Unternehmensgründung
Was kostet (m)eine Gründung?
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über typische Kosten im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung. Die Angaben sind Richtwerte und dienen lediglich der Orientierung.
Die Informationen basieren auf eigener Recherche und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit aller Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden.
Hinweis: Viele Gründungskosten können steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu individuell steuerlich beraten.
Stand: Januar 2026
603-Euro-Minijobs
Wenn das Unternehmen wächst, wird häufig zunächst ein Minijob eingerichtet.
- Minijob-Grenze: bis 603 € monatlich (Stand 01/2026)
- Midijob / Übergangsbereich: 603,01 € bis 2.000 € monatlich (Stand 01/2026)
Weitere Informationen zu Meldepflichten und Sozialabgaben finden Sie bei der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung.
Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung müssen Gewerbetreibende den elektronischen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (ELSTER) einreichen.
Diese Anmeldung ist kostenfrei.
Anmeldung Patent / Marke
Die Kosten hängen vom Schutzumfang und der Anzahl der Klassen ab. Informationen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt oder auf unserer Website unter „Patente & Co“.
Büro
Wer nicht von zu Hause arbeiten kann oder möchte, kann Büroräume oder Coworking-Arbeitsplätze nutzen.
Typische Richtwerte (Region Stuttgart):
- Coworking Tagesticket: ca. 15 € – 40 €
- Coworking Monatsticket: ca. 140 € – 300 €
- Business Center Einzelbüro: ca. 300 € – 2.400 € / Monat
Die Preise variieren stark nach Lage, Ausstattung und Vertragslaufzeit.
Corporate Design, Marketing
Typische Richtwerte:
- Logo-Entwurf: ab ca. 400 €
- Visitenkarte: ab ca. 200 €
- Flyer-Gestaltung: ab ca. 300 €
- Fotografie: ab ca. 400 € / Tag
- Texter: ab ca. 70 € / Stunde
Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Qualität, Umfang und Anbieter ab.
Geschäftskonto
Die Wahl der Bank hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab.
Wichtige Kriterien:
- monatliche Kontoführungsgebühren
- Kosten pro Buchung
- Kartenkosten
- Bargeldeinzahlungen
- Integrationen in Buchhaltungssysteme
Vergleichen Sie mehrere Anbieter.
Gewerbeanmeldung
Die Gebühren variieren je nach Kommune.
Beispiel Stuttgart: ca. 60 € Anmeldung, ca. 36 € Ummeldung
(Bitte im Einzelfall bei Ihrer Gemeinde prüfen.)
(Bitte im Einzelfall bei Ihrer Gemeinde prüfen.)
Gegebenenfalls sind weitere Erlaubnisse oder Zulassungen erforderlich.
Gründungsberatung
Unternehmensberater unterstützen z. B. bei Businessplan, Finanzierung oder Marketing.
Förderprogramme in Baden-Württemberg:
- Gründungsgutschein BW (vor der Gründung)
- Förderung unternehmerischen Know-hows (nach der Gründung)
Zusätzlich bieten IHK und HWK kostenlose Erstberatungen an.
Je nach Ausrichtung und Spezialisierung unterstützen Unternehmensberater thematisch in vielen Phasen der Gründung, zum Beispiel bei der Erstellung des Geschäftsplans, bei Herausforderungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb, oder indem sie das Gründungsvorhaben begleiten. Die Leistungen von Unternehmensberatern werden in der Regel individuell vereinbart und meist auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet.
Eine Übersicht über Beratungsförderprogramme finden Sie in der IHK-Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg“.
Auf dem Existenzgründungsportal des BMWK finden Sie viele weitere Informationen zum Thema Gründung!
IHK-Zugehörigkeit
Zur IHK Region Stuttgart zugehörig ist, wer eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausübt und im Bezirk der IHK Region Stuttgart eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhält. Mit der IHK-Zugehörigkeit ist grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Dies gilt unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der IHK durch das jeweilige Mitglied.
Notar
Die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Darüber hinaus berät ein Notar unter anderem über alle mit der Gründung zusammenhängenden Rechtsfragen, entwirft den Gesellschaftsvertrag und bereitet die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister vor.
Bei einer GmbH mit einem Gesellschafter oder einer Gesellschafterin und regulärem Stammkapital (25.000 €) fallen folgende Gebühren* an:
- Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: 125,00 € (gem. KV Nr. 21200 GNotKG)
- Entwurf der Anmeldung und Beglaubigung der Unterschrift: 62,50 € (gem. KV Nr. 24102 GNotKG)
- Übermittlung der strukturierten Daten: 25,00 € (gem. KV Nr. 22114 GNotKG)
*Hinzu kommen die Auslagen wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19% (Quelle: Homepage der Bundesnotarkammer).
Weitere Gebühren sowie die Möglichkeit der Notarsuche in Ihrem Umkreis finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer.
Wichtige Hinweise zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) haben wir in unserem Artikel „GmbH und UG (haftungsbeschränkt) – Informationen zur Gründung“ zusammengestellt.
