Ausbildung
Neue Berufe und Novellierungen
Wenn die Inhalte oder die Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind. Die Broschüre des BiBB „Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen” gibt ausführlich Auskunft über das Verfahren.
Hier können Sie sich über neue und novellierte Ausbildungsberufe und Rechtsgrundlagen informieren:
- Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020
- Zwei Neuordnungen in der Grafischen Industrie
- Eisenbahntechnische Verkehrsberufe zum 1. August 2022
- Hotellerie und Gastronomie zum 1. August 2022
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen zum 1. August 2022
- Bankkaufmann/Bankkauffrau zum 1. August 2020
- IT-Berufe zum 1. August 2020
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement zum 1. August 2020