Unternehmensgründung

Was kostet (m)eine Gründung?

Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht über verschiedene mit einer Gründung verbundene Kosten zusammengestellt. Die Angaben sind Richtwerte und sollen lediglich ein Gefühl dafür geben, welche Kosten auf Gründerinnen und Gründer zukommen können.
Die Informationen basieren auf eigener Recherche und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Nicht vergessen: In der Regel können Gründungskosten als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Stand: 2022

520-Euro-Minijobs

Ist das Geschäft erst einmal angelaufen und das Unternehmen befindet sich in der Wachstumsphase, ist eine helfende Hand oft unverzichtbar. Gerade in der Anfangsphase wird dabei gerne auf Minijobber zurückgegriffen.
Informationen über Meldepflichten, Abgaben zur Sozialversicherung und weitere wissenswerte Fakten rund um das Thema finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
Informationen zu den sogenannten Midijobs, das sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, bei denen der Verdienst mehr als 520 Euro, höchstens aber 1.600 Euro im Monat beträgt, finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach ihrer Gewerbeanmeldung sendet das Finanzamt Gewerbetreibenden einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu – die Anmeldung beim Finanzamt. Darin müssen sie Angaben zu ihren persönlichen Daten sowie zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Einkünften machen.
Die Anmeldung beim Finanzamt ist kostenfrei.

Anmeldung Patent / Marke

Informationen zu den Kosten der Anmeldung eines Patents oder einer Marke finden Sie auf unserer Website unter Patente & Co.

Büro

Wer seine selbstständige Tätigkeit nicht zuhause ausüben kann oder will, kann sich beispielsweise in Coworking Spaces oder Business Centern einmieten.
In einem Coworking Space haben Sie die Möglichkeit, in einem in der Regel offen gestalteten Büro für eine bestimmte Dauer einen Arbeitsplatz anzumieten. Positiver Nebeneffekt: Durch den Austausch mit anderen „Coworkern“ können Sie Erfahrungen teilen, Meinungen austauschen und auf diese Weise voneinander profitieren.
Business Center bieten dagegen eher Einzelbüros an.
Häufig sind einzelne Sekretariatsdienstleistungen, Geschäftsausstattung, Getränke oder ähnliches bereits im Mietpreis enthalten. In der Regel können Konferenzräume etcetera bei Bedarf dazugebucht werden.
Mietpreise Coworking Spaces in der Region Stuttgart:
  • Tagesticket: circa 14 € bis circa 39 € (je nach Ausstattung)
  • Monatsticket: circa 139 € bis circa 299 € (je nach Ausstattung)
Mietpreise Business Center in der Region Stuttgart:
  • Monat: circa 300 € bis circa 2.400 € (je nach Ausstattung)

Corporate Design, Marketing

In der Regel individuelle Vereinbarungen je nach Umfang und Aufwand. Als grobe Richtwerte können gelten:
  • Entwurf Logo: ab circa 400 €
  • Gestaltung Visitenkarte: ab circa 200 €
  • Gestaltung Flyer: ab circa 300 €
  • Fotografie: ab circa 400 € / Tag
  • Texter: ab circa 70 € / Stunde
(Quelle: http://www.mediafon.net)

Geschäftskonto

Welche Bank für Sie die richtige ist, hängt in der Regel davon ab, wie und in welchem Umfang Sie Ihr Geschäftskonto nutzen.
Wenn Sie täglich mit Bargeld zu tun haben (zum Beispiel Gastronomie, Ladengeschäft) oder auf eine persönliche Beratung Wert legen, dürfte eine Filialbank für Sie am besten geeignet sein. Wickeln Sie Zahlungen hingegen überwiegend online ab, dürften Sie eher bei Direktbanken und Fintechs die attraktiveren Angebote finden.
Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote abhängig von Ihren Anforderungen, zum Beispiel in Hinblick auf folgende Kosten:
  • Höhe der monatlichen Kontoführungsgebühren
  • Gebühren für beleglose und / oder beleghafte Buchungen
  • EC- oder Kredit-Karte inklusive?
  • Sind Geldein- und Auszahlungen kostenpflichtig bzw. überhaupt möglich?

