EU-Geldwäschepaket

Das EU-Geldwäschepaket ist verabschiedet. Es besteht aus der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, der neuen Geldtransfer-Verordnung sowie der AMLA-Verordnung.
Januar 2025
Nachdem am 24. April 2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30. Mai 2024 auch der Rat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet. Es besteht aus vier Rechtsakten: der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, der neuen Geldtransfer-Verordnung sowie der AMLA-Verordnung.
Die neuen Vorschriften gelten ab 10. Juli 2027 und dann unmittelbar für jeden Verpflichteten innerhalb der EU. Damit werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in einer Verordnung geregelt. Das bedeutet eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten, Definitionen wie wirtschaftlich Berechtigten, wer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist, eine EU-weite Obergrenze von 10 000 Euro für Barzahlungen usw.
Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das nationale Geldwäschegesetz.
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zu finden.