Compliance

Geldwäscheprävention: Pflicht zur Registrierung bei der FIU

Alle Unternehmen, die als sog. Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, haben sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal “goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.
Stand: Dezember 2023
Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen, u.a. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und -vermittler, Immobilienmakler und Güterhändler, müssen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Kunden beachten, ein Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der FIU über das elektronische Meldeportal “goAML WEB” eine Meldung abgeben. Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach der vorherigen Registrierung bei der FIU erfolgen. 
Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal. Für Güterhändler, die nicht mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen handeln, besteht die Pflicht zur Registrierung erst ab dem 1. Januar 2027.
Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Webseite der FIU im Portal “goAML WEB” . Dort sind weitere Publikationen , u.a. zum Registrierungsprozess zu finden. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde hat eine Kurzinformation zu Verdachtsmeldungen herausgegeben
Eine unterbliebene Registrierung ist derzeit noch folgenlos, allerdings ist die Einführung eines Bußgeldes in neuen Gesetzesvorhaben zur Geldwäschebekämpfung vorgesehen (frühestens ab dem 1. Januar 2025). Die gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten. Eine Registrierung ist dennoch notwendig, um für den Fall einer Verdachtsmeldung vorbereitet zu sein. Zudem haben registrierte Nutzer im goAML Web Zugriff auf “Typologiepapiere", die für verschiedene Branchen – etwa im Immobilien-, Kfz-, Glücksspielsektor – hilfreich sein können, um verdächtige Geschäftsvorfälle zu erkennen.