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Ob Bar, Café oder Restaurant - bei einer Existenzgründung in der Gastronomie gibt es so einiges zu beachten. Neben der passenden Location und einem guten Konzept müssen vor allem viele bürokratische Hürden genommen werden.
Die Foodtruck-Welle ebbt nicht ab, täglich entstehen neue Ideen für kreative Foodkonzepte. Wir informieren Sie über die wichtigsten Regelungen.
Das Gaststättengesetz schreibt in § 4 Abs. 1 Nr. 4 für Existenzgründer, die in ihrem Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken wollen, eine Unterrichtung bei der IHK vor.
Die Gesetzgebung schreibt für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln Schulungen vor. Die notwendigen Kenntnisse über Lebensmittelhygiene können z. B. in den Seminaren bei der IHK erworben werden.