Bundesfinanzministerium veröffentlicht Nationale Risikoanalyse

Die im Dezember 2017 gestartete erste Nationale Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ liegt seit Ende Oktober 2019 vor (Stand: 19. Oktober 2019). Die Ergebnisse der Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG). Verpflichtete sind neben dem Finanzsektor zum Beispiel Güterhändler, Versicherungsvermittler und Immobilienmakler. Der Umfang einer Risikoanalyse richtet sich dabei nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Verpflichteten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der zuständigen Aufsichtsbehörden, für die Region Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart. Die jeweils aktuelle Fassung der unternehmensbezogenen Risikoanalyse ist auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt die Risikoanalyse droht ein Bußgeld. Nur Güterhändler, die keine Barzahlungen ab 10.000 Euro tätigen oder entgegennehmen, sind von der Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit (§ 4 Abs. 4 GwG)

Zum Hintergrund:
An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des BMF 35 Behörden aus Bund und Ländern, darunter mehrere Aufsichtsbehörden für die Geldwäsche, beteiligt. Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden. Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.