Rechtsanwältinnen und und Anwälte
Bei der Suche nach einer geeigneten Rechtsberatung kann der Suchdienst der Rechtsanwaltskammer Stuttgart helfen. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem ersten Gespräch herausfinden.
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, und variiert je nach Arbeitsaufwand. Es empfiehlt sich, die Rechtsanwälte beim ersten Gespräch unter anderem nach den voraussichtlich anfallenden Kosten zu fragen. Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Steuern
In unserem Artikel „Steuern für Existenzgründende“ finden Sie unfangreiche Informationen zu den wichtigsten Steuerarten, die (fast) alle Gewerbetreibenden betreffen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (inkl. Kleinunternehmensregelung)
Steuerberatung, Buchhaltung
Die Suche nach einer passenden Steuerberaterin oder einen Steuerberater, der sich in Ihrer Branche auskennt, ist nicht leicht. Dabei kann Ihnen der Suchdienst der Steuerberaterkammer behilflich sein. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem Erstgespräch herausfinden, das in den meisten Fällen kostenfrei ist. Bei diesem Gespräch klären Sie auch, ob und wofür Sie den Steuerberater oder die Beraterin benötigen.
Folgende Kosten fallen für die gängigsten Dienstleistungen eines Steuerberatenden an:
- (Erstmaliges) Einrichten einer Buchführung: circa 30 € bis circa 75 € je angefangene halbe Stunde
- Erledigung der gesamten Buchführung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- bis 20.000 €: circa 17 € bis circa 99,6 € / Monat
- bis 50.000 €: circa 26 € bis circa 168 € / Monat - Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- bis 20.000 €: circa 168 € bis circa 672 €
- bis 50.000 €: circa 248 € bis circa 992 € - Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie hierzu ergänzender Anträge und Meldungen
- bis 2.000 €: circa 16 € bis circa 94 €
- bis 5.000 €: circa 35 € bis circa 212 €
(Quelle: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)).
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt und variiert je nach Arbeitsaufwand.
Selbstständige Buchführungshelferinnen und Helfer
Im Gegenteil zu den Steuerberatenden ist es einem Buchhalter oder einer Buchhalterin nicht erlaubt, für Sie einen Jahresabschluss oder eine Steuererklärung zu erstellen. Das Aufgabengebiet umfasst ausschließlich verwaltende und vorbereitende Tätigkeiten aller sogennanten Geschäftsvorfälle.
Ein weiterer Unterschied ist, dass sich der Buchhalter oder die Buchhalterin an keine Gebührenordnung halten muss. Eine grobe Orientierung kann dennoch die „Gebührentabelle für selbstständige Buchhalterinnen, Buchhalter und Bilanzbuchhalter" vom Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. (b.b.h.) liefern:
Ein weiterer Unterschied ist, dass sich der Buchhalter oder die Buchhalterin an keine Gebührenordnung halten muss. Eine grobe Orientierung kann dennoch die „Gebührentabelle für selbstständige Buchhalterinnen, Buchhalter und Bilanzbuchhalter" vom Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. (b.b.h.) liefern:
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschl. des Kontierens der Belege
- bis 20.000 €: circa 33 € bis circa 83 € / Monat
- bis 50.000 €: circa 52 € bis circa 130 € / Monat
Versicherungen (betrieblich, privat)
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Wer sich vor seiner Gründung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befand, kann zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragshöhe anhand des nachgewiesenen Einkommens (Gewinn) berechnet. Der einheitliche Beitragssatz beträgt ca. 14,6 Prozent. Zusätzlich erhebt Ihre Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz (circa 2,5 Prozent).
Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung (4,2 Prozent für Kinderlose, 3,6 Prozent für Eltern).
Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung (4,2 Prozent für Kinderlose, 3,6 Prozent für Eltern).
Die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage für 2026 beträgt 1318,33 Euro. Daraus errechnet sich beispielhaft ein monatlicher Mindestbeitrag von ca.:
| Mindestbemessungsgrundlage 1318,33 x 14,6 % | 192,48€ |
| kassenindividueller Zusatzbeitrag, hier: 2,5 % | 32,96 € |
| Pflegeversicherung, hier: für Kinderlose 4,2 % | 55,37 € |
| 280,81€ |
Abweichend davon können für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Nebenerwerbsgründungen und so weiter gegebenenfalls abweichende Mindestbemessungsgrundlagen gelten – und damit geringere Beiträge. Zur Berechnung Ihres individuellen Beitrags wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
In der Privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Zur Berechnung Ihres individuellen Beitrags wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Rentenversicherung
Einige Selbstständige sind per Gesetz pflichtversichert bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu zählen unter anderem Handwerkerinnen und Handwerker, freiberufliche Lehreinnen und Leherer, Hebammen, Pflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher, sowie künstlerisch und publizistisch tätige Personen. Alle anderen können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Informieren Sie sich bitte zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Als freiwillig Versicherte bestimmen Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Sie können pro Kalenderjahr bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen:
Mindestbeitrag: 112,16 € / Monat, Höchstbeitrag: 1.571,70 € / Monat.
