Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung
Unternehmen müssen angeben, inwiefern sie bereit oder verpflichtet sind an einer Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen. Online-Händler haben per anklickbaren Link auf die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union hinzuweisen.