Gewerbeanmeldung

Die Höhe der Gebühr für eine Gewerbeanmeldung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In Stuttgart kostet eine Gewerbeanmeldung beispielsweise einmalig 60,00 €, eine Gewerbeummeldung 36,00 €. Die Kosten in Ihrer Gemeinde erfahren Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Die Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf dem Serviceportal service-bw.
Gegebenenfalls sind weitere Erlaubnisse oder Zulassungen erforderlich.

Gründungsberatung

Je nach Ausrichtung und Spezialisierung unterstützen Unternehmensberater thematisch in vielen Phasen der Gründung, zum Beispiel bei der Erstellung des Geschäftsplans, bei Herausforderungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb, oder indem sie das Gründungsvorhaben begleiten. Die Leistungen von Unternehmensberatern werden in der Regel individuell vereinbart und meist auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet.
Neben der kostenfreien Erstberatung zum Beispiel durch die IHK Region Stuttgart, gibt es darüber hinaus eine Vielzahl an geförderten Beratungsangeboten für Existenzgründer - unter anderem den „Gründungsgutschein BW“ für Beratungen vor der Gründung und das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ für Beratungen nach der Gründung. Eine Übersicht über Beratungsförderprogramme finden Sie in der IHK-Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg“.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Hinweise zusammengestellt, wie Sie eine geeignete Gründungsberatung finden, was Sie bei der Vereinbarung von Verträgen beachten sollten und wie Sie unseriöse Berater erkennen können.
Ob man zueinander passt, lässt sich in einem Erstgespräch herausfinden, das vielfach kostenfrei ist.

IHK-Zugehörigkeit

Zur IHK Region Stuttgart zugehörig ist, wer eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausübt und im Bezirk der IHK Region Stuttgart eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhält. Mit der IHK-Zugehörigkeit ist grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Dies gilt unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der IHK durch das jeweilige Mitglied.

Notar

Die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Darüber hinaus berät ein Notar unter anderem über alle mit der Gründung zusammenhängenden Rechtsfragen, entwirft den Gesellschaftsvertrag und bereitet die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister vor.
Bei einer GmbH mit einem Gesellschafter und regulärem Stammkapital (25.000 €) fallen folgende Gebühren* an:
  • Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: 125,00 € (gem. KV Nr. 21200 GNotKG)
  • Entwurf der Anmeldung und Beglaubigung der Unterschrift: 62,50 € (gem. KV Nr. 24102 GNotKG)
  • Übermittlung der strukturierten Daten: 25,00 € (gem. KV Nr. 22114 GNotKG)
*Hinzu kommen die Auslagen wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19% (Quelle: Homepage der Bundesnotarkammer).
Weitere Gebühren sowie die Möglichkeit der Notarsuche in Ihrem Umkreis finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer.
Wichtige Hinweise zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) haben wir in unserem Artikel „GmbH und UG (haftungsbeschränkt) – Informationen zur Gründung“ zusammengestellt.

Rechtsanwalt

Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt kann die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Stuttgart helfen. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem ersten Gespräch herausfinden.
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, und variiert je nach Arbeitsaufwand. Es empfiehlt sich, den Rechtsanwalt beim ersten Gespräch unter anderem nach den voraussichtlich anfallenden Kosten zu fragen. Weitere Hinweise zu den Gebühren finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Steuern

In unserem Artikel „Steuern für Existenzgründer“ finden Sie unfangreiche Informationen zu den wichtigsten Steuerarten, die (fast) alle Gewerbetreibenden betreffen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (inkl. Kleinunternehmerregelung)

