersten Handlungen zur nachhaltigen Erbringung von Bauleistungen begonnen hat und die Bauleistungen voraussichtlich mehr als zehn Prozent seines Weltumsatzes betragen werden.
Sowohl die Bescheinigung für Bauleistungen als auch die für Gebäudereinigungsleistungen sind auf längstens drei Jahre befristet, um dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger Rechtssicherheit zu gewährleisten. Aus Rechtsschutzgründen können sie zudem nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Wenn die Bescheinigung durch das Finanzamt widerrufen oder zurückgenommen wurde, darf sie der Unternehmer nicht mehr verwenden. Wurde die Bescheinigung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen und erbringt der Leistungsempfänger nicht nachhaltig Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen, schuldet der leistende Unternehmer dann die Steuer, wenn er hiervon Kenntnis hatte oder hätte haben können.
Der Leistungsempfänger ist auch dann Steuerschuldner, wenn ihm das Finanzamt eine Bescheinigung ausgestellt hat, er diese aber gegenüber dem leistenden Unternehmer nicht verwendet.
Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet.
Wohnungseigentümergemeinschaften werden nicht zum Steuerschuldner, wenn sie Bauleistungen als nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die einzelnen Wohnungseigentümer weiter geben.
Auch tritt die Steuerschuldumkehr in den Fällen nicht ein, in denen der leistende Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG anwendet. Ein Leistungsempfänger, der eine Bauleistung von einem Kleinunternehmer bezieht, bei dem keine Umsatzsteuer erhoben wird (vergleiche § 19 Abs. 1 UStG), schuldet demnach keine Umsatzsteuer nach § 13b UStG. Hingegen kann ein Kleinunternehmer, der Bauleistungen bezieht, Umsatzsteuer nach § 13b UStG schulden.

d. Bagatellgrenze

Nicht unter den Begriff der Bauleistung fallen nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums an sich als Bauleistung einzuordnende Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauwerken, wenn das (Netto-)Entgelt für den einzelnen Umsatz nicht mehr als 500 Euro beträgt (13b.2 Absatz 7, Ziffer 15 UStAE). Die Bagatellregelung soll der Erleichterung der Abgrenzungsfragen bei Wartung und Reparaturen dienen. Sie ist grundsätzlich nicht anwendbar bei Anbauten, Neubauten, Erweiterungen, Abriss, das heißt Leistungen, die der Herstellung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

3. Zweifelsfälle

Soweit im Einzelfall Zweifel bei der Abgrenzung der Leistung und der Einordnung als Steuerschuldner entstehen, wird die einvernehmliche Anwendung der Steuerschuldumkehr nicht beanstandet, sofern die Leistung zutreffend versteuert wird.

Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.
Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung

Stand: März 2025

I. Allgemeines

Die Umsatzsteuer wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung sieht Erleichterungen vor. So brauchen Kleinunternehmer für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Was im ersten Moment gut klingt, hat jedoch auch Nachteile. So haben Kleinunternehmer im Gegenzug kein Recht zum Vorsteuerabzug. Sie können also die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Daher sollten Kleinunternehmen gut überlegen, ob sie die Kleinunternehmerregelung anwenden möchten. Überwiegen die Nachteile gibt es die Möglichkeit, auf die Regelung zu verzichten.

II. Wer ist Kleinunternehmer

Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben. Mit Erlass vom 18. März 2025 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Einzelheiten der Neuregelung. Daneben wird auf einen FAQ-Katalog der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Bisherige Regelung (bis 31.12.2024)
Kleinunternehmer ist, wer
  • im vorangegangenen Kalenderjahr einen (nach vereinnahmten Entgelten berechneten) Umsatz von nicht mehr als 22.000 Euro (Bruttobetrag)
und
  • im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz von nicht mehr als 50.000 Euro (Bruttobetrag) hat.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hat der Unternehmer die Vorjahresgrenze von 22.000 Euro überschritten, kann er die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr nicht anwenden – selbst wenn feststeht, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter 22.000 Euro liegen wird.
Neue Regelung (ab 1.1.2025)
Zum 1.1.2025 ist eine systematische Änderung erfolgt: Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben gilt, dass die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei ausgeführt werden. Der Vorjahresumsatz hat sich auf 25.000 Euro erhöht. Außerdem wird eine neue Grenze für das laufende Jahr in Höhe von 100.000 Euro eingeführt, d.h.:
Kleinunternehmer ist nun, wer
  • im vorangegangenen Kalenderjahr einen (nach vereinnahmten Entgelten bemessenen netto) Gesamtumsatz von nicht mehr als 25.000 Euro hat
und
  • im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz macht.
Wichtig: Bei der “alten” 50.000 Euro-Grenze handelte es sich um eine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Wurde diese Prognose nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt, war eine Überschreitung der 50.000 Euro während des laufenden Jahres unschädlich. Die “neue” 100.000 Euro - Grenze stellt nicht einen voraussichtlichen Umsatz dar. Vielmehr fällt der Unternehmer bei Überschreiten sofort, das heißt im laufenden Jahr aus der Kleinunternehmerregelung. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 100.000 Euro überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei. Es ist also wichtig, dass jeder Kleinunternehmer die Umsätze des laufenden Jahres immer im Blick hat.
Beispiel:
Unternehmer U erwirtschaftet in 2024 einen Gesamtumsatz von 22.000 Euro. Er erwartet, dass er in 2025 einen Gesamtumsatz von 27.000 Euro erwirtschaften wird. Tatsächlich beläuft sich der Gesamtumsatz für 2025 auf 70.000 Euro. U kann in 2024 und 2025 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Für 2026 würden die Voraussetzungen jedoch nicht mehr vorliegen, da er die Vorjahresgrenze (2025) überschritten hat.
Neuregelung bei Neugründung
Bei Neugründung eines Unternehmens gibt es keinen Vorjahresumsatz. Hier war bislang auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der durch Prognose zu ermitteln war.
Ab 2025 starten Neugründer automatisch als Kleinunternehmer, ohne eine Prognose abgeben zu müssen.
Beispiel:
Unternehmer U übt seine gewerbliche Tätigkeit seit dem 10. Mai in Stuttgart aus. In der Zeit vom 10. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 erzielt er einen Umsatz von 22.000 Euro. U ist im Jahre 2025 Kleinunternehmer, da er die Umsatzgrenze von 25.000 EURO unterschreitet.
Wichtig:
Der Umsatz, der im Gründungsjahr die 25.000 Euro übersteigen lässt, führt zu einer sofortigen Beendigung der Kleinunternehmerregelung und unterliegt der Regelbesteuerung. Die vorherigen nach der Kleinunternehmerregelung steuerbefreiten Umsätze bleiben dagegen steuerfrei.
Beispiel:
Unternehmer U erzielt im Gründungsjahr 2025 von Mai bis November Umsätze in Höhe von 25.000 EURO und im Dezember einen Umsatz in Höhe von 5.000 EURO. Während die Umsätze bis November von der Umsatzsteuer befreit sind, unterfällt der Dezember-Umsatz der Regelbesteuerung
Einheitliches Unternehmen
Ein Unternehmer kann im umsatzsteuerlichen Sinne nur ein Unternehmen haben. Dieses umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Für die Ermittlung des Gesamtumsatzes und die Frage, ob die Kleinunternehmergrenze überschritten ist, sind damit alle vom Unternehmer ausgeführten Umsätze des einheitlichen Unternehmens einzubeziehen.
Personengesellschaften, Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften gelten im Umsatzsteuerrecht als eigene Unternehmen. Daher gilt die Umsatzgrenze insbesondere auch für die Umsätze einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder einer UG (Unternehmergesellschaft).

III. Ermittlung der Umsatzgrenzen

Maßgebend für die Ermittlung der Umsatzgrenzen ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz (Einnahmen, nicht Gewinn). Nach § 19 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist für die Berechnung des Gesamtumsatzes von der Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören Einfuhren aus dem Drittland in das Inland und innergemeinschaftliche Erwerbe nicht zum Gesamtumsatz.
Im Detail:
Steuerbare Umsätze
./. bestimmte steuerfreie Umsätze, §§ 4 Nr. 8i, Nr. 9 b, Nr. 11-28 UStG (z.B. Umsätze aus Vermietung)
./. bestimmte steuerfreie Hilfsumsätze, §§ 4 Nr. 8 a-h, Nr. 9 a, Nr. 10 UStG (z.B. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen)
= Gesamtumsatz
./. darin enthaltene Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Hilfsgeschäfte)
= Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 2 UStG

IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung

Bis 31.12.2024 galt: die geschuldete Umsatzsteuer für die von einem Kleinunternehmer ausgeführten steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze wurde nicht erhoben. Die Kleinunternehmerregelung war aber keine Steuerbefreiungsvorschrift. Vielmehr wurden Kleinunternehmer von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgenommen und insoweit wie ein Nichtunternehmer behandelt.
Ab 1.1.2025 wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet, vielmehr sind die Umsätze steuerbefreit.
Deshalb hat der Kleinunternehmer aus seinen Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug (dies galt auch schon bei der Alt-Regelung). Ebensonwenig kann er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Achtung: Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer. Dies gilt auch bei sog. Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen bis zu 250 Euro), bei denen nicht der Steuersatz angegeben werden darf, oder Gutschriften, bei denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung kommt es auf beide Umsatzgrenzen an. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Wichtig ist, dass die Überschreitung der 100.000 Euro Umsatzgrenze bereits für das laufende Jahr relevant ist.
Beispiel:
Jahr Umsatz zzgl. Umsatzsteuer (*) im vorangegangenen Jahr Umsatz zzgl. Umsatzsteuer (*) im laufenden Jahr Kleinunternehmerregelung anwendbar
2022 9.000 Euro 6.000 Euro ja
2023 4.000 Euro 45.000 Euro ja
2024 42.000 Euro 12.000 Euro nein
2025 24.000 Euro 110.000 Euro nein
(*) ab 1.1.2025 entfällt die Hinzurechung der Umsatzsteuer

VI. Optionsmöglichkeit

Da die Kleinunternehmerregelung auch nachteilig sein kann, hat der Unternehmer die Möglichkeit auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten (Option zur Regelbesteuerung). Folge dessen ist, dass er wie ein normaler Unternehmer behandelt wird und den allgemeinen Vorschriften der Umsatzsteuer unterliegt. Er versteuert dann alle seine der Regelbesteuerung unterliegenden Umsätze und kann aus seinen Eingangsrechnungen die Vorsteuer geltend machen. Die freiwillige Verzichtserklärung ist gegenüber dem Finanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Kalenderjahres zu erklären. Die Einhaltung einer besonderen Form ist nicht erforderlich. Dabei ist die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung unter Anwendung der Regelbesteuerung als Verzicht zu werten.
Beispiel:
Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.
Die Option zur Regelbesteuerung kann grundsätzlich sinnvoll sein, wenn der Unternehmer
  • zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit hohe Anfangsinvestitionen hat und daher viel Umsatzsteuer an seine Lieferanten zahlen muss. Durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kommt er in den Genuss des Vorsteuerabzugs.
  • selbst überwiegend an andere Unternehmer und nicht an Privatkunden leistet. Abnehmer, die Unternehmer sind, können die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ihrerseits als Vorsteuer geltend machen. Da der Kleinunternehmer die selbst gezahlte Umsatzsteuer aus seinen Eingangsrechnungen in seine Preiskalkulation einbeziehen wird, kann er seine Leistungen nur teurer anbieten.
Wichtig:
Die Verzichtserklärung kann nicht zurückgenommen werden und bindet den Unternehmer für fünf Kalenderjahre.
Möchte der Unternehmer nach Ablauf der Fünfjahresfrist wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, muss er einerseits die Umsatzgrenzen einhalten und dazu die Option bzw. den Verzicht nach Ablauf der Frist gegenüber seinem Finanzamt widerrufen. Der Verzicht kann nur im Voraus mit Wirkung zum Beginn eines folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Beispiel:
Unternehmer U hat sein Unternehmen in 2025 gegründet und im selben Jahr den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gegenüber dem Finanzamt erklärt. Im Laufe des Jahres 2030 entscheidet sich U, die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen zu wollen. Er erklärt dies im Dezember 2030 gegenüber dem Finanzamt. Sein Gesamtumsatz hat in 2030 lediglich 20.000 Euro betragen
Lösung:
U kann mit Beginn des Kalenderjahres 2031 die Kleinunternehmer-Regelung wieder anwenden, da er im Vorjahr (2030) mit seinem Gesamtumsatz von 20.000 Euro die Umsatzgrenze von 25.000 Euro nicht überschritten und den Widerruf des Verzichts rechtzeitig erklärt hat. Auch die fünfjährige Bindungsfrist von 2025 bis einschließlich 2029 ist in 2031 bereits abgelaufen.

VII. Rechnungsangaben

Folge dessen, dass die Umsätze der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, darf
  • der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer gesondert in seinen Rechnungen ausweisen,
  • der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer, die ihm selbst berechnet wird, nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet erhält,
  • seine Abnehmer keine Vorsteuer ziehen können und dürfen.
Hinweis: In seinen Rechnungen hat der Kleinunternehmer darauf hinzuweisen, dass für seine Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Informationen zu den generellen Pflichtangaben finden Sie im IHK-Merkblatt “Pflichtangaben für Rechnungen”.

VIII. Umsatzsteuererklärung

Da Kleinunternehmer weder Umsatzsteuer schulden noch Vorsteuer geltend machen können, müssen sie grundsätzlich auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Auch die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt ab dem Besteuerungszeitraum 2024. Die Pflicht zur Abgabe bleibt aber bei Aufforderung durch das Finanzamt oder in den Fällen des § 18 Abs. 4a UStG (z.B. im Falle der Steuerschuldumkehr nach § 13b Abs. 5 UStG) bestehen.

IX. Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Dienstleistungen

Bei Lieferungen und Dienstleistungen eines Kleinunternehmers über die Grenze gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten.
  • Ausgangsseite des Kleinunternehmers: Die Regelungen zu den steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen finden für den Kleinunternehmer keine Anwendung, d.h. sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber steuerbefreit. Ausnahme ist die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge. Damit muss der Kleinunternehmer auch keine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben und darf in diesem Fall keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben.
  • Eingangsseite des Kleinunternehmers: Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen Kleinunternehmer im Gegensatz zum Vollunternehmer grundsätzlich nicht versteuern, außer es liegen die folgenden Ausnahmen vor:
    • die sogenannte Erwerbsschwelle von 12.500 Euro wurde überschritten oder
    • der Kleinunternehmer hat, solange die Erwerbsschwelle nicht überschritten wurde, zur Erwerbsbesteuerung optiert (durch Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer) oder
    • der Kleinunternehmer hat neue Fahrzeuge oder verbrauchssteuerpflichtige Waren innergemeinschaftlich erworben.
Darüber hinaus gelten folgende umsatzsteuerliche Vorschriften auch für Kleinunternehmer:
  • die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
  • die innergemeinschaftliche Lieferungen von Fahrzeugen
  • die Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG (Steuerschuldumkehr) und § 25 b UStG (Dreiecksgeschäft)
Wichtig: Auch im Falle der oben genannten Sonderfälle hat der Kleinunternehmer kein Recht zum Vorsteuerabzug.
Hinweis:
Auch einem Kleinunternehmer wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf Antrag erteilt. Ob er diese verwendet oder nicht, kann bei Lieferungen und Dienstleistungen zu weitreichenden Konsequenzen führen. Denn sobald ein Kleinunternehmer eine USt-IdNr. hat, kann er innergemeinschaftliche Leistungen erbringen oder beziehen und damit zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sein. Bei internationalen Sachverhalten ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren.