Als Pflichtversicherte haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden: 367,82 € / Monat
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden: 367,82 € / Monat
2. Regelbeitrag
Ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen zahlen Sie den vollen Regelbeitrag: 735,63 € / Monat
Ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen zahlen Sie den vollen Regelbeitrag: 735,63 € / Monat
3. Einkommensgerechter Beitrag
Wenn Sie einen einkommensgerechten Beitrag zahlen möchten, müssen Sie Ihr Einkommen regelmäßig anhand des Einkommensteuerbescheides nachweisen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Auch hier liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 € / Monat und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 € / Monat.
Wenn Sie einen einkommensgerechten Beitrag zahlen möchten, müssen Sie Ihr Einkommen regelmäßig anhand des Einkommensteuerbescheides nachweisen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Auch hier liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 € / Monat und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 € / Monat.
Beispiel: 24.000 € (Gewinn aus Steuerbescheid)/ 12 x 18,6 % = 372,00 € / Monat
Bitte wenden Sie sich bei individuelle Fragen an die Deutsche Rentenversicherung.
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei dem für Ihre Branche zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Versicherungsträger für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Hotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Dort erfahren Sie auch, ob Sie einer Beitragspflicht unterliegen und wie Sie sich gegebenenfalls freiwillig versichern können.
Dort erfahren Sie auch, ob Sie einer Beitragspflicht unterliegen und wie Sie sich gegebenenfalls freiwillig versichern können.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Um für den Fall einer Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein, können Sie freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das müssen Sie allerdings innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“).
Wenn Sie sich weiterversichern möchten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
- Unmittelbar vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit hatten Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch III (wie Arbeitslosengeld I). Ob Sie die Leistung tatsächlich bezogen haben ist nebensächlich.
Die Bezugsgröße wird auf der Grundlage des Durchschnittsentgelts in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt und wird in der Regel jährlich neu festgelegt (2026: 3.625 € (West) und 3.475 € (Ost)). In den ersten zwei Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit fällt für Sie lediglich der halbe Beitragssatz an. Für das Jahr 2025 entspricht das einem monatlichen Beitrag von 45,31 € (West) und 43,44 € (Ost).
Alle wichtigen Hinweise zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.
Künstlersozialkasse
Selbstständigen Künstlern und Publizisten bietet die Künstlersozialkasse einen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen Mitglieder nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge.
Die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte der Homepage der Künstlersozialkasse.
Die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte der Homepage der Künstlersozialkasse.
(Betriebs-)Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer (Betriebs-)Haftpflichtversicherung ist nur bestimmten Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel Steuerberatern, Architekten und Ärzten. Bitte prüfen Sie, ob Sie zum Abschluss einer Betriebs- oder Unternehmenshaftpflichtversicherung verpflichtet sind.
Aber auch wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie nicht unüberlegt auf eine Versicherung verzichten. Abgedeckt werden in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihnen oder Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit verursacht wurden.
Bitte vergleichen Sie den angebotenen Leistungsumfang sehr genau. Die Kosten für eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung bewegen sich ganz grob in folgender Größenordnung:
- Unternehmensberater (keine Mitarbeitende, Deckungssumme: 10 Mio. € / Vermögensschäden: 500.000 €): ab circa 550 € / Jahr.
- Lebensmittelhändler (2 Mitarbeitende (Teilzeit), Deckungssumme: 5 Mio. €): ab circa 330 € / Jahr.
Weitere betriebliche Risiken, die sich ggfs. mit einer Versicherung absichern lassen, haben wir in einer Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB) zusammengestellt.
Virtuelles Büro (Virtual Office)
Mit einem virtuellen Büro mieten Sie sich eine namhafte Geschäftsadresse, ohne dass Ihr Unternehmen tatsächlich dort ansässig ist. Im Angebot enthalten ist meist die Annahme eingehender Anrufe im Namen Ihrer Firma, ein Firmenschild am Gebäudeeingang sowie die Entgegennahme und Weiterleitung ihrer Post.
Ein Grund, sich für eine repräsentativere Geschäftsadresse zu entscheiden, kann sein, dass Sie von potenziellen Geschäftspartnern anders wahrgenommen werden möchten oder aber Ihre Privatadresse zum Schutz Ihrer Privatsphäre nicht im geschäftlichen Zusammenhang nutzen wollen.
Mietpreise in der Region Stuttgart:
- Monat: circa 80 € bis circa 150 € (je nach Angebotsinhalt und Vertragslaufzeit)
Website
Wer sich und seine Produkte oder Dienstleistungen im Web präsentieren möchte, benötigt zunächst einen sogenannten Webhosting-Anbieter. Diese bieten in der Regel so genannte Rundum-sorglos-Pakete an, z. B. bestehend aus Domain-Registrierung, Tools zur Gestaltung der Website, E-Mail-Service und technischer Unterstützung.
Mit folgenden Kosten sollten Sie ungefähr kalkulieren:
- Einfachere Website: circa 9 € bis circa 15 € / Monat
- Aufwändigere Website: circa 15 € bis circa 50 € /Monat
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.