Compliance
EU-Geldwäschepaket
Die EU hat im Mai 2024 ein umfangreiches Geldwäschepaket verabschiedet. Es besteht aus der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie der AMLA-Verordnung. Der neue Rechtsrahmen gilt ab dem 10. Juli 2027.
Nachdem am 24. April 2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30. Mai 2024 auch der Rat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet. Es besteht aus mehreren Rechtsakten:
- der EU-Geldwäsche-Verordnung,
- der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie und
- der AMLA-Verordnung.
Ab dem 10. Juli 2027 wird das Geldwäschegesetz durch die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 (EU- Geldwäsche-Verordnung) abgelöst. Diese Verordnung gilt dann in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar. Sie regelt zum Beispiel den Kreis der Gewerbetreibenden neu, die Maßnahmen zum Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen müssen. Es wird ein EU-weites Barzahlungsverbot über 10.000 Euro im Handel und bei Dienstleistungen geben, wodurch viele Güterhändler künftig keine Präventionspflichten mehr haben werden.
Erstinformationen zum künftigen EU-Recht ab 10. Juli 2027 stellt unter anderem das Regierungspräsidium Stuttgart auf seiner Homepage bereit, insbesondere die Änderungen des Verpflichtetenkreises und den künftigen Compliance-Pflichten (Präventions- und Meldepflichten).
Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das nationale Geldwäschegesetz.
Weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zu finden.