Wichtiger Hinweis IHK-Prüfungen

Informationen zu IHK-Prüfungen und Hygienevorschriften

Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher haben wir Maßnahmen getroffen, die Ihre Gesundheit schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen sowie den Vorgaben des Landes entsprechen.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist am 02.04.2022 außer Kraft getreten. Damit entfällt bei Prüfungen die Maskenpflicht und der 3G-Nachweis. Jedoch wird das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) und ein Corona-Test vor der Prüfung dringend empfohlen.  
  • Das Hausrecht am Prüfungsort ist einzuhalten. Dies kann z.B. auch auf dem Weg zum Prüfungsraum eine Maskenpflicht beinhalten. Bitte bringen Sie daher sicherheitshalber eine Maske mit.
  • Der Veranstaltungsort besitzt ausreichende Möglichkeiten zur guten Belüftung. Bitte achten Sie auf angemessene Kleidung.
  • Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Niesetikette sind von allen am Prüfungsgeschehen Beteiligten zu beachten.
  • Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel werden nach Möglichkeit personenbezogen verwendet oder ebenfalls ausreichend desinfiziert bzw. gereinigt zur Verfügung gestellt. Zudem werden Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
Da sich die behördlichen Auflagen immer wieder ändern, bitten wir Sie, sich unmittelbar vor dem Prüfungstermin nochmals auf unserer Internetseite im Artikel Coronavirus: Informationen zu IHK-Prüfungen über eventuelle Änderungen der „Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in IHK-Prüfungen“ zu informieren.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der IHK Region Stuttgart selbstverständlich zur Verfügung.