X. Einführung einer EU-grenzüberschreitenden Kleinunternehmerbesteuerung

Ab 1. Januar 2025 gibt es erstmals eine Kleinunternehmerbesteuerung für EU-Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten (§ 19a UStG). Die Regelung gilt für in der EU ansässige Kleinunternehmen, deren Gesamtjahresumsatz in allen EU-Mitgliedstaaten 100.000 Euro nicht übersteigt. Die Unternehmen müssen zudem die nationalen Schwellenwerte einhalten, die von dem/den Mitgliedstaat/en festgelegt wurden, in dem/denen sie die Befreiung in Anspruch nehmen wollen.
Dies bedeutet, dass ein deutsches Unternehmen beispielsweise die französische Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wenn es im Rahmen der Schwellenwerte in Frankreich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erzielt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Umsatzgrenzen
    Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr und im bisher laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro betragen haben.
  • Besonderes Meldeverfahren
  • Der Unternehmer hat eine “Kleinunternehmer-Identifikationsnummer” beim Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege beantragt.
  • Der Unternehmer muss eine vierteljährige Umsatzmeldung “im besonderen Verfahren” gegenüber dem BZSt abgegeben und er hat dieses Verfahren elektronische beantragt.
  • Der Unternehmer hat nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für den jeweiligen Mitgliedstaat verzichtet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so unterliegt der Umsatz des deutschen Unternehmers im anderen Mitgliedstaat den dort geltenden Regelungen der Kleinunternehmerbesteuerung und ist somit steuerfrei.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat umfangreiche Informationen auf seiner Homepage zur Europäischen Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) veröffentlicht. Daneben stellt auch die Europäische Kommission Informationen zur Verfügung- u.a. Informationen zur Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten. Unter “Legislation-Guide” finden sich zudem sog. Explanatory Notes zu den neuen Vorschriften.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.
Feiern ohne Lohnsteuer

Betriebsveranstaltungen

Stand: April 2024

1. Allgemeines

Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen der Chef oder die Chefin sagt „Jetzt wird gefeiert!“. In bestimmten Grenzen kann er/sie dies auch tun, ohne dass für die Mitarbeiter zu versteuernder Arbeitslohn anfällt. Voraussetzung ist, dass sich die Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewegen. Diese Zuwendungen sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich
  1. um eine herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltung und
  2. um Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung handelt.
Die Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung stellen allgemein betrieblich veranlasste Aufwendungen dar, die unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sind. Die Abzugsbeschränkung auf 70 Prozent der Aufwendungen gilt nicht, unabhängig davon, ob die 110-Euro-Grenze überschritten wird oder nicht.

2. Begriff der Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.
Hierunter fallen zum Beispiel
  • Betriebsausflüge,
  • Weihnachtsfeiern,
  • Jubiläumsfeiern.
Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn sich der Teilnehmerkreis überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt. Erfasst sind aktive Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Referendare, ähnliche Personen sowie Begleitpersonen. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn auch Leiharbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen des Entleihers sowie Arbeitnehmer anderer konzernangehöriger Unternehmen einbezogen werden.
Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind, sind Betriebsveranstaltungen, wenn sich die Begrenzung des Teilnehmerkreises nicht als eine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt. Dies ist zum Beispiel bei Veranstaltungen der Fall, die
  • nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (zum Beispiel eine Abteilung oder Filiale) durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen können,
  • nur für einzelne Abteilungen eines Unternehmens, die eng zusammen arbeiten, durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmern dieser Abteilungen an der Veranstaltung teilnehmen können
  • nach der Art des Dargebotenen nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind,
  • nur für alle im Ruhestand befindlichen früheren Arbeitnehmer des Unternehmens veranstaltet werden („Pensionärstreffen“) oder
  • nur für solche Arbeitnehmer durchgeführt werden, die bereits im Unternehmen ein rundes Arbeitnehmerjubiläum gefeiert haben oder feiern („Jubilarfeiern“).
Die Teilnahme von betriebsfremden Personen ist unschädlich, solange die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der eigenen Arbeitnehmer nicht übersteigt.
Beispiel: An einer Feier zum 50-jährigen Bestehen des Unternehmens nehmen neben den 50 Arbeitnehmern auch 25 Geschäftsfreunde teil. Für die Arbeitnehmer handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung, da die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der Arbeitnehmer nicht übersteigt.

3. Üblichkeit der Betriebsveranstaltung (Häufigkeit)

Abgrenzungsmerkmale für die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung sind
  1. die Häufigkeit und
  2. die besondere Ausgestaltung.
Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an. Daher sind auch zwei- oder mehrtägige Betriebsveranstaltungen möglich, solange die 110-Euro-Grenze eingehalten wird.
Betriebsveranstaltungen sind bezüglich der Häufigkeit dann als üblich anzusehen, wenn nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr für denselben Kreis von Begünstigten durchgeführt werden. Diese Begrenzung ist nicht veranstaltungsbezogen, sondern teilnehmerbezogen. Es kommt also darauf an, an wievielen Veranstaltungen der einzelne Arbeitnehmer teilgenommen hat. Der Nachweis kann zum Beispiel durchTeilnehmerlisten geführt werden, was für den Arbeitgeber einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Optional kann daher weiterhin die bisherige veranstaltungsbezogene Besteuerung der dritten Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden, wenn auf die entsprechende arbeitnehmerbezogene Nachweisführung der Teilnahmezahl verzichtet wird.
Wenn mehr als zwei gleichartige Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt werden, hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, welche Veranstaltungen als übliche Betriebsveranstaltungen angesetzt werden.
Beispiel: Der Arbeitgeber führt im Kalenderjahr folgende drei Betriebsveranstaltungen durch:
  1. Betriebsausflug nach Hamburg (75 Euro pro Teilnehmer)
  2. Schützenfestbesuch in Hannover (60 Euro pro Teilnehmer)
  3. Weihnachtsfeier für alle Arbeitnehmer (80 Euro pro Teilnehmer)
Da der Arbeitgeber drei gleichartige Betriebsveranstaltungen durchgeführt hat, kann er wählen, welche der drei Veranstaltungen steuerpflichtig ist. Sinnvollerweise wird er die Veranstaltung mit den niedrigsten Kosten versteuern.

4. Zuwendungen

Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet.
Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere
  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten,
  • die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten,
  • Musik, künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft,
  • Geschenke (dies gilt auch für die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten, nicht aber für eine deswegen gewährte Barzuwendung),
  • Zuwendungen an Begleitpersonen des Arbeitnehmers,
  • Barzuwendungen, wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist,
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, zum Beispiel für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager.
Als Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind auch die Kosten zu erfassen, die nur zu einer abstrakten Bereicherung des Arbeitnehmers führen, wie zum Beispiel Kosten für anwesende Sanitäter, für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Stornokosten oder Trinkgelder. Keine Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind die rechnerischen Selbstkosten des Arbeitgebers, wie zum Beispiel die anteiligen Kosten der Lohnbuchhaltung für die Erfassung des geldwerten Vorteils der Betriebsveranstaltung oder die anteilige AfA sowie Kosten für Energie- und Wasserverbrauch bei einer Betriebsveranstaltung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.
Die gesetzliche Regelung stellt nicht darauf ab, ob es sich um übliche Zuwendungen handelt. Auch unübliche Zuwendungen, wie zum Beispiel Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 Euro übersteigt, oder Zuwendungen an einzelne Arbeitnehmer aus Anlass – nicht nur bei Gelegenheit – einer Betriebsveranstaltung werden von der Regelung umfasst.

5. 110-Euro-Freibetragsgrenze

Üblich sind die genannten Zuwendungen aber nur in bestimmten Grenzen. So sind Aufwendungen des Arbeitgebers an den einzelnen Arbeitnehmer nur dann steuerfrei, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer je Betriebsveranstaltung nicht mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer betragen. Dabei handelt es sich um eine Freibetragsgrenze. Es bleiben 110 Euro steuerfrei und nur der darüber hinausgehende Betrag muss versteuert werden.
Aktueller Hinweis: Es war eine Erhöhung der Freibetragsgrenze von 110 € auf 150 € in der Diskussion. Diese Änderung war im Entwurf zum Wachstumschancengesetz enthalten, welcher sich seit November 2023 im Vermittlungsausschuss befand. Die nunmehr am 22. März 2024 erfolgte Zustimmung des Bundesrates umfasst nicht die Erhöhung der Freibetragsgrenze. Es gilt also weiterhin der Betrag in Höhe von 110 €.
Beispiel: Ein Arbeitgeber führt für seine 13 Arbeitnehmer einen Betriebsausflug durch. Die Gesamtkosten für Speisen und Getränke betragen 1250 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 1487,50 Euro. Der Arbeitgeber hat Nettoaufwendungen von 96,15 Euro je Arbeitnehmer (1250 Euro : 13 Personen); diese liegen unter 110 Euro. Es kommt aber auf die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer an. Diese betragen 114,42 Euro (1487,50 Euro : 13 Personen). Da die Freibetragsgrenze überschritten ist, ist der übersteigende Betrag von 4,42 Euro zu versteuern. Hierfür ist eine Pauschalbesteuerung möglich.
Berechnet wird die 110-Euro-Grenze wie folgt: Alle zu berücksichtigenden Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Dabei ist auf die Anzahl der tatsächlich Teilnehmenden und nicht auf die Anzahl der angemeldeten Arbeitnehmer abzustellen. Sowohl nach Auffassung der Rechtsprechung als auch der Finanzverwaltung sind die sogenannten “No-Show-Kosten” (Aufwendungen für die nicht anwesenden Personen) auf die Anwesenden umzulegen. Der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen ist dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen.
Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung betragen 10.000 Euro. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus 75 Arbeitnehmern zusammen, von denen 25 von je einer Person begleitet werden. Die Aufwendungen sind auf 100 Personen zu verteilen, so dass auf jede Person ein geldwerter Vorteil von 100 Euro entfällt. Sodann ist der auf die Begleitperson entfallende geldwerte Vorteil dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. 50 Arbeitnehmer haben somit einen geldwerten Vorteil von 100 Euro, der den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt und daher nicht steuerpflichtig ist. Bei 25 Arbeitnehmern beträgt der geldwerte Vorteil 200 Euro; nach Abzug des Freibetrags von 110 Euro ergibt sich für diese Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil von jeweils 90 Euro.
Der Wert von Sachzuwendungen bemisst sich grundsätzlich nach dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort, also nach dem Preis, den der Arbeitnehmer aufwenden müsste, um dasselbe Wirtschaftsgut zu erhalten. Bei Betriebsveranstaltungen ist von den eigenen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung auszugehen (einschließlich Umsatzsteuer).

6. Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

Soweit Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Arbeitslohn gehören, weil es sich
  • nicht um eine übliche Betriebsveranstaltung (bzgl. Häufigkeit) handelt oder
  • um Zuwendungen handelt, die nicht anlässlich einer Betriebsveranstaltung anfallen,
kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erhoben werden.
Dabei ist zu beachten, dass
  • ein Antrag beim Finanzamt für die Pauschalierung nicht erforderlich ist,
  • die Pauschalierung auch dann zulässig ist, wenn nur wenige Arbeitnehmer betroffen sind,
  • zusätzlich zur pauschalen Lohnsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. pauschale Kirchensteuer anfällt,
  • die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent Sozialversicherungsfreiheit auslöst.

7. Sonderfall der Reisekosten

Reisekosten liegen ausnahmsweise vor, wenn die Betriebsveranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, die Anreise der Teilnahme an der Veranstaltung dient und die Organisation dem Arbeitnehmer obliegt. Dann ist eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach den allgemeinen Reisekostengrundsätzen möglich, ohne dass die Kosten in die 110-Euro-Freibetragsgrenze einbezogen werden müssen.
Beispiel: Arbeitgeber A veranstaltet einen Betriebsausflug. Mitarbeiter, die an einem anderen Standort tätig sind, reisen für den Betriebsausflug zunächst zur Unternehmenszentrale an. Diese Fahrtkosten – sowie ggf. im Zusammenhang mit der An- und Abreise entstehende Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten – gehören nicht zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung, sondern können als Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

8. Ausnahme bei Jubiläumsfeiern ohne Betriebsveranstaltungscharakter

Die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder eines einzelnen Arbeitnehmers bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb, auch unter Beteiligung weiterer Arbeitnehmer, ist keine Betriebsveranstaltung. Die Finanzverwaltung lässt aber trotzdem bei runden Arbeitnehmerjubiläen Sachzuwendungen bis 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer je teilnehmender Person aus derartigen Anlässen steuerfrei. Solche üblichen Zuwendungen werden als Aufwendungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers angesehen. Achtung: bei diesem 110-Euro-Betrag handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Wird diese um nur einen Cent überschritten führt dies zur Steuerpflicht des gesamten Betrages.

9. Umsatzsteuer

Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich nach den oben genannten lohnsteuerrechtlichen Grundsätzen. Von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können aus den Eingangsleistungen die Vorsteuer ziehen. Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro Veranstaltung die Grenze von 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer, ist von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung auszugehen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall von den auf die Betriebsveranstlatung entfallenden Rechnungen keine Vorsteuerbeträge abziehen. Gleichzeitig entfällt die Besteuerung einer umsatzsteuerpflichtigen Wertabgabe.

10. BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen

Weitere Informationen und konkrete Beispiele können Sie dem BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2015 zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen entnehmen.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Recht und Steuern

Steuerschuldumkehr bei Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen und Tablets

Stand: August 2024

1. Allgemeines

Für die Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen und Tablets gilt das Verfahren der sogenannten Steuerschuldumkehr. Das Prinzip beinhaltet, dass der Lieferant anders als bei sonstiger Ware nicht offen mit Umsatzsteuer abrechnet und der Rechnungsempfänger hieraus die Vorsteuer zieht. Für Lieferungen der genannten Warengruppen geht vielmehr die Steuerschuld auf den Abnehmer über. Es wird ohne Steuer abgerechnet. Der Abnehmer muss den Bezug der Ware bei sich versteuern. Sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Steuer jedoch sofort auch wieder als Vorsteuer geltend machen. Sinn dieses auch im Bereich der Bauleistungen geltenden Prinzips ist, Umsatzsteuerbetrügereien einen Riegel vorzuschieben.

2. Für welche Waren gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt. Dabei bleiben nachträgliche Minderungen des Entgelts unberücksichtigt. Erfasst sind auch Tablets und Spielekonsolen.
Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums sind
  • Mobilfunkgeräte: Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insbesondere alle Geräte erfasst, mit denen Telekommunikationsleistungen in Form von Sprachübertragung über drahtlose Mobilfunk-Netzwerke in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel Telefone zur Verwendung in beliebigen drahtlosen Mobilfunk-Netzwerken (insbesondere für den zellularen Mobilfunk – Mobiltelefone – und Satellitentelefone). Ebenso fällt die Lieferung von kombinierten Produkten (sogenannte Produktbundle), das heißt gemeinsame Lieferungen von Mobilfunkgeräten und Zubehör zu einem einheitlichen Entgelt, unter die Regelung, wenn die Lieferung des Mobilfunkgeräts die Hauptleistung darstellt. Die Lieferung von Geräten, die reine Daten übertragen, ohne diese in akustische Signale umzusetzen, fällt dagegen nicht unter die Regelung. Zum Beispiel gehören daher folgende Gegenstände nicht zu den Mobilfunkgeräten im Sinne der Regelung: Navigationsgeräte; Computer, soweit sie eine Sprachübertragung über drahtlose Mobilfunk-Netzwerke nicht ermöglichen (zum Beispiel Tablet-PC); mp3-Player; Spielkonsolen; On-Board-Units.
  • Integrierte Schaltkreise: auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sogenannter Chip) untergebrachte elektronische Schaltungen (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung). Zu den integrierten Schaltkreisen zählen insbesondere Mikroprozessoren und CPUs (Central Processing Unit, Hauptprozessor einer elektronischen Rechenanlage). Die Lieferungen dieser Gegenstände fallen unter die Regelung, sofern sie (noch) nicht in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand (Endprodukt) eingebaut wurden. Ein Gegenstand ist für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe insbesondere dann geeignet, wenn er ohne weitere Be- oder Verarbeitung an einen Endverbraucher geliefert werden kann.
  • Tablet-Computer: aus Zolltarifunterposition 8471 30 00 sind tragbare, flache Computer in besonders leichter Ausführung, die vollständig in einem Touchscreen-Gehäuse untergebracht sind und mit den Fingern oder einem Stift bedient werden können.
  • Spielekonsolen: sind Computer oder computerähnliche Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt wurden. Neben dem Spielen können sie weitere Funktionen bieten, zum Beispiel Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blu-ray-Discs.
Der Umsatzsteueranwendungserlass der Bundesfinanzmnisteriums enthält weitere Konkretisierungen: so kann zur Einordnung eines integrierten Schaltkreises die Unterposition 8542 31 90 des Zolltarifs herangezogen werden. Außerdem wird klargestellt, dass es sich um keinen integrierten Schaltkreis mehr handelt, wenn dieser in einen anderen Gegenstand eingebaut oder verbaut wird, unabhängig davon, ob es sich bei dem anderen Gegenstand um ein Endprodukt handelt oder nicht. Mehrere Beispiele erläutern, wann insbesondere von einem ein- oder verbauten Schaltkreis auszugehen ist.
Für die genannte 5.000-Euro-Grenze bestimmt derselbe Erlass des Bundesfinanzministeriums, dass für deren Ermittlung auf alle im Rahmen eines zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgangs gelieferten Gegenstände der genannten Art abzustellen ist. Als Anhaltspunkt für einen wirtschaftlichen Vorgang dient danach insbesondere die Bestellung, der Auftrag oder der (Rahmen-)Vertrag.

