Kassengesetz

Umrüstung von Registrierkassen

Für bargeldintensive Unternehmen gelten seit dem 1. Januar 2020 höhere Anforderungen an die Kassenführung. Sie sind per Gesetz verpflichtet, ihre Registrierkassen bzw. Kassensysteme einschließlich Tablets oder Softwarelösungen mit Kassenfunktion mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen Manipulationen abzusichern. Mit den manipulationssicheren Systemen will der Staat eine gleichmäßigere Besteuerung sicherstellen.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet auf seinen Seiten die wichtigsten Fragen rund um das Kassengesetz.
Im Fokus stehen insbesondere Auskünfte zur Anwendung des § 146a  Abgabenordnung (AO) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV).