Neue Regeln für Online-Plattformen

Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act)

Das Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services Act) gilt sei dem 17. Februar 2024 in der ganzen EU. Damit müssen Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken, kennzeichnen und entfernen. 
Wichtig: das Gesetz legt nicht fest, welche Inhalte illegal sind. Das Gesetz trat im November 2022 in Kraft und galt bisher für nur für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs).
Die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste gelten für alle Online-Plattformen, auf die die Nutzerinnen und Nutzer in der EU zugreifen. Nutzer, Mitgliedstaaten und Plattformen können nun die Instrumente des DSA nutzen, um eine sicherere und transparentere Online-Welt zu gestalten. Dies ist ein großer Meilenstein, der unsere grundlegenden Werte und Prinzipien der EU widerspiegelt.“
– Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin
Sei dem 17. Februar 2024 gelten die neuen Regeln für alle Online-Plattformen, während die VLOPs und VLOSEs zusätzliche Verpflichtungen haben. 
Ausgenommen sind Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro erzielen.
Darüber, dass die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen die neuen Regeln einhalten, wacht die EU-Kommission. Seit dem 17. Februar kann sie dazu die vollständige Palette ihrer Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse nutzen und beispielsweise bei Verstößen gegen den DSA Bußgelder verhängen.
Für kleinere Plattformen sind die nationalen DSA-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten zuständig. Sie dienen auch als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur gemeinsam mit weiteren deutschen Stellen diese Aufgabe übernehmen.
Welche Maßnahmen die Plattformbetreiber mit Nutzern in der EU jetzt ergreifen müssen und was zu beachten ist, listet die – deutschsprachige – Pressemitteilung der EU-Kommission auf.