Steuerberatung, Buchhaltung

Steuerberater

Die Suche nach einem passenden Steuerberater, der sich in Ihrer Branche auskennt, ist nicht leicht. Dabei kann Ihnen der Suchdienst der Steuerberaterkammer behilflich sein. Ob man zueinander passt, lässt sich in einem Erstgespräch herausfinden, das in den meisten Fällen kostenfrei ist. Bei diesem Gespräch klären Sie auch, ob und wofür Sie den Steuerberater benötigen.
Folgende Kosten fallen für die gängigsten Dienstleistungen eines Steuerberaters an:
  • (Erstmaliges) Einrichten einer Buchführung: circa 30 € bis circa 75 € je angefangene halbe Stunde
  • Erledigung der gesamten Buchführung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    - bis 20.000 €: circa 17 € bis circa 99,6 € / Monat
    - bis 50.000 €: circa 26 € bis circa 168 € / Monat
  • Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
    - bis 20.000 €: circa 168 € bis circa 672 €
    - bis 50.000 €: circa 248 € bis circa 992 €
  • Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie hierzu ergänzender Anträge und Meldungen
    - bis 2.000 €: circa 16 € bis circa 94 €
    - bis 5.000 €: circa 35 € bis circa 212 €
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt und variiert je nach Arbeitsaufwand.

Selbstständige Buchführungshelfer (Buchhalter)

Im Gegenteil zum Steuerberater ist es einem Buchhalter nicht erlaubt, für Sie einen Jahresabschluss oder eine Steuererklärung zu erstellen. Sein Aufgabengebiet umfasst ausschließlich verwaltende und vorbereitende Tätigkeiten aller sogennanten Geschäftsvorfälle.
Ein weiterer Unterschied ist, dass sich der Buchhalter an keine Gebührenordnung halten muss. Eine grobe Orientierung kann dennoch die „Gebührentabelle für selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter" vom Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. (b.b.h.) liefern:
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschl. des Kontierens der Belege
    - bis 20.000 €: circa 33 € bis circa 83 € / Monat
    - bis 50.000 €: circa 52 € bis circa 130 € / Monat

Versicherungen (betrieblich, privat)

Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Wer sich vor seiner Gründung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befand, kann zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragshöhe anhand des nachgewiesenen Einkommens (Gewinn) berechnet. Der einheitliche Beitragssatz beträgt 14 Prozent beziehungsweise 14,6 Prozent mit Krankengeld. Zusätzlich erhebt Ihre Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz (circa  1,0 Prozent).
Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung (3,4 Prozent für Kinderlose, 3,05 Prozent für Eltern).
Die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage für 2022 beträgt 1096,67 Euro. Daraus errechnet sich beispielhaft ein monatlicher Mindestbeitrag von ca.:
Mindestbemessungsgrundlage 1096,67 x 14,0 %
153,53€
kassenindividueller Zusatzbeitrag, hier: 1,0 %
10,97 €
Pflegeversicherung, hier: für Kinderlose 3,4 %
37,29 €
201,79€
Abweichend davon können für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Nebenerwerbsgründungen und so weiter gegebenenfalls abweichende Mindestbemessungsgrundlagen gelten – und damit geringere Beiträge. Zur Berechnung Ihres individuellen Beitrags wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
In der Privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Zur Berechnung Ihres individuellen Beitrags wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Rentenversicherung

Einige Selbstständige sind per Gesetz pflichtversichert bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu zählen unter anderem Handwerker, freiberufliche Lehrer, Hebammen, Pflegepersonen, Erzieher, Künstler und Publizisten. Alle anderen können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Informieren Sie sich bitte zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Sie können pro Kalenderjahr bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen:
Mindestbeitrag: 83,70 € / Monat, Höchstbeitrag: 1.311,30 € / Monat.
Als Pflichtversicherter haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden: 305,97 € / Monat
2. Regelbeitrag
Ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen zahlen Sie den vollen Regelbeitrag: 611,94 € / Monat
3. Einkommensgerechter Beitrag
Wenn Sie einen einkommensgerechten Beitrag zahlen möchten, müssen Sie Ihr Einkommen regelmäßig anhand des Einkommensteuerbescheides nachweisen. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Auch hier liegt der Mindestbeitrag bei 83,70 € / Monat und der Höchstbeitrag bei 1.311,30 € / Monat.
Beispiel: 24.000 €/ 12 x 18,6 % = 372,00 € / Monat
Bitte wenden Sie sich bei individuelle Fragen an die Deutsche Rentenversicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei dem für Ihre Branche zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Versicherungsträger für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Hotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Dort erfahren Sie auch, ob Sie einer Beitragspflicht unterliegen und wie Sie sich gegebenenfalls freiwillig versichern können.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Um für den Fall einer Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein, können Sie freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das müssen Sie allerdings innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“).
Wenn Sie sich weiterversichern möchten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
  • Unmittelbar vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit hatten Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch III (wie Arbeitslosengeld I). Ob Sie die Leistung tatsächlich bezogen haben ist nebensächlich.
Die Bezugsgröße wird auf der Grundlage des Durchschnittsentgelts in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt und wird in der Regel jährlich neu festgelegt (2022: 3.290 € (West) und 3.150 € (Ost)). In den ersten zwei Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit fällt für Sie lediglich der halbe Beitragssatz an. Für das Jahr 2021 entspricht das einem monatlichen Beitrag von 39,48 € (West) und 37,80 € (Ost). 
Alle wichtigen Hinweise zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.

Künstlersozialkasse

Selbstständigen Künstlern und Publizisten bietet die Künstlersozialkasse einen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen Mitglieder nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge.
Die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte der Homepage der Künstlersozialkasse.

(Betriebs-)Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer (Betriebs-)Haftpflichtversicherung ist nur bestimmten Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel Steuerberatern, Architekten und Ärzten. Bitte prüfen Sie, ob Sie zum Abschluss einer Betriebs- oder Unternehmerhaftpflichtversicherung verpflichtet sind.
Aber auch wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie nicht unüberlegt auf eine Versicherung verzichten. Abgedeckt werden in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern bei der Arbeit verursacht wurden.
Bitte vergleichen Sie den angebotenen Leistungsumfang sehr genau. Die Kosten für eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung bewegen sich ganz grob in folgender Größenordnung:
  • Unternehmensberater (keine Mitarbeiter, Deckungssumme: 10 Mio. € / Vermögensschäden: 500.000 €): ab circa 500 € / Jahr.
  • Lebensmittelhändler (2 Mitarbeiter (Teilzeit), Deckungssumme: 5 Mio. €): ab circa 300 € / Jahr.
Weitere betriebliche Risiken, die sich ggfs. mit einer Versicherung absichern lassen, haben wir in einer Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB) zusammengestellt.

Virtuelles Büro (Virtual Office)

Mit einem virtuellen Büro mieten Sie sich eine namhafte Geschäftsadresse, ohne dass Ihr Unternehmen tatsächlich dort ansässig ist. Im Angebot enthalten ist meist die Annahme eingehender Anrufe im Namen Ihrer Firma, ein Firmenschild am Gebäudeeingang sowie die Entgegennahme und Weiterleitung ihrer Post.
Ein Grund, sich für eine repräsentativere Geschäftsadresse zu entscheiden, kann sein, dass Sie von potenziellen Geschäftspartnern anders wahrgenommen werden möchten oder aber Ihre Privatadresse zum Schutz Ihrer Privatsphäre nicht im geschäftlichen Zusammenhang nutzen wollen.
Mietpreise in der Region Stuttgart:
  • Monat: circa 75 € bis circa 140 € (je nach Angebotsinhalt und Vertragslaufzeit)

Website

Wer sich und seine Produkte oder Dienstleistungen im Web präsentieren möchte, benötigt zunächst einen sogenannten Webhosting-Anbieter. Diese bieten in der Regel so genannte Rundum-sorglos-Pakete an, z. B. bestehend aus Domain-Registrierung, Tools zur Gestaltung der Website, E-Mail-Service und technischer Unterstützung.
Mit folgenden Kosten sollten Sie ungefähr kalkulieren:
  • Einfachere Website: circa 9 € bis circa 15 € / Monat
  • Aufwändigere Website: circa 15 € bis circa 50 € /Monat

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.