3. Für welche Lieferempfänger gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (das heißt auch an Kleinunternehmer). Nicht erfasst werden Lieferungen an Privatpersonen. Über die Unternehmereigenschaft seines Lieferempfängers muss sich der Lieferant also vergewissern, um ohne Haftungsrisiko steuerfrei abrechnen zu können. Zur Frage, welche Nachweisanforderungen die Finanzverwaltung an diese Überprüfung stellt, liegen bislang keine Hinweise vor.

4. Welche Hinweise müssen auf die Rechnung?

Lieferungen, für die sich die Steuerschuld umkehrt, müssen grundsätzlich alle Pflichtangaben wie "normale" Rechnungen enthalten. An Stelle des Steuerausweises hat der Rechnungssteller auf die Umkehr der Steuerschuld durch den Zusatz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinzuweisen.

5. Wo sind die Umsätze in der Voranmeldung zu melden?

Für die Meldung in der Umsatzsteuervoranmeldung ist folgendermaßen zu differenzieren.
  • Der Lieferer, der die Lieferung ohne Steuer berechnet, meldet den Ausgangsumsatz
    • in der Zeile 33, Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Der Abnehmer, auf den die Steuerschuld übergeht, meldet für den Eingangsumsatz
    • in Zeile 31, Kennziffer 84/85 die Steuer an
    • in Zeile 40, Kennziffer 67 macht er sie - soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist - wieder als Vorsteuer geltend.

6. Abrechnung im Weg der Gutschrift

Soweit Lieferungen im Weg der Rechnung ersetzenden Gutschrift abgerechnet werden, sind die Besonderheiten der Steuerschuldumkehr auch dort zu berücksichtigen. Der Gutschriftenersteller hat in diesem Fall - wie generell bei Gutschriften - zu beachten, dass im Rahmen der Pflichtangaben für Rechnungen die Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten/Gutschriftenempfängers angegeben wird. Die Gutschrift ist als "Gutschrift" förmlich zu bezeichnen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Gutschriftenersteller den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld (siehe oben) auf die Rechnung aufnimmt. Der Gutschriftenersteller, der zugleich Lieferempfänger ist, nimmt die Versteuerung im Rahmen des § 13b UStG vor.

7. Was passiert bei Lieferungen ins Ausland?

Die Regelung zur Steuerschuldumkehr greift nur bei im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen. Bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren greift die Regelung also nicht. Das heißt, hier findet das neue System keine Anwendung. Es gelten die bekannten Regelungen zu grenzüberschreitenden Lieferungen. Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen in die Europäische Union und ins Drittland werden demnach wie alle sonstigen Lieferungen dorthin behandelt.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen nebenstehende Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.
Internationales Steuerrecht

Steuerformulare: W-8BEN-E-Formular für Unternehmen

Stand: Januar 2023
US- amerikanischen Auftraggeber übersenden bei einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen ihren deutschen Auftragnehmern regelmäßig Formulare aus der W-8-Serie der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS und bitten um Rücksendung des ausgefüllten Formulars. Hintergrund sind Maßnahmen der US-Regierung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung, da bestimmte ausländische Einkünfte von US-Personen in den USA nicht erklärt und besteuert werden.
Die Umsetzung des sogenannten „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) hat zu weitreichenden Mitwirkungspflichten für US-Unternehmen geführt, die verpflichtet sind, für bestimmte Zahlungen an ausländische Unternehmen deren Steuerstatus geklärt zu haben. Kommen die Unternehmen ihren Melde- und Offenlegungspflichten nicht nach, droht eine Straf-Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent. Um dieser „Strafsteuer“ zu entgehen, müssen meldepflichtige Unternehmen ihren FATCA-Status offenlegen und melden. Die Informationen werden auf Basis der oben genannten W-8-Formulare abgefragt. Dabei gilt:
  • für Unternehmen, insbesondere GmbH/UG: Form W-8BEN-E
  • natürliche Personen/ Einzelunternehmen: Form W-8BEN
Die Formulare sind auf der Seite der US-Steuerbehörde (IRS) veröffentlicht und aktuell abrufbar. Eine Ausfüllanleitung ist dort ebenfalls hinterlegt.
Grundsätzlich werden Unternehmen dabei in zwei Kategorien unterteilt: die Financial Foreign Entities (FFI) und die Non Financial Foreign Entities (NFFE).
NFFEs sind Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder Versicherungen sind. Unternehmen im Inland mit operativem Geschäft dürften regelmäßig als sogenannte Active NFFE eingeordnet werden und daher nicht unter die Offenlegungspflicht fallen. Active NFFE sind Rechtsträger, die weniger als 50 Prozent passives Bruttoeinkommen und weniger als 50 Prozent passive Vermögenswerte haben.
Gleichwohl werden sie regelmäßig von ihrem amerikanischen Vertragspartner aufgefordert, das Formular auszufüllen. Dies liegt vor allem an der US-Strafsteuer: US-Unternehmen bitten daher schon aus Selbstschutz standardmäßig um ein ausgefülltes W-8-Formular, das als eine Art Selbstauskunft des deutschen Geschäftspartners dient und anhand dessen das US-Unternehmen prüfen und gegenüber der US-Steuerbehörde dokumentieren kann, dass keine Steuerpflicht besteht und keine Quellensteuer einbehalten werden muss.
Unumgänglich ist es also, dass jedes deutsche Unternehmen eine Selbsteinordnung in die Klassifizierung nach FATCA vornimmt, um zu klären, ob es betroffen ist.
Nach unserem Kenntnisstand bietet unter anderem die German American Chamber of Commerce Inc. New York (AHK New York) deutschen Unternehmen Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare an. Unternehmen, die Interesse an einer Inanspruchnahme dieser kostenpflichtigen Leistung haben, können sich direkt an die AHK New York wenden.




Wichtige Informationen

Steuerschuldumkehr bei Lieferungen von Schrott und (Edel)metallen

Stand: August 2024

1. Allgemeines

Das Prinzip der sogenannten Steuerschuldumkehr für Schrottlieferungen gilt auch auf bestimmte Metalle und Edelmetalle. Dies bedeutet, dass der Lieferant netto abrechnet und die Steuerschuld auf den Lieferempfänger übergeht. Der Leistungsempfänger muss den Bezug der Ware bei sich versteuern. Sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Steuer jedoch sofort wieder als Vorsteuer geltend machen. Sinn dieses auch im Bereich inländischer Bauleistungen geltenden Verfahrens ist es, Betrügereien beim Vorsteuerabzug einen Riegel vorzuschieben. Rechtsgrundlage ist § 13b Abs. 2 Ziffer 7 und Ziffer 11 in Verbindung mit Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

2. Für welche Waren gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von allen in den Anlagen 3 und 4 zum UStG abgedruckten Liefergegenständen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um bestimmte Abfallstoffe (Anlage 3) und um verschiedene Metalle (Anlage 4), die sich über ihre Zolltarifnummern identifizieren lassen. Ausführliche Informationen zu den Warennummern enthält das IHK-Merkblatt Warenverzeichnis 2024 und verbindliche Zollauskünfte
Zu beachten ist, dass für die erfassten Metalllieferungen – anders als für Schrottlieferungen (!) – ähnlich wie bei Handy- und Tabletlieferungen eine 5000-Euro-Schwelle gilt. Das heißt, dass die Steuerschuldumkehr erst dann greift, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5000 Euro beträgt. Dabei bleiben nachträgliche Minderungen des Entgelts unberücksichtigt. Für Schrottlieferungen gilt diese 5000-Euro-Grenze nicht.

3. Für welche Lieferempfänger gilt das Verfahren?

Die Regelung gilt für Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen. Nicht erfasst werden Lieferungen an Privatpersonen/Nichtunternehmer. Über die Unternehmereigenschaft seines Lieferempfängers muss sich der Lieferant also vergewissern, um ohne Haftungsrisiko steuerfrei abrechnen zu können. Zur Frage, welche Nachweisanforderungen die Finanzverwaltung an diese Überprüfung stellt, liegen jedoch (bislang) keine Hinweise der Verwaltung vor.

4. Welche Hinweise müssen auf die Rechnung?

Lieferungen, für die sich die Steuerschuld umkehrt, müssen grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben wie „normale“ Rechnungen enthalten. Anstelle des Steuerausweises hat der Rechnungssteller auf die Umkehr der Steuerschuld hinzuweisen durch den Zusatz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

5. Wo sind die Umsätze in der Voranmeldung zu melden?

Für die Meldung in der Umsatzsteuervoranmeldung ist folgendermaßen zu differenzieren.
  • Der Lieferer, der die Lieferung ohne Steuer berechnet, meldet den Ausgangsumsatz
    • in der Zeile 33, Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Der Lieferempfänger, auf den die Steuerschuld übergeht, meldet für den Eingangsumsatz
    • in Zeile 31, Kennziffer 84/85 die Steuer an
    • in Zeile 40, Kennziffer 67 macht er sie – soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist – wieder als Vorsteuer geltend.

6. Abrechnung im Weg der Gutschrift

Soweit Lieferungen im Weg der Rechnung ersetzenden Gutschrift abgerechnet werden, sind die Besonderheiten der Steuerschuldumkehr auch dort zu berücksichtigen. Der Gutschriftenersteller hat in diesem Fall – wie generell bei Gutschriften – zu beachten, dass im Rahmen der Pflichtangaben für Rechnungen die Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten/Gutschriftenempfängers angegeben wird. Weiterhin ist zu beachten, dass der Gutschriftenersteller den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, siehe oben) auf die Rechnung aufnimmt. Außerdem muss der Hinweis „Gutschrift“ enthalten sein.
Der Gutschriftenersteller, der zugleich Lieferempfänger ist, nimmt die Versteuerung im Rahmen des § 13b UStG vor.

7. Was passiert bei Lieferungen ins Ausland?

Die Regelung zur Steuerschuldumkehr greift nur bei im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen. Steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren sind also nicht von § 13b Absatz 2 Ziffer 7 und 11 UStG erfasst. Abfalllieferungen in die Europäische Union und ins Drittland werden demnach wie alle sonstigen Lieferungen dorthin behandelt.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
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Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK nachzufragen.
Lieferungen ins Drittland

Steuerfreie Ausfuhren im Reiseverkehr

Stand: August 2024

Kunst, Kultur und vielfältige Veranstaltungen ziehen jährlich viele Touristen in die Region Stuttgart. Erfreulich ist dabei unter anderem, dass die Besucherinnen und Besucher in Freizeitstimmung auch viele Einkäufe im Einzelhandel tätigen. Wenn diese Privatpersonen aus einem Drittland kommen und ihren Einkauf anschließend mit nach Hause ins Drittland nehmen, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, der Einkauf steuerfrei getätigt werden kann.
Hinweis: seit dem 1. Januar 2020 sind diese sog. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bis auf Weiteres erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage ein Merkblatt zur steuerfreien Ausfuhr im Reiseverkehr samt dem als Nachweisformular empfohlenen „Ausfuhrkassenzettel“ veröffentlicht.

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Umsatzsteuerfreie Lieferungen

Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Stand: Juli 2024
Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen. Diese finden Sie ausführlich dargestellt in der abrufbaren IHK-Information „Innergemeinschaftlicher Warenverkehr zwischen Unternehmen“.
Neben dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, wozu seit dem 1. Januar 2020 auch die ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers und die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung gehören, ist weitere wichtige Nebenbedingung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden können. Die konkret zu beachtenden Nachweispflichten gliedern sich in einen Doppelnachweis und zwar in den
  1. Belegnachweis und
  2. Buchnachweis.

1. Belegnachweis

1.1. Allgemeines zum Belegnachweis (Besitz, Zeitpunkt)

Allgemein gilt für die vorzuhaltenden Belege, dass diese sich grundsätzlich im Besitz des nachweispflichtigen Unternehmers befinden und zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Es genügt nicht, wenn sich diese im Besitz eines anderen Unternehmers (zum Beispiel Spediteur) oder einer Behörde befinden.
Für den Zeitpunkt des Belegnachweises gilt, dass die Belege als integrierender Bestandteil des Buchnachweises gegebenenfalls noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung beigebracht werden können. Der Unternehmer kann den Belegnachweis erforderlichenfalls bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachholen (vgl. Abschnitt 6a.3 Abs.1 Umsatzsteueranwendungserlass- UStAE).
Für die konkrete Art und Weise des Belegnachweises wird unterschieden, ob es sich um einen sogenannten Beförderungs- oder einen Versendungsfall handelt. Ein Beförderungsfall liegt vor, wenn der Lieferant oder Abnehmer den Gegenstand der Lieferung selbst oder durch eigene Mitarbeiter, zum Beispiel mit dem eigenen Werks-Lkw, ins Gemeinschaftsgebiet transportiert. Ein Versendungsfall liegt dagegen vor, wenn der Lieferant oder Abnehmer den Gegenstand durch einen selbstständigen Dritten, beispielsweise durch einen Spediteur, ins Gemeinschaftsgebiet transportieren lassen. Die Unterscheidung ist wichtig, da sich die Nachweise je nach Art des Transports wesentlich unterscheiden. Während im Beförderungsfall in der Regel (zu Ausnahmen siehe Sonderfälle) der Nachweis von der Finanzverwaltung nur durch eine so genannte Gelangensbestätigung zugelassen wird, kann der Nachweis im Versendungsfall auch durch alternative Belege geführt werden, insbesondere die in der Praxis relevante Spediteurbescheinigung.

1.2 Die Gelangensvermutung

Zum 1. Januar 2020 wurde mit § 17a UStDV eine (zusätzliche) Vermutungsregelung eingeführt. Diese gilt aufgrund einer Änderung im europäischen Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Bei Vorlage bestimmter Belege besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat transportiert wurde. Die Finanzverwaltung kann die gesetzliche Vermutung widerlegen. Die Vermutungsregelung ist eine zusätzliche Möglichkeit, die innergemeinschaftliche Lieferung nachzuweisen und tritt neben die in der Praxis bekannten und bewährten Belegnachweise, die nunmehr in § 17b UStDV als sogenannter Gelangensnachweis geregelt sind (siehe Ausführungen zu Ziffer 1.3)

1.3 Der Gelangensnachweis

Im Gegensatz zur Gelangensvermutung kann die Finanzverwaltung einen erbrachten Gelangensnachweis nicht widerlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer Form und Inhalt der Belege einhält.

