EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert ein

Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro eingeführt. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten Mitte Dezember 2025 geeinigt.
Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sowie interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, begrüßte die Entscheidung: „Mit dem rasanten Wachstum des elektronischen Handels verändert sich die Welt schnell – und wir brauchen die richtigen Instrumente, um Schritt zu halten. Deshalb ist die Entscheidung über Zölle für kleine Pakete, die in die EU eingeführt werden, so wichtig, um im heutigen Zeitalter des E-Commerce einen fairen Wettbewerb an unseren Grenzen zu gewährleisten.“
Kurzfristiger Schutz der EU-Unternehmen vor dem E-Commerce-Boom
Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren im elektronischen Handel in die EU haben die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Notwendigkeit einer dringenden Lösung anerkannt. Sie soll die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 im Rahmen der EU-Zollreform schließen. Der vorübergehende Zollsatz von 3 Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden.
EU-Zollreform als dauerhafte Lösung
Diese Maßnahme ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete. Während die Zollabgaben einen Wettbewerbsvorteil beseitigen, den die E-Commerce-Betreiber derzeit genießen, soll die Bearbeitungsgebühr die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung des sehr umfangreichen Paketverkehrs entstehen.
Die dauerhafte Zollregelung wird gelten, sobald der EU-Zolldatenplattform eingerichtet ist. Sie wird neue Zolldaten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel vollständig integrieren und den Zollbehörden ein vollständiges Bild der Waren liefern, die in die EU ein- oder aus der EU ausgeführt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung der EU Kommission.