Nr. 99672
Recht und Steuern

Compliance und Geldwäsche

Compliance

Die EU hat am 30. Mai 2024 eine weitreichende Reform des Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Die neuen Vorschriften gelten ab 10. Juli 2027.

Compliance

Alle Unternehmen, die als sog. Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der FIU registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.

Compliance

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Unternehmen sollten prüfen, ob und inwieweit sie betroffen sind und welche Pflichten bestehen.

Compliance

Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt diese Pflicht auch für die sog. eingetragene GbR (eGbR).

Geldwäsche

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Nationale Risikoanalyse im Bereich " „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ vorgelegt. Für Unternehmen besteht Handlungsbedarf.

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