1.3.1 Gelangensnachweis im Beförderungsfall

Grundlage für die Belegnachweise für den Beförderungsfall sind die Regelungen des § 17b Absatz 2 UStDV. Die dort festgelegten Nachweise tragen der Tatsache Rechnung, dass durch den Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes die Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung durch die Zollbehörden nicht mehr möglich ist. Im Einzelnen hat der Verordnungsgeber für Beförderungslieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr kumulativ folgende Belege festgelegt:
  1. Doppel der Rechnung
  2. Bestätigung des Abnehmers, dass der Liefergegenstand ins Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, eine so genannte Gelangensbestätigung. Hierbei handelt es sich um einen oder mehrere Belege, aus denen sich kumulativ folgende Angaben ergeben:
  • Name und Anschrift des Abnehmers, das heißt in der Regel die Daten des Vertragspartners,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands; ist der Liefergegenstand ein Fahrzeug auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer,
  • Ort und Monat (nicht Tag genau erforderlich) des Erhalts des Gegenstands im Gemeinschaftsgebiet beziehungsweise wenn die Ware vom Abnehmer selbst verbracht wird, des Endes der Beförderung im Gemeinschaftsgebiet. Der Ort muss nach Land und Gemeinde genau angegeben werden. Angaben, wie die Ware wurde in die Gemeinschaft verbracht reichen der Finanzverwaltung nach den Hinweisen des Umsatzsteueranwendungserlasses nicht aus.
  • Ausstellungsdatum der Bestätigung sowie
  • Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten, wie ein zuständiger Mitarbeiter oder bei Ablieferung in einem Lager auch der Lagerhalter. Bei einer elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist eine Unterschrift nicht erforderlich, sofern erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beauftragten begonnen hat.
Folgende Erleichterungen sind für die vorstehend beschriebene Gelangensbestätigung auf Basis der zugrunde liegenden Verordnung und der dazu ergangenen Verwaltungsauffassung zu beachten:
  • Die Gelangesbestätigung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, so zum Beispiel aus einer Kombination des Lieferscheins mit einer entsprechenden Bestätigung über den Warenerhalt. Sie muss damit nicht in einem Dokument enthalten sein; eine gegenseitige Bezugnahme in den entsprechenden Dokumenten ist dabei nicht erforderlich. Dementsprechend muss auch kein Formular verwendet werden. Die Finanzverwaltung hat im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) unter Anlage 1 bis 3 zu 6a. 4 UStAE (am Ende des UStAE) gleichwohl ein Muster der Gelangensbestätigung in deutsch, englisch und französisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) veröffentlicht. Es ist klar gestellt, dass die Gelangensbestätigung in diesen Sprachen abgefasst sein kann. Nachweise in anderen Sprachen bedürfen nach den Hinweisen der Finanzverwaltung einer amtlich beglaubigten Übersetzung.
  • Die Gelangensbestätigung kann in elektronischer Form abgegeben werden zum Beispiel per E-Mail, gegebenenfalls mit Dateianhang, per Computer- Telefax, per Web-Download oder im Weg des elektronischen Datenaustauschs (EDI). Es muss aber erkennbar ein, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beaufragten begonnen hat, zum Beispiel über den Header-Abschnitt der E-Mail. Die Nutzung einer im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Liefervertrags bekannt gewordenen E-Mail-Adresse reicht nach Verwaltungsauffassung aus. Für die Erkennbarkeit des Übermittlungsbeginns im Verfügungsbereich des Abnehmers ist es überdies unschädlich, wenn die E-Mail-Adresse eine Domain enthält, die nicht auf den Ansässigkeitsstaat des Abnehmers oder auf den Bestimmungsmitgliedstaat der Lieferung hinweist.
  • Wird die Gelangensbestätigung elektronisch übermittelt, ist sie nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme grundsätzlich auch elektronisch zu archivieren. Für umsatzsteuerliche (Nachweis-)Zwecke kann sie auch in ausgedruckter Form aufbewahrt werden. Wird sie per E-Mail übersandt, soll auch die E-Mail archiviert werden.
  • Die Gelangensbestätigung kann auch als Sammelbestätigung, maximal für ein Quartal, abgegeben werden.
Die vorstehende Nachweismöglichkeit gilt nach Verwaltungsauffassung für alle Beförderungsvarianten, also nicht nur, wenn die Ware vom Lieferer selbst zum Kunden verbracht wird, sondern auch dann, wenn dieser die Ware persönlich oder durch eigene Mitarbeiter abholt. Im Fall der Selbstabholung genügt es nicht, dass der Abholer zum Zeitpunkt der Abholung versichert, die Ware zu verbringen. Vielmehr ist erforderlich, dass er im Nachgang nach erfolgtem Transport den Zeitpunkt des Endes der Beförderung bestätigt, also nachträglich nochmals mitteilt, dass die Ware nunmehr tatsächlich verbracht wurde.

1.3.2 Belegnachweise im Versendungsfall:

Wird der Transport der Ware durch einen vom Lieferanten oder Abnehmer eingeschalteten selbstständigen Beauftragten (beispielsweise Spediteur) durchgeführt, also versendet, so kann der Nachweis der Steuerfreiheit geführt werden durch
  1. das Doppel der Rechnung und
  2. eine Gelangensbestätigung nach dem vorstehend beschriebenen Muster.
Alternativ zur Gelangensbestätigung sind auch andere Nachweise zugelassen. Dies sind:
a. Versendungsbelege, insbesondere
  • handelsrechtliche Frachtbriefe (z. B. Eisenbahnfrachtbrief, Luftfrachtbrief), wenn der Frachtbrief vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist und die Unterschrift des Empfängers als Bestätigung des Erhalts des Liefergegenstands enthält. Beim Eisenbahnfrachtbrief kann die Unterschrift des Auftraggebers durch einen Stempelaufdruck oder einen maschinellen Bestätigungsvermerk ersetzt werden. Beim Seawaybill oder Airwaybill kann von der Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers abgesehen werden. Auf dem CMR-Frachtbrief ist die Empfängerunterschrift im Feld 24 erforderlich.
  • Konnossement oder
  • Doppelstücke des handelsrechtlichen Frachtbriefs oder Konnossements.
b. Ein sonstiger handelsüblicher Beleg, insbesondere eine Bescheinigung der beauftragten Spedition, der kumulativ folgende Angaben enthält (Spediteurbescheinigung):
  • Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie Ausstellungsdatum,
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers der Versendung,
  • die Menge des Gegenstandes und dessen handelsübliche Bezeichnung,
  • Empfänger und Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
  • Monat, in dem die Beförderung des Liefergegenstands im Gemeinschaftsgebiet geendet hat,
  • Versicherung des mit der Beförderung beauftragten Unternehmens, dass die Angaben in dem Beleg aufgrund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind und
  • Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers.
Eine vollständig und richtig ausgefüllte Spediteurbescheinigung, die dem Muster der Anlage 4 zum UStAE (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) (zu Abschnitt 6a.5) entspricht, ist als Beleg im Sinne des § 17b Abs. 3 UStDV anzuerkennen.
Hinweise:
  • Die Spediteurbescheinigung kann auch in elektronischer Form abgegeben werden. In dem Fall muss sie keine Unterschrift enthalten. Es ist dann jedoch erforderlich, dass erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers begonnen hat, zum Beispiel über den Header-Abschnitt der E-Mail. Insoweit gelten die Ausführungen zur Gelangensbestätigung parallel.
  • Ebenso wie die Gelangengsbestätigung kann auch die Spediteurbescheinigung aus mehreren Dokumenten bestehen, d.h. die Bezeichnung des Liefergegenstands kann sich z.B. aus dem Lieferschein oder Rechnung ergeben.
Wichtig ist, dass die Spediteurbescheinigung den Zeitpunkt der erfolgten Ablieferung beim Empfänger bestätigt. Hierauf müssen Lieferer wie Speditionen achten und ihre innerbetrieblichen Prozesse hierauf einrichten.
Lediglich für den Fall, dass die Spedition vom Abnehmer beauftragt wird, genügt ausnahmsweise die Ausstellung einer sozusagen reduzierten Spediteurbescheinigung (Spediteurversicherung) mit den nachfolgenden Angaben:
  • Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie Ausstellungsdatum,
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers der Versendung,
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des verbrachten Gegenstandes,
  • Empfänger und Bestimmungsort (nach Land und Gemeinde genau bezeichnet),
  • Versicherung des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers, den Gegenstand an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet zu befördern,
  • Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers.
Dass in dem Fall die Verbringensversicherung der Spedition genügen soll, trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Beauftragung durch den Abnehmer kein Vertragsverhältnis zwischen Lieferer und Spedition besteht und damit ein rechtlicher Zugriff des Lieferers auf die Spedition zu Nachweiszwecken im Nachhinein nach erfolgter Verbringung nur schwer zu erreichen sein wird. Allerdings - dies ist wichtig - ist vorgesehen, dass der Lieferer ersatzweise für die nicht vorliegende Bestätigung der erfolgten Ablieferung in dem Fall zusätzlich die Bezahlung des Liefergegenstands über ein Bankkonto des Abnehmers nachweist. Das Bankkonto des Abnehmers kann dabei ein ausländisches oder inländisches Konto, zum Beispiel auch ein inländisches Konzernverrechnungskonto sein. Auch die Bezahlung über ein internes Abrechnungssystem, sogenanntes inter company clearing, wird akzeptiert. In begründeten Zweifelsfällen behält sich die Finanzverwaltung jedoch vor, statt dieses Nachweises eine Gelangensbestätigung oder einen der anderen Belege als Nachweis zu fordern.
Eine vollständig und richtig ausgefüllte Spediteurversicherung, die dem Muster der Anlage 5 zum UStAE (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB) (zu Abschnitt 6a.5) entspricht, ist als Beleg im Sinne des § 17b Abs. 3 UStDV anzuerkennen.
c. Schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und Transportprotokoll bei Kurierdiensten
In den Fällen einer elektronischen Überwachung des Sendungsverlaufs, d.h. beim Versand über so genannte Kurierdienste, können ebenfalls alternativ zur Gelangensbestätigung andere Belege zum Steuernachweis eingesetzt werden. Ausreichend ist in dem Fall zu den genannten Alternativbelegen auch, dass beim Lieferer (nicht Kurierdienst) vorliegt
  1. eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und
  2. ein vom Transportunternehmen erstelltes Protokoll, das den Warentransport nachvollziehbar bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist (so genanntes tracking-and-tracing-Protokoll).
Für die Auftragserteilung sieht die Finanzverwaltung im Umsatzsteueranwendungserlass vor, das folgende Angaben enthalten sein müssen:
  • Name und Anschrift des Ausstellers des Belegs
  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge der beförderten Gegenstände
  • Tag der Abholung bzw. Übernahme der beförderten Gegenstände durch den mit der Beförderung beauftragten Unternehmer.
Hinweise:
  • Wie für die Gelangensbestätigung ist auch für die Nachweise beim Track and Trace festgehalten, dass die Unterlagen aus mehreren Dokumenten bestehen können.
  • Aus Vereinfachungsgründen kann bezüglich der Angaben zur handelsüblichen Bezeichnung und Menge der beförderten Gegenstände auf die Rechnung über die Lieferung durch Angabe der Rechnungsnummer verwiesen werden, wenn auf dieser die Nummer des Versendungsgbelegs angegeben ist.
  • Eine schrifliche oder elektronische Auftragserteilung kann auch darin bestehen, dass der liefernde Unternehmer mit dem Kurier eine schriftliche Rahmenvereinbarung über periodisch zu erbringende Warentransporte abgeschlossen hat oder schriftliche Bestätigungen des Kuriers über den Beförderungsauftrag vorliegen, wie Einlieferungslisten oder Versandquittungen.
  • Das Sendungsprotokoll muss Monat und Ort des Endes der Versendung im übrigen Gemeinschaftsbiet enthalten.
  • Wird das Sendungsprotokoll elektronisch übermittelt, gilt entsprechend der Archivierung der Gelangensbestätigung, dass es für umsatzsteuerliche Zwecke auch in ausgedruckter Form aufbewahrt werden kann (s.o.).
  • Vereinfachungsregel für Warenwerte bis 500 Euro: Aus Vereinfachungsgründen kann bei der Versendung eines oder mehrere Gegenstände, deren Wert insgesamt 500 Euro nicht übersteigt, der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung im Fall des Versands mit Kurieren auch nur durch
    • eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung (s. zu Details vorstehend) und
    • durch den Nachweis über die Entrichtung der Gegenleistung für die Lieferung des Gegenstands oder der Gegenstände geführt werden. Die Erleichterung lässt hier also das Sendungsprotokoll entfallen, wenn der Zahlungsnachweis geführt wird.
d. Empfangsbescheinigung Postdienstleister
Bei Postsendungen, in denen eine Nachweisführung nicht wie im vorstehenden Fall der Kurierdienste möglich ist, genügt zum Nachweis
  • eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Postsendung und
  • der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.
Für die Empfangsbescheinigung hat die Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass folgende Angaben aufgenommen:
  • Name und Anschrift des Ausstellers des Belegs
  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des beförderten Gegenstandes
  • Tag der Einlieferung bei dem mit der Beförderung beauftragten Postdienstleister.
Hinweise:
  • Auch die Empfangsbescheinigung kann wie die vorstehenden Nachweise aus mehreren Dokumenten bestehen.
  • Die Angaben über den Empfänger und die gelieferten Gegenstände können durch einen Verweis auf die Rechnung, einen Lieferschein oder entsprechend andere Dokumente über die Lieferung ersetzt werden. Die Prüfbarkeit muss durch ein entsprechendes Verweissystem leicht möglich sein.
  • Der Zahlungsnachweis ist grundsätzlich mit Hilfe des Kontoauszugs oder im Fall der Barzahlung mit einem Doppel der Zahlungsquittierung zu führen. Zahlungen über die Verrechnung im Rahmen eines so genannten "inter company clearing" werden anerkannt.

1.4. Ausgewählte Sonderfälle

  • Reihengeschäft
In Fällen des Reihengeschäfts kann der Nachweis je nach Logistikweg - d.h., abhängig davon, ob eine Beförderung oder Versendung vorliegt - wie vorstehend beschrieben mittels einer Gelangensbestätigung oder bei Einschaltung von Transportunternehmen durch die dargestellten Alternativen geführt werden. Soweit der Nachweis durch eine Gelangensbestätigung geführt wird, ist es möglich, dass diese entweder der Abnehmer (= in der Regel Vertragspartner) - wie von der UStDV vorgesehen - abgibt oder der tatsächliche Warenempfänger.
  • Nachweis in Be- und Verarbeitungsfällen
In Fällen der Be- bzw. Verarbeitung vor Grenzübertritt der innergemeinschaftlichen Lieferung sind Belege erforderlich, die zusätzlich zu den vorstehend ausgeführten Angaben folgende Punkte enthalten (§ 17c UStDV):
  • Handelsübliche Bezeichnung und Menge des an den Beauftragten übergebenen oder versendeten Gegenstands
  • Ort und Tag der Entgegennahme des Gegenstands durch den Beauftragten
  • Bezeichnung des Auftrags und der vom Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung.
  • Verbrauchsteuerpflichtige Ware
Bei der Beförderung oder Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Ware, z.B. Alkohol, unter Steueraussetzung und Verwendung des IT-Verfahrens EMCS kann der Nachweis der Steuerfreiheit durch die von der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung geführt werden.
  • Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bei der Beförderung im gemeinschaftlichen Versandverfahren kann der Nachweis durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung, die nach Eingang des Beendigungsnachweises für das Versandverfahren erteilt wird, geführt werden, sofern sich daraus die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ergibt.
  • Kraftfahrzeug
Im Fall der Beförderung eines Fahrzeugs durch den Abnehmer, für das eine Zulassung für den Straßenverkehr erforderlich ist, kann der Nachweis der Steuerfreiheit auch dadurch geführt werden, dass die Zulassung des Fahrzeugs auf den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat nachgewiesen wird. Der Nachweis muss die Fahrzeug-Identifikationsnummer enthalten. Dabei ist eine einfache Kopie der Zulassung ausreichend. Die Zulassung auf eine andere Person als den Erwerber wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.

2. Buchmäßiger Nachweis

Der Lieferer muss weiterhin buchmäßig die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich USt-IdNr. des Abnehmers nachweisen. Hierzu hat er Folgendes aufzeichnen:
  • ausländische USt-IdNr. des Abnehmers
  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Name und Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung, die im Einzelhandel oder in einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise erfolgt
  • Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des Liefergegenstandes inklusive der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen
  • Tag der Lieferung
  • vereinbartes Entgelt oder bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung
  • Art und Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung
  • Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet
  • Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
Wichtig zu beachten für den Zeitpunkt des Buchnachweises ist, dass der Buchnachweis grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Umsatzsteuervoranmeldung geführt werden muss, in der der entsprechende Umsatz als steuerfrei behandelt wird (siehe Abschnitt 6a.7 Absatz 8 Umsatzsteueranwendungserlass). Dennoch sind nachträgliche Berichtigungen bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht möglich. Wenn also die genannten Umsätze zum Zeitpunkt der Voranmeldung dem Grunde nach buchmäßig als steuerfreie Umsätze erfasst sind, bestimmte Angaben aber erst nachträglich ergänzt werden, ist der Buchnachweis dennoch als erbracht anzusehen.
Bitte beachten Sie: Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen Teil der maßgeblichen Hinweise der Finanzverwaltung und Rechtsprechung wieder. Weitere Details zum Buch- wie Belegnachweis finden Sie insbesondere in dem mehrfach erwähnten UStAE des Bundesministeriums für Finanzen.
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Kinder und Beruf

Absetzen von Kinderbetreuungskosten

Stand: August 2024

Allgemeines

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Unternehmen genauso ein Anliegen wie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Möglichkeit beider Elternteile eine Berufstätigkeit auszüben, spielt die optimale Kinderbetreuung während der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, welche Unterstützung das Steuerrecht für die Berücksichtigung der hierbei entstehenden Kosten bietet. Dabei werden die Möglichkeiten der Abzugsfähigkeit der entsprechenden Kosten von der „privaten“ Steuer der Eltern ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen.

A. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung

Privat getragene Kosten, die für die Betreuung von Kindern entstehen, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies gilt für Betreuungskosten für alle Kinder bis 14 Jahre. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Erfasst werden Betreuungskosten für die behütende oder beaufsichtigende Betreuung von Kindern. Berücksichtigt werden können danach zum Beispiel Aufwendungen für
  • die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen, sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen,
  • die Beschäftigung von Kinderpflegern und Kinderpflegerinnen oder -schwestern, Erziehern und Erzieherinnen,
  • die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen,
  • die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben.
Soweit die Betreuung durch Angehörige des Steuerpflichtigen erfolgt, können diese nur berücksichtigt werden, wenn das Dienstleistungsverhältnis wie unter Fremden üblich zivilrechtlich wirksam vereinbart und durchgeführt wird. Es muss sich um Leistungen zur Kinderbetreuung handeln, die nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltich erbracht werden. Details regelt ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 14. März 2012 (AZ IV C 4-S2221-2/07).
Die Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr abziehbar. Der Höchstbetrag ist ein Jahresbetrag. Eine zeitanteilige Aufteilung findet auch dann nicht statt, wenn für das Kind nicht im gesamten Kalenderjahr Betreuungskosten angefallen sind.
Hinweise
a) Der Abzug von Kinderbetreuungskosten setzt voraus, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
b) Erfüllen Kinderbetreuungskosten grundsätzlich die oben genannten Voraussetzungen für einen Abzug als Sonderausgaben, kommt für diese Aufwendungen eine Steuerermäßigung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ (§ 35a Einkommensteuergesetz) nicht in Betracht.
Im übrigen enthält das bereits genannte BMF-Schreiben vom 14. März 2012 weitere Details unter anderem zur Art der erfassten Aufwendungen, zum Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit des Kinders, zum genauen Nachweis der Kosten und der Zuordnung der Aufwendungen bei verheirateten oder nicht verheirateten Eltern.

B. Steuerliche Begünstigung von Arbeitgeberzuwendungen

Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  1. Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen
  2. allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 50 Euro monatlich

1. Zuschüsse für Kindergärten und vergleichbare Einrichtungen

Bar- und Sachleistungen, die der Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung von Kindern an seine Arbeitnehmer leistet, sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
  • Es handelt sich um Leistungen zur Unterbringung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung.
  • Die Betreuung muss in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung erfolgen (zum Beispiel Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter, Ganztagespflegestellen). Die Einrichtung muss zur Unterbringung und Betreuung von Kinder geeignet sein. Die alleinige Betreuung im Haushalt genügt nicht.
  • Die Leistung muss sich auf Kinder beziehen, die nicht schulpflichtig sind. Die Schulpflicht ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu prüfen bei Kindern, die
    • das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
    • im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr nach dem 30. Juni vollendet haben, es sei denn, sie sind vorzeitig eingeschult worden oder
    • im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vor dem 1. Juli vollendet haben, in den Monaten Januar bis Juli dieses Jahres.
      (Nicht schulreife Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind, sind gleichgestellt)
  • Die Arbeitgeberleistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies ist bei Lohnumwandlungen nicht der Fall.
Eine Begrenzung der Zuwendungen der Höhe nach besteht nicht.

Beachte: Erweiterte Möglichkeiten bei Notfallbetreuung
Für Notfälle existiert eine Regelung, die auch für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern steuerfreie Zuschüsse ermöglicht. Die Regelung sieht vor, dass Arbeitgeberzuschüsse zur kurzfristigen Betreuung von Kindern, die
  • das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten oder
  • pflegebedürftigen Angehörigen des Mitarbeiters
steuerfrei sind. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist. Die Betreuung kann auch im Haushalt des Arbeitnehmers erfolgen. Diese Steuerbefreiung ist auf 600 Euro im Kalenderjahr beschränkt.

2. „Allgemeine” Sachzuwendungen

Greifen die vorstehenden Voraussetzungen nicht, kann der Arbeitgeber unter den allgemeinen Voraussetzungen Betreuungsleistungen als Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei zuwenden. Eine Zuwendung von Barmitteln an den Arbeitnehmer scheidet nach dieser Regelung jedoch aus.
Die steuerlich korrekte Zuwendung könnte demnach zum Beispiel durch eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit der jeweiligen Einrichtung erfolgen, dass Betreuungsleistungen in Höhe von 50 Euro an den jeweiligen Mitarbeiter zugewendet werden. Die entsprechenden Kosten würden direkt zwischen Unternehmen und Betreuungseinrichtung abgerechnet, so dass es zu keinem Barfluss zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber kommt. Vorsicht ist geboten, wenn der Mitarbeiter noch andere Sachzuwendungen erhält, da diese zusammengerechnet werden. Bei Überschreiten der 50-Euro-Grenze entfällt die Privilegierung für den gesamten Betrag.
Der Arbeitgeber kann die unter Punkt 1 und 2 dargestellten Zahlungen jeweils als Betriebsausgabe geltend machen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die genannten IHK-Ansprechpartner/innen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dem gesetzlichen Auftrag der IHK entsprechend, Privaten und Freiberuflern diesen Service nicht anbieten können. Mitgliedsunternehmen anderer IHKs bitten wir, sich an Ihre regionale IHK vor Ort zu wenden.
Dienstleistungen an ausländische Unternehmenskunden

Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland

Stand: August 2024
Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden. Dies gilt für Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie beispielsweise für Montagen oder Reparaturen. Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Insbesondere ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht. Hierbei spielt vor allem eine Rolle,
  • in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird, d.h., wo diese „steuerbar“ ist und
  • wie als Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen hat.
Bis 31. Dezember 2009 war die Rechtslage sehr komplex und durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen gekennzeichnet, die das Verständnis erheblich erschwert haben. Zur Verbesserung dieser Situation wurde auf europäischer Ebene eine Rechtsänderung verabschiedet, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2009 umgesetzt sein musste (sogenanntes Mehrwertsteuerpaket 2010). In Deutschland ist dies durch das Jahresteuergesetz 2009 erfolgt. Hierdurch kam es in weiten Teilen seit 1. Januar 2010 zu einer Vereinfachung und damit spürbaren Verbesserung.
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger erbracht werden (B2B) aus Sicht eines in Deutschland ansässigen Leistenden. Wichtig: Für die Leistungserbringung an Privatpersonen gelten andere Regeln, die nicht Gegenstand dieser Information sind.
Hinweise zum spiegelbildlichen Fall des Bezugs von Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern finden Sie in dem Informationsblatt Steuerschuldumkehr beim Bezug von Leistungen / Werklieferungen.

1. Grundregel

Grundsätzlich sind Leistungen an Unternehmen für das Unternehmen dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat, beziehungsweise wenn die Leistung an eine Betriebsstätte ausgeführt wird, wo diese ihren Sitz hat.
Beispiel: Aus Sicht eines deutschen EDV-Beraters, der ein in Österreich ansässiges Unternehmen berät, bedeutet dies, dass seine EDV-Beratungsleistung nicht in Deutschland steuerbar ist. Das heißt, dass die Leistung nicht der deutschen Umsatzbesteuerung unterliegt. Die Leistung ist vielmehr am Sitzort seines Auftraggebers, also in Österreich, steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit nicht überwiegend vor Ort in Österreich, sondern in Deutschland im Büro ausgeführt wird. Folge hiervon ist, dass die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen ist. Vom Prinzip muss aufgrund der Steuerbarkeit der Leistung in Österreich vielmehr mit österreichischer Steuer abgerechnet werden. Da dies aufgrund der damit verbundenen Registrierungspflichten sehr aufwändig wäre, sind hier jedoch die nachfolgend dargestellten Verfahrensvereinfachungen im ausländischen Recht zu beachten.

1.1. Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland

Europäische Union: Für die umsatzsteuerliche Behandlung im EU-Ausland gilt, dass auf Basis der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten der EU beim Bezug von Leistungen, die der genannten Grundregel unterfallen, die sogenannte Reverse-charge-Regelung angewendet wird. Danach berechnet der Leistungsempfänger auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes die Steuer selbst, deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und zieht ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab. Der Ausweis ausländischer Umsatzsteuer beziehungsweise die umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen Dienstleisters im Ausland ist daher nicht erforderlich. Dies trifft etwa für das oben erwähnte Beispiel des EDV-Beraters zu, der ein österreichisches Unternehmen berät.
Drittland: Sitzt der Leistungsempfänger im Drittland, ist die Beurteilung der Situation schwieriger, weil es anders als in der EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Die Umsatzsteursysteme der Drittlandstaaten unterscheiden sich insoweit wesentlich. Teilweise wird jedoch eine vom Verfahren her der Reverse-charge-Regelung ähnliche Praxis auch von manchen Drittländern angewandt. So ist zum Beispiel auch in der Schweiz der Dienstleistungsempfänger Steuerschuldner für die meisten der an ihn von ausländischen Unternehmern erbrachten sonstigen Leistungen (sogenannte Bezugsteuer). Ebenso ist zu beachten, dass der Umsatz des deutschen Unternehmers dann nicht erfasst wird, wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht (zum Beispiel in den USA auf Bundesebene). Im Übrigen kann jedoch nur ein Blick ins jeweilige nationale Recht Sicherheit über die Behandlung der jeweiligen Leistung im Drittland geben. Erste Ansprechpartner hierfür können die deutschen Auslandshandelskammern vor Ort sein. Hier finden Sie deren Anschriften.

1.2 Formalitäten im Zusammenhang mit der Grundregel

Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen, relativ einfachen Prinzip der Steuerbarkeit von Leistungen am Sitz des Leistungsempfängers müssen mit Blick darauf, dass der deutsche Fiskus weitgehend seinen Steueranspruch verliert, einige Formalitäten beachtet werden.

1.2.1.Rechnungsangaben

Bei der Abrechnung sind besondere Rechnungshinweise zu beachten. Dabei ist zu differenzieren, ob in die EU oder ins Drittland abgerechnet wird.
Abrechnung in die EU: Wer über eine Leistung abrechnet, die aufgrund der Grundregel im EU-Ausland steuerbar ist, hat die im europäischen Recht verankerte Regelung zu beachten, dass er folgende Angaben zusätzlich in die Rechnung aufnimmt:
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistenden, sofern diese nicht bereits generell an Stelle der nationalen Steuernummer angegeben wird,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers,
  • Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld. Die verpflichtende Formulierung hierfür lautet: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Übersetzungen dieses Hinweises in die EU-Amtssprachen finden Sie in unserem Merkblatt Rechnungshinweis in Landessprachen.
Im Beispiel des unter Punkt 1 angeführten EDV-Beraters heißt dies also, dass dieser eine Rechnung ohne Steuer an seinen österreichischen Unternehmenskunden ausstellt. Hierauf nimmt er neben den allgemeinen Angaben seine USt-IdNr., die USt-IdNr. des österreichischen Kunden sowie den beschriebenen Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld auf.
Abrechnungen ins Drittland: Werden entsprechende Leistungen an einen im Drittland ansässigen Kunden berechnet, richtet sich die Rechnungsstellung formal aufgrund der Steuerbarkeit im Drittland nach den betreffenden Drittlandsregelungen. Aus deutscher Sicht bestehen insoweit keine verpflichtenden Sonderangaben. Es empfiehlt sich in diesen Fällen jedoch ein Hinweis, dass es sich um einen nicht im Inland steuerbaren Umsatz handelt, zum Beispiel „nicht im Inland steuerbare Leistung“.

1.2.2. Umsatzsteuervoranmeldung

Die Leistungen müssen in der Umsatzsteuervoranmeldung gesondert gemeldet werden. Für die Umsatzsteuervoranmeldung 2024 gilt folgende Differenzierung:
  • Leistungen, die nach der Grundregel in der EU steuerbar sind, müssen in die Zeile 34, Kennziffer 21 (nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG).
  • Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind, müssen in die Zeile 35, Kennziffer 45 (übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)).

1.2.3. Zusammenfassende Meldung

Zur Überprüfung, ob bei in die EU erbrachten Leistungen auf der Seite des Leistungsempfängers der steuerfreien Abrechnung eine Versteuerung des Leistungsbezugs gegenüber steht, sind innergemeinschaftliche Leistungen, die nach der Grundregel in der EU steuerbar sind, in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Hierunter fallen nahezu alle innergemeinschaftlichen Leistungen bis auf die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Ausnahmegruppen. Während bei Lieferungen die Meldungen monatlich abzugeben sind, gilt bei Leistungen als Meldezeitraum das Quartal. Abzugeben ist jeweils bis zum 25. des Folgemonats der Ausführung der Leistung. Wer zeitgleich mit den Lieferungen monatlich die Meldung abgeben möchte, kann dies (freiwillig) tun.
Für die Form der Meldung hat das Bundeszentralamt für Steuern ein Vordruckmuster und dazu eine Ausfüllanleitung veröffentlicht. Die Identifizierung, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung, Leistung oder ein Dreiecksgeschäft gemeldet wird, erfolgt anhand folgender Zahlenidentifizierungen:
Innergemeinschaftliche Lieferung:
keine Kennzeichnung/0
Leistung:
Kennzeichnung 1
Dreiecksgeschäft:
Kennzeichnung 2
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.
Beachte: Im Drittland steuerbare Leistungen sowie in der EU steuerbare Leistungen, die nicht nach der Grundregel, sondern einer Ausnahme in der EU steuerbar sind, werden nicht in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet.

1.2.4. Nachweis der Unternehmereigenschaft

Wie unter Punkt 1 erwähnt, greift die beschriebene Grundregel nur für Leistungen die an Unternehmer fürs Unternehmen erbracht werden. Aus diesem Grund ist die Unternehmereigenschaft nachzuweisen. Die Frage, wie sich die Finanzverwaltung den Nachweis dieser Voraussetzungen vorstellt, ist im amtlichen Umsatzsteuer- Anwendungserlass niedergelegt. Zwar wird der Nachweis danach dem leistenden Unternehmer überlassen, die Finanzverwaltung macht jedoch deutlich, wie sie ihn sich optimaler Weise vorstellt. Hierbei differenziert sie zwischen EU und Drittland:
  • Für EU-Unternehmen: Überprüfung der Unternehmereigenschaft des Vertragspartner durch Prüfung der USt-IdNr., vergleichbar den innergemeinschaftlichen Lieferungen beim Bundeszentralamt für Steuern; Verwendung der USt-IdNr. soll bereits bei Vertragsschluss durch positives Tun vereinbart werden.
  • Für Drittlandsunternehmen: Vorlage einer Unternehmerbescheinigung des für das Drittlandsunternehmen zuständigen Finanzamts im Drittland (wie bei Vergütungsverfahren), es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Katalogleistung. In dem Fall ist ein besonderer Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht erforderlich, da auch Katalogleistungen, die an Nichtunternehmer mit Sitz im Drittland erbracht werden, im Drittland steuerbar sind. Die Katalogleistungen sind in § 3a Absatz 4 Umsatzsteuergesetz aufgezählt.
Soweit es sich bei der erbrachten Leistung überdies um eine Leistung handelt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für den privaten Gebrauch des Unternehmers oder seines Personals erbracht wird, genügt es nicht, wenn allein die USt-IdNr. oder der Status als Unternehmen nachgewiesen wird. Vielmehr muss der leistende Unternehmer über ausreichende Informationen verfügen, die eine Verwendung spezifisch für unternehmerische Zwecke bestätigen. Hierfür nennt die Finanzverwaltung eine Erklärung des Leistungsempfängers, mit der dieser die unternehmerische Verwendung bestätigt. Die Leistungen, für die die Finanzverwaltung insbesondere davon ausgeht, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unternehmerisch bezogen werden, zählt das Bundesfinanzministerium in Abschnitt 3a.2 Absatz 11a des Umsatzsteuranwendungserlasses auf. Dazu zählen unter anderem persönliche Steuererklärungen sowie andere persönliche oder familiäre Beratungsleistungen.
Für das Beispiel des im Punkt 1 genannten EDV-Beraters heißt das zugleich, dass er seine an das in Österreich ansässige Unternehmen erbrachte Beratungsleistung in der Zeile 34 (Kennziffer 21) der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung meldet und daneben mit der USt-IdNr. seines Vertragspartners wie beschrieben verfährt.

2. Ausnahmen

Das vorstehende Prinzip gilt für alle Leistungen, die der beschriebenen Grundregel folgen. Dies ist seit 2010 der weit überwiegende Teil der Leistungen, wie zum Beispiel auch Vermittlungsleistungen, Lohnveredelungen oder Güterbeförderungen. Nur für den Fall, dass eine Ausnahme greift, ist anders zu verfahren. Die Zahl der Ausnahmen ist jedoch nur noch gering. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten.

2.1. Grundstücksleistungen

Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, werden dort umsatzsteuerlich erfasst, wo das Grundstück liegt. Die Leistungen, die hierunter fallen sind vielfältig. Hierzu zählen zum Beispiel Vermietungsleistungen, die Begutachtung von Grundstücken, das Erstellen von Bauplänen sowie Maklertätigkeiten. Ebenso fallen hierunter aber auch grundstücksrelevante Bau- und Montageleistungen und Übernachtungen im Hotel. Die genaue Abgrenzung muss im Einzelfall sorgfältig vorgenommen werden. Hierfür ist fachkundiger Rat unerlässlich.

2.1.1. Rechnungsstellung

Grundstücksleistungen, die sich auf ausländische Grundstücke beziehen, sind aufgrund der Steuerbarkeit im Ausland ausnahmslos ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn derartige Umsätze an im Inland ansässige Unternehmer abgerechnet werden, so zum Beispiel, wenn ein deutscher Subunternehmer für einen deutschen Generalunternehmer in Luxemburg einen Erdaushub vornimmt oder Rohre verlegt. Wird dies nicht beachtet und mit deutscher Steuer abgerechnet, steht der Vorsteuerabzug für den deutschen Rechnungsempfänger (im Beispiel Generalunternehmer) in Frage, da es sich in diesem Fall um zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer handelt, die als solche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Für diese Umsätze muss vielmehr generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem das Grundstück liegt, in Rechnung gestellt werden, die vom leistenden, d.h. Rechnung stellenden, deutschen Unternehmer auch geschuldet wird. Voraussetzung hierfür ist in der Regel die vorherige steuerliche Registrierung des deutschen Unternehmers im entsprechenden Land. Teilweise sehen Staaten zwar auch hier eine Vereinfachung entsprechend der Steuerschuldverlagerung im Rahmen des Reverse-charge-Verfahrens oder in ähnlicher Weise vor. Dies bedarf jedoch der genauen Prüfung im Einzelfall im nationalen Steuerrecht des Belegenheitsorts. Auch EU-rechtlich ist eine solche Vereinfachung nicht zwingend vorgeschrieben und daher nicht verlässlich.
Beachtet der deutsche Unternehmer gegebenenfalls seine Registrierungspflicht nicht, verwirkt er in jedem Fall in dem jeweiligen Land sein Recht auf Abzug der ihm dort entstandenen Vorsteuern. Für die weiteren Einzelheiten sollte fachkundiger Rat vor Ort, zum Beispiel die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden.

2.1.2. Umsatzsteuervoranmeldung

In der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung 2024 ist der entsprechende Umsatz in der Zeile 35 (Kennziffer 45), "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" zu melden. Eine Meldung in der Zusammenfassenden Meldung erfolgt auch bei EU-Kunden nicht.

2.2. Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland

Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden dann gesondert behandelt, wenn die „Eintrittsberechtigung“ vermittelt wird. Dies greift zum Beispiel bei Veranstaltungen, wie Konzerten, sportlichen Wettkämpfen oder Kongressen, bei denen öffentlich Tickets veräußert werden. Entsprechende Leistungen sind immer dort steuerbar, wo die „Eintrittsberechtigung“ vermittelt wird, also wo die Veranstaltung stattfindet.

2.2.1. Rechnungsstellung

Entsprechende im Ausland erbrachte Leistungen sind aufgrund der Steuerbarkeit im Ausland ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Das gilt ebenso wie bei den Grundstücksleistungen auch dann, wenn die Leistungen für inländische Kunden erbracht werden, so zum Beispiel, wenn ein deutscher Seminar- oder Konzertanbieter einen Kongress oder ein Konzert in Luxemburg veranstaltet und hierfür auch an deutsche Kunden Eintrittskarten verkauft. Wird dies nicht beachtet und mit deutscher Steuer abgerechnet, steht der Vorsteuerabzug für den deutschen Rechnungsempfänger in Frage, da es sich in diesem Fall um zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer handelt, die als solche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Rechnungsstellung hat dementsprechend ohne deutsche Umsatzsteuer zu erfolgen. Auch für diese Umsätze muss grundsätzlich die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel wiederum die vorherige steuerliche Registrierung im entsprechenden Land. Zur Klärung von Details ist die Einholung fachkundigen Rats und die Abklärung der Rechtlage vor Ort erforderlich.
Beachte:
Eine Veranstaltung erfordert die physische Anwesenheit des Teilnehmers. Bei Online-Veranstaltungen ist daher nicht der Veranstaltungsort maßgebend. Vielmehr liegt der Leistungsort nach der oben beschriebenen Grundregel dort, wo die Teilnehmer der Online-Veranstaltung ihren Unternehmenssitz haben.

2.2.2. Umsatzsteuervoranmeldung

In der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung 2024 ist der entsprechende Umsatz in der Zeile 35 (Kenziffer 45), „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“ zu melden. Eine Meldung in der Zusammenfassenden Meldung erfolgt auch bei EU-Kunden nicht.

2.3. Weitere Ausnahmen

Über die bereits beschriebenen, im Anwendungsbereich relevanteren Ausnahmen bei Grundstücksleistungen und Veranstaltungsleistungen hinaus sind folgende weitere wesentlichen Ausnahmen zu nennen:
  • Restaurant- und Verpflegungsleistungen sind dort steuerbar, wo sie erbracht werden. Das heißt, beim Essen im deutschen Restaurants fällt deutsche Umsatzsteuer an. Wer hingegen in Frankreich essen geht, wird mit französischer Steuer belastet.
  • Kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln sind dort steuerbar, wo das Beförderungsmittel tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Der kürzere Zeitraum wird dabei mit einem Zeitraum von 30 Tagen ununterbrochenen Besitzes (bei Wasserfahrzeugen 90 Tagen) definiert. Wer also in Paris am Flughafen einen Mietwagen für eine kurze Geschäftsreise übernimmt, wird hierfür mit französischer Steuer belastet. Werden Fahrzeuge hingegen über die genannten 30 Tage hinaus gemietet oder geleast, gilt die Grundregel. Nach dieser kommt es für die Steuerbarkeit auf den Sitz des Leistungsempfängers an.
  • Personenbeförderungen schließlich werden nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke beurteilt. Dies bedeutet, dass ggf. eine Aufteilung nach Streckenanteilen vorzunehmen ist.
  • Rein im Drittland abgewickelte Güterbeförderungen bzw. Arbeiten und Begutachtungen beweglicher Gegenstände: Erbringt ein Unternehmer Güterbeförderungsleistungen bzw. eine Arbeit oder Begutachtung an einem beweglichen Gegenstand, die im Drittland genutzt oder ausgewertet wird, so ist die Leistung abweichend von der ansonsten geltenden Grundregel im Drittland steuerbar.
    Beispiele:
    a) Der deutsche Unternehmer DE beauftragt den Transporteur T eine Maschine direkt von seinem chinesischen Vorlieferanten CN1 an seinen chinesischen Kunden CN2 innerhalb Chinas zu befördern. Die Beförderungsleistung des Transporteurs T ist, da sie nur im Drittland genutzt bzw. ausgewertet wird, abweichend von der Grundregel in China steuerbar.
    b) Der deutsche Unternehmer DE beauftragt seinen japanischen Subunternehmer Sub-JP vor Ort eine Reparatur an der von DE gelieferten (beweglichen) Maschine bei seinem japanischen Kunden K-JP vorzunehmen. Die Reparaturleistung ist, da sie nur im Drittland genutzt bzw. ausgewertet wird, abweichend von der Grundregel in Japan steuerbar. Dies würde auch dann gelten, wenn zur Ausführung ein deutscher Subunternehmer mit der Reparaturleistung in Japan beauftragt würde.

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Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter 'Kontakt' genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK vor Ort nachzufragen.
Innergemeinschaftliche Leistungen

Rechnungshinweis in Landessprachen

Stand: August 2024
Leistungen über die Grenze: Die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union ansässigen Leistungsempfänger sind in dem Land (umsatz-)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das so genannte „reverse-charge-Verfahren” auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuweisen.
Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Weitere Details zur beschriebenen Regelung sowie zu Ausnahmen finden Sie im Artikel „Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland“.

Deutsch Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bulgarisch
обратно начисляване
Dänisch
omvendt betalingspligt
Englisch
Reverse Charge
Estnisch
pöördmaksustamine
Finnisch
käännetty verovelvollisuus
Französisch
Autoliquidation
Griechisch
Αντίστροφη επιβάρυνση
Italienisch
inversione contabile
Kroatisch
prijenos porezne obveze
Lettisch
nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch
Atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch
Inverżjoni tal-ħlas
Niederländisch
Btw verlegd
Polnisch
odwrotne obciążenie
Rumänisch
taxare inversă
Portugiesisch
Autoliquidação
Schwedisch
Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch
prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch
Reverse Charge
Spanisch
inversión del sujeto pasivo
Tschechisch
daň odvede zákazník
Ungarisch
fordított adózás

Quelle: Artikel 226 Abs. 11a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG (Änderungsrichtlinie 2010/45/EU vom 13. Juli 2010) in der jeweiligen Landessprache

Lohnsteuer bei Dienstreisen

Steuerfreier Ersatz von Reisekosten

Stand: April 2024
Der Artikel gibt einen Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Diese Möglichkeit beinhaltet jedoch keinerlei Aussage darüber, welche Kosten der Arbeitgeber arbeitsrechtlich ersetzen muss. Diese arbeitsrechtliche Frage ist gegebenenfalls in Individualarbeitsverträgen, Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt.
Einzelheiten zum neuen Reisekostenrecht mit vielen Beispielen enthält ein umfangreiches Schreiben der Finanzverwaltung vom 25. November 2020. Es ersetzt das ursprüngliche BMF-Schreiben vom 24.10.2014 und beinhaltet aktualisierte Rechtsprechung sowie Anspassungen an die neuen Verpflegungspauschalen 2020.

1. Begriff der Reisekosten

Reisekosten im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Während die nachgewiesenen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ohne Begrenzung vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzt werden können, werden Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt. Sollten die dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe ersetzt werden, verbleibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit des Abzugs als Werbungskosten im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung (einzige Ausnahme: Übernachtungspauschalen können zwar vom Arbeitgeber gezahlt werden, nicht jedoch vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden).
Anlass und Art der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg hat der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen – zum Beispiel Fahrtenbuch, Tankquittungen, Hotelrechnungen, Schriftverkehr u. ä. – nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Unterlagen, aus denen sich die Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch ergeben, hat der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.
Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird.
Zur Frage, wann und wo eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, gilt, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nur eine erste Tätigkeitsstätte je Arbeitsverhältnis haben kann. Sowohl betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers als auch bei Dritten (zum Beispiel Kunden) können erste Tätigkeitsstätten sein, jedoch ein Homeoffice nicht, da bei diesem ein betrieblicher Bezug fehlt.
Der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ wird gesetzlich definiert als „die ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist“ (vgl. § 9 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz). Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig durch arbeits- und dienstrechtliche Festlegung. Von einer dauerhaften Zuordnung wird insbesondere ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Nur wenn eine solche Festlegung fehlt oder nicht eindeutig ist, werden hilfsweise quantitative Kriterien herangezogen, also ob der Arbeitnehmer typischerweise an einer bestimmten Einrichtung arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dort tätig werden soll. Im Zweifel ist die räumliche Nähe zur Wohnung des Arbeitnehmers maßgebend, also die Tätigkeitsstätte, die am nächsten zur Wohnung liegt. Die Zuordnung des Arbeitgebers ist jedoch immer vorrangig. Zeitliche und quantitative Kriterien spielen bei Vorliegen einer arbeitgeberseitigen Zuordnung keine Rolle. Die Zuordnung muss entsprechend dokumentiert sein. Hierzu reichen Reisekostenabrechnungen, -richtlinien, Vermerke oder Notizen aus. Die Dauerhaftigkeit der Zuordnung wird anhand einer Prognose zu Beginn der Tätigkeit aufgestellt. Änderungen durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, politische Unruhen oder Insolvenz führen nicht zu einer rückwirkenden Änderung der Prognose. Änderungen der Zuordnung gelten nur für die Zukunft.
Beispiel:
A ist Arbeitnehmer und ist drei Tage in der Woche im Büro seines Arbeitgebers und an den übrigen Tagen in der Woche auf zwei Baustellen eingesetzt. Eine Zuordnung durch seinen Arbeitgeber ist nicht erfolgt. Erste Tätigkeitsstätte ist das Büro seines Arbeitgebers.
Beispiel:
A ist Filialleiter und betreut fünf Filialen. Sein Arbeitgeber hat arbeitsrechtlich keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet. A ist an jeder Filiale einen Tag tätig. Da weder eine Zuordnung erfolgt ist, noch eine Zuordnung nach quantitativen Kriterien möglich ist, ist die Filiale, die am dichtesten zu As Wohnung liegt, seine erste Tätigkeitsstätte.
Sonderfälle: Sammelpunkt und weiträumiges Arbeitsgebiet
Keine erste Tätigkeitsstätte sind Sammelpunkte, die vom Arbeitgeber für das tägliche Aufnehmen der Arbeit dauerhaft bestimmt sind. Diese liegen zum Beispiel bei Busfahrern vor, die ihre Tätigkeit am Busdepot aufnehmen, oder Handwerkern, die jeden Morgen ihr Montagefahrzeug an einem bestimmten Punkt abholen. Fahrten dorthin führen zur Geltendmachung der Entfernungspauschale. Sonstige Reisekosten können nicht erstattet werden. Ebenso verhält es sich bei einem sogenannten weiträumigen Arbeitsgebiet. Dies sind beispielsweise Hafen-, Wald-, Zustell- oder Ablesegebiete, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten auf einer Fläche und nicht innerhalb von betrieblichen Einrichtungen verrichtet. Dort können bis zu dem Punkt, an dem der Arbeitnehmer das weiträumige Gebiet betritt, lediglich die Entfernungspauschale gelten gemacht werden, sonstige Reisekosten jedoch nicht. Möglich ist aber, dass Arbeitnehmer trotzdem die Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen.
Beispiel:
Arbeitnehmer A ist Maschinenbauer einer Werft. Er betritt das Werftgelände jeden Morgen durch den südlichen Eingang. Für die Fahrten von seiner Wohnung bis zu dem südlichen Eingang zum Werftgelände kann A die Entfernungspauschale ansetzen.
Auch Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses ist. Hierunter fallen damit neben Fahrten zu Fortbildungsstätten insbesondere auch Fahrten zur Berufsschule, der Besuch von Berufsakademien sowie Kurse der Kammern im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen. Dies gilt für die Gesamtdauer der Fortbildungsmaßnahme, auch wenn sich diese wie zum Beispiel beim Besuch einer Berufsakademie über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten erstreckt (Ausnahme: Verpflegungsmehraufwendungen, für die eine 3-Monats-Frist gilt, siehe Punkt 3)!

2. Fahrtkosten

Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen.
Benutzt der Arbeitnehmer bei seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sein eigenes Fahrzeug, so ist unter Nachweis der Gesamtkosten entweder
  • ein Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten entsprechend dem Anteil der Dienstfahrten an der Jahresfahrleistung
  • oder ein auf der Basis der Gesamtkosten eines Jahres ermittelter Kilometersatz anzusetzen.
Bei der Gesamtkostenermittlung ist für Personenkraftwagen und Kombifahrzeuge grundsätzlich eine Nutzungsdauer von sechs Jahren zugrunde zu legen (AfA). Bei einer hohen Fahrleistung kann auch eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt werden.
Ohne Einzelnachweis der Gesamtkosten können die Fahrtkosten pauschal höchstens angesetzt werden mit einem Kilometersatz je gefahrenem Kilometer
  • von 0,30 Euro bei einem Kraftwagen (zum Beispiel PKW) und
  • von 0,20 Euro für jedes andere motorisierte Fahrzeug.
Neben den Kilometersätzen können etwaige außergewöhnliche Kosten, die für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit mit dem eigenen PKW entstanden sind, lohnsteuerfrei erstattet werden (beispielsweise nicht voraussehbare Aufwendungen für Reparaturen, die nicht auf Verschleiß beruhen, Aufwendungen zur Beseitigung von Unfallschäden oder Aufwendungen infolge eines Schadens durch den Diebstahl des Fahrzeugs).

3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen

Die aus Anlass einer betrieblichen Auswärtstätigkeit entstandenen Verpflegungskosten kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei bis zur Höhe bestimmter Pauschbeträge ersetzen.
Bei betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Inland können die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, mit folgenden Pauschbeträgen angesetzt werden:
bei eintägigen Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden
14 Euro
An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten
unabhängig von der Dauer der Abwesenheit
14 Euro
bei Auswärtstätigkeiten, die nicht An- und Abreisetag sind, von 24 Stunden
28 Euro
Aktueller Hinweis:
Für die Verpflegungsmehraufwendungen war eine erhöhte Pauschale (16 € bzw. 32 €) in der Diskussion. Diese Änderung war im Entwurf zum Wachstumschancengesetz enthalten, welcher sich seit November 2023 im Vermittlungsausschuss befand. Die nunmehr am 22. März 2024 erfolgte Zustimmung des Bundesrates umfasst nicht die Erhöhung der Pauschalen. Es gelten also weiterhin die oben dargestellten Werte.
Beispiel:
Arbeitnehmer A tritt am ersten Tag seine Inlandsreise um 16 Uhr an und kehrt am übernächsten Tag um 18 Uhr zurück. Steuerfrei ersetzt werden können:
Am ersten Tag (Anreisetag): 14 Euro
Am zweiten Tag: 28 Euro
Am letzten Tag (Abreisetag): 14 Euro
Führt der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrere Auswärtstätigkeiten durch, sind die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammenzurechnen. Bei einer betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeit bestimmt sich die Abwesenheitsdauer nach der Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.
Achtung: Bei derselben Auswärtstätigkeit beschränkt sich der Ersatz / Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate. Allerdings liegt nicht dieselbe Auswärtstätigkeit vor, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte an nicht mehr als ein bis zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird. Ist der Arbeitnehmer also lediglich an zwei Tagen in der Woche an der jeweiligen Einsatzstelle tätig, beginnt die Frist von drei Monaten nicht zu laufen. Vielmehr liegen jeweils immer neue Dienstreisen vor. Die Drei-Monats-Frist beginnt neu zu laufen, wenn die Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte mindestens 4 Wochen unterbrochen wird. Der Grund der Unterbrechung ist dabei irrelevant. Damit führen auch Krankheiten, Urlaub, Kur, Fortbildungen zu einem Neubeginn der Frist, wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen abwesend ist.
Soweit der Arbeitgeber aufgrund arbeitsrechtlicher oder sonstiger Vorschriften seinen auswärts tätigen Arbeitnehmern höhere Beträge als die oben genannten Pauschalen erstattet, ist der Differenzbetrag zwischen den steuerfreien Pauschbeträgen und den tatsächlichen Erstattungsbeträgen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen. Es ist zulässig, die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen zusammenzurechnen; in diesem Fall ist nur die Summe der Erstattungen steuerpflichtig, die die Summe der steuerfreien Einzelvergütungen übersteigt. Als Alternative zur individuellen Hinzurechnung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn kann mit dem Betriebsstättenfinanzamt eine Pauschalbesteuerung unter Anwendung eines abgestimmten Steuersatzes vereinbart werden (§ 40 Abs.1 Satz 1 Nr.1 EStG).
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die Lohnsteuer für zusätzlich vergütete Verpflegungsmehraufwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit diese Verpflegungsmehraufwendungen die steuerfrei erstattbaren Pauschbeträge um nicht mehr als 100 Prozent übersteigen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG).
Unentgeltliche Verpflegung
Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten unentgeltlich Mahlzeiten so ist zu unterscheiden:
  • Kann der Arbeitnehmer zusätzlich eine Verpflegungspauschale geltend machen (bei Dienstreisen über acht Stunden Abwesenheit), so ist diese typisierend um einen auf die Verpflegungspauschale für eine 24-stündige Abwesenheit bezogenen Pauschalsatz zu kürzen, konkret um 20 Prozent für ein Frühstück (entspricht 5,60 Euro) und um 40 Prozent jeweils für Mittag- und Abendessen (entspricht 11,20 Euro). Der Sachbezugswert kann nicht angesetzt werden. Die Verpflegungspauschale kann maximal auf 0 gekürzt werden.
    Dieser Grundsatz gilt auch bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung oder einem Arbeitsessen. Auch in diesen Fällen muss die Verpflegungspauschale entsprechend gekürzt werden.
  • Kann der Arbeitnehmer keine Verpflegungspauschale geltend machen (bei Dienstreisen unter acht Stunden Abwesenheit oder wenn die Drei-Monats-Frist abgelaufen ist), so kann der amtliche Sachbezugswert angesetzt werden. Dieser beträgt für ein Frühstück 2,17 Euro und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 4,13 Euro (2024). Mehr hierzu können Sie unserem Artikel Sachbezugswerte 2024 auf unserer Webseite entnehmen.
Beispiel:
Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat zwei Übernachtungen mit Frühstück gebucht und bezahlt. A erhält zusätzlich eine Verpflegungspauschale. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil versteuern. A kann folgende Pauschalen geltend machen:
Anreisetag: 14 Euro
Abreisetag: 14 Euro
Zwischentag: 28 Euro
Gesamt: 56 Euro. Kürzung für zwei Frühstücke: 11,20 Euro (2 x 5,60 Euro).
Der Ansatz der oben genannten Pauschalbeträge kann unterbleiben, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen dem Pauschalbetrag entsprechenden Betrag als Entgelt für die Mahlzeit vereinbart hat (zum Beispiel der Arbeitnehmer zahlt den Betrag bei der Abrechnung der Verpflegungspauschalen an den Arbeitgeber und bekommt entsprechend weniger ausbezahlt), oder wenn der Betrag vom Nettolohn einbehalten wird.
Zur Frage, wann eine arbeitgeberseitig gewährte Mahlzeit vorliegt, enthält § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG sowie das Schreiben der Finanzverwaltung vom 25. November 2020 (in den Randziffern 61 ff.) die folgenden Voraussetzungen:
Danach genügt es für eine arbeitgeberseitige Mahlzeitengestellung, dass
  • der Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit (oder doppelte Haushaltsführung) verrichtet,
  • die Mahlzeit (also jede einzelne) keinen höheren Verkehrswert als 60 Euro inklusive USt hat,
  • und die Abgabe der Mahlzeit dienstlich veranlasst ist.
Die dienstliche Veranlassung ist gegeben, wenn der Arbeitgeber Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Wie die Rechnung beglichen wird, ist unerheblich. Ferner kann auch der Arbeitnehmer die Mahlzeit selbst bestellen; selbst eine telefonische Order genügt. Schließlich ist auch eine Bestellung nach Reiseantritt – zum Beispiel erst im Hotel – möglich.
Frühstück im Hotel
In dem Fall, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise im Hotel ein Frühstück vom Arbeitgeber ersetzt bekommt, gilt Folgendes: werden Übernachtungskosten aufgrund eines Einzelnachweises (Hotelrechnung) geltend gemacht, ist zu beachten, dass die in einer Hotelrechnung gesondert ausgewiesenen Kosten des Frühstücks nicht zu den Übernachtungskosten gehören. Soweit das Frühstück dennoch dem Arbeitnehmer ersetzt wird, bedeutet dies, dass es grundsätzlich nach den oben genannten Grundsätzen lohnversteuert werden muss. Das Gleiche gilt, wenn in der Hotelrechnung nur ein Gesamtpreis für Übernachtung und Frühstück oder ggf. auch Mittag-/Abendessen ausgewiesen und sich daher der Preis für die Verpflegung nicht feststellen lässt. Auch hier wird die Verpflegungspauschale für ein Frühstück um 5,60 Euro und für ein Mittag- bzw. Abendessen um 11,20 Euro gekürzt.
Hinweis: Auch Mahlzeiten während Flugreisen oder im Zug oder Schiff führen zur Kürzung der Verpflegungspauschale. Chipstüten, Salzgebäck, Schokowaffel, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien erfüllen die Kriterien einer Mahlzeit hingegen nicht und führen nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschale.
Einige weitere Sonderfälle zur Kürzung der Verpflegungspauschale finden Sie in dem bereits genannten BMF-Schreiben vom 25. November 2020.
Großbuchstabe M
Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit:
  • außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte
oder
  • im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden.
Diese Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mahlzeitengestellungen an den Arbeitnehmer im Kalenderjahr.
Werden Mahlzeiten gewährt, die keinen Arbeitslohn darstellen oder deren Preis 60 Euro übersteigt - und die daher nicht mit dem Sachbezugswert zu bewerten sind - besteht keine Pflicht im Lohnkonto den Großbuchstaben "M" aufzuzeichnen und zu bescheinigen.

4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen

Die aus Anlass einer Dienstreise oder eines Dienstganges entstandenen Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ersetzen
  • in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen oder
  • ohne Einzelnachweis bis zur Höhe eines Pauschbetrages von 20 Euro, sofern der Arbeitnehmer die Unterkunft nicht vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich erhalten hat. Auch bei Übernachtung in einem Fahrzeug ist die steuerfreie Zahlung der Pauschbeträge nicht zulässig. Bei Benutzung eines Schlafwagens oder einer Schiffskabine dürfen die Pauschbeträge nur dann steuerfrei gezahlt werden, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist.
  • Seit 2020 gibt es eine neue Pauschale für Fahrtätige (LKW-Fahrer) von 8 Euro am Tag (§ 9 Abs. 1 EStG). Wenn diese im LKW übernachten, können die Kosten für Raststätten (Dusche, Parken etc.) zukünftig pauschal steuerfrei erstattet werden oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Höhere Kosten sind nachzuweisen. Die Verpflegungspauschale kann daneben ebenfalls gezahlt werden.
Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an ein- und derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte sind im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt steuerfrei ersetzbar bzw. als Werbungskosten abzugsfähig. Nach diesem Zeitraum werden nur noch 1000 Euro monatlich steuerfrei erstattet. Für Auslandsübernachtungen gilt dies nicht.
Werden dem Arbeitnehmer die entstandenen Übernachtungskosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe ersetzt, so kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten nur die nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten (also nicht den Pauschbetrag) geltend machen.

5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die aus Anlass einer Dienstreise ins Ausland entstandenen Verpflegungskosten durch die Gewährung länderweise unterschiedlicher Pauschbeträge (Auslandstagegelder) lohnsteuerfrei ersetzen. Auch hier gelten dieselben Kriterien wie bei Inlandsreisen.
Die Auslandstagegelder werden vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gemacht. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeirums finden Sie eine Übersicht der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 (siehe dazu auch unser Merkblatt Auslandsreisepauschalen ab 1.1.2024). Angesetzt wird hierbei der höchste Auslandstagegeldsatz nach dem Bundesreisekostengesetz mit folgenden Prozentsätzen:
1. Abwesenheit von 24 Stunden: 120 Prozent
2. An- und Abreisetag oder Abwesenheit von mindestens acht Stunden: 80 Prozent.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für die nicht erfassten Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Zusätzlich ist Folgendes zu beachten:
  • Das Auslandstagegeld richtet sich nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht. Liegt bei Rückreisetagen vom Ausland ins Inland der vor 24 Uhr Ortszeit erreichte Ort im Inland, bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland (§ 9 Abs. 4a S. 5 EStG).
  • Bei Flugreisen gilt ein Land in dem Zeitpunkt als erreicht, in dem das Flugzeug dort landet; Zwischenlandungen bleiben unberücksichtigt. Bei Flugreisen, die sich über mehr als zwei Kalendertage erstrecken, ist für die Tage, die zwischen dem Tag des Abflugs und dem Tag der Landung liegen, das für Österreich geltende Tagegeld maßgebend.
  • Bei Schiffsreisen ist das für Luxemburg geltende Tagegeld und für die Tage der Einschiffung und der Ausschiffung das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend.
Beispiel:
Dreitägige Dienstreise nach Mailand
Montag Antritt der Reise um 13 Uhr in Stuttgart. Ankunft am Zielort in Mailand um 22 Uhr
Dienstag Aufenthalt in Mailand
Mittwoch Rückreise über Österreich mit Ankunft in Stuttgart um 20 Uhr
Steuerfrei können folgende Pauschbeträge ersetzt werden:
Montag Pauschbetrag für Mailand als Anreisetag 26,00 Euro
Dienstag Pauschbetrag für Mailand bei 24-stündiger Abwesenheit 39,00 Euro
Mittwoch Pauschbetrag für Mailand als Abreisetag, da Rückreise vom Ausland ins Inland und letzter Tätigkeitsort in Mailand 26,00 Euro

6. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen

Die aus Anlass einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit in das Ausland entstehenden Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzen
  • in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen oder
  • ohne Einzelnachweis in Höhe eines Pauschbetrags, der länderweise unterschiedlich ist, soweit der Arbeitnehmer die Unterkunft nicht vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt erhalten hat.
Bei Benutzung eines Schlafwagens oder einer Schiffskabine dürfen zusätzliche Übernachtungsaufwendungen nur dann steuerfrei erstattet werden, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist. Die steuerfreie Erstattung des Pauschbetrags bei einer Übernachtung im Fahrzeug ist nicht zulässig.
Zur Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer siehe Ausführungen zu Ziffer 4.

Hinweis:
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 und R 9.11 Absatz 10 Satz 7 Nummer 3 LStR), für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Absatz 2 und R 9.11 Absatz 8 LStR).
Werden Übernachtungskosten aufgrund eines Einzelnachweises (Hotelrechnung) geltend gemacht, ist zu beachten, dass etwa die in einer Hotelrechnung ausgewiesenen Kosten des Frühstücks nicht zu den Übernachtungskosten gehören (siehe ausführlich oben bei Punkt 3). Wird in der Hotelrechnung nur ein Gesamtpreis für Übernachtung und Frühstück oder ggf. auch Mittag-/Abendessen ausgewiesen und lässt sich daher der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, so ist der Gesamtpreis zur Ermittlung der Übernachtungskosten wie folgt zu kürzen:
  • Für das Frühstück 20 Prozent des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit,
  • für Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit.
Beispiel:
Übernachtung in Paris/Frankreich
Übernachtungspreis einschließlich Frühstück 100,00 Euro
./. 20 Prozent der Verpflegungspauschale bei 24-stündiger Abwesenheit (58 Euro): 11,60 Euro
Lohnsteuerfrei können ersetzt werden 88,40 Euro

Da im Ausland die Differenzierung der Steuersätze für die Übernachtung und das Frühstück nicht der deutschen Rechtslage entsprechen muss, ist es denkbar, dass hier der Ansatz als Gesamtpreis weiterhin vorkommt und sich die für die Inlandsreisen dargestellte Problematik nicht in der gleichen Schärfe stellt (siehe Punkt 3).
Achtung: Auch bei Auslandsreisen gilt: erhält der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers von einem Dritten ein Frühstück oder eine Mahlzeit unentgeltlich oder teilentgeltlich gestellt, so sind auch hier entsprechend bei den Inlandsreisen die unter Punkt 3 dargestellten Grundsätze zur unentgeltlichen Verpflegung anzuwenden.

7. Reisenebenkosten

Reisenebenkosten kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen lohnsteuerfrei ersetzen. Der Arbeitnehmer muss entsprechende Unterlagen vorlegen, die der Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren hat.
Zu den Reisenebenkosten zählen beispielsweise die Aufwendungen für Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck (einschließlich Reisegepäckversicherung soweit diese sich auf Dienstreisen beschränkt), für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartner sowie für Straßenbenutzung und Parkplatz. Ferner zählen Schadensersatzleistungen, die im Zusammenhang mit auf Dienstreisen erlittenen Verkehrsunfällen stehen sowie Unfallversicherungen, die ausschließlich Berufsunfälle außerhalb einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte abdecken, zu den Reisenebenkosten. Auch hierzu zählt der Wertverlust aufgrund eines Schadens an mitgeführten Gegenständen, die der Arbeitnehmer auf seiner Reise verwenden musste, wenn der Schaden auf einer reisespezifischen Gefährdung beruht, nicht aber der Verlust einer Geldbörse.
Aufwendungen, die nicht so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind, wie beispielsweise Bekleidungskosten, Aufwendungen für die Anschaffung von Koffern u. a. Reiseausrüstung können nicht als Reisenebenkosten steuerlich geltend gemacht werden.

8. Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Zur Absicherung ihrer lohnsteuerlichen Pflichten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beantragen. Im Gegensatz zu allgemeineren Anfragen ist das Finanzamt bei einem Bezug auf die Lohnsteuer verpflichtet auch tatsächlich zu antworten. Das Gesetz legt fest, dass das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben hat, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Erteilt das Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft, sind die Finanzbehörden im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens gegenüber allen Beteiligten an diese gebunden (erstreckt sich jedoch nicht auf das Veranlagungsverfahren). Aufgehoben oder geändert werden kann die Anrufungsauskunft nur mit Wirkung für die Zukunft.
Für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig.
Die Anrufungsauskunft ist stets gebührenfrei. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darzulegen, die für den Einzelfall von Bedeutung sind. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Es sollte auf eine vollständige Sachverhaltsdarstellung geachtet werden.
Weitere Informationen zur Anrufungsauskunft können Sie dem BMF-Schreiben vom 12.12.2017 entnehmen.
Hinweis:
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter Kontakt genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer IHK vor Ort nachzufragen.

Recht und Steuern

Rechnungen für Haushaltshilfe und Handwerker steuerlich absetzen

Stand: Januar 2022
Küche und Wohnzimmer müssen gestrichen werden, die Fliesen im Bad sollen erneuert werden – die Versuchung, in diesen Fällen den Auftrag unter der Hand statt an ein ordentlich gemeldetes Unternehmen zu vergeben, ist hoch. Grund: Insbesondere die Sozialabgaben für angestellte Mitarbeiter und die Umsatzsteuer machen die Leistung der regulären Anbieter deutlich teurer als das nicht hinweg zu diskutierende Angebot auf dem Schattenmarkt. Um dieses Problem zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber eine Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von so genannten Haushaltsdienstleistungen und Handwerkerleistungen geschaffen.
Danach können zum einen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, zum Beispiel die Wohnungsreinigung, das Rasenmähen oder die Betreuung von Familienangehörigen, steuerlich abgesetzt werden. Konkret sind es 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro, also 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Einige Beispiele, was unter diese Regelung fällt sind:
  • Putzarbeiten in der Wohnung
  • Kochen, Waschen, Bügeln
  • Gartenpflege, zum Beispiel Rasen mähen und Hecke schneiden
  • Einkaufen von Gegenständen des täglichen Lebens
  • Betreuung von Familienangehörigen (Beachte: Besteht die Haushaltsdienstleistung in der Betreuung von Kindern, ist zu beachten, dass die hierfür spezifischen Regelungen vorgehen und die hier dargestellte Abzugsfähigkeit von Haushaltsdienstleistungen nur nachrangig greift. Eine ausführliche Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist über die seitliche Linkliste abrufbar).
  • Kosten für eine Umzugsspedition für einen Privatumzug.
Hinweis: Wer keinen externen Dienstleister für die Ausführung der Haushaltsdienstleistung beauftragt, sondern hierfür im Privathaushalt eine/n Beschäftigte/n einstellt, hat Folgendes zu beachten:
Neben der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Haushaltsdienstleistungen dürfen zusätzlich 20 Prozent der Kosten für alle Handwerksarbeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem inländischen Haushalt, das heißt also auch derer, die über Schönheitsreparaturen hinaus gehen, bis zu einer Höhe von 6.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind also bis zu 1.200 weitere Euro pro Jahr.
Hierunter fallen zum Beispiel:
  • Erneuerung des Bodenbelags (Teppichboden, Parkett oder Fliesen)
  • Badezimmermodernisierung
  • Austausch von Fenstern
  • Wartung und Reparatur von Elektroanlagen.
Wichtig für die abzugsfähigen Handwerksrechnungen: Die Steuererstattung für Handwerksarbeiten können Mieter genauso wie die Eigentümer für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke beantragen. Entscheidend ist grundsätzlich, wer die Leistungen bezahlt hat. Aber selbst wenn der Vermieter die Leistungen in Auftrag gegeben hat, kann der Mieter die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die auf die Handwerksleistungen entfallen und sein Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen entweder aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters nachgewiesen wird. Die steuerliche Förderung umfasst dabei allerdings allein die Arbeitskosten. Die Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Schließlich kann die Abzugsfähigkeit nicht kumulativ als Haushaltsdienstleistung und Handwerkerleistung in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Malerrechnung für den regelmäßigen Renovierungsanstrich im Rahmen der Schönheitsreparatur bleibt nur einmal abzugsfähig. Was aber kumuliert werden darf, sind Ausgaben für Haushaltsdienstleistungen und für Handwerksleistungen. Wer also zum Beispiel 3000 Euro für eine Haushaltshilfe für Kochen, Waschen, Bügeln ausgibt und für weitere 3000 Euro die Fliesen im Bad neu legen lässt, darf insgesamt zweimal 20 Prozent, das heißt 1200 Euro, abziehen.
Wie funktioniert die Erstattung? Die Steuerermäßigung wirkt sich grundsätzlich erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung aus. Dort muss der Steuerpflichtige den Abzug in der dafür vorgesehenen Spalte des Mantelbogens beantragen.
Die entsprechenden Aufwendungen sind durch Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung oder der Handwerkerleistung zu belegen. Für den Zahlungsnachweis genügt der Beleg eines Kreditinstituts (Überweisung oder Kontoauszug). Barzahlungen werden nicht anerkannt!
Ist der Steuerpflichtige Arbeitnehmer, kann er gegebenenfalls bereits früher vom Steuerabzug profitieren, indem er auf amtlichem Vordruck bei seinem Wohnsitzfinanzamt einen Freibetrag beantragt.
Weiterführende Hinweise gibt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 (unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 1. September 2021). Es enthält als Anlage eine tabellarische Übersicht, welche Leistungen nach welcher Regelung abzugsfähig sind.
Steuern

Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen

Stand: Juli 2021
Wer kennt die Situation nicht: Vertragsverhandlungen werden unterbrochen und beim Mittagessen im benachbarten Restaurant fortgeführt. Abhängig vom Standard des gewählten Lokals und Anzahl der Personen sind Rechnungen von 200 bis 300 Euro schnell erreicht. Damit das Essen auch steuerlich bleibt, was es ist – ein Arbeitsessen – und nicht zum Privatvergnügen wird, müssen Unternehmen die Standards verschiedener Rechtsvorschriften beachten.
So sind zum einen die Anforderungen zu beachten, die für den Gewinn mindernden Betriebsausgaben erforderlich sind zum anderen die Vorschriften, die für den Vorsteuerabzug aus der Rechnung gelten. Dabei gilt, dass für den Betriebsausgabenabzug alle Angaben erforderlich, die umsatzsteuerliche Pflichtangaben für die Rechnung sind. Doch selbst wenn alle Angaben korrekt sind, bleiben dennoch 30 Prozent des Rechnungsbetrags ertragsteuerlich sogenanntes Privatvergnügen. Der Betriebsausgabenabzug ist auf 70 Prozent der Rechnungssumme begrenzt. Anders ist dies beim Vorsteuerabzug: Dieser besteht, sofern sämtliche Voraussetzungen vorliegen, zu 100 Prozent.
Was ist zu tun, damit Bewirtungskosten geltend gemacht werden können?
Bei Bewirtungen in Gaststätten hat der Steuerpflichtige einen besonderen Belegnachweis zu erstellen. Der Nachweis kann auf einem Vordruck erfolgen, der häufig bereits auf der Rückseite der Gaststättenrechnungen aufgedruckt ist. Möglich ist der Nachweis auch auf einem gesonderten Dokument, das mit der Rechnung zusammengeführt wird – zum Beispiel durch Aneinanderheften. Der Belegnachweis muss folgende Angaben enthalten:
  • Betrieblicher Anlass der Bewirtung (Hinweis: möglichst genau, allgemeine Angaben wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch genügen nicht) mit Ort und Tag
  • Namen der bewirteten Personen
  • Unterschrift des Bewirtenden, also des Gastgebers
Diesem (selbst erstellten) Nachweis ist die außerdem die ordnunsgemäße Rechnung der Gaststätte beizufügen. Unabhängig von der Größe des Restaurants ist es dabei manchmal schwieriger als erwartet, den korrekten Beleg zu bekommen. Handschriftliche Rechnungen oder Quittungen genügen in keinem Fall. Eine vom Finanzamt zu akzeptierende Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG genügen, stets maschinell erstellt und mit einer Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer) versehen sein. Sie muss demnach folgende Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift der Gaststätte als Aussteller der Rechnung
  • Tag der Bewirtung (wichtig: maschinell eingedruckt)
  • Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel (wie Menü 1, Tagesgericht 2, Lunch-Buffet etc). Allgemeine Angaben wie “Speisen und Getränke”, die für den Vorsteuerabzug ausreichend, genügen nicht.
  • Rechnungsbetrag in einer Summe inklusive Mehrwertsteuer sowie anzuwendender Steuersatz (für Beträge über 250 Euro siehe die im Folgenden genannten gesonderten Angaben zum Steuerausweis)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung (auch wenn identisch mit Bewirtungsdatum)
Bei Beträgen von über 250 Euro muss zusätzlich enthalten sein:
  • Name und Anschrift des Bewirtenden, das heißt des Gastgebers
  • Gesonderter Ausweis von Rechnungsbetrag in Euro – aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
  • Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte
Auch Trinkgelder können geltend gemacht werden. Trinkgeld kann durch die maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung zusätzlich ausgewiesen werden. Wird das Trinkgeld in der Rechnung nicht ausgewiesen, gelten für den Nachweis von Trinkgeldzahlungen die allgemeinen Regelungen über die Feststellungslast, die beim bewirtenden Steuerpflichtigen liegt. Der Nachweis kann z. B. dadurch geführt werden, dass das Trinkgeld vom Empfänger des Trinkgeldes auf der Rechnung quittiert wird.
Zusätzlich zu diesen Formalitäten gilt für alle Bewirtungen, dass die entsprechenden Aufwendungen zeitnah, einzeln und gesondert von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung genommen und geht ausführlich auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung ein. Enthalten sind auch Ausführungen zu digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnungen und – belegen.
Die folgende Tabelle fasst die erforderlichen Angaben nach Rechnungshöhe und dem Grund ihrer Angabe zusammen:
Angabe
Rechnung
</= 250

Rechnung
> 250
Erforderlich für Betriebsausgabenabzug
Erforderlich für Vorsteuerabzug
Name und Anschrift der Gaststätte
+
+
+
+
Tag der Bewirtung
+
+
+
- </= 250
+ > 250
Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel
+
+
+
+
Rechnungsbetrag
inkl. MwSt sowie anzuwendender Steuersatz
+
-
+
+
Aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie gesonderter Ausweis von MwSt-Satz und -betrag
-
+
+
+
Ausstellungsdatum der Rechnung
+
+
+
+
Anlass der Bewirtung
+
+
+
-
Namen der bewirteten Personen
+
+
+
-
Unterschrift des Bewirtenden
+
+
+
-
Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer)
+
+
+
- </= 250
+ > 250
Steuernummer oder USt-IdNr.
-
+
+
+
Name des Bewirtenden
-
+
+
+
Anschrift des Bewirtenden
-
+
+
+
Haben Sie noch Fragen? Unter Kontakt finden Sie Ihren Ansprechpartner, der Ihnen gerne zur Verfügung steht. Privatpersonen und Freiberuflern können wir diesen Service jedoch leider nicht anbieten. Mitgliedsunternehmen anderer IHKs bitten wir, sich an Ihre regionale IHK vor Ort